Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abtretung von Entgeltforderungen.

Rn 77 Die Abtretung von Entgeltforderungen kann wirksam ausgeschlossen werden (§ 399), sie ist dann ggü dem Abtretungsempfänger (absolut) unwirksam (ebenso Verpfändung, § 1274 II). Ausschluss verhindert Pfändung durch Gläubiger jedoch nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Köln NJW 05, 2997, 2998; Ddorf NJW 07, 780 f [OLG Düsseldorf 05.01.2007 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Tarifvertrag.

Rn 39 Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebern oder Vereinigungen von Arbeitgebern andererseits (§ 2 I TVG) (ein Abschluss mit einer nicht tariffähigen Partei [zur CGZP BAG NZA 11, 289 [BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10]] ist nichtig [BAG NZA 19, 188; 07, 448]). Daran gebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der ArbG,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt.

Rn 2 Der Besitzdiener hat die Rechte aus § 859 gegen jede Beeinträchtigung durch Dritte, nicht aber gegen den Besitzer selbst. Er kann Selbsthilfe auch dann üben, wenn sich eine Beeinträchtigung gegen Sachen des Besitzers (seines Arbeitgebers) richtet, die sich im tatsächlichen Herrschaftsbereich, in dem er tätig ist, befinden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Angemessenheit der Zielversorgung (Abs 2 und 4).

Rn 2 § 15 II schreibt vor, dass die gewählte Zielversorgung für die ausgleichsberechtigte Person eine angemessene Versorgung gewährleisten muss. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn eines der in IV genannten Versorgungssysteme als Zielversorgung gewählt wird. Bei einer anderen Zielversorgung kommt es entscheidend darauf an, ob sie hinsichtlich der Eigenständigkeit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anspruchsgrundlage der Vergütung.

Rn 72 Der Anspruch ergibt sich meist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Fehlt eine Vereinbarung oder ist sie unwirksam, gilt § 612 II Alt 2 (§ 612 Rn 5). Der ArbG muss über die Vergütung schriftlich abrechnen (§ 108 GewO) und, soweit erforderlich, Auskunft erteilen (§ 82 II BetrVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 18 Das Ausmaß der Rente hängt nicht nur von der voraussichtlichen Lebensdauer bzw, Lebensarbeitszeit des Verletzten ab, sondern auch (beim Mehrbedarf) von der Entwicklung seiner Behinderung, seiner Pflegebedürfnisse sowie des Geldwertes bzw. (beim Erwerbsschaden) von der weiteren Erwerbsprognose inkl. etwaiger Gehaltssteigerungen, Beförderungen oder unfallunabhängigen Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Prozessuales.

Rn 82 Wegen des grds Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kann Vergütungszahlung mit einstweiliger Verfügung nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Verfügungsanspruch) und er sich in unverschuldeter finanzieller Notlage befindet (Verfügungsgrund; nicht, wenn er Leistungen bei der Bu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Leistungsstörungen und Vergütung.

Rn 79 Bei Leistungsstörungen ist zwischen Nicht- und Schlechtleistung des ArbN zu unterscheiden: Rn 80 Der Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (1) der Dienstverpflichtete die Dienstleistung erbringt oder (2) die Voraussetzungen einer Vergütung ohne Gegenleistung vorliegen (BAG NZA 15, 501 [BAG 22.10.2014 - 5 AZR 731/12]) und der Dienstberechtigte bspw im Annahmeverzug is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Das selbstständige Strafversprechen, § 343 II.

Rn 16 Das selbstständige Strafversprechen unterscheidet sich von der echten Vertragsstrafe durch das Fehlen einer Primärpflicht und also auch der Akzessorietät (vgl Vor §§ 339–345 Rn 1): Die Strafe wird nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung einer Verbindlichkeit (also für eine Pflichtverletzung) versprochen, sondern für die (nicht geschuldete) Vornahme oder Unterlassun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 18. Kann eine Sonderzahlung als steuerfreie IAP neben dem steuerfreien Corona-Pflegebonus gewährt werden?

Die Steuerbefreiung des § 3 Nummer 11b Einkommensteuergesetz (Corona-Pflegebonus) gilt für Zahlungen des Arbeitgebers bis zum 31. Dezember 2022 (nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 ist für Leistungen nach § 150c Elftes Buch Sozialgesetzbuch eine Erweiterung des Begünstigungszeitraums bis zum 31. Mai 2023 vorgesehen), und die Steuerbefreiung des § 3 Nummer 11c Eink...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vertragsbruch.

Rn 19 Auch die Auflösung eines Vertrags ist per se noch nicht sittenwidrig, ebenso wenig die Verleitung dazu (zB RGZ 78, 14, 17 f; BGHZ 12, 308, 317 ff; NJW-RR 99, 1186); bei einer anderen Beurteilung würde § 823 I, der Forderungen nicht als sonstige Rechte schützt (§ 823 Rn 56 f), unterlaufen. Im Falle einer besonders rücksichtslosen Verleitung zum Vertragsbruch kann hingeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 23 EGZPO – [Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten].

Gesetzestext (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3Die §§ 260, 261 sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 5 Der Standardfall der – freilich erst nachträglich möglichen – ausreichenden Entschuldigung ist derjenige der ganz fehlenden oder der zu spät beim Zeugen eingegangenen Ladung (s.a. § 377 Rn 6). Wird die Ladung – wie üblich – nicht zugestellt, sondern nur formlos, also durch einfachen Brief übersandt, so hat das Gericht die üblichen Postlaufzeiten zu schätzen und hierbei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff und Voraussetzungen der Gattungsschuld.

Rn 4 Gattungsschulden (oder: Genusschulden) unterscheiden sich von Stückschulden (oder: Speziesschulden) dadurch, dass der Leistungsgegenstand nicht individuell festgelegt, sondern nur nach generellen Merkmalen (etwa Typ, Sorte, Serie) bestimmt ist; auch Qualitätsmerkmale (s RGZ 86, 90, 91; vgl § 434 V u dazu § 434 Rn 75 ff) oder sonstige Sacheigenschaften (BGH NJW 89, 218, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistung bei Aufstockung (Abs 5 S 3).

Rn 118 Nach Abs 5 S 2 muss das Kreditinstitut den Schuldner über den Aufstockungsbetrag gem Abs 2 verfügen lassen, wenn der Schuldner seine Berechtigung durch eine Bescheinigung nachweist. Diese privatrechtliche Entscheidung besitzt keine Bindungswirkung. Als Kompensation schafft Abs 5 S 3 eine Gutglaubensregelung, wonach die Leistung des Kreditinstituts an den Schuldner bef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verlust von Vergütungsansprüchen.

Rn 78 Der Vergütungsanspruch (und Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG, BAG NJW 18, 3472 sowie der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615, BAG NZA 22, 1465) ist in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar. Ausschlussfristen und Abgeltungsklauseln sind insoweit (oder insgesamt, wenn Ausschlussfrist MiLo nicht ausdrücklich ausnimmt, BAG NZA 18, 1619,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswegfragen.

Rn 13 Nach OVG Münster (WuM 75, 154) zählt die Zuweisung einer Werkdienstwohnung zum Arbeitsrecht. Das ArbG Hannover (WuM 85, 156) sah in der Überlassung der Werkdienstwohnung einen geldwerten Vorteil, für den Lohnsteuer zu entrichten sei. Das LG Hannover (v 2.2.83 Az 11 405/82) hatte den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten als nicht gegeben angesehen. Auch das BAG (ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergütung ohne Arbeitsleistung.

Rn 76 Der ArbG kann in gesetzlich bestimmten Fällen Vergütung ohne Arbeitsleistung schulden, zB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 ff EFZG) und an Feiertagen (§ 2 EFZG; BAG NZA 20, 237 [BAG 16.10.2019 - 5 AZR 352/18]; zur Abweichung durch TV BAG NZA 18, 597 [BAG 06.12.2017 - 5 AZR 118/17]), Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG), bezahlte Freistellung von Betriebsräten (§§ 37 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Interessenabwägung.

Rn 14 Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses setzt nicht voraus, dass die aufseiten des Mieters bestehende Härte die Interessen des Vermieters deutlich überwiegt. Maßgebend ist allein, ob sich ein Übergewicht der Belange der Mieterseite feststellen lässt, also die Interessenabwägung zu einem klaren Ergebnis führt (BGH ZMR 19, 848). Bestehen auf beiden Seiten gleich zu bewert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut kann aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger leisten, bis der Schuldner dem Kreditinstitut nachweist, dass es sich um Guthaben handelt, das nach § 902 nicht von der Pfändung erfasst wird. 2Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage einer Bescheinigungmehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung durch Arbeitnehmer oder Dritte

Tz. 186 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die vorzeitige Beendigung durch Arbeitnehmer oder Dritte ist so zu behandeln wie Beendigungen auf Wunsch des Arbeitgebers (krit. hierzu Schreiber, KoR 2006, S. 300ff.; ebenfalls ablehnend: IDW Stellungnahme, WPg 2006, S. 810). Konkret bedeutet dies, dass sofort der Aufwand zu buchen ist, der ohne vorzeitige Planbeendigung über den verbleiben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Arbeitnehmer

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Dienstverhältnis zum Veranstalter kann nur angenommen werden, wenn dem Veranstalter allgemein die Arbeitskraft geschuldet wird und nicht nur ein spezifischer Auftritt (ein Werk). Die Arbeitskraft wird geschuldet, wenn der Verpflichtete unter der Leitung des Arbeitgebers steht und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Der Musiker mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kooperation.

Rn 79 Die Parteien sind verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks zusammenzuwirken und entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen (BGH NJW-RR 89, 1393, 1395; BAG ZIP 13, 2025 Rz 39; BGH NJW 16 Rz 23 [Pflicht der Fluggesellschaft zur Hinzuziehung des Fluggastes vor Entscheidung über Nichtbeförderung von Gepäck]); erst recht ist es ihnen verboten, Obstruktion zu betreibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s auch Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/...mehr