Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.11 Pauschalbesteuerte Zuwendungen

Rz. 21 Dem Arbeitsentgelt sind nach § 1 Abs. 1 SvEV gewisse Zuwendungen nicht hinzuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt. Maßgeblich ist nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das 5. SGB IV-Änderungsgesetz v. 15.4.2015 die tatsächliche Durchführung der Pauschalbesteuerung, nicht deren bloße Möglichkeit. Soweit der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.16 Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von Naturkatastrophen

Rz. 26 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV sind steuerlich nicht belastbare Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von durch Naturkatastrophen im Inland Geschädigten aus Arbeitsentgelt einschließlich Wertguthaben dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen. Diese Regelung soll die Spendenbereitschaft der Arbeitnehmer fördern und darüber hinaus die Arbeitgeber animie...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.7 Empfänger der Beitragserstattung

Rz. 11 Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht nach § 26 Abs. 3 demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber neben seinen Ansprüchen auch die dem Arbeitnehmer zustehenden Erstattungsansprüche mit geltend machen kann, sofern sichergestellt ist, dass ihm die überzahlten Beitr...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.1 Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 4 Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Fälligkeit des Beitrages zu laufen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die o. g. Umlagen werden seit dem 1.1.2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt o...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen

Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. Sofern im Laufe des Jahres Veränderungen in den Beitragsgruppen eingetreten sind, weil z. B. der Arbeitnehmer eine Vollrente wegen Alters bezieht und damit keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zah...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.1 Zahlung der Beiträge in Höhe des Vormonatssolls

Rz. 5a Nach der Ergänzung des § 23 Abs. 1 um einen neuen Satz 3 durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 22.8.2006 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe inzwischen erleichtert worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe der Summe der Beiträge des Vormonats zahlen. Bis zum 31.12.2016 war ...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.3 Beendetes Beschäftigungsverhältnis

Rz. 26 Wird nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch einmaliges Arbeitsentgelt gezahlt, ist dieses dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Jahres – bei Zahlung in den Monaten Januar bis März dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres – zuzuordnen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2022. Dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer wird...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.2 Begriff "Zu Unrecht entrichtete Beiträge"

Rz. 4 Eine Legaldefinition des Begriffs "zu Unrecht entrichtete Beiträge" ist im SGB nicht enthalten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne Rechtsgrund entrichtet worden sind. Maßgeblich für die Prüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beitragsentrichtung (BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 AL 4/13 R). Zu Unrecht sind Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.5 Nettoarbeitsentgelt für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen und Versicherte von privaten Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 19 Für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens schreibt Abs. 1 Satz 2 eine besondere Berechnung des Nettoarbeitsentgelts vor. Danach ist zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts auch der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken-, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.10 Fälligkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt grundsätzlich nicht für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der bei einer Krankenkasse freiwillig Versicherten. Insoweit sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse maßgebend (Abs. 1 Satz 1). Die Krankenkasse kann jedoch die Fälligkeit für diese Beiträge entsprechend Satz 2 be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6 Kleine und mittlere Unternehmen

Unter die Bezeichnung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen insgesamt ca. 2,4 Mio. Betriebe in Deutschland. Über 40 % aller Beschäftigten arbeiten in diesen Betrieben. In kleinen Betrieben mit kleiner Belegschaft wirken sich Fehlzeiten besonders drastisch aus: kein Personal – keine Bearbeitung von Aufträgen. Wie eine Befragung der Initiative Gesundheit und Arbeit[1] ze...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.3 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 5 Abs. 1 gewährt Vertrauensschutz für zu Unrecht entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus Arbeitsentgelten trotz Fehlens der Versicherungspflicht, soweit sie bei der nächsten, auf die Beitragsentrichtung folgenden Betriebsprüfung unbeanstandet geblieben sind; § 45 Abs. 2 SGB X gilt entsprechend. Unerheblich ist, wer diese Prüfung durchgeführt hat. Prüft nicht die Rent...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.1 Erstattungsanspruch

Rz. 3 Voraussetzung für die Verrechnung ist zunächst das Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen i. S. d. § 26 Abs. 2. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Erstattungsanspruch gegen den angegangenen Versicherungsträger vorliegt (vgl. § 26). Wenn ein Erstattungsanspruch bei dem Versicherungsträger gegeben ist, muss die Höhe des Erstattu...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.2 Fälligkeit bei Rechtsstreit über den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 6 Steht das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Arbeitsentgeltes im Streit, so tritt Fälligkeit der Beiträge erst dann ein, wenn die Zahlungsverpflichtung rechtskräftig festgestellt ist (so BSG, Urteil v. 11.11.1975, 3/12 RK 12/74). Gleiches dürfte für den Differenzbetrag gelten, wenn die Höhe des Entgelts arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.9 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Selbständige

Rz. 13 In Abs. 1 Satz 2 ist mit Arbeitseinkommen das Arbeitseinkommen nach § 15 gemeint, es handelt sich also um das Arbeitseinkommen von versicherungspflichtigen Selbständigen, insbesondere die beitragspflichtige Einnahme der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (vgl. § 2 SGB VI und § 165 SGB VI). Die Vorschrift gilt auch für die rentenversicherungspflichtigen Handw...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.4 Nettoarbeitsentgelt bei flexibler Arbeitszeitregelung und bei Altersteilzeit

Rz. 16 Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sowohl eine flexible Arbeitszeit als auch Altersteilzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedeutet im Allgemeinen, dass in einem bestimmten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbracht, aber ein Teil des erarbeiteten Arbeitsentgelts als Wertguthaben für die spätere (oder auch vorherige) Freistellung von der Arbeit verwandt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.4 Fälligkeit der Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 regelt die Fälligkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Es bedarf danach eines Beitragsbescheides, um die Fälligkeit zu bewirken. Der Zahlungspflichtige hat die Beiträge bis zum 15. des Monats zu entrichten, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Für die Zahlung der Beiträge zur...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.1 Beitragspflicht bei gesetzlichen Mindestlöhnen und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Rz. 5 Mit Blick auf das Entstehungsprinzip wird bei Betriebsprüfungen i. d. R. eingehend geprüft, ob die gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. insbesondere ab 1.1.2015 das Mindestlohngesetz als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes v. 11.8.2014, BGBl. I S. 1348; § 8 AÜG i. d. F. v. 1.4.2017 – "Equal-Pay"-Prinzip) oder die nach allgemein verbindlichen Tarifverträgen (§ 5 Tarif...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.11 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG

Rz. 15 Für die nach dem KSVG versicherungspflichtigen selbständigen Künstler und Publizisten richtet sich die Beitragsfälligkeit weiterhin nach den besonderen Bestimmungen der §§ 15 bis 16a KSVG. Danach werden die Beitragsanteile des Versicherten für einen Kalendermonat am 5. des folgenden Monats fällig. Sie sind an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Für die Beitragsza...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.1 Säumniszuschläge nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 3 Das BSG hat bereits entschieden, dass ein nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehendes insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO den Rentenversicherungsträger nicht daran hindert, nach einer Betriebsprüfung rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid festzusetzen. Denn im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.4 Fälligkeit der Beiträge aus einmal gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 8 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (vgl. § 23a) ist für die Berechnung der Beiträge grundsätzlich dem Lohnzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird. Die gesetzliche Vorschrift des § 23a stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar, sie kann aber für die Fälligkeit der Sozialvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.5 Aufrechnung mit rückständigen Beiträgen

Rz. 11 Das BSG hat mit Urteil v. 15.12.1994 (12 RK 69/93) die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs mit rückständigen Beiträgen für zulässig erklärt: In dem strittigen Fall bewilligte die BA dem Arbeitnehmer einer GmbH, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, Konkursausfallgeld. Einige Zeit später stellte die Krankenkasse fest, dass ein Gesellschafter-Ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.6 Fälligkeit bei Jobsharing und bei Altersteilzeit

Rz. 10 Es wird oft die Frage gestellt, welche Fälligkeit sich für Beiträge bei Arbeitsverhältnissen mit längeren sich jeweils abwechselnden Arbeits- und Freizeitphasen ergibt, wenn das Arbeitsentgelt gleichmäßig auf alle Monate verteilt und unabhängig von den Zeiträumen der tatsächlichen Arbeitsleistung monatlich ausgezahlt wird. Maßgeblich ist, ob eine Wertguthabenvereinbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.8 Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 14 § 14 kennt keine Beschränkung des Arbeitsentgelts der Höhe nach. Um die Beiträge für die Sozialversicherung zumindest teilweise zu begrenzen, hat der Gesetzgeber für die verschiedenen Versicherungszweige Beitragsbemessungsgrenzen vorgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist für das Jahr 2023 auf der Grundlage der Verordnungsermäc...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.3 Nettoarbeitsentgelt für im Übergangsbereich versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 13 Nach § 20 Abs. 2 i. d. F. ab dem 1.7.2019 liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 nunmehr dynamisch ausgestalteten Geringfügigkeitsgrenze (derzeit: 520,00 EUR) und der Obergrenze von 2.000 EUR (seit dem 1.1.2023) im Monat liegt; bei mehreren Beschäftigungsverhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.3 Fälligkeit bei nichtmonatlichen Abrechnungszeiträumen

Rz. 7 Die Anwendung der Vorschrift über die Fälligkeit laufender Beiträge ist immer dann problemlos, wenn sich der Lohnabrechnungszeitraum auf einen Kalendermonat erstreckt. In den Fällen jedoch, in denen der Abrechnungszeitraum in 2 Kalendermonate reicht (z. B. Zeitmonat vom 18. eines Monats bis zum 17. des folgenden Monats), ist – um der vorgeschriebenen Regelung gerecht w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) zum 1.1.1997 zur Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend den bis zum 31.12.1996 geltenden Regelungen der § 227 SGB V und § 164 SGB VI. Mit dem Zweiten G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.3 Auskunfts-, Mitteilungs- und Vorlagepflichten (Abs. 3 und 4)

Rz. 8 Nach Absatz 3 haben Personen, die versichert sind oder als Versicherte in Betracht kommen, der Pflegekasse, soweit sie nicht nach § 28o SGB IV auskunftspflichtig sind, auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Pflegekasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr