Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.5 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.2 Kosten aus entstehender Arbeitslosigkeit

Trotz des Mangels an Fachkräften mündet eine Entlassung gerade bei älteren Arbeitnehmern in eine zumindest zeitweilige Arbeitslosigkeit. Dadurch entstehen dem Unternehmen direkt keine Kosten. Indirekt kann es jedoch zu enormen Aufwendungen kommen, wenn eine mögliche Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt wird. Ansprüche durch geringeres Arbeitslosengeld Grundsätzlich wird eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Mindestbetrag (Abs. 4)

Rz. 44 Abs. 4 Satz 1 regelt den Mindestbetrag des monatlichen Elterngeldes. Er wird auch als sog. "Sockelbetrag"[1] bezeichnet und beläuft sich auf 300 EUR monatlich. Der Mindestbetrag ist unabhängig von Einkommen und Bedürftigkeit. Er wird grds. an alle Berechtigten gezahlt, jedoch nur subsidiär und nicht zusätzlich zum einkommensabhängigen Elterngeld nach Abs. 1-3. Es hand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Einkommensersatzquote und grundsätzlicher Höchstbetrag (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 7 War der Anspruchsberechtigte vor der Geburt des Kindes erwerbstätig und wird diese Erwerbstätigkeit nach der Geburt vollständig unterbrochen, sodass nunmehr kein Erwerbseinkommen mehr bezogen wird, beträgt die Höhe des Elterngeldes grds. 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes. Dieses prozentual ausgedrückte soziale Sicherungsniveau hält der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1 Zumutbarkeit bei Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Der Zumutbarkeitsbegriff der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III und der nach dem SGB II für den Anspruch auf Bürgergeld sind nicht identisch. Sie haben unterschiedliche Strukturen und es sind andere Maßstäbe anzuwenden. Bei der Grundsicherungsleistung gehört die Zumutbarkeit (anders als beim Arbeitslosengeld) strukturell nicht zu den zu prüfenden Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 4 Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Für Bezieher des neu eingeführten Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung (= Ersatz für das bisherige Unterhaltsgeld) gilt ebenfalls ein Anrechnungsprivileg. Soweit die Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von ihrem früheren oder jetzigen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger Leistungen oder Arbeitsentgelt für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme erhalten (z. B. bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter erreicht hat.[1] Im Einzelnen: 4.2...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.3 Zuordnung des Einkommens

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen gilt das Entstehungsprinzip, d. h. anrechenbar ist nur das Einkommen, das während der Zeit erarbeitet wird, für die dem Betroffenen Arbeitslosengeld zusteht. Einkommen, das vor Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war, bleibt anrechnungsfrei. Auf den Zeitpunkt des ...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Freibeträgen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Mieteinnahmen, Zinsen) wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, weil die Versicherungsleistung nicht v...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 5 Arbeitslosenversicherungsschutz nach Beschäftigung im EU-Ausland

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein werden nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts auch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland eine v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

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Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.3 Entgelthöhe

Eine Beschäftigung zu untertariflichen Bedingungen ist für tarifgebundene Arbeitnehmer im Bereich des SGB III nicht zumutbar. Bei Beziehern von Bürgergeld gilt jedoch eine Beschäftigung auch mit einem Entgelt von 70 % des Tariflohns oder eines ortsüblichen Entgelts als zumutbar. Denn bis zu dieser Grenze gelten Entgelte noch nicht als sittenwidrig. Seit dem Mindestlohngesetz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.8 Pflege von Angehörigen

Beim Bürgergeld schließt die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger den Anspruch nicht aus. Die Betreuungspflicht muss lediglich beim Angebot von Beschäftigungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Wurde also ein Antrag auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitslosigkeit aufgrund der Pflege von Angehörigen abgelehnt, so kann durchaus Bürgergeld als Grundsicherungsleistung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt der Berechnung ist die Ermittlung des sog. Bemessungsentgelts.[1] Dies ist grundsätzlich das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose in den abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen der Beschäftigung(en) im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs mindestens jedoch an 150 Tagen erzielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.2 Kinderbetreuung

Deshalb muss beim Angebot einer Beschäftigung geprüft werden, ob diese angesichts der Betreuungspflichten zumutbar ist. Nach der Formulierung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist im Regelfall eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn ein bis 3-jähriges Kind zu betreuen ist. Dies können eigene oder Kinder des Partners sein. Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Pflege- oder Enkel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Hinweis Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt bzw. wegen der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beiträgen der versic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.5 Pendelzeit

Für den Bereich des Arbeitslosengeldes regelt das Gesetz die im Regelfall zumutbaren Pendelzeiten (Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück) in § 121 Abs. 4 SGB III. Für eine Vollzeitbeschäftigung sind das 2,5 Stunden (hin und zurück) täglich, für eine Beschäftigung von bis 6 Stunden Arbeitszeit sind das 2 Stunden. Im Regelfall heißt das, dass weiter hinzutrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5 Leistungshöhe

Das Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt (Bemessungsentgelt), das der Arbeitnehmer in einem Bemessungszeitraum erzielt hat. Aus diesem Bemessungsentgelt wird ein pauschaliertes Nettoentgelt (das sog. Leistungsentgelt) ermittelt. Von diesem Leistungsentgelt wird das Arbeitslosengeld nach dem gesetzlich bestimmten Leistungsprozentsatz berechnet.[1] 4.5.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 4 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer sich auch selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Die Versichertengemeinschaft fordert deshalb von einem Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld beansprucht, dass im Rahmen seiner Eigenbemühungen alle zumutbaren Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzt. Exemplarisch nennt das Gesetz hierbei die Wahrnehmung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.2 Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Wird der Arbeitslose während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen.[1] Ab der 7. Woche besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.[2] Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch bei Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 1 Hinzuverdienstregelungen nach dem SGB II

Für Bezieher von Bürgergeld gelten besondere Regelungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen (Hinzuverdienstregelung) nach dem SGB II. Sie berücksichtigen, dass das Bürgergeld – anders als die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld – auch bei einer Vollerwerbstätigkeit (aufstockend) gezahlt werden kann, wenn das Erwerbseinkommen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2 Maximen/Maßstäbe

Bei der Anwendung von Maximen und Maßstäben werden häufig Fehler gemacht, weil Argumente, die nur aus dem Wesen der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld heraus existieren, auf die fürsorgerechtlichen Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) übertragen werden. 2.1 Pendelzeit Nur bei gewissen Mindeststandards liegt Deckungsgleichheit bei den beiden Leistungen vor. In beiden Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.5 Freibetrag

Das Nettoeinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit der gesetzlich bestimmte Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten ist. Dazu sind alle Nettonebeneinkommen eines Kalendermonats zu addieren.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 6 Sperrzeit bei Meldeversäumnis

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, unterliegen der allgemeinen Meldepflicht.[1] Sie haben sich deshalb – nach schriftlicher Aufforderung durch die Agentur für Arbeit – bei dieser oder bei der in der Aufforderung benannten Stelle zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Ein Meldeversäumnis führt zum Eintri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.7 Befristete Beschäftigung

Dass Beschäftigungen befristet sind, ist kein Ablehnungsgrund, solange keine bedarfssichernde unbefristete Beschäftigung zur Verfügung steht. Die Argumentation, dass durch befristete Beschäftigungen im Berufsbild eines Arbeitnehmers dessen Einstellung in Dauerbeschäftigungen beeinträchtigt würde, weil Arbeitgeber hier Vorbehalte hätten, ist nicht anerkannt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2 Regelfall

Übt ein Arbeitsloser während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (im Folgenden = Nebenerwerbstätigkeit) aus, so ist das daraus erarbeitete Nettoeinkommen anzurechnen, soweit der maßgebliche Freibetrag überschritten ist. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2 Einkommensbegriff

Während die Prüfung der Arbeitslosigkeit für einen Wochenzeitraum erfolgt, wird für die Anrechnung des Nebeneinkommens der Kalendermonat zugrunde gelegt. Die Einnahmen des Monats werden addiert, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zum Nebeneinkommen im Sinne der Regelung gehören alle Einnahmen, die der Arbeitslose aus der Verwertung seiner Arbeitskraft erzielt, unabhängig da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 5 Verfahren

Der Arbeitslose ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten, der Agentur für Arbeit alle für den Leistungsbezug erheblichen Tatsachen anzugeben.[1] Dies betrifft auch die Anzeige einer Nebenerwerbstätigkeit bzw. den Nachweis des Nebeneinkommens. In Fällen einer Beschäftigung oder Auftragstätigkeit ist der Arbeitgeber/Auftraggeber verpflichtet, über Art und Umfang der N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1 Einführung

Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insbesondere aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.6 Ausbildung/Qualifikation

Eine Beschäftigung ist nicht unzumutbar, weil sie geringer wertig ist als die, für die eine Ausbildung absolviert wurde oder die bisher ausgeübt wurde.[1] Auch dürfen die Arbeitsbedingungen im Detail ungünstiger sein als bei der bisher ausgeübten Beschäftigung.[2] Praxis-Beispiel Geringer wertige Beschäftigung muss akzeptiert werden Ein Arbeitgeber sucht einen Einzelhandelskau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2.2 Subsidiaritätsprinzip

Das beim Arbeitslosengeld nach dem SGB III geltende Versicherungsprinzip kann bei der Grundsicherungsleistung nicht angewendet werden, weil Beiträge für das Bürgergeld vorher nicht entrichtet wurden. Beispielsweise werden keine Besitzstände auf ein zuvor erzieltes höheres Entgelt für den Anspruch auf Bürgergeld erworben. Damit ist der Einwand, man habe vorher mehr verdient, ...mehr