Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.3 Höhe des Arbeitslohnzuflusses

Die Höhe des Arbeitslohnzuflusses bemisst sich nach den zugunsten des Arbeitnehmers entrichteten Beiträgen. Arbeitslohn fließt somit in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien als Barlohn zu. Der Arbeitslohn ist der Höhe nach auf die ausgezahlte Versicherungsleistung begrenzt. Der aus dem Dienstverhältnis resultier...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.5 Zuflusshöhe bei Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel sind ausschließlich die seit Beginn des neuen Dienstverhältnisses entrichteten Beiträge zu berücksichtigen, auch wenn der bisherige Versicherungsvertrag vom neuen Arbeitgeber fortgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzung des Arbeitnehmers innerhalb des Konzernverbunds zwischen Konzernunternehmen mit einem arbeitsrechtlich wirksamen Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG zum einen, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Zum anderen haftet der Arbeitgeber, wenn er die Lohnsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften einbehalten, diese aber nicht an das Finanzamt abgeführt hat (Verstoß gegen § 41a Abs. 1 Satz 1...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.5.1 Anforderung an eine Gruppenunfallversicherung

Eine Gruppenunfallversicherung liegt vor, wenn mehrere Arbeitnehmer (mindestens 2) gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind. Konzernumfassende Gruppenunfallversicherung Bei dieser Vertragsgestaltung muss die jeweilige Konzerngesellschaft als Arbeitgeber den Durchschnittsbeitrag durch Aufteilung des Beitrags auf die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ermitt...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.4 Versicherungsleistung grundsätzlich steuerfrei

Leistungen aus einer Unfallversicherung, bei der die Beiträge im Zeitpunkt der Entrichtung zu einem Arbeitslohnzufluss geführt haben, stellen im Versicherungsfall regelmäßig keinen Arbeitslohn dar. Die Versicherungsleistungen beruhen in diesem Fall nicht mehr auf dem Dienst-, sondern auf dem Versicherungsverhältnis. Ausnahme von der Steuerfreiheit Arbeitslohn fließt nur zu, we...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.7 Versicherungsleistungen in Rentenform

Versicherungsleistungen, die als Leibrente zur Auszahlung kommen, führen teilweise zu sonstigen Einkünften.[1] Der Besteuerung als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unterliegt der Ertragsanteil der Rente. Ein Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber insoweit nicht vorzunehmen.[2] Dem Arbeitnehmer fließt so lange Arbeitslohn zu, bis der ...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.8 Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen

Versicherungsleistungen, die ausnahmsweise als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[1] gezahlt werden (z. B. Leistungen wegen einer Körperverletzung, soweit sie den Verdienstausfall ersetzen), sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen Dritter Wickelt das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungsleistung unm...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 2 Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer

Vom Arbeitgeber übernommene oder bezuschusste Beiträge zu einer Unfallversicherung, die der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Beiträge im abgekürzten Zahlungsweg direkt an die Versicherungsgesellschaft überweist. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer Schuldner ...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.3 Beitragsaufteilung bei Gesamtunfallversicherungen

Unfallversicherungen sehen regelmäßig Leistungen bei Unfällen im privaten Bereich als auch im beruflichen Bereich vor. Umfasst der Versicherungsschutz auch das Unfallrisiko im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit, bleibt dieser Teil des Versicherungsbeitrags als Reisenebenkostenersatz lohnsteuerfrei.[1] Beiträge, die auf das übrige berufliche Unfallrisiko en...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / Zusammenfassung

Überblick Beiträge des Arbeitgebers für eine freiwillige Unfallversicherung seiner Arbeitnehmer gehören i. d. R. zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ist entweder im Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge oder bei Auszahlung der Versicherungsleistung dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Lohnsteuerrechtlich ist zu unterscheiden, ob der Arbeit...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 3 Autoinsassen-Unfallversicherung

Aus einer Autoinsassen-Unfallversicherung, die der Arbeitgeber als Pauschalversicherung abschließt, erlangen die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versicherungsleistungen, weil im Zeitpunkt der Beitragsleistungen noch nicht feststeht, wer tatsächlich versichert ist. Die Versicherungsprämien des Arbeitgebers gehören daher nicht zum steuerpflichtigen Arbeitsl...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.4 Beitragsaufteilung bei Gesamtversicherungen

Die Versicherungsbeiträge, die im Zeitpunkt der Leistungsgewährung als Arbeitslohn zufließen, sind bei gemischten Unfallversicherungen aufzuteilen.[1] Soweit das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten abgedeckt wird, ist die anteilige Versicherungsprämie steuerfreier Reisekostenersatz. Praxis-Tipp Steuerfreiheit unabhängig von tatsächlicher Auswärtstätigkeit Bei Leistungen aus e...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.6 Besonderheiten bei Mehrfachleistungen

Häufig fließen Leistungen aus einer Unfallversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern in mehreren Teilbeträgen, Raten oder als Leibrente zu. Die Leistungen sind so lange als Arbeitslohn zu erfassen, bis die Versicherungsleistungen die Summe der auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallenden Beiträge erreicht haben. Versicherungsprämien, die vom Arbeitgeber nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.2 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Übernimmt der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus freiwillig auch den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, liegt ebenfalls steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung von 0...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.2 (Vorvertragliche) Informationspflichten

Nach Art. 5 EntgTranspRL sind vorvertragliche Pflichten des Arbeitgebers vorgesehen, die sich auf die Bewerbungsphase beziehen. Nach Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, von ihrem "künftigen" Arbeitgeber entgeltgleichheitsbezogene Informationen zu erhalten. Dazu müssen Arbeitgeber Bewerber darüber informieren, welches Einstiegsgehalt für die jeweilige ...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / Lohnsteuer

1 Arbeitgeber als Versicherungsnehmer 1.1 Verträge mit Direktanspruch des Arbeitnehmers 1.1.1 Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung Beiträge des Arbeitgebers zu einer von ihm zugunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen freiwilligen Einzel- oder Gruppenunfallversicherung führen im Zeitpunkt der Beitragszahlung zu Arbeitslohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer ein unmittelba...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.2 Beweislastregelungen

Nach Art. 18 EntgTranspRL sind Beweislastregelungen vorgesehen, die zur Verlagerung der Beweislast im Rahmen von Entgeltdiskriminierungen führen. Insofern ist wie folgt zwischen den Beweislastregelungen zu differenzieren: Gemäß Art. 18 Abs. 1 EntgTranspRL muss ein Arbeitnehmer Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 2.2 Beitragspflicht im Leistungsfall

Die Anspruchsberechtigung[1] regelt nicht nur die Beitragspflicht zum Zeitpunkt der Beitragsleistung, sondern auch dann, wenn der Leistungsfall eingetreten ist. Das bedeutet zunächst, dass keine Beitragspflicht entsteht, wenn die Beitragspflicht bereits im Zeitpunkt der Beitragszahlung vorlag (Arbeitgeber stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu). Wurden im Zeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 1 Steuerbefreiung für gesetzliche Zukunftssicherung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers führen zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung ein eigener Rechtsanspruch auf Auskehrung der Versicherungsleistung eingeräumt wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 2 Lohnsteuerpauschalierung der Beiträge

Steuerpflichtige Beiträge des Arbeitgebers sind grundsätzlich individuell nach den ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern. Handelt es sich jedoch um einen Gruppenunfallversicherung, in der mindestens 2 Arbeitnehmer gemeinsam versichert sind, kann die Lohnsteuer für steuerpflichtige Beiträge vom Arbeitgeber mit 20 % pauschaliert werden.[1] Wichtig Betragsgrenze entfallen Im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.4 Berichtspflichten

Nach Art. 9 EntgTranspRL sind Berichtspflichten für Arbeitgeber zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle vorgesehen. Hiernach werden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage weitaus mehr Unternehmen verpflichtet sein, entsprechende Informationen zu berichten und zu veröffentlichen. Überdies werden sie häufiger berichten müssen. Ob Berichtspflichten bestehen und wie häufig Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.5 Gemeinsame Entgeltbewertung

Um aktiv gegen bestehende Entgeltgefälle vorzugehen, ist vorgesehen, dass Arbeitgeber mit der Arbeitnehmervertretung gemeinsam eine Entgeltbewertung vornehmen müssen. Diese Entgeltbewertung soll ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern feststellen, korrigieren und verhindern. Die Pflicht betrifft nur Arbeitgeber, die der Berichtspflicht nach Art. 9 Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegenüber der Berufsunfallversicherung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gelten die Haftungsfreistellungen der §§ 104 ff. SGB VII. Das Haftungsprivileg greift auch gegenüber Leih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1.2 Ausnahme bei Arbeitnehmerverschulden

Ausnahmsweise kann jedoch auf Beschäftigte zurückgegriffen werden in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 Satz 1 SGB IV vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten gehört, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens erforderlichen Angaben macht. Verschweigt a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.1 Objektive und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen

Zentral ist die Regelung nach Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL. Hiernach müssen Arbeitgeber Vergütungsstrukturen einrichten und unterhalten, die gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleisten. Die EntgTranspRL definiert nicht, was unter "gleicher" Arbeit zu verstehen ist. Auch das EntgTranspG nutzt die Begriffe "gleiche" und "gleichwertige" Arbeit. Nach § 4 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 3.2 Zuschuss zum Versicherungsschutz (Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer)

Es liegt kein Sachbezug, sondern eine steuerpflichtige Geldleistung des Arbeitgebers vor, wenn bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer der Arbeitgeber hierzu lediglich einen Zuschuss leistet. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.1 Schadensersatz

Arbeitnehmer können nach Art. 16 Abs. 1 EntgTranspRL "vollständigen" Schadensersatz beanspruchen, wenn der Arbeitgeber Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als hätte der Arbeitgeber ihn nicht benachteiligt, bzw., als hätte der Arbeitgeber die Pflicht nicht verletzt.[1] Das heißt, der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Arbeitsausübung erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann aber vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsmittel (Handwerkszeug) selbst zu sorgen hat. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann ein Werkzeuggeld. Soweit das Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.3 Auskunftsansprüche

Nach Art. 7 Abs. 1 EntgTranspRL sind Auskunftsrechte vorgesehen, die sich auf die Entgelthöhe beziehen. Arbeitnehmer haben das Recht, schriftliche Auskünfte über die individuelle und die durchschnittliche Höhe des Entgelts zu erhalten. Die Auskunft muss nach Geschlecht und den Gruppen von Arbeitnehmern aufgeschlüsselt sein, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 2 Anspruchsberechtigung regelt Beitragspflicht

Sofern ausschließlich dem Arbeitgeber die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zustehen, liegt im Zeitpunkt der Beitragsleistung durch den Arbeitgeber kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Kann der Arbeitnehmer dagegen die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer selbst geltend machen, stellen die Beitragsleistungen des Arbeitgebers beitragspflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 3 Arbeitgeberleistungen zum Versicherungsschutz

Leistungen des Arbeitgebers für den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer fallen unter bestimmten Voraussetzungen unter die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 50 EUR.[1] Für die Anwendung der Freigrenze ist zwischen Barlohn und Sachlohn abzugrenzen: Sofern der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Arbeitnehmer seines Unternehmens eine Zusatzversicherung abschließt, hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1.1 Rückwirkende Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile

In den Fällen einer Beitragsnachforderung regelt § 28g SGB IV die rückwirkende Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Soweit der Arbeitgeber an der unterbliebenen Beitragseinbehaltung ein Verschulden trägt, darf ein unterbliebener Beitragsabzug nur bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung gehören zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn der begünstigten Arbeitnehmer. Sie sind in begrenztem Umfang steuerfrei, wenn auch das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten abgesichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerpflichtige Versicherungsbeiträge im Zeitpunkt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsvermeidung durch Anrufungsauskunft

Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG [1] trifft eine Aussage darüber, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig rechtlich einordnet.[2] Das Absehen von der Einholung einer Anrufungsauskunft kann von der Finanzbehörde im Rahmen der Haftung als grob schuldhaft beurteilt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG zum einen, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Zum anderen haftet der Arbeitgeber, wenn er die Lohnsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften einbehalten, diese aber nicht an das Finanzamt abgeführt hat (Verstoß gegen § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.4 Haftungsausschluss

Der Arbeitgeber haftet nicht in folgenden Fällen[1]: Nachforderung gemäß § 39 Abs. 5 EStG, Nachforderung gemäß § 39a Abs. 5 EStG, vom Arbeitgeber angezeigte Fälle des § 38 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG und des § 41c Abs. 4 EStG.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 1.1 Feststellung der Steuerfreiheit

Wichtig Anwendung der Sachbezugsfreigrenze Die Gewährung von Unfallversicherungsschutz stellt einen Sachbezug dar, soweit bei Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann.[1] Die Sachbezugsfreigrenze ist demnach anzuwenden. Nach Ansicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / Zusammenfassung

Überblick Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970 [1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") in Kraft getreten. Der europäische Richtliniengeber bezweckt hierdurch, die nach Art. 157 Abs. 3 AEUV verbürgte Gleichheit von Mann und Frau in Entgeltfragen zu verwirklichen. In Deutschland gelten bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 4 Beitragsaufteilung

Unfallversicherungen sehen sowohl Leistungen bei Unfällen im privaten Bereich als auch im beruflichen Bereich vor. Soweit mit den anteiligen Beiträgen das Unfallrisiko im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit abgedeckt wird, sind die anteiligen Beitragsanteile steuerfreier Reisekostenersatz.[1] Beiträge, die auf das übrige berufliche Unfallrisiko entfallen (ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 3 Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung gilt stets der Verleiher als Arbeitgeber. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet somit auch für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Kommt der Verleiher seinen Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht.[1] Die Haftung des Entleihers beschränkt sich dann allerdings auf die Beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem Steuerentrichtungspflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO geregelt....mehr