Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.1 Begriff der Ausbildung

Voraussetzung für jegliche Rückzahlungsvereinbarungen ist zunächst, dass die durchgeführte Aus- oder Fortbildungsmaßnahme bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt.[1] Nicht jede Qualifikation des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis wird als "Ausbildung" anerkannt, die Grundlage für eine Rückzahlungsvereinbarung sein kann. Nach der Rechtsprechung ist...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 2 Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Rückzahlungsklauseln können auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen des Arbeitgebers vereinbart werden. Definition "Vorschüsse" Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Eine gesetzliche Vorschusspflicht im Arbeitsrecht besteht hinsichtlich der Vergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 HGB nur für Handlungsgehilf...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.5 Schichtarbeit

Rz. 36 Arbeitet ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, so ist für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts die sich aus dem Schichtplan ergebende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Es ist mithin entsprechend der Einteilung des Arbeitnehmers in diesem Schichtplan zu ermitteln, wie viele Stunden der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.[1] Dabei kann es je nach der konkret...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.3 Prämien

Rz. 118 Prämien werden als besondere Vergütungen für die Erreichung eines bestimmten Erfolgs bzw. als Belohnung für die Qualität der Arbeit neben dem Entgelt gezahlt.[1] Für sie gelten die für die Provision[2] aufgestellten Grundsätze entsprechend, wenn die Prämien an der Arbeitsleistung orientiert sind und damit als Sondervergütung einen Bestandteil der Bemessungsgrundlage ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 8 Personalvermittlungsprovision

Der Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden, dem Arbeitgeber die Vermittlungsprovision an einen Dritten (z. B. einen Headhunter) für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet. Eine solche Klausel ist laut BAG unangemessen und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.7 Freizeitgutschriften

Rz. 57 Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 3 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber losgelöst von der laufenden Vergütung Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen werden. Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren als den aktuell bestehenden Kapitalmarktbedingungen gewährt. Die Abgrenzung zu Vorschüssen oder Abschlagszahlungen muss ggf. im Wege der Auslegung vorgenomme...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvereinbarungen finden regelmäßig auf die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung. Sie gelten grundsätzlich unmittelbar und zwingend. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen setzt keine Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien von ihrem Bestand und Inhalt voraus, ebenso ist ein etwaig entgegenstehender Wille des Arbeitnehmers unb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 107 Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG umfasst sind zum einen der Leistungslohn im engeren Sinn (Akkord- und Prämienlohn), aber auch solche Beträge, die allein oder neben einem festen Zeitlohn als Erfolgsvergütung vereinbart sind, wie etwa Provisionen, Tantiemen, Prämien u. a.[1] Rz. 108 Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den Ausfallzeitraum kann ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis des Arbeitslebens spielen Rückzahlungsklauseln eine erhebliche Rolle. Durch sie verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erstattung von vorangegangenen freiwilligen Aufwendungen des Arbeitgebers, auf die kein Rechtsanspruch bestanden hat. Rückzahlungsklauseln sind im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht zu einer unzuläss...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Die Normwirkung der Betriebsvereinbarung tritt aber nur dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fällt. Ob dies der Fall ist, muss den Regelungen der Betriebsvereinbarung selbst entnommen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat können im Rahmen der Verhandl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 5 Sozialplanabfindungen

Rückzahlungsklauseln können auch für Sozialplanabfindungen oder in entsprechenden tarifvertraglichen Rationalisierungsschutzabkommen vereinbart werden. Die Zahlung von Abfindungen in Sozialplänen erfolgt nicht wegen des Verlusts des mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen sozialen Besitzstands, sondern überwiegend zum Ausgleich der durch die Entlassung typischerweise entstehe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.1 Antrittsgebühr

Rz. 50 Antrittsgebühren sind Leistungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer allein deshalb erhält, weil er zu seinem Dienst erscheint. Sie sind insbesondere in der Druckindustrie üblich; so heißt es etwa in § 7 Ziff. 4a) des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.7.2005: "Bei regelmäßig erscheinende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 6 Sonderzahlungen, insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Eine Rückzahlungsklausel über Urlaubsgeld ist nur dann zulässig, wenn es sich nicht um die nach dem BUrlG zu zahlende Fortzahlung der Vergütung des Arbeitnehmers für die Zeit seines Urlaubs handelt. Es muss sich daher um ein zusätzliches Urlaubsgeld handeln. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld hat oder es sich um eine frei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.13 Prämien

Rz. 64 Bei Prämien, die der Arbeitgeber laufend neben dem Grundentgelt zahlt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob sie zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören; es kommt entscheidend auf den mit der Prämie verfolgten Zweck an.[1] So sind etwa Prämien, die für einen bestimmten vom Arbeitnehmer beeinflussbaren Erfolg, z. B. für bestimmte Arbeitsergebnisse, gezahlt ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.25 Wegeentschädigungen/Wegegelder

Rz. 84 Wegeentschädigungen sind regelmäßig Aufwendungsersatz für Fahrtkosten des Arbeitnehmers, die diesem für Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort und zurück entstehen. Als solche fallen sie unter § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG und gehören grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt.[1] Lediglich dann, wenn sie laufend pauschal und unabhängig von tatsächlich entstehenden Kosten des Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Aktienoptionspläne

Rz. 97 Leistungen aus einem Aktienoptionsplan, den ein Dritter (insbesondere die Konzernmutter) dem Arbeitnehmer zugesagt hat, gehören grds. nicht zum Arbeitsentgelt und verändern nicht den Geldfaktor.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.8 Inkassoprämien/Mankogelder

Rz. 58 Inkassoprämien sind ein Anreiz insbesondere für Auslieferungsfahrer, damit diese sich nicht auf die bloße Auslieferung der Ware beschränken, sondern darüber hinaus auf sofortiger Bezahlung dieser Ware durch den Empfänger bestehen. Hier ist es nicht ohne Weiteres Vertragspflicht eines Auslieferungsfahrers, auch das Geld einzuziehen und die damit verbundene Verantwortun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.18 Sozialeinrichtungen

Rz. 73 Zu betrieblichen Sozialeinrichtungen gehören etwa Kantinen, Bade- und Sportanlagen, Werksbüchereien, Betriebskindergärten, Einkaufsvergünstigungen oder betriebliche Erholungsheime. Sie bieten dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile, werden jedoch nicht als Entgelt für verrichtete Arbeit, sondern im allgemeinen betrieblichen Interesse gewährt.[1] Deshalb zählen sie in de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.2 Provision

Rz. 116 Eine Provision ist ein ergebnisabhängiges Arbeitsentgelt, das als Erfolgsvergütung ebenfalls zu den auf das Ergebnis der Arbeit abstellenden Vergütungsformen gehört. Konkret erfolgt die Entlohnung hier in der Regel nach Umsatz.[1] Die Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ist bei Provisionen insofern schwierig, als ihre Höhe regelmäßig schwankt. Hinzu kommt,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Geregelte Sonderfälle (Abs. 1a)

Rz. 85 In § 4 Abs. 1a EFZG ist die vom Entgeltfortzahlungsgrundsatz des § 4 Abs. 1 EFZG abweichende Behandlung von für Überstunden gezahltem Entgelt, von Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers und von Leistungsentgelt geregelt. 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1) Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit

Rz. 9 Erste Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung ist die Arbeitszeit, für die er an sich Arbeitsentgelt erhalten hätte, wäre er nicht arbeitsunfähig erkrankt. 2.1.1 Allgemeines Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grund...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.4 Schmutzzulagen

Rz. 103 Die Frage der entgeltfortzahlungsrechtlichen Behandlung von Schmutzzulagen wurde bereits oben unter Rz. 70 behandelt.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.6 Wegeentschädigungen/Wege- und Fahrgelder

Rz. 105 Wegeentschädigungen sowie Wege- bzw. Fahrgelder für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden bereits oben unter Rz. 84 behandelt.mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln können in vielerlei Hinsicht eine Rolle spielen. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für Rückzahlungsvereinbarungen sind Vorschuss- und Abschlagszahlungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildungskosten sowie Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 41 Neben der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit ist das Arbeitsentgelt, der sogenannte "Geldfaktor"[1], die zweite Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung. 2.2.1 Allgemeines Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.6 Feiertagszuschläge

Rz. 56 Feiertagszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt, als die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers den Feiertag umfasst.[1]mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3 Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln

Die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln ist grundsätzlich zulässig und ergibt sich für die Arbeitsvertragsparteien aus der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Der Arbeitnehmer bekommt für die Rückzahlungsverpflichtung eine angemessene Gegenleistung in Form der Ausbildung. Werden solche Klauseln im Tarifvertrag vereinbart, stellen sie nach § 1 T...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.2 Betriebsvereinbarungen

Nach Auffassung des BAG haben die Betriebspartner eine umfassende Regelungsmacht auch für materielle Arbeitsbedingungen, soweit sie dabei insbesondere die Sperrwirkung des Tarifvertrags (§ 77 Abs. 3 BetrVG) beachten.[1] Danach sind Rückzahlungsklauseln auch in Betriebsvereinbarungen nicht von vornherein ausgeschlossen. Ob und inwieweit Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Be...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.16 Schmutzzulagen

Rz. 70 Schmutzzulagen sind lediglich dann als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt anzusehen, wenn mit ihnen die mit außergewöhnlicher Beschmutzung von Körper und eigener Arbeitskleidung verbundene Arbeitsleistung zusätzlich belohnt werden soll. In einem solchen Fall stellen sie quasi eine Erschwerniszulage dar.[1] Stellt der Arbeitgeber besondere Arbeitskleidung, so spricht dies ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.4 Saisonale Schwankungen

Rz. 35 Auch bei Saisonarbeit richtet sich die Höhe des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip. Saisonarbeit ist dann gegeben, wenn Betriebe regelmäßig während einer im Voraus bestimmten Zeit Arbeitsmehranfall haben und deshalb arbeitsvertraglich eine unterschiedliche Arbeitszeit für die "Saison" und für die übrige Jahreszeit besteht....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 96 Die folgenden Einzelfälle sind zu beachten: Hinweis Für die Qualifizierung einer Leistung als – fortzuzahlendes – Arbeitsentgelt oder als Aufwendungsersatz i. S. d. § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG kommt es nicht auf die Bezeichnung durch die Parteien, sondern auf den objektiven Zweck und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistung an.[1] 3.2.2.1 Aktienoptionspläne Rz. 97 Leistung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.11 Nachtarbeitszuschläge

Rz. 62 Nachtarbeitszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Entgelt, als die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des konkreten Arbeitnehmers Nachtarbeit umfasst.[1] Dies ist primär anhand des Schichtplans zu beurteilen.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.17 Sonntagszuschläge

Rz. 72 Umfasst die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auch die Arbeit am Sonntag, so sind insoweit auch die Sonntagszuschläge Bestandteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr