Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.1 Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten

Die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten werden nicht bereits mit dem Streikbeschluss oder Streikaufruf der Gewerkschaft suspendiert, sondern erst dann, wenn der Arbeitnehmer den rechtmäßigen gewerkschaftlichen Streikaufruf befolgt. Dies kann ausdrücklich oder auch schlüssig durch Arbeitsniederlegung geschehen. Das Recht der abhängig Beschäftigten, ihre Arbeitspflicht durch St...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.2.1 Krankheit während des Streiks

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach § 3 EFZG, wenn der kranke Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit gehabt hätte. Die Krankheit muss alleinige Ursache dafür sein, dass keine entgeltpflichtige Arbeitsleistung erbracht wurde.[1] Ist ein Arbeitnehmer während eines Streiks, der auch für seinen Arbeitspla...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 8 Streiks um Firmentarifsozialpläne

Die deutschen Kampfregeln und ihre internationalrechtliche Vertretbarkeit kann man bei der rechtlichen Bewältigung des Phänomens "Streik um Firmentarifsozialpläne" insgesamt infrage stellen. Die Rechtslage ist hier aber für die nationale Praxis im Wesentlichen geklärt. Tatsächlicher Hintergrund sind die immer wieder aufbrechenden kollektiven Auseinandersetzungen im Zusammenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6 Regeln für einen rechtmäßigen Streik

Die Rechtsprechung hat aus den wenigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Strafrechts das Arbeitskampfrecht und konkrete Arbeitskampfregeln entwickelt. Sie sollen einerseits die Nachteile des Arbeitskampfes für die Beteiligten und Dritte auf das für seinen Zweck Erforderliche reduzieren. Sie müssen andererseits aber auch sicherst...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3.2 Aussperrung und arbeitgeberseitige Massenänderungskündigung

Bei der Aussperrung geht es darum, über eine Druckausübung auf die Arbeitnehmer den oder die Gegenspieler zu treffen und zum Einlenken zu veranlassen. Für den einzelnen Arbeitgeber oder die Arbeitgeber einer Branche kann sich aber auch das Ziel ergeben, wenn derzeit keine zwingend wirkenden tarifvertraglichen Absicherungen gelten, einheitlich bestehende Arbeitsbedingungen ge...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.2 Anreize zur Arbeit trotz Streikaufrufs

Will ein bestreiktes Unternehmen seine Aktivitäten weiterführen, kann es naheliegen, über Anreize und Belohnungen nachzudenken, um zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu veranlassen. Verschiedene Verhaltensweisen kommen hier in Betracht: Man kann eine angemessene Erhöhung des Entgelts für solche Arbeit versprechen, die trotz bestehenden Streikaufrufs geleist...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3.1 Formen der Aussperrung

Dass Aussperrungen tatsächlich praktiziert wurden, liegt schon längere Zeit zurück. Wenn es dazu kam, weigerten sich Arbeitgeber vorübergehend bei an sich fortbestehender arbeitsvertraglicher Verbindung zu ihren Mitarbeitern, diese zu beschäftigen und Arbeitsentgelt zu zahlen. Die für die Arbeitgeber ansonsten fortgeltenden Pflichten sollten nur teilweise und auf Zeit aufgeh...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.1 Streikformen und -begriffe

Das Streikgeschehen kennt eine Vielzahl von Erscheinungsformen, durch die Vorenthaltung von arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsleistung auf den oder die Arbeitgeber Druck auszuüben. Einige von ihnen sind überkommen. Andere reagieren auf Veränderungen in den Produktionsverhältnissen oder auf rechtliche Neuausrichtungen, etwa in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Im F...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Fortbestehendes Arbeitsverhältnis

Rz. 4 Voraussetzung für die Anrechnungsvorschrift des § 11 KSchG ist die Feststellung des Arbeitsgerichts, dass das Arbeitsverhältnis durch die vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffene Arbeitgeberkündigung nicht aufgelöst wurde, sondern fortbesteht. Sie gilt aber auch für den Fall, dass der Arbeitgeber die angegriffene Kündigung "zurücknimmt", bevor es z...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Tatbestände des § 138 BGB – der Verstoß gegen die guten Sitten (Abs. 1) und der Wucher (Abs. 2) – stellen einen allgemeinen Nichtigkeitsgrund dar. Kündigungsrechtliche Relevanz kommt lediglich dem in Abs. 1 genannten Nichtigkeitsgrund zu. Gleichgültig ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere, ob es sich um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses o...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Anrechnung auf Urlaub

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zeit des Annahmeverzugs nachträglich, d. h. nach verlorenem Kündigungsschutzprozess auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaub anzurechnen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat er die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Geltung bei Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 33 Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er nach § 12 KSchG binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Mit dem Zugang der Erklärung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsgericht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses feststellt. Für diesen Fall hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB auf (Nach-)Zahlung seiner vertraglichen Vergütung für den Zeitraum zwis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Leistungswille des Arbeitnehmers

Rz. 7 Der Arbeitgeber kommt nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer auch nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist leistungswillig, d. h. arbeitswillig ist. Der subjektive Leistungswille des Arbeitnehmers ist nach ständiger Rechtsprechung eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Einzelheiten zur Kündigung mit Auswahlentscheidung

Rz. 35 Im Folgenden sollen diejenigen insbesondere vom BAG aufgestellten Grundsätze dargestellt werden, die im Fall der Kündigung im Kleinbetrieb bei der Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern materiellrechtlich sowie hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (zu den allgemeinen Grundsätzen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei § 242 BGB im Zusamme...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Kündigung zur Unzeit

Rz. 9 Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein; dies setzt jedoch weitere Umstände voraus. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind nicht gering: Es muss eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kündigungsgegners, insbesondere auf Achtung sei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die von § 242 BGB erfassten Fälle lassen sich kaum kategorisch umschreiben. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist von einer Kasuistik mit kaum verallgemeinerungsfähigen Besonderheiten geprägt. Dem entspricht, dass das BAG stets betont, es lasse sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben im Ei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 27 Dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen § 138 BGB rechtsunwirksam sei, ist stets innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG durch Kündigungsschutzklage gerichtlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam (§ 7 KSchG). Dies gilt sowohl dann, wenn die Kündigung in der Wartezeit erklärt wird, als auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigung im Kleinbetrieb (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG)

Rz. 21 Besondere Bedeutung erlangt § 242 BGB bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, für das der allgemeine Kündigungsschutz der §§ 1 ff. KSchG nicht gilt, also während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG; vgl. Rz. 7 ff.) oder im Kleinbetrieb (§ 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG). In seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen vom 27.1.1998[1] äußerte sic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 51 In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Verstoß der Kündigung gegen § 242 BGB ihre Unwirksamkeit zur Folge. Rz. 52 Eine nach § 242 BGB unwirksame Kündigung ist eine solche i. S. v. § 13 Abs. 3 KSchG, die bereits aus anderen als den in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen rechtsunwirksam ist. Folge ist, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 14 KSchG – mit Ausnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 Geltung bei Vereinbarungen und Vergleichen

Rz. 34 Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitsverhältnis "ordnungsgemäß abzurechnen", wird dadurch nach dem BAG im Zweifel nur die ohnehin bestehende Rechtslage bestätigt. Die Anerkenntnis einer Zahlungspflicht ist hierin jedenfalls dann nicht zu sehen, wenn die Ansprüche, auf die sich die Abrechnungspflicht beziehen soll, nicht benann...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Das Meinungsspektrum

Rz. 22 Zu der Frage, welche Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Kleinbetrieb zu stellen sind, wurden insbesondere bis zu den beiden Kleinbetriebsbeschlüssen des BVerfG zahlreiche Auffassungen vertreten; ihnen ist gemein, dass die Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB die wesentliche Rolle spielen. Über die Bestimmung der sich aus ihnen ergebenden Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Angebot der Prozessbeschäftigung

Rz. 11 Kommt der Arbeitgeber im Anschluss an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung in Annahmeverzug, so endet dieser auch dann nicht, wenn er dem Arbeitnehmer vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Verfall/Verjährung

Rz. 29 Für den (Nachzahlungs-)Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB gelten eventuell anwendbare tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss- und Verfallfristen. Allerdings kann der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.[1] Im Übrigen reicht bei einer einstufigen Ausschlussklausel, welche l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d. h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Entgangener Zwischenverdienst

Rz. 13 Der Arbeitgeber schuldet als entgangenen Verdienst die Bezüge, auf die der Arbeitnehmer bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Anspruch gehabt hätte. Insoweit gilt das Lohnausfallprinzip. Damit schuldet der Arbeitgeber die gesamte Bruttovergütung einschließlich etwaiger Tantiemen, Provisionen, Gratifikationen und Urlaubsgelder, kurz aller Leistungen mit Entgeltc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Materiellrechtliche Folgen

Rz. 22 Die Sittenwidrigkeit hat zur Folge, dass die Kündigung von Anfang an rechtsunwirksam ist. Rz. 23 Damit steht zugleich fest, dass die Kündigung auch sozialwidrig i. S. v. § 1 KSchG ist. Hierauf kann es ankommen, wenn der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG) fordert.[1] Rz. 24 Eine sittenw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Der erste Kleinbetriebsbeschluss des BVerfG

Rz. 25 In seinem ersten Kleinbetriebsbeschluss[1] setzt sich das BVerfG vor allem mit der Frage auseinander, ob die Herausnahme der sog. Kleinbetriebe aus der Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes gegen Grundrechte wie vor allem Art. 12 GG oder gegen Art. 3 GG verstoße. Dies verneint das BVerfG und führt zur Begründung an, der Gegensatz der Interessen von Arbeitgeber un...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Fälligkeit

Rz. 28 (Nachzahlungs-)Ansprüche des Arbeitnehmers aus § 615 BGB im Anschluss an eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers werden wie die Vergütungsansprüche im ungekündigten Arbeitsverhältnis fällig. Der Eintritt und die Fortdauer des Annahmeverzugs des Arbeitgebers hängen zwar davon ab, dass die Kündigung unwirksam ist und auch nicht nach § 7 KSchG wirksam wird. Wenn das K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihrem Wortlaut nach betrifft die Vorschrift die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass § 242 BGB darüber hinaus eine Schranke für die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt; denn der in § 242 BGB zum Ausdruck kommende Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Als Rechtsgeschäft kann eine Kündigung gegen § 138 BGB verstoßen und nichtig sein.[1] Auch wenn die Kündigung als eine auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung ihrem Inhalt nach wertfrei ist, kann sie mit Rücksicht auf ihr Motiv oder ihren Zweck sittenwidrig sein.[2] Jedenfalls folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 13 Abs. 2 KSchG, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO § 127 Klage des Arbeitnehmers

Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall des § 126 InsO, also auf die Situation, dass ein Interessenausgleich in der Insolvenz nicht zustande kommt, da entweder kein Betriebsrat existiert oder die Verhandlungen des Arbeitgebers mit dem zuständigen Betriebsrat scheitern. Rz. 2 Findet vor diesem Hintergrund ein Verfahren nach § 126 InsO statt, so wird dabei led...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Berücksichtigung des durch langjährige Beschäftigung entstandenen Vertrauens

Rz. 31 Soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme; dabei darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben.[1] Zu dem E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Betriebsratsanhörung

Rz. 47 Existiert im Kleinbetrieb ein (aus einer Person bestehender, § 9 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG) Betriebsrat (Betriebsobmann, -obfrau), so ist dieser vor der Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1, 2 BetrVG). An die Intensität der Anhörung dürften dieselben Anforderungen zu stellen sein, die im Fall der Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) gel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgrund des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr