Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3.1 Begriff

Ein Studium i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 liegt vor, wenn es sich um ein Studium an einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) handelt. Nach dieser Vorschrift sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschul...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer-ABC / Anmietung durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Lin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.1 Einzelformen der Berufsausbildung

Unter dem Begriff "Berufsausbildung" i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG ist eine berufliche Ausbildung unter Ausschluss eines Studiums zu verstehen. Eine Berufsausbildung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine berufliche Ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Voraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 6.2 Berechnungsverfahren

Die besondere maschinelle Lohnsteuerermittlung ist dem betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich nachgebildet. Dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich liegen ebenfalls der Jahresarbeitslohn und die Jahreslohnsteuer zugrunde. Während beim Arbeitgeberausgleich nach Ablauf des Kalenderjahres der Jahresarbeitslohn bereits feststeht, ist hier das bisher im Kalenderjahr bezogene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.2.2 Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums

Nach erfolgreichem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Absolviert das Kind nach Abschluss einer Erstausbildung/eines Erststudiums jedoch eine weitere Berufsausbildung/ein weiteres Studium oder befindet es sich z. B. in einer Übergangszeit von h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.17 Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen

Der Verwalter kann sich auch dann schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschäftigten zu Unrecht kündigt. Praxis-Beispiel "Blödmann" Der von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschäftigte Hausmeister hatte einen Mitarbeiter des Verwalters als "Blödmann" bezeichnet, woraufhin der Verwalter den Arbeitsvertrag fristlos gek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.2 Dauerhaftes mobiles Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 3 Auswertung des Lebenslaufs

Der Lebenslauf sollte das Kernstück einer Bewerbung sein und die beruflichen Stationen sowie die jeweils erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen enthalten. Darüber hinaus sollte er den Bildungsweg des Bewerbers abbilden. Anhand dieser Informationen kann abgeglichen werden, inwieweit diese Erfahrungen zu den Anforderungen der Stelle passen. Um keine subjektive Bewertung entste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mittelbares Arbeitsverhältnis

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat grundsätzlich die Dienste selbst ("in Person") zu erbringen (vgl § 613 BGB). Das Arbeitsrecht kennt darüber hinaus das mittelbare Arbeitsverhältnis. Stellt ein ArbN (N) ausnahmsweise seinerseits mit Wissen seines ArbG (G) eine andere Person (Hilfskraft) an, um die dem ArbG geschuldeten Dienste zu erbringen, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 22 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt stpfl ArbN, wenn sie in einem gegenwärtigen (aktiven) Dienstverhältnis stehen; vgl dazu auch BMF vom 12.12.2023, Rz 278, BStBl 2023 I, 2179 (> Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn). Es kommt nicht darauf an, ob es auch das erste Dienstverhältnis ist (> Steuerklassen I bis V). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 138 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich nachzuholen, es sei denn, der ArbG übernimmt die Haftung (> Rz 123). Beendet wird ein Dienstverhältnis idR durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag (> Rz 68 ff). Als Zeitpunkt der Beendigung ist jedoch nicht der Zeitpunkt dieses Ere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.2 Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG)

Rz. 47 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ein durch den Betriebsübergang nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches bedingter Arbeitgeberwechsel führt zu keiner Beendigung, sondern zur Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 – XI R 85/96 –, BStBl II S. 666). Rz. 48 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übernimmt der bisherige Arbeitgeber bei Beendigung des Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minderjährige

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Minderjährige sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres geschäftsunfähig und danach grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig (vgl § 106 BGB). Minderjährige bedürfen zu einer Willenserklärung, durch die sie nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangen, der Einwilligung der gesetzliche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV –) stehen. Bei dem Dienstverhältnis kann es sich sowohl um ein Hauptarbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung einer Vermögensbeteiligung

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei ist der Vorteil aus der Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen (> Rz 16 ff). Der ArbN muss die Vermögensbeteiligung vom ArbG nicht zwingend als Sachbezug erhalten. Solche "Vorteile" sind indes von Geldleistungen zu unterscheiden. § 3 Nr 39 EStG ist also nicht anwendbar, wenn der ArbG dem ArbN Geld gibt, um die Vermögensbete...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.4 Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerfreiheit

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nummer 39 EStG ist auf das einzelne Dienstverhältnis bezogen. Steht der Arbeitnehmer im Kalenderjahr in mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen oder gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen, so kann die Steuerfreiheit für jedes dieser Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GVVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere Vergünstigung enthält § 19a EStG für den Fall, dass der ArbG bei der nachträglichen Besteuerung aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses die > Lohnsteuer (ggf inklusive > Kirchensteuer und > Solidaritätszuschlag) übernimmt. Abweichend von der Regel, dass die > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wiederum ein g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Übertragung der Vermögensbeteiligung

Rz. 130 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Übertragung der Vermögensbeteiligung, die zur Nachholung der Besteuerung führt, liegt stets dann vor, wenn der Stpfl das wirtschaftliche Eigentum daran aufgibt. Unerheblich ist, ob dies entgeltlich (zB bei einem Verkauf) oder unentgeltlich (bei einer Schenkung) geschieht. Nach § 19 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG ist eine Besteuerung vorzunehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 2 KStG stellen Einnahmen des Gesellschafters für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft Eink iSd § 19 EStG dar. Dies gilt auch bei Bezug der Einnahmen von einem Dritten. Erforderlich ist, dass ein Dienstverhältnis iSd § 1 LStDV vorliegt und die Leistungen durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Ebenso s Rn 81 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 80 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlich oder verbilligten Vermögensbeteiligung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung bei Überlassung (> Rz 30 ff) und dem vom ArbN gezahlten Entgelt. Hat der geldwerte Vorteil aus der Überlassung der Vermögensbeteiligung durch den ArbG einen Wert von bis zu 2 000 EUR ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.3 Wertminderungen der Vermögensbeteiligung (§ 19a Absatz 4 Satz 4 bis 6 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist in den in § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG genannten Fällen der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des Arbeitnehmers niedriger als der nach § 19a Absatz 1 EStG nicht besteuerte Vorteil, so unterliegt nur der zu diesem Zeitpunkt anzusetzende gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mutterschutz

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unter Mutterschutz werden die rechtlichen Regelungen zum Schutz von Müttern vor und nach der Entbindung verstanden. Für Beschäftigte iSv § 7 SGB IV, dh für Personen in einem privaten Arbeitsverhältnis, ergeben sich diese aus dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 23...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mutterschaftsgeld

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die nach dem Mutterschutzgesetz zu gewährenden Leistungen, nämlich das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V und § 14 KVLG), der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) sowie die sonstigen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind steuerfrei; Letzteres betrifft vor allem ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Entbindung,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Die Tatbestandsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) und dem Hinausschieben der Besteuerung nach § 19a EStG (> Rz 90 ff) werden ähnliche Ziele verfolgt und sie betreffen denselben Katalog von Vermögensbeteiligungen (> Rz 16); auch können die Vergünstigungen nur bei einem aktiven Dienstverhältnis (> Rz 22 ff) in Anspruch genommen werden. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auslösende Ereignisse

Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 3 EStG; > Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

Rz. 8 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Arbeitgeber muss nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligung sein, damit die Steuerfreiheit gewährt wird. Die Steuerfreiheit gilt deshalb auch für den geldwerten Vorteil, der bei Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten entsteht, sofern die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst is...mehr