Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang s...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.6 Vorsorgeuntersuchungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Vorsorgeuntersuchungen (z. B. zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie zur Krebsvorsorge) können – soweit nicht nur einzelne Arbeitnehmer begünstigt werden – bis zu 600 EUR steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber kann mit Vorsorgeuntersuchungen jedoch auch ein ganz überwiegendes...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.2 Besonderheiten bei Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern

Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Notfällen können nur steuerfrei ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber auf die Zahlung keinen maßgeblichen Einfluss hat. Deshalb ist die Mitbestimmung des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertreter vorgeschrieben. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nur von Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern erfüllt werden.[1] Die Le...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.3 Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalt

Trägt der Arbeitgeber Krankheitskosten, die anlässlich der Erkrankung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland entstehen, bleiben diese grundsätzlich in vollem Umfang steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung im Ausland höhere Kosten verursacht als die vergleichbare Behandlung im Inland und der Arbeitgeber von der Kr...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.2 Steuerfreier Ersatz der Selbstbeteiligung bei privater Krankenversicherung

Arbeitgeber können den Arbeitnehmern, die eine private Krankenversicherung unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, die nicht von der Krankenversicherung übernommenen Krankheitskosten bis 600 EUR steuerfrei erstatten. Eine steuerfreie Erstattung der Selbstbeteiligung unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten ist allerdings ausgeschlossen. Praxis-B...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.5 Kuraufenthalt

Die Übernahme von Kosten für eine Kur durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu einem Zufluss von Arbeitslohn.[1] Der Arbeitgeber kann jedoch gesundheitlich gefährdeten Arbeitnehmern Zuschüsse für eine Heil- und Vorsorgekur bis zu 600 EUR als steuerfreie Beihilfe leisten. Nachweise Um einen Kuraufenthalt von einem Erholungsurlaub[2] abzugrenzen, ist im Regelfall eine ärztli...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 3 Steuerfreie Betreuungsleistungen

Steuerbefreit sind Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das die Arbeitnehmer zu Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät bzw. Betreuungspersonen vermittelt – und zwar ohne betragsmäßige Begrenzung.[1] Auch Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen anfallen, können vom Arbeitgeber ...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 6.2 Pauschalierung mit 25 %

Erholungsbeihilfen können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden[1], wenn die Erholungsbeihilfen folgende Beträge nicht übersteigen: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner[2] 52 EUR für jedes Kind. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistungen zusätzlich zum ohnehin gesch...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.7 Bildschirmarbeitsplatzbrille

Eine nicht steuerbare Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung[1] die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe übernimmt, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrill...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.4 Naturkatastrophen

Die obersten Finanzbehörden der Länder geben auf Basis eines Rahmenkatalogs[1] eigene Erlasse bei regional auftretenden Naturkatastrophen heraus, die u. a. die steuerliche Behandlung von Unterstützungen an Arbeitnehmer festlegen. Regelmäßig wird bei Arbeitnehmern, die von einem Unwetter oder Hochwasser betroffen sind, davon ausgegangen, dass ein besonderer Notfall vorliegt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 1 Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

Für die steuerliche Beurteilung von Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Vorteil Arbeitslohn darstellt oder als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse von vornherein vom Lohnsteuerabzug ausgenommen ist. Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund steht und das eigene Interesse des Arbeitnehmers ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / Zusammenfassung

Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang steuerfrei. Erho...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3 Einzelfälle

4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / Lohnsteuer

1 Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse Für die steuerliche Beurteilung von Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Vorteil Arbeitslohn darstellt oder als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse von vornherein vom Lohnsteuerabzug ausgenommen ist. Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund steht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 6 Erholungsbeihilfen

6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4 Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen

4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 5 Heirats- und Geburtsbeihilfen

Heiratsbeihilfen und Geburtsbeihilfen rechnen in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Lediglich Sachzuwendungen bis zur Freigrenze von 60 EUR bleiben als Aufmerksamkeit aus Anlass eines persönlichen Ereignisses steuerfrei.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR

Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B. Rückenschulungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.6 Treuwidrige Vereitelung des Kündigungsschutzes

Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine Ausnahme von der Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist im Einzelfall dann gegeben sein kann, wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung kurz vor Ablauf der Wartefrist erklärt, um entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben den Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vereiteln. In einem solchen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 4 Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis

Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten des Vertrags – die Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer, die Arbeitsentgeltzahlungspflicht für den Arbeitgeber – sind suspendiert.[1] Nach dem Ende des Arbeitskampfs leben die Hauptpflichten wieder auf. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei während des Streiks eingetreten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 3 Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Kündigung bedarf sozialer Rechtfertigung Nach § 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt" ist. Dies ist der Fall, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist, die im Verhalten[1] oder in der Person des Arbeitnehmers[2] oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen[3] liegen, schließlich wenn der Betriebsrat rechtswirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Im Geltungsbereich des KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Dieser Kündigungsschutz ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unwirksam....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Remote-Begehung – Gefährdun... / 2 Begehung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist so ausgelegt, dass der Kern einer guten Arbeitsschutzstruktur die Gefährdungsbeurteilung ist. Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und diese zu dokumentieren. Das ist elementarer Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die selbstverstä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er stellt keinen schlechthin umfassenden Bestandsschutz dar. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG sind, dass aufseiten des Arbeitgebers die erforderliche Betriebsgröße gegeben ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den betroffenen Arbeitnehmer gegeben ist und dass die Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind nur lohnsteuerfrei, soweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.[1] Der gezahlte Kindergartenzuschuss muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Remote-Begehung – Gefährdun... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmensstrukturen sind in der modernen Arbeitswelt nicht mehr so homogen und kompakt, wie sie waren, als das deutsche Arbeitsschutzsystem geprägt wurde. Der Arbeitsort von Beschäftigten ist zunehmend weniger der Firmensitz oder ein vollständig ausgestatteter Firmenstandort und häufig arbeiten Beschäftigte und die zuständigen Führungskräfte nicht am selben Ort....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.10.1 TVÜ-VKA

Nach § 52 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BT-V (= Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 der Anlage D.8 zum TVöD-V) gilt ein Musikschullehrer dann als vollbeschäftigt, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten (= 1.350 Unterrichtsminuten) beträgt. Diese Regelung entspricht der bis zum 30.9.2005 maßgebenden Nr. 2 Sa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 5 Auswirkungen auf Dritte

Von Bedeutung für den Arbeitskampf ist auch, wer die mittelbaren Auswirkungen (Betriebsstörungen bei nicht bestreikten Betrieben) des Arbeitskampfs (Fernwirkung) zu tragen hat. Dies ist nach der Betriebsrisikolehre grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Grundsätze sind von der Rechtsprechung durch Kampfparitätsüberlegungen modifiziert worden: Eine Durchbrechung des Betriebsris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 2.1 Kindergarten

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistungen für den Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit der Zahlung von Studienbeihilfen fördern Unternehmen das Studium ihrer Mitarbeiter finanziell. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Studienbeihilfe aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Daraus folgt, dass Studienbeihilfen aus privaten Mitteln vom Arbeitgeber steuerpflichtig sind. Sozialversicherung: Die Bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 2.3 Betreuung im Haushalt nicht ausreichend

Aufwendungen für die Betreuung des Kindes, z. B. durch Haushaltshilfen oder Familienangehörige im eigenen Haushalt sind vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzbar, da der eigene Haushalt keine einem Kindergarten vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Kindern ist.mehr