Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Durchführung des Verfahrens

Rz. 6 Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung bestimmter Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und die getroffene Sozialauswahl gerechtfertigt ist. Der Antrag muss die betroffenen Arbeitnehmer zweifelsfrei identifizieren.[1] Dabei muss erkenntlich s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Schutz vor willkürlichen oder auf sachfremden Gründen beruhenden Kündigungen

Rz. 27 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb durch das BAG näher ausgestaltet worden. In allgemeiner Weise formuliert es, eine Kündigung verstoße nur gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind [1]; dabei ist der durch die zivilrechtlichen Generalklauseln vermittelte verfassungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht

Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1] Praxis-Beispiel Beispiel Erblasser E hat bis zu seinem Tod in München gelebt. E verstirbt und hinterlässt eine Tochter T, die in Brasilien lebt. Das Vermögen des E besteht aus zwei inländischen Grundstücken. Für die Tochter T tritt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Vermutungswirkung (Abs. 2)

Rz. 7 Findet ein Betriebsübergang statt, erstreckt sich gem. § 128 Abs. 2 die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 InsO auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt ist.[1] § 128 Abs. 2 InsO enthält keine materiellrechtliche Vorschrift, sondern lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BImS... / 3 Kündigungsverbot nach Abs. 2

Rz. 6 Als besondere Form der Benachteiligung postuliert Abs. 2 ein Verbot der Kündigung. Dieses betrifft naturgemäß allein die internen Immissionsschutzbeauftragten, wie im Gesetz auch explizit klargestellt. Jede Art der Kündigung, also auch die Verbindung mit einem Änderungsangebot in Gestalt der Änderungskündigung [1], ist daher untersagt. Rz. 7 Erfasst sind jedoch allein or...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deichläufer

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Deichläufer, die als freiwillige Helfer zur Katastrophenabwehr das Deichsystem der Oder kontrollieren, stehen in keinem Dienstverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Katastrophenhelfer und sind damit keine > Arbeitnehmer (EFG 2001, 1280; > Katastrophenschutz). Mangels Gewinnerzielungsabsicht handelte es sich im Urteilsfall nicht um besteuerbare ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Norminhalt

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für einen Hauptanwendungsfall, nämlich die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ersetzten ‚Auslagen’. § 3 Nr 50 EStG geht damit zurück auf den in den §§ 669, 670 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der einen anderen mit der Wahrnehmung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, GwG ... / 3 Benachteiligungsverbot

Rz. 3 Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung darf dem Geldwäschebeauftragten und seinem Stellvertreter aufgrund der Erfüllung ihrer Aufgaben kein Nachteil im Beschäftigungsverhältnis entstehen. Dies umfasst insbesondere die Abgabe von Verdachtsmeldungen des Geldwäschebeauftragten aus denen sich u. U. ein wirtschaftlicher Nachteil für den Verpflichteten ergeben könnte....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, GwG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 7 Abs. 7 GwG, die einen besonderen Kündigungs- und Benachteiligungsschutz des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreters enthält, ist (nahezu wortgleich) der Regelung des § 58 BImSchG für den Immissionsschutzbeauftragten nachgebildet. Damit soll die Position des Geldwäschebeauftragten (und dessen Stellvertreters, dessen verpflichtende Bestellu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim ArbN keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene Stellvertr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auskunftspflicht

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zur Auskunftspflicht des ArbG, des ArbN und anderer Personen im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA vgl §§ 90, 93, 93a, 149, 150, 160 AO. Zur Zulässigkeit von (Sammel-)Auskunftsersuchen vgl BFH 158, 502 = BStBl 1990 II, 198; BFH 162, 539 = BStBl 1991 II, 277; BFH/NV 1992, 791; BFH 241, 211 = BStBl 2014 II, 225; BFH 251, 112 = BStBl 2016 II...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVI. Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis, insb. die Weiterbeschäftigung nach Aufgabe der Organstellung

Rz. 78 Wird das Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführer nach seiner Abberufung als Organmitglied weiterbeschäftigt, hat die bloße Tatsache der Weiterbeschäftigung zunächst keinen Einfluss auf die materiellrechtliche Einordnung des Anstellungsverhältnisses. Eine Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis erfolgt nicht automatisch mit der bloßen Abberufung....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / VII. Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Nach der Rspr. des BAG[82] bedarf grundsätzlich auch die – generell zulässige – nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags eines sachlichen Grundes. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsvertrags auch dann rechtswirksam, wenn sich der Arbeitnehmer des Bestehens eines unbefristeten Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVIII. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 81 Eine weitere Sonderkonstellation kann vorliegen, wenn der Vorstand/Geschäftsführer zuvor bereits bei der Gesellschaft, für die er nun als Organ tätig ist, in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Nachdem das BAG früher die Auffassung vertreten hat, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach Bestellung zum Organmitglied im Zweifel als ruhendes Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kündigungsschutzprozes... / H. Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 80 Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht an, gelten für den Auflösungsantrag die allgemeinen Regelungen,[140] da die Änderungskündigung insoweit der Beendigungskündigung vollständig gleichsteht. Erklärt jedoch der Arbeitnehmer die Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt, kommt ein Auflösungsantrag nicht mehr in Betracht, da die Anwendung der §§ 9, 10 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.15 Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde? Was gilt bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes kann bis zu dem Betrag von 4.500 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Der Betrag von bis zu 4.500 Euro kann in der Regel pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies gilt allerdings nicht bei mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 § 15 Abs. 6 TzBfG bestimmt, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Regelung gilt auch für den Fall der Zweckbefristung. § 15 Abs. 6 TzBfG ist eine zwingende Regelung (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfeld der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

A. Steuerrechtliche Behandlung der Abfindung I. Abfindung/Entschädigung Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil und Abfindung

A. Einführung Rz. 1 Das Kündigungsschutzgesetz ist nach seiner Konzeption ein "Bestandsschutzgesetz" und kein "Abfindungsgesetz".[1] Die Regelung des § 9 KSchG durchbricht dieses Prinzip. Sie ist gemäß ihrem Charakter als Ausnahmeregelung eng auszulegen,[2] was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. § 9 KSchG dient dem Ausgleich der wechselseitigen Interessen der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

A. Einführung Rz. 1 Eingehung und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Ausübung der Privatautonomie.[1] Der Erhalt der grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG gewährleistet. Die Ausübung des Rechts ist indes rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen unterworfen und wird darüber hinaus durch dive...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Arbeitsverhältnis (§ 100 Abs 3 Nr 1, 2 EStG)

a) Begünstigte ArbG Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.15 Konnte die Steuerbefreiung bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen für jedes Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten auch für aufeinanderfolgende Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden; dies galt allerdings nicht bei mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen in der Zeit vom 1. Mär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Beendigung des Kündigu... / 3. Lohnzahlung und weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Liegt der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag des Vergleichsschlusses, kann Regelungsbedarf bezüglich bislang nicht erbrachter Zahlungen des Arbeitgebers bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht beendet, kann geregelt werden, wie für die restliche Zeitspanne mit den Verpflichtungen der Parteien aus dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Rz. 34 Die Verpflichtung zur Anhörung betrifft jede Kündigung: die ordentliche, die außerordentliche, die vorsorgliche, die wiederholende, die Änderungskündigung, die Kündigung in den ersten sechs Monaten, die Kündigung in der Probezeit, die Kündigung in sonstigen Fällen fehlenden Kündigungsschutzes, die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen – sofern überhaupt zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

A. Einführung Rz. 1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung [1] ist für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich in § 626 BGB geregelt. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags

Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Zudem muss der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / IV. Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung Herrn/Frau _________________________ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / A. Einführung

Rz. 1 Eingehung und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Ausübung der Privatautonomie.[1] Der Erhalt der grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG gewährleistet. Die Ausübung des Rechts ist indes rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen unterworfen und wird darüber hinaus durch diverse Kündigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / B. Arten der Kündigung

Rz. 4 Als Besonderheit des Arbeitsverhältnisses ist zunächst zwischen der Beendigungskündigung und der Änderungskündigung zu unterscheiden. I. Beendigungs- und die Änderungskündigung Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 3. Auflösungsantrag beider Parteien

Rz. 35 Beantragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wird darin von der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Auffassung der Beleg dafür gesehen, dass beide Parteien eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für nicht mehr durchführbar halten, so dass ohne weitere Voraussetzungen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / S. Muster

I. Anhörung des Betriebsrats Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / K. Art der Kündigungsgründe

I. Betriebsbedingte Kündigung Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / V. Zeitpunkt und Zugang der Kündigung

1. Zeitpunkt der Kündigung Rz. 56 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder während einer Arbeitsunfähigkeit erklärt werden.[94] Rz. 57 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / B. Auflösungsantrag

I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / M. Außerordentliche Arbeitnehmerkündigungen

I. Einführung Rz. 60 Für die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers gelten die gleichen Maßstäbe wie für die außerordentliche Arbeitgeberkündigung.[170] Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung abzumahnen.[171] Dem Arbeitnehmer ist unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / C. Ordentliche Kündigung

I. Person des Kündigenden Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / IV. Pflegezeit

Rz. 82 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen.[211]mehr