Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 190 Ende de... / 2.2 Ende des Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt (Abs. 2)

Rz. 9 Die Vorschrift betrifft lediglich die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten. Abs. 2 regelte zunächst das Ende der Mitgliedschaft mit dem Ende des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Durch Art. 5 Nr. 4 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde ab 1.1.1999 an Beschäftigungsverhältnis "gegen Arbeitsentgelt" angefügt. Es sollte sich dabei nach der Gesetzesb...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Bauer/Gohdes/Lucius/Rhiel, Festlegung des Rechnungszinses bei der internationalen Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Der Aktuar 2007, S 86–89; Beine/Roß, Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersteilzeitvereinbarungen – Überblick zur Überarbeitung von IDW RS HFA 3 und Vergleich mit DRSC AH 1 (IFRS), WPg 2013, S. 894–904; Berger, Ausweis von Veränderungen des Planvermögens ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.2 Trendannahmen

Tz. 139 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Nach IAS 19.76 ist grundsätzlich zu beachten, dass die versicherungsmathematischen Annahmen die bestmögliche Einschätzung eines Unternehmens zu Bewertungsparametern widerspiegeln, die die tatsächlichen Kosten für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen. Maßgebend für die Ermittlung der defined benefit obligation sind da...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 2. Arbeitsrecht

a) Muster: Aktivsache erledigt Rz. 25 Muster: Aktivsache erledigt Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird mitgeteilt, dass die Sache nicht weiterverfolgt wird aufgrund der nicht eindeutigen Rechts- und nicht sicheren Beweislage. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Arbeitsrecht

Rz. 222 Im Arbeitsrecht muss nur irgendeine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliegen; im Schadenersatzrecht muss es sich demgegenüber um eine unfallkausale Erkrankung handeln. Rz. 223 Der Nachweis wird arbeitsrechtlich i.d.R. durch unverzügliche (§ 5 I 2, 3 EFZG: wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert, spätestens am darauf folgenden Arbeitstag, sofer...mehr

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§ 5 Selbstständige / (a) Arbeitsrecht – Zivilrecht

(aa) Arbeitsrecht Rz. 276 § 4a EFZG – Kürzung von Sondervergütungen [215] 1Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. 2Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbe...mehr

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§ 5 Selbstständige / (aa) Arbeitsrecht

Rz. 276 § 4a EFZG – Kürzung von Sondervergütungen [215] 1Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. 2Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das ...mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Arbeitsrecht und Schadenersatzrecht im Konflikt

Rz. 219 Hinweis Ergänzend hierzu Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 131 ff.) und Kapitel 13 (siehe § 13 Rn 56) Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313. Rz. 220 Ein Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat seinem Arbeitgeber gegenüber darzulegen und zu beweisen, dass e...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / III. Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht – § 3 Abs. 2b ARB 2010

Rz. 77 Nach § 3 Abs. 2b ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht. Dieser Ausschlusstatbestand wurde erstmalig mit den ARB 94 in die Rechtsschutzversicherung eingeführt. Rz. 78 Die ARB 75 sahen diesen Ausschlusstatbestand nicht vor. Die herrschende Lehre ist aber davon ausgegangen, dass die Wahrn...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / aa) Erste Instanz

(1) Aktivprozess Rz. 47 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Im Übrigen wird, soweit erforderlic...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / aa) Erste Instanz

(1) Aktivprozess Rz. 27 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde die Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefügt. Es wird...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / d) Arbeitsrechtsverfahren

aa) Erste Instanz (1) Aktivprozess Rz. 47 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Im Übrigen wird, s...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Vereitelung, § 7 I Nr. 2 EFZG

Rz. 353 § 7 EFZG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / c) Zivilprozess

aa) Erste Instanz (1) Aktivprozess Rz. 27 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde die Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist ...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / bb) Zweite Instanz

(1) Aktivprozess Rz. 37 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefü...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 1. Außergerichtliche Erledigung

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§ 5 Selbstständige / bb) Zivilrecht

Rz. 225 Die Beweislastverteilung im Arbeitsrecht (Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber) ist streng zu scheiden von der Beweislastverteilung im Schadenersatz (Anspruch auf Schadenersatz wegen Körperverletzung und darauf beruhendem Verdienstausfall).[164] Rz. 226 Da der Arbeitgeber keine eigenen, sondern ausschließlich fremde Schadenersatzansprüche – nämlic...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / a) Muster: Aktivsache erledigt

Rz. 25 Muster: Aktivsache erledigt Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird mitgeteilt, dass die Sache nicht weiterverfolgt wird aufgrund der nicht eindeutigen Rechts- und nicht sicheren Beweislage. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Hiernac...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / bb) Zweite Instanz

(1) Aktivprozess Rz. 57 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefü...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Berechnung

Rz. 611a Gemäß § 110 I 1 SGB VII hat der vorsätzlich oder grob fahrlässig Handelnde den SVT die infolge des Sozialversicherungsfalls entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Rz. 611b Die Berechnung der Anspruchshöhe vollzieht sich in 4 Schritten:[556]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Personenkreis

Rz. 4 Das deutsche Recht kennt keine einheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffes. Einzelne Begriffsumschreibungen beschränken sich auf das jeweilige Gesetz, so im Arbeitsrecht § 5 ArbGG, §§ 14, 23 KSchG, im Betriebsverfassungsrecht § 5 BetrVG, im Sozialrecht § 7 SGB IV, im Steuerrecht § 1 LStDV. Rz. 5 Im Arbeitsrecht ist "Arbeitnehmer" diejenige Person, die im Dienste e...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Voraussetzungen nach § 119 SGB X

Rz. 1426 Seit dem 1.1.2001[896] gelten für den Beitragsregress nach § 119 SGB X veränderte Voraussetzungen, wobei das neue Recht Rückwirkung entfalten soll. aa) Unfalltag (1) Unfall vor dem 1.7.1983 Rz. 1427 Einzelheiten hierzu weiter oben (siehe Rn 1396 ff.). (2) Unfall nach dem 30.6.1983 Rz. 1428 § 119 SGB X gilt nur für Schadenereignisse, die sich nach dem 30.6.1983 (Unfalltag...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / b) Muster: Passivsache erledigt

Rz. 26 Muster: Passivsache erledigt Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit hat sich die Gegenseite nicht mehr gemeldet und verfolgt die Angelegenheit offenbar nicht weiter. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Hiernach wird der Vorgang als erledi...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Beispiele

Rz. 23 Wenn auch die Wartezeit ein genau zu definierender Zeitraum ist, so können sich doch Probleme ergeben, wenn nach Ablauf der Wartezeit der Rechtsschutzfall eintritt, andererseits aber Ereignisse in die rechtliche Auseinandersetzung einfließen, die sich vor Ablauf der Wartezeit zugetragen haben. Beispiel aus dem Arbeitsrecht Erhält der Versicherungsnehmer nach Ablauf der...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 42 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Es wurde Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite beantragt. E...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 52 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. S...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 57 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefügt. Es wird gebet...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Rechtslage ab dem 1.1.2001

Rz. 1739 § 116 SGB X n.F. – Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (1) 1Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadenereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich au...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / V. Ansprüche aus Patentrecht – § 3 Abs. 2d ARB 2010

Rz. 89 Zu diesen Ausschlusstatbeständen siehe im Einzelnen unter § 7 – Risikoausschlüsse (vgl. § 7 Rn 97 ff.). Eingegangen werden soll an dieser Stelle nur auf zwei für den Arbeits-Rechtsschutz wichtige Bereiche: Das Recht der Arbeitnehmererfindungen ist im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geregelt, soweit patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen von Arbeitnehmern in...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / I. Regeln für die örtlichen Rechtsanwaltskammern

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.2.1 1. Allgemeines

Rz. 12 Inhalt und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, das Kostenrisiko zu tragen. Hierbei muss auch gesehen werden, dass sie also dem Rechtsuchenden und somit auch dem sozial Schwachen nach Eintritt des Rechtsschutzfalles die Möglichkeit einräumt, sein Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen oder zu verteidigen. Dies rechtfertigt es, worauf Mathy ...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / III. Kriterien der Versicherer bei Kanzleiauswahl

Rz. 9 Rechtsschutzversicherungen streben mehr und mehr genau definierte Kooperationen mit Anwaltskanzleien an. Hierbei handelt es sich quasi um eine Fortentwicklung der schon seit Jahrzehnten praktizierten Gebührenvereinbarungen. Rz. 10 Bei der Auswahl von sog. "Vertrauens-" oder "Vertragsanwälten" orientieren Rechtsschutzversicherungen sich an bestimmten Auswahlkriterien. Hi...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Gesetzgebung und Rechtsprechung

Rz. 4 Leider wird der Gesetzgeber nicht müde, ständig in das System der Drittleistungen – die gerade den Verdienstausfallschaden stark bestimmen – einzugreifen. Dabei werden ursprünglich gewachsene und aufeinander abgestimmte Systeme gestört oder sogar zerstört. Ohne offensichtliche Not werden auch Gesetzesnormen mit neuer Nummerierung versehen (so unlängst im SGB III[1]). D...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / b) Krankschreibung

Rz. 20 Für die Bemessung der Dauer des Anspruchs ist nicht auf den Umstand und den Zeitraum der Krankschreibung abzustellen; der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht deckt sich nicht mit der Einschränkung der spezifischen Fähigkeit zur Haushaltsführung. Der Umstand, dass jemand arbeitsunfähig krankgeschrieben ist (siehe auch Rn 77), bedeutet nicht automatisch eine ...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 32 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Es wurde Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite beantragt. Eine Durchschri...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Vertragliche Aufstockung der EFZG-Leistungen während des 6-Wochenzeitraumes

Rz. 345 Der Umfang des Anspruchsüberganges wird von § 6 EFZG auf dasjenige begrenzt, was aufgrund des EFZG gezahlt worden ist.[310] Erbringt der Arbeitgeber während des 6-Wochen-Zeitraumes des EFZG über das EFZG hinausgehende Leistungen (insbesondere pauschal berechnete fiktive Überstundenbezahlung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit), kann sich ein Regressanspruch des A...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 37 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefügt. Es wird gebet...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Gültigkeit vom 1.1.2001 bis 22.5.2001

Rz. 1653 § 120 SGB X – Übergangsregelung [1081] (1) 1Die §§ 116 bis 119 sind nur auf Schadensereignisse nach dem 30. Juni 1983 anzuwenden; für frühere Schadensereignisse gilt das bis 30. Juni 1983 geltende Recht weiter. 2Ist das Schadensereignis nach dem 30. Juni 1983 eingetreten, sind § 116 Absatz 1 Satz 2 und § 119 Absatz 1, 3 und 4 in der ab 1. Januar 2001 geltenden Fassung...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 114 Versicherungsschutz ist für eine mitversicherte Person zu gewähren, solange der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine mitversicherte Person – insbesondere in Eilfällen – einen Rechtsverlust erleidet, wenn eine Erklärung des Versicherungsnehmers aus Zeitgründen nicht zu erreichen ist. Rz. 115 Unabhängig von der versicherungs...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 47 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Im Übrigen wird, soweit erforderlich, weiter berich...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 62 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit in 2. Instanz zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Es wurde Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite beantragt. E...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

Rz. 51 Neben der positiven Bestimmung der Rechtsschutzdeckung, also der Definition der Leistungsart zum jeweils versicherten Risiko, enthält § 3 ARB 2010 Regelungen zu "ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Die Risikoausschlüsse sind in § 3 ARB 2010 beschrieben, und zwar differenziert nach Ereignissen, z.B. Krieg, Aufruhr, Streik und bestimmten Rechtsbereichen, also z.B. k...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Schutzzweck

Rz. 175 Automatischer Forderungswechsel (ohne eigenes, auf den Schadenfall bezogenes Handeln) ist nur per Gesetz möglich (Legalzession, Cessio legis). Satzungen, Arbeits- und Geschäftsführerverträge können keine abstrakt formulierten Forderungswechsel (antizipierte Abtretung) beinhalten, sondern nur die Verpflichtung zu Abtretung. Rz. 176 Der Umstand, dass dem Verletzten für ...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 27 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde die Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefügt. Es wird gebeten, den au...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. Nicht-beamtete Beschäftigte

Rz. 1848 Die Vorschriften des BeamtVG gelten nicht entsprechend für Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende) im öffentlichen Dienst. Nicht-beamtete Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ihre Gehaltszahlung nach dem BAT bzw. den tariflichen Nachfolgeregelungen des TVÖD.[1182] Rz. 1849 Soweit öffentlich Bedienstete Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellte) sind...mehr