Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.2 Änderungsschutzklage

Der Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber neben der oben beschriebenen Möglichkeit, die Änderungskündigung als Ganze im Klagewege anzugreifen, auch die Möglichkeit, das Arbeitgeberangebot für die geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht i. S. d. § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.1 Negative Prognose

Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft begründen.[1] Dabei kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers oder seine eigene Einschätzung nicht an.[2] Deshalb stellt die Prognoseentscheidung für den Arbeitgeber einen hohen Unsicherheitsf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.4 Kündigung wegen völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird der dauernden Leistungsunfähigkeit gleichgestellt, weil auch hier der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit daran gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben. Negative Prognose Auch hier ist wieder streitig, ob die frühere Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für weitere Arbeitsunfähigkeit darstellt. Bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.1 Verstoß einer Kündigung gegen die guten Sitten

Eine Kündigung kann gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb gemäß § 138 BGB nichtig sein. Der Gesetzgeber hat dieses in der Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 KSchG ausdrücklich anerkannt. An die Sittenwidrigkeit einer Kündigung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Eine Sittenwidrigkeit kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn die Kündigung auf einem verwerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 5 Arbeitsschutz

Bei der mobilen Arbeit im Angestelltenverhältnis gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die ArbStättV findet auf mobile Arbeit keine Anwendung. Der Arbeitgeber muss daher nicht gemäß der Vorgaben der ArbStättV einen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter einrichten. Insbesondere gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 3 Folgen der wirksamen Änderungskündigung

Arbeitnehmer stimmt der Änderung nicht zu Die wirksame Änderungskündigung führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Kündigungsempfänger der Änderung der Arbeitsbedingungen nicht zustimmt. Sind die Voraussetzungen des § 1a KSchG erfüllt, so ist dieser auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.1 Negative Prognose

Ist im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch künftig dauernd und in erheblichem Umfang Minderleistungen erbringt? Prognosegrundlage Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis einer erheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit in der Zukunft begründen. Bei der krankheitsbed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.1 Negative Prognose

Dauert zum Kündigungszeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit an und ist der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit objektiv nicht absehbar? Prognosegrundlage Streitig ist, ob die bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit hier eine Rolle spielt. Denn der Schwerpunkt des Kündigungsgrunds liegt in den betrieblichen Beeinträchtigungen durch künftige lange Arbeitsunfähigkeit.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.5 Verstoß gegen die Meinungsfreiheit

Eine Kündigung kann gemäß § 134 BGB wegen der Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 5 Abs. 1 GG unwirksam sein. Dies spielt insbesondere bei (ggf. außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigungen eine Rolle, die der Arbeitgeber infolge von Äußerungen des Arbeitnehmers ausspricht. Die Meinungsfreiheit geht grundsätzlich sehr weit. Zur Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.7 Besondere gesetzliche Kündigungsschutzbestimmungen

Bestimmte Personengruppen genießen kraft Gesetzes einen besonderen Kündigungsschutz. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, deren Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung eines Gremiums oder einer Behörde gekündigt werden kann und Personen, denen allein aus wichtigem Grund gekündigt werden darf. Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen kann gem. § 168 SGB IX ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildungsmaßnahme

Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen kommen im Rahmen einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mitursächlich für die Erkrankung ist und damit gerechnet werden kann, dass der Wechsel auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu einer Beendigung, jedenfalls aber zu einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.3 Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

Die dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sich aus körperlichen (z. B. Blindheit) oder psychischen Gründen ergeben. Dabei ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung nicht deckungsgleich mit dem arbeitsrechtlichen Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Erhält ein Arbeitnehmer befristet Rente wegen Erwerbsminderung, ist damit noch keine unwiderlegliche V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.4 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das AGG

Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung kann gegen den in Art. 3 GG statuierten Grundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Glaubens oder einer religiösen oder politischen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, verstoßen. Erfolgt eine Kündigung tatsächlich im Hinblick auf diese Merkmale oder Eigenschaften des Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.2 Verstoß einer Kündigung gegen Treu und Glauben

Es ist denkbar, dass eine Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam ist.[1] Das ist allerdings in der Praxis eher selten. Hierunter fällt das unter Abschn. 2 beschriebene Mindestmaß an sozialer Verträglichkeit, wenn das KSchG keine Anwendung findet. Ein Verstoß gegen § 242 BGB ist sonst auf Fälle beschränkt, in denen ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Grenzen der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht

Rz. 19 Die Auskunfts- und Bescheinigungspflicht nach Abs. 1 der Vorschrift ist in 2-facher Weise begrenzt. Sie besteht erstens nur, "soweit erforderlich". Die zuständige Elterngeldstellemuss die Daten zur Bestimmung von Grund und/oder Höhe eines Anspruchs benötigen. Die Angaben müssen zur Berechnung des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit oder zur Bestimmung der Arbeitszeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Mobiles Arbeiten hat einen kollektiven Bezug.[1] Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.[2] In Betracht kommen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2, 6 und 7 BetrVG, soweit keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.3 Interessensabwägung

Praxis-Beispiel Häufige Kurzerkrankungen Der Arbeitnehmer war im ersten Jahr an 18 %, im zweiten an 20 %, im dritten an 30 % der Arbeitstage erkrankt. Im vierten Jahr ist er wieder krank. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit. Der Arbeitgeber erklärt, es sei mit weiter steigenden Fehlzeiten zu rechnen. Der Arbeitnehmer legt Folgendes dar: Im ersten J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 7 Datenschutz

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Einhaltung und Durchführung des BDSG und der DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Auch bei der mobilen Arbeit muss daher sichergestellt werden, dass die innerbetrieblich geltenden Richtlinien, eventuelle ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.3 Übermittlungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 26 Arbeitgeber, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, sind nach Abs. 2 Satz 3 verpflichtet, die abgefragten Daten zu übermitteln. Systemgeprüft sind Programme, die den von der Deutschen Rentenversicherung mit Genehmigung des BMAS entwickelten Standards für eine gleichmäßige und sichere Datenübertragung entsprechen und zugelassen worden sind. Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.1 Krankheitsbedingter Leistungsausfall

Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung infolge einer Erkrankung vollständig oder teilweise nicht. Dieser Leistungsausfall kann sich ganz unterschiedlich darstellen. Es kann sich um häufige Kurzerkrankungen handeln oder um eine langandauernde Erkrankung. Es kann aber auch eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit vorliegen. Dabei kann, je nachdem, ob die Wiederh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / Zusammenfassung

Begriff Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Die Änderungskündigung besteht daher aus 2 Willenserklärungen. Zusätzlich zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes bzw. bestimmbares Angebot zur Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 2.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, wobei sich das Schriftformerfordernis auch auf das Änderungsangebot erstreckt. Ein Änderungsangebot muss allerdings auch unter Berücksichtigung von § 623 BGB nur solche Arbeitsbedingungen aufführen, die zukünftig in ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.4 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit und des Bildschirmarbeitsplatzes bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV greifen zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der ArbStättV ist jedoch, dass es sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit sich die nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörden (Elterngeldstellen) im Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Leistungen nach diesem Gesetz bei Bedarf vom Arbeitgeber erforderliche Daten beschaffen können, schafft Abs. 1 Satz 1 die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass diese Behörden die näher aufgeführten Informationen vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Die Kündigung als Ultima Ratio

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.2 Negative Prognose

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wird für den Zeitpunkt ihres Zugangs untersucht. Die Kündigungsgründe sind aber ihrer Natur nach zukunftsbezogen, sie müssen auch für die Zukunft gelten. Denn § 1 Abs. 2 KSchG stellt darauf ab, ob die geltend gemachten Gründe einer "Weiterbeschäftigung" des Arbeitnehmers "entgegenstehen" (sog. negative Prognose). Es kommt damit darauf an, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Arbeitgeberbegriff (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Die Pflicht zur Bescheinigung der näher bezeichneten Daten trifft den Arbeitgeber. Aufgrund der Bezugnahme auf zu bescheinigende Daten aus dem Arbeitsverhältnis gilt der arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber ist danach, wer aufgrund eines frei geschlossenen Schuldverhältnisses (mindestens) die Leistung von Arbeit verlangen kann und zugleich Schuldner des En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung – wie bei Betriebsratsmitgliedern – gesetzlich ausgeschlossen ist. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die für eine orden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 3.2 Empfehlungen für Führung auf Distanz

Wie können Führungskräfte, die virtuell führen, Mitarbeiter motivieren, sich aktiver und offener einzubringen? Begegnungen ermöglichen: in einem primär virtuell zusammenarbeitenden Team in angemessenen zeitlichen Abständen Begegnungen live stattfinden lassen. Wertschätzender Umgang miteinander sowie freundlicher Blickkontakt und das aktive Zuhören sind in einem virtuellen Meet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 3.1 Herausforderungen für Führungskräfte

Eine stark beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt, auch durch die Corona-Pandemie bedingt, benötigt digital kompetente Führungskräfte, denn diese erleben mehr denn je, wie schwierig es ist, unter virtuellen Bedingungen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Herausforderungen sind u. a.: Abschätzen der Stimmung, da die Wahrnehmung in Telefonanrufen, E-Mails, Audio- und Videokon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 3 Kernaspekte der Zukunftsführungskompetenzen

Angesichts des dargelegten Überblicks und der umfangreichen Palette an Ansätzen in der Fachliteratur stellt sich nun die Frage, welche Future Skills insbesondere von Führungskräften gefordert werden. Fest steht, dass insbesondere die Digitalisierung und die gegenwärtigen "Polykrisen" völlig neue Anforderungen an Führungskräfte stellen und dazu führen, dass Unternehmen vorwie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 1 Aktuelle Ausgangssituation und Datenlage

Unabhängig von den unterschiedlichen Gründen, die dazu führen, dass Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, kann es vielfältige Folgen mit sich bringen. Eine Befragung der AOK ergab, dass 73,4 % der Beschäftigten im Homeoffice über Erschöpfung klagen. Im Gegensatz dazu gaben nur 66 % der dauerhaft im Büro Beschäftigten an, dass sie an Erschöpfung litten.[1] Zudem äußern Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 1.2 Talentmanagement und Fachkräftemangel

In einer Welt, in der die Fähigkeiten, die Unternehmen benötigen, sich rapide verändern, kämpfen viele Unternehmen mit einem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Der Wettbewerb um Fachkräfte mit digitalen Kompetenzen, kreativem Denken und interkulturellen Fähigkeiten wird intensiver. Unternehmen müssen innovative Wege finden, um Talente anzuziehen, zu entwickeln und zu bin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 1.4 Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Unternehmen sehen sich verstärkt mit dem Druck konfrontiert, nachhaltige Geschäftspraktiken zu entwickeln und soziale Verantwortung zu übernehmen. Die Herausforderung besteht darin, Nachhaltigkeit nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Chance für Wachstum und Reputation zu betrachten. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch eng mit der Nachhaltigkeit verbunden, da s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 4 Die Implementierung von Future Skills in Unternehmen

Um Future Skills zu entwickeln und zu fördern, müssen Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Dies umfasst nicht nur die Auswahl von Mitarbeitern mit den passenden Qualifikationen, sondern auch die Investition in kontinuierliche Schulungs- und Weiterbildungsprogramme. Es ist ebenso wichtig, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Veränderung und Innovation förder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.1 Verfahren nach § 108a SGB IV (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 Im Rahmen der elektronischen Bescheinigungsverfahren (§§ 106 f. SGB VI) ist die Übermittlung der aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen vom Arbeitgeber erhobenen Entgeltbescheinigungsdaten unverzüglich an die DSRV vorzunehmen (§ 108a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten sind dann von der DSRV im Rahmen des § 9 Abs. 2 BEEG an die Elt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.2 Abgrenzung zum Homeoffice

Auch der häufig benutzte Begriff des Homeoffice bezieht sich auf Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Er wird umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus verwendet. Der Begriff wird oft fälschlicherweise mit der Telearbeit synonym verwendet. Tatsächlich liegt Telearbeit aber nur dann vor, wenn die Vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Hier ist die Frage zu beantworten, wie groß die Leistungsminderung sein muss, um eine solche Beeinträchtigung annehmen zu können. Klar ist, dass eine geringe Leistungsminderung nicht ausreicht, sie kann die Interessen des Betriebs nicht "erheblich" beeinträchtigen. Das BAG[1] hat eine Leistungsminderung auf ⅔ der Normalleistung als erhebliche Beeinträchtigung der betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Über den Maßstab der Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben wird auch in Kleinbetrieben und innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ein gewisser Mindestkündigungsschutz gewährleistet. Im Weiteren wird dargelegt, wie Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz...mehr