Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 18.1 Anwendungsbereich der MiLoAufzV

Rz. 75 Die MiLoAufzV findet nur auf die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers Anwendung. Weitere Verordnungsermächtigung für die Verordnung ist § 19 Abs. 4 AEntG. Daher kann auch die Aufzeichnungspflicht nach § 19 Abs. 1 AEntG unter den Voraussetzungen der MiLoAufzV vereinfacht werden. Rz. 76 Die Verordnung gilt nicht bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Verordnungsermächtigungen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Meldestelle

Rz. 64 Abs. 6 ermächtigt das BMF, die zuständige Behörde zu benennen, der die Meldungen nach § 16 vorzulegen bzw. zuzuleiten sind. Durch Art. 9 Abs. 15 des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3.12.2015[1] ist die MiLoMeldStellV geändert und die Generalzolldirektion, Direktion VII (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.11 Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem des Zolls § 17 SchwarzArbG

Rz. 149 § 17 SchwarzArbG regelt die Auskunftserteilung aus dem zentralen Informationssystem nach § 16 SchwarzArbG auf Ersuchen an die Staatsanwaltschaften für Zwecke der Strafverfolgung, die Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG gena...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.2 Einschränkung der Pflichten des Entleihers

Rz. 72 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 MiLoDokV sind auch die Pflichten des Entleihers eingeschränkt. Dies setzt voraus, dass der Verleiher seinem Leiharbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Arbeitsentgelt von 2.958 EUR brutto zahlt bzw. von 2.000 EUR brutto in den letzten vollen 12 Monaten gezahlt hat. Da dies in der Regel außerhalb der Kenntnissphä...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Einschränkung der Nebenpflichten durch die MiLoDokV

Rz. 59 § 17 Abs. 3 MiLoG ermächtigt das BMAS u. a. die Pflichten zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 Abs. 1 und 2 hinsichtlich bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Von der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs. 3 MiLoG hat das BMAS zuletzt mit der MiLoDokV vom 29.7.2015 Gebrauch gemacht.[1]...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Zweck der Vorschrift ist, dem Zoll eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Rz. 2 Ohne Aufzeichnung der Arbeitszeit ist die Kontro...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Aufzeichnungsfrist

Rz. 31 Die Arbeitszeit ist spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen. Die 7-Tage-Frist gilt seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 16.8.2014 auch für die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG. Da diese Pflicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, den tatsäch...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Formvorschriften und Formulare

Rz. 66 Für die Anmeldungen nach § 16 MiLoG und ebenso wie für die Einsatzplanungen nach der MiLoMeldV gilt grundsätzlich die Schriftform, d. h. dass das Dokument nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Rz. 67 Anmeldung und Versicherung müssen nach Abs. 1 bzw. Abs. 3 grundsätzlich in deutscher Sprache gefasst sein. Unabhäng...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.1 Betretensrecht

Rz. 82 § 3 Abs. 1 SchwarzArbG gestattet Geschäftsräume, mit Ausnahme von Wohnungen, und Grundstücke des Arbeitgebers des Auftraggebers von Dienst- und Werkleistungen des Entleihers sowie von Selbstständigen während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen oder während der Geschäftszeiten zu betreten. Rz. 83 Auftraggeber ist jede Person, die das entgeltliche Tätigwerden einer selb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Fälligkeit des Mindestlohns

Rz. 3 Nach § 2 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 18 regelt die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden. Die Vorschrift entspricht § 20 AEntG und § 18 AÜG. Auch bei § 15 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 6 SchwarzArbG handelt es sich um Vorschriften über eine Zusammenarbeit. Da Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung viele Erscheinungsformen haben, sind häufig mehrere Behörden oder Stellen gleichzeitig betroffen....mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 139 Ein Aufsichtsrat mit Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer ist gem. § 1 Abs. 1 DrittelbG grds. in allen Unternehmen in der Rechtsform einer AG, KGaA, GmbH, VVaG oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft zu bilden, die i.d.R. mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und nicht als Tendenzunternehmen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 DrittelbG) zu charakterisieren sind....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Meldepflicht nach Abs. 3 ist beschränkt auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher, der in den § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig ist.[1] Werden Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland von einem Entleiher außerhalb der in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen beschäftigt, besteht keine Meldep...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 3

Rz. 28 Die Meldepflicht nach Abs. 3 gilt für Entleiher nicht, wenn der Verleiher mit Sitz im Ausland eine selbstständige Zweigniederlassung im Inland unterhält, denselben handels-, gewerbe- und arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorschriften wie ein deutscher Arbeitgeber unterliegt, die Leiharbeitnehmer in dieser Zweigniederlassung eingestellt hat und diese für diese Zweignied...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Inhalt der Meldung

Rz. 33 § 16 Abs. 3 Satz 1 nennt die in der Meldung zu machenden wesentlichen Angaben: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der überlassenen Arbeitnehmer, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, den Vorname und die Anschrift in Deutschland eines Zustellungsb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 MiLoG beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, der neben einen eventuell bestehenden Anspruch auf Tariflohn tritt.[1] Das bedeutet, dass der Mindestlohnanspruch für jedes Arbeitsverhältnis gilt und damit auch unabhängig davon, ob (tarif-)vertraglich ein über dem Mindestlohn liegendes Arbeitsentgelt vereinbart ist. § 1 Abs. 1 regelt dies ei...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 3.3 Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen

Auch Arbeitgeber in den Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen[1] sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Auch sie haben diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubew...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Übergangsregelung für Tarifverträge/Rechtsverordnungen nach dem AEntG

Rz. 2 § 24 Abs. 1 enthielt eine Übergangsregelung für die Branchen, in denen ein nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitsverhältnisse zu beachtender Tarifvertrag gilt. Dass es sich um Tarifverträge handeln muss, die nicht nur nach § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärt worden sind, sondern die nach den Regeln der §§ 3 ff. AEntG nach dem Arbeitnehmerentsendeges...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Weiterleitung der Anmeldungen

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet den Zoll, die zuständigen örtlichen Landesfinanzbehörden über Meldungen nach § 16 Abs. 1 und 3 MiLoG, also solche von Arbeitgebern und Entleihern, zu unterrichten. Normadressat sind die "Behörden der Zollverwaltung". Tatsächlich erfolgt die Weiterleitung der Meldungen einschließlich der Einsatzplanungen aufgrund der MiLoMeldV ausschließlich durch di...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Verhältnis des MiLoG zu bestehenden Tarifverträgen

Rz. 23 Gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG, des AÜG und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Rz. 24 § 1 Abs. 3 MiLoG beinhaltet damit eine klare Kollisions- und Vorrangregelung, ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6 Arbeitszeitaufzeichnungen in Echtzeit bzw. Dezimalzeit

Rz. 28 Abs. 1 schreibt ebenso wenig wie § 19 Abs. 1 AEntG oder § 17c Abs. 1 AÜG vor, wie die Arbeitszeit darzustellen ist. Daher kann der Arbeitgeber sie in Echtzeit, d. h. in Stunden und Minuten, oder dezimal aufzeichnen. In Zeiterfassungssystemen werden geleistete Arbeitsstunden häufig dezimal dargestellt, da dies die Datenverwaltung von Arbeitszeiten erleichtert. Eine hun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 handelt ordnungswidrig, wer im Rahmen einer Prüfung entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 5 Satz 1 SchwarzArbG Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig den Behörden der Zollverwaltung zuleitet. Der Tatbestand knüpft an die Verpflichtung, in Datenverarbeitungsanlagen gespeich...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 7 Entsendezulage – als Differenzierung zum Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Diese Entse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Die Ein...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Das Nachweisgesetz gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer, also für alle abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.[9] Ob sich das NachwG allein auf den Arbeitnehmer im Sinne des nationalen Rechts bezieht oder ob der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff anzuwenden ist, welcher dem des nationalen Rechts nicht uneingeschränkt entsprich...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.4 Aufzeichnungspflichten, Bereithaltung von Unterlagen

Arbeitgeber und Entleiher, die jeweils einem nach dem SchwarzArbG ausweismitführungspflichtigen Wirtschaftszweig angehören oder Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG oder dem AÜG einhalten müssen, sind verpflichtet bestimmte Aufzeichnungen vorzunehmen bzw. Daten zu dokumentieren.[1]mehr

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Aufbewahrungspflicht / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Verhältnis des MiLoG zu tarifvertraglichen Lohnvereinbarungen

Rz. 25 Auch für Tarifverträge gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, sind bei Tarifverträgen zu beachten. Für sie gibt es keine Ausnahme. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Haustarifverträge und Sanierungstarifverträge, sodass insoweit unter Umständen die Sanierung von Unternehmen durch Tarifverträge, di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Zweck

Rz. 1407 Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Diese Vorgehensweise führt zu besseren Ergebnissen als ein einzelnes Vorgehen des jeweiligen Mitgliedes. Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre T...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.4 Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 132 Nach § 6 Abs. 4 SchwarzArbG besteht für den Zoll eine Unterrichtungsverpflichtung gegenüber den jeweils zuständigen Stellen, wenn sich bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen das SchwarzArbG, das AÜG, SGB IV und SGB VII zur Zahlung von Beiträgen, die Steuergesetze, das AufenthG, die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Vorliegen einer "Betriebsänderung"

Rz. 69 Die in § 111 Satz 3 BetrVG gesetzlich geregelten Fälle einer Betriebsänderung sind:mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts

Rz. 380 Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. Rz. 381 Gerade bei den zu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.3 Einsichtsrecht

Rz. 111 Nach § 4 Abs. 1 SchwarzArbG darf der Zoll Einsicht in alle Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden, nehmen. Da der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ein sozialversicherungsrec...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 36 Das Arbeitsverhältnis ist in erster Linie ein wirtschaftliches Austauschverhältnis. Der Arbeitnehmer erbringt die vereinbarte Arbeitsleistung, um die vom Arbeitgeber versprochene Vergütung zu verdienen. Zudem gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn", der allerdings z.B. durch die Vorschriften des EntgFG, des BUrlG oder des MuSchG Einschränkungen erfährt. Während in ...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1 Annahmeverzug

In der Praxis stellt der Annahmeverzug einen wichtigen Fall der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt.[1] Im Arbeitsverhältnis ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 4.1 Definition

Ausländischen Verleihern werden alle Pflichten eines inländischen Arbeitgebers auferlegt, wenn sie Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung im Inland überlassen, ohne selbst inländischer Arbeitgeber zu sein.[1] Der Begriff der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung[2] auszulegen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Jede Arbeitnehmerüberlassung, die in, nach oder aus Deutschland erfolgt, bedarf der Genehmigung nach deutschem Recht. Das gilt auch für Sachverhalte, in denen Beteiligte aus EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig werden. Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung muss demnach immer die Zulassungsvoraussetzungen beider beteiligter Staaten erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / 2 Während der Inhaftierung

Strafgefangene, die aufgrund ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses in einem Privatbetrieb arbeiten, sind keine Arbeitnehmer dieses Betriebes; der Betriebsrat hat wegen der Beschäftigung dieser Personen kein Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG.[1] Werden Strafgefangene in einem Betrieb zur Arbeit eingesetzt, so sind sie dazu grundsätzlich allein aufgrund d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Zusammenfassung

Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 2 Prüfungen

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen u. a. nach § 2 SchwarzArbG die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers,[1] im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach SGB...mehr