Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.5 Jubiläumszahlungen/Treueprämie

Eine Jubiläumszahlung, auch Treueprämie oder als Loyalitätsprämie bzw. loyalty Bonus bezeichnet, ist eine Art von Vergütung oder Belohnung, die ein Unternehmen langjährigen Mitarbeiter gewährt, um ihre langfristige Bindung und Treue zum Unternehmen zu würdigen. Diese Prämie ist eine Anerkennung für die kontinuierliche und loyale Dienstzeit eines Mitarbeiters im Unternehmen. O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 4 Freistellung

In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern ist die in § 38 BetrVG bezeichnete Zahl von Betriebsratsmitgliedern völlig freizustellen. Aber auch in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwe...mehr

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Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.3 Jahresabschlussbonus/-prämie

Eine Jahresabschlussprämie (auch als Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsbonus oder Jahresendprämie bekannt) ist eine Sonderzahlung, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres gewährt wird. Diese Prämie wird oft als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Dank für das Engagement und die Bemühungen der Mitarbeiter während des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.4 Retention Bonus

Ein Retention Bonus, auch als Bindungsprämie oder Halteprämie bezeichnet, ist eine zusätzliche Vergütung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ihre Beschäftigung für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen. Im Gegensatz zu anderen Arten von Boni, die oft als Belohnung für vergangene Leistungen geza...mehr

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Employer Branding: Erhöhung der Arbeitgeber- und Unternehmensattraktivität

Zusammenfassung Überblick Unter Employer Branding versteht man im Wesentlichen den Auf- und Ausbau der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. Anders ausgedrückt soll versucht werden, das Unternehmen als möglichst unverwechselbare, authentische Arbeitgebermarke zu präsentieren. Dieser Aspekt nimmt seit Jahren an Bedeutung zu, da es gerade für kleine und mittelständi...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / Zusammenfassung

Überblick Unter Employer Branding versteht man im Wesentlichen den Auf- und Ausbau der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. Anders ausgedrückt soll versucht werden, das Unternehmen als möglichst unverwechselbare, authentische Arbeitgebermarke zu präsentieren. Dieser Aspekt nimmt seit Jahren an Bedeutung zu, da es gerade für kleine und mittelständische Betriebe i...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2.3 Entwicklung der Employer Value Proposition (EVP)

Nach Abschluss von Bestandsaufnahme, Beschreibung von Stärken und Schwächen sowie der grundlegenden Zielformulierung geht es jetzt darum festzulegen, was den eigenen Betrieb als Arbeitgeber und Marke ausmacht und welcher konkrete Nutzen Mitarbeitern und Bewerbern sowie ggf. Dritten, wie Kunden und Lieferanten, geboten werden soll oder bereits geboten wird. Gleichzeitig muss ...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2 Entwicklung einer Employer Branding-Strategie

Zum Thema Arbeitgeber- und Unternehmensattraktivität gibt es zahlreiche Erhebungen und Studien, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Darstellung des Betriebes und den Wünschen der Bewerber und Mitarbeiter kommen. Daher ist es umso wichtiger, ein für den eigenen Betrieb maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln, um eine passgenaue Lösung zu bekommen, sich...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 3 Aktuelle Trends im Employer Branding

Auch Employer Branding wird ständig digitaler. Vor allem soziale Medien spielen bei der Umsetzung und Suche nach neuen Beschäftigten eine immer größere Rolle. Beispielhaft seien hier nur LinkedIn, Facebook oder Instagram genannt, die auch von kleineren Betrieben bedient werden müssen. So ist eine direkte Kommunikation mit der Zielgruppe möglich und man kann sich unmittelbar ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding: Erhöhung... / 2.1 Analyse des aktuellen Employer Images

Zunächst ist es unabdingbar, sich über die eigenen Stärken und Schwächen (nicht nur) in Bezug auf die Arbeitgeberattraktivität klarzuwerden. Praxis-Tipp Employer Branding als langfristiges Projekt Die Erfahrungen zeigen, dass die Erstellung eines Konzepts selbst in kleineren Firmen 3-6 Monate und mehr dauern kann. Bis das Konzept seine Wirkung entfaltet und es sich herumsprich...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2.2 Definition der Employer Branding Ziele

Das zentrale Ziel von Employer Branding ist es, v.a. potenziellen Bewerbern ein möglichst unverwechselbares, griffiges, leicht einprägsames Bild vom eigenen Betrieb zu vermitteln, mit dem man sich vom Wettbewerb abhebt (Employer-Value-Proposition (EVP)). Im Idealfall gelingt es zusätzlich, mit dem Bild positive Emotionen zu transportieren, z. B. Technikbegeisterung oder Freu...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2.4 Häufige Herausforderungen bei der Implementierung von Employer Branding

Häufig stehen kleine Unternehmen bei der gewünschten Einführung von Employer Branding vor Herausforderungen, die zumindest im Kern neu sind. Einige Beispiele mit möglichen Lösungsansätzen können sein: Herausforderungenmehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2.5 Messung und Überwachung der Ergebnisse

Natürlich sollte, wie bei jedem Konzept, regelmäßig geprüft werden, ob es erfolgreich ist oder ob man Nachjustierungen vornehmen muss. Eine Erfolgskontrolle sollte monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden und kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Beispielsweise kann mit Kennzahlen gearbeitet werden. Praxis-Tipp Nutzung von Kennzahlen und Formeln Bei der Nutzung von K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 7 Gleichwohlgewährung

Rz. 31 Ähnlich wie § 157 Abs. 3 SGB III ordnet § 158 Abs. 4 Satz 1 SGB III an, dass das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet wird, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. Wirtschaftlich betrachtet, tritt bei einer solchen Gleichwohlgewährung die Bundesagentur für Arbeit i. H. d. Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.1 Kurzarbeit im Urlaubszeitraum

Rz. 76 Findet im Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers Kurzarbeit statt, so hindert das nicht die Urlaubserteilung an den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, aus § 96 Abs. 4, Satz 2 Nr. 2 SGB III ergibt sich, dass gerade zur Vermeidung von Kurzarbeit die Urlaubserteilung vorrangig zu nutzen ist, sofern nicht nach § 7 BUrlG vorrangige Urlaubswünsche des Arbeitnehmers dem entgegenstehen. A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.3 Ruhenszeitraum bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 26 Der Ruhenszeitraum endet darüber hinaus nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund hätte kündigen können. In einem solchen Fall kann gerade nicht angenommen werden, dass eine Entlassungsentschädigung Vergütungsbestandteile für die Zeit nach der Kündigun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.3 Arbeitskampf während des Urlaubszeitraums

Rz. 79 Grundsätzlich ist ein Arbeitskampf, der während des Urlaubs des Arbeitnehmers stattfindet, für den Urlaub unerheblich. Durch die Bewilligung des Urlaubs ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit. Wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt während seines Urlaubs entschließen sollte, an einem Streik teilzunehmen, ist es ihm nicht möglich, die Arbeit, von der er ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer

Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruch genommen werden müssen.[1] Soweit be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Rz. 104 § 11 Abs. 2 BUrlG ist nicht nur eine von § 614 BGB abweichende Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung des Urlaubsentgelts, sondern bringt den urlaubsrechtlichen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Erfüllung des Urlaubsanspruchs voraussetzt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch bereit ist, für diese Zeit das geschuldete Urlaubsentgelt vorbehaltlos zu zahlen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.1 Erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 27 § 11 BUrlG ist im Licht von Art 7 der RL 2003/88/EG auszulegen. Der EuGH verlangt, dass der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt wird, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass das Urlaubsentgelt grundsätzlich so bemessen sein muss, dass es mit dem gewöhnlichen Entgel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.6 Mehrarbeitsvergütung

Rz. 46 Eine Sonderregelung trifft das Gesetz für die Mehrarbeitsvergütung. Die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ausdrücklich nicht für die Ermittlung des Geldfaktors zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den Grundbetrag, der für die Überstunden gezahlt wird, als auch für einen eventuellen Zuschlag.[1] Wird die Mehrarbeit durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.1 "Erhaltener" Arbeitsverdienst

Rz. 18 "Enthaltener Arbeitsverdienst" i. S. v. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist das Entgelt, dass im Referenzzeitraum von 13 Wochen vor dem Urlaubsantritt dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, das also fällig ist. Bei der in der Praxis allein noch relevanten monatlichen Lohnabrechnung sind damit die letzten 3 Zahlungen vor Urlaubsantritt maßgeblich – zum Problem bei einer Stundenvergüt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Meldepflicht bedingt Prüfung der Geschäftsbeziehung

Ein Arbeitgeber hat der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale bei Minijobbern) bei Beginn einer Beschäftigung eine Meldung zu erstatten. Kommt ein Arbeitgeber dieser Meldepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Rz. 123 Da das BAG den Anspruch auf Urlaubsentgelt bisher als Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts versteht, galten für die Verjährung und eventuelle Ausschlussfristen keine besonderen Regelungen. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB von 3 Jahren, die nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres anläuft, in dem der Anspruch fällig geworden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Bestandteile des Arbeitsverdienstes

Rz. 25 Bei der Ermittlung des Arbeitsverdienstes im Referenzzeitraum sind zwei Gesichtspunkte von Bedeutung. Die Vergütung muss Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers honorieren – und zwar nur solche, die auch im Referenzzeitraum erbracht wurden. Grundsätzlich ist der Arbeitsverdienst die vom Arbeitgeber erbrachte Gegenleistung für das Tätigwerden des Arbeitnehmers im Berechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5.2 Arbeitsausfälle

Rz. 67 Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG bleiben auch Verdienstkürzungen im Referenzzeitraum, die infolge von Arbeitsausfällen eingetreten sind, für die Berechnung des Geldfaktors außer Betracht. Arbeitsausfälle sind dabei zunächst die Ereignisse, die in der betrieblichen oder wirtschaftlichen Risikosphäre des Arbeitgebers liegen, wie sich aus dem Vergleich mit dem Begriff der "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verpackungskosten / 11 Versand- und Handlingkosten bei Sachbezügen müssen mit einbezogen werden

Erlaubt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, Sachbezüge aus dem Sortiment einer Fremdfirma auszuwählen und beauftragt er diese, die ausgewählten Sachbezüge direkt an die Arbeitnehmer zu versenden, wofür die Fremdfirma dem Arbeitgeber Versand- und Handlingkosten in Rechnung stellt, so sind diese Kosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der Freigrenze von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Maßgebliche Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 11 Hat der Arbeitgeber die für ihn geltende ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, so kommt eine Anwendung des § 158 SGB III nicht in Betracht, es sei denn, die Regelung des § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Satz 4 SGB III findet Anwendung. Ordentliche Kündigungsfrist meint dabei diejenige Frist, die der Kündigende nach gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvert...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.6.3 Arbeit auf Abruf

Rz. 98 Haben die Arbeitsvertragsparteien nach § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf vereinbart, so besteht das Problem, dass für den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, wie viele Arbeitsstunden er vom Arbeitgeber abgerufen worden wäre, wenn er nicht zuvor bereits Urlaub beansprucht hätte. Im Gegensatz zu Schichtmodellen, bei denen die zu leistende Arbeitszeit aufgrund der regelmäßig meh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.2 Dauer und Lage des Referenzzeitraums – 13 Wochen

Rz. 19 In einem ersten Schritt ist daher der Referenzzeitraum zu bestimmen. Er beträgt, wie sich aus § 11 Abs. 1 BUrlG eindeutig ergibt, 13 Wochen.[1] Dabei handelt es sich nicht um Kalenderwochen und schon gar nicht um einen Zeitraum von 3 Monaten oder gar 3 Kalendermonaten, sondern um die 13 Wochen, die dem ersten Urlaubstag vorausgehen. Daher ist dieser 13-Wochen-Zeitraum...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale

Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 12 Für die Anwendung des § 158 Abs. 1 SGB III ist die ordentliche Kündigungsfrist maßgebend, die für eine Arbeitgeberkündigung gilt. Selbst wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und seine Kündigungsfrist kürzer ist, kommt es allein auf die vom Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist an. Dies gilt auch, wenn etwa die Partner des Arbeitsverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Rechtsfolgen des Ruhens nach § 158 SGB III entsprechen grds. denen des Ruhens wegen Eintritts einer Sperrzeit nach § 159 SGB III [1], mit dem Ergebnis, dass auch beim Ruhen nach § 158 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt zu werden braucht bzw. nicht durchgesetzt werden kann. Das sog. Stammrecht, dessen Entstehung durch das Ruhen des Anspruchs auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.4 Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

Rz. 81 Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt ist keine Frage von Verdiensterhöhungen oder -verringerungen im Referenzzeitraum, sondern eine Frage der Arbeitszeitverringerung oder -erhöhung. Dabei stellt sich die Frage, wie sich diese auf das Urlaubsentgelt auswirkt. Die Berechnung des Urlaubsentgelts macht bei einem Wechsel von Vollzeittätigkeit in Teilzeittäti...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Der Arbeitsverdienst im Referenzzeitraum (Geldfaktor)

Rz. 16 Zur Bestimmung des Geldfaktors i. S. v. § 11 Abs. 1 BUrlG ist das während des Referenzzeitraums erzielte Stundenentgelt zu ermitteln. Der zu bildende Quotient stellt damit das durchschnittliche im Referenzzeitraum erzielte Stundenentgelt dar. Hierfür ist es zwingend erforderlich, das berücksichtigungsfähige Entgelt im Referenzzeitraum durch die gesamte Anzahl der Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.6.4 Gleitzeit, Zeitkonto

Rz. 102 Wird die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers bei stetigem Entgelt auf einem Gleitzeitkonto oder einem Konto für flexible Arbeitszeiten erfasst, so ist dem Arbeitnehmer für Urlaubstage die durch den Urlaub ausgefallene Arbeitszeit auf dem Zeitkonto gutzuschreiben. Geschieht das nicht, handelt es sich nicht um Urlaubserteilung, sondern lediglich um die Möglichkeit...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht

Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handeln.[1] Da in beiden Fällen verschiedene Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeransprüche und -pflichten an die Tätigkeitsform geknüpft sind, sollte dies e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1.3 Malusregelungen, Vertragsstrafen und Verpflichtung zur Nachbesserung

Vertragsstrafen und Malusregelungen sind typische Vertragsinhalte bei selbstständig Tätigen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei nicht erbrachter Vertragsleistung die Zahlung des Preises verweigern oder darüber hinaus Säumnisstrafen einfordern. Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer ggf. abmahnen, nicht aber das Entgelt kürzen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.2 Arbeitsausfall während des Urlaubs

Rz. 78 Fällt während des Urlaubs des Arbeitnehmers die Arbeit infolge eines Arbeitsausfalls i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG aus, so bleibt sein Anspruch auf Urlaubsentgelt davon unberührt, solange er trotz des Arbeitsausfalls einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung nach § 615 Satz 3 BGB gehabt hätte. Hätte der Arbeitnehmer keinen Urlaub gehabt, hätte die Pflicht zur Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Ausgleich von Rentenminderungen

Rz. 18 Eine Sonderregelung trifft § 158 Abs. 1 Sätze 6 und 7 SGB III für Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers im Hinblick auf Rentenminderungen. Weil derartige Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Rentenminderungen oder aber auch Zahlungen an eine berufsständische Versorgungseinrichtung von ihrem Zweck keinen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt darstellen, sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch arbeitnehmerähnliche Personen nach § 2 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben, findet die Berechnungsvorschrift des § 11 Abs. 1 BUrlG auch auf diesen Personenkreis Anwendung, was angesichts des hier möglicherweise stark schwankenden Entgelts von besonderer Bedeutung ist. Keine Geltung hat sie für Heimarbeiter, f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 BUrlG regelt die Berechnung und die Fälligkeit des während des Erholungsurlaubes fortzuzahlenden Arbeitsentgelts, bezeichnet als Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt hat nichts zu tun mit einem zusätzlichen Urlaubsgeld. § 11 BUrlG betrifft nur die Berechnung des Urlaubsentgelts. Rz. 2 § 11 BUrlG steht in engem Zusammenhang mit § 1 BUrlG. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 11 Zusätzliches Urlaubsgeld

Rz. 126 Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsentgelts gibt es nicht. Eine Rechtsgrundlage dafür findet sich aber entweder im Arbeitsvertrag oder in zahlreichen Tarifverträgen. Dabei sind 2 "Modelle" zu unterscheiden. Entweder wird ein prozentualer Zuschlag auf das Urlaubsentgelt bei Inanspruchnahme des Urlaubs gezahlt oder eine Einmalzahlung zu e...mehr