Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4.1 Staffelung

Im Einzelnen gilt folgende Staffelung: Für die o. a. Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte gilt folgende Tabelle zur Anspruchsdauer:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt der Berechnung ist die Ermittlung des sog. Bemessungsentgelts.[1] Dies ist grundsätzlich das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose in den abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen der Beschäftigung(en) im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs mindestens jedoch an 150 Tagen erzielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 5 Arbeitslosenversicherungsschutz nach Beschäftigung im EU-Ausland

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein werden nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts auch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland eine v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Als Arbeitnehmer unterliegen Kopfschlächter der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.[1] Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 1 Sperrzeitfälle

Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den "Versicherungsfall Arbeitslosigkeit" schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhindert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 7 Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuche

Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.1 Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die geförderten Existenzgründer können sich freiwillig gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit versichern. Bei mindestens 12-monatiger Beitragszahlung in den letzten 30 Monaten besteht – soweit auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind – im Falle des Scheiterns der Existenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch dann, wenn die selbstständige Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 3 Anrechnung auf das Arbeitslosengeld

Zeiten, in denen ein Gründungszuschuss in Arbeitslosengeldhöhe gezahlt wird (erste Förderphase), werden auf die Dauer eines (evtl. später wieder entstehenden) Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet.[1] Ist der bei Förderbeginn bestehende (Rest)Anspruch auf Arbeitslosengeld geringer als die Förderdauer des Gründungszuschusses, wird dieser gleichwohl für die vollen 6 Monat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 3 Erstattung im Wege des U2-Verfahrens

Die Krankenkassen erstatten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG den Arbeitgebern in vollem Umfang das vom Arbeitgeber nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt. Auf Antrag werden auch die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die auf den Mutterschutzlohn entfallen, erstattet (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG). Zur Finan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 4 Einkommensteuer und Sozialversicherung

Das Mutterschaftsgeld wie auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind gem. § 3 Nr. 1d EStG einkommensteuerfrei. Die beiden Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und sind daher für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes zu beachten (§ 32b Abs. 1 Nr. 1c, § 32b Abs. 2 Nr. 1 EstG). Das Mutterschaftsgeld ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.3 Landwirtschaftliche Krankenversicherung (Satz 3)

Rz. 21 Die nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d). Hieraus folgt, dass der Regelungsinhalt des Satzes 1 auch im Bereich der landwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.3 Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Rz. 82 Tritt eine Sperrzeit beim Alg nach § 159 SGB III ein und ruht deshalb der Anspruch auf Alg, kann der Versicherte dadurch hilfebedürftig i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden. Abs. 2 Nr. 3 wirkt als Folgeregelung für versicherungswidriges Verhalten des Leistungsberechtigten gegenüber der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung. Das Verhalten i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2)

Rz. 6 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solchen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.3 Beiträge privater Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 14 Die Ermächtigung vermeidet unterschiedliche Verfahren. Sie umfasst die Zahlung, Einziehung und Abrechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung, die von den privaten Krankenversicherungsunternehmen für die Bezieher von Krankentagegeld zu zahlen sind. Rz. 15 Die Ermächtigung ist bislang nicht ausgefüllt worden. Die Bundesagentur für Arbeit und die privaten Krankenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.2 Arbeitsentgelte, die außer Betracht bleiben (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 listet die Arbeitsentgelte auf, die bei der Bestimmung der Nettoentgeltdifferenz unberücksichtigt bleiben. Betroffen sind nur Arbeitsentgelte und die Regelung gilt nur, soweit die Bemessungsgrundlage für das Qualifizierungsgeld aus den relevanten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten bestimmt wird. Die Aufzählung ist als abschließend anzusehen. Rz. 26 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

Rz. 5 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Die 3 genannten Voraussetzung stehen alternativ ("oder") und nicht kumulativ z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), Abs. 2 zum 1.10.2000 geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) und Abs. 2 Satz 1 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.1.2002 redaktion...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

3.1 Rentenversicherung Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitslosenversicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen ergibt sich aus § 27 Abs. 2 SGB III. Eine Ausnahmeregelung besteht nach § 27 Abs. 5 SGB III für Personen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld eine mehr als geringfügige, aber kurzzeitige Beschäftigung ausüben; sie sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 105 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meld...mehr