Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 15 Die verschuldensunabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlers ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags aufgrund der fehlerhaften Kundenkennung nicht erfolgreich oder fehlerhaft war. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Zahlungsdienstnutzer die falsche Kundenkennung in den Zahlungsauftrag eingebracht hat. Das kann der Zahler, aber bei Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung als Rechtsfolge der Änderung, III–V.

Rn 16 Beeinträchtigen die Änderungen des Unternehmers den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzung durch den Verbraucher iSd II 1, steht dem Verbraucher nach III 1 ein Vertragsbeendigungsrecht zu. Die dort normierte Frist von 30 Tagen für die Ausübung des Rechts beginnt gem III 2 grds mit dem Zugang der Information nach II 1. Erfolgt die Änderung erst nach dem Zugang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Einsparung von Energie (§ 559b I 3).

Rn 11 Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten die Anmerkungen zu § 555b Rn 19 entsprechend. Ferner gilt nach § 559b I 3 die Bestimmung des § 555c III entspr (dazu § 555c Rn 20). Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie sind danach neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungsersatz bei teilweisen Erhaltungsmaßnahmen.

Rn 4 Stellt sich bei der Durchführung einer baulichen Veränderung heraus, dass das gemE tw auch zu erhalten ist, muss der begünstigte WEigtümer die GdW mit der Problematik befassen und ihre Entscheidung abwarten. Führt er die Erhaltungsmaßnahme ohne Befassung durch, hat er keinen Erstattungsanspruch (§ 18 Rn 38); liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, gilt etwas anderesmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. 2Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art. 10 EGBGB 3; Art. 3 EGBGB 10, 34, 60; Art. 4 EGBGB 5; Art. 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art. 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art. 4 EGBGB 6; Art. 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 711 8; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Sicherung (Abs 1).

Rn 12 Vollstreckt ein Nachlassgläubiger in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Erben, kann sich dieser im Falle des I gem §§ 784, 785, 767 ZPO dagegen wehren. Betroffen sind die Nachlassgläubiger, die die angeführten Sicherungsrechte der §§ 804, 866, 885 ZPO nach dem Erbfall an den Nachlassgegenständen erworben haben. Liegen die Voraussetzungen vor, kann er nach §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Rn 5 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgt zu Protokoll des Nachlassgerichts. Rn 6 Das Nachlassgericht hat auf Bedenken gegen die Richtigkeit des Inventars hinzuweisen, auch wenn diese vom Nachlassgläubiger erst im Termin geäußert werden; der Erbe soll gem II das Recht haben, das Inventar zu überprüfen und zu ergänzen (Hamm FamRZ 95, 698). Rn 7 Die eidesstattlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. 3 § 555c Absatz 3 gilt entsprechend. (2) 1Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anspruch auf Ersatzurkunde.

Rn 1 Beschädigung iSd § 798 meint Einreißen, Ansengen oder Durchlöchern des Materials der alten Urkunde. Verunstaltung bedeutet deren Beflecken, Verfärben oder Verknittern (MüKo/Habersack Rz 1). Das Umtauschrecht soll die Handelsfähigkeit des Papiers sichern und setzt voraus, dass der wesentliche Inhalt der Urkunde sowie deren Unterscheidungsmerkmale (Aussteller, Serie, Numm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebotenheit.

Rn 49 Eine Streithilfe auf Seiten der GdW ist geboten, wenn die Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen WEigtümers ausnw nicht allein der GdW überlassen werden kann (BRDrs 168/20, 95). Dies ist der Fall, wenn die GdW keinen Verw hat und ein WEigtümer (auch) ihre Interessen als Streithelfer wahrnimmt. Rn 50 Eine Gebotenheit ist zu verneinen, wenn sich der angefochtene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitgebrauch.

Rn 26 § 20 II 1 Nr 2 räumt nicht das Recht ein, ein zu ladendes Fahrzeug für die Zeit des Ladevorganges im Bereich des gemE abzustellen. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der WEigtümer das Recht hat, das zu ladende Fahrzeug im Bereich der begehrten Lademöglichkeit abzustellen. Fehlt es an einer Möglichkeit, das gemE für die Zeit des Ladevorganges mit zu gebrauchen und h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zerstörung des Gebäudes (§ 22).

Rn 2 Zu Grunde zu legen ist der Verkehrswert des Gebäudes unmittelbar vor der Zerstörung (str). Maßgeblich ist der Wert des (gesamten) gemE (Schlesw NJW-RR 98, 15 [OLG Schleswig 06.08.1997 - 2 W 89/97]; KG NJWE-MietR 97, 205, 206; str). Für Mehrhausanlagen gelten – ist nichts anderes vereinbart – keine Besonderheiten. Ein Gebäude ist ›zerstört‹, wenn seine Funktionsfähigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Osterloh-Konrad, Rückstellungen für Prozessrisiken in HBu StB, DStR 2003, 1631 u 1675. Rn. 888k Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Für die Risiken aus einem Zivilprozess wegen Prozesskosten und -zinsen sind mit Beginn der Gerichtshängigkeit Rückstellungen zu bilden. Die einem Prozess von Natur aus anhaftende Unsicherheit genügt dem BFH zufolge zur Konkretisierung einer solchen Verpfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Scheinvater.

Rn 10 Scheinvater ist jeder Dritte, der dem Kind als Vater Unterhalt geleistet hat, gleichgültig, ob die rechtliche Vaterschaft auf der Ehe mit der Mutter, auf Anerkenntnis oder gerichtlicher Feststellung beruht. Bedeutungslos ist ferner, ob er die Umstände kannte, die für die Vaterschaft eines anderen Mannes sprachen (Henrich FamRZ 01, 785). Die Höhe des Unterhalts bemisst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 559a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 3 I 3–7 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Um unbillige Vorteile des Vermieters zu verhindern, ordnet § 559a I an, dass bestimmte Gelder nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 gehören. Durch die Rechtsgrundverweisung in § 558 V hat die Bestimmung auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Anrechnung des Restwertes.

Rn 39 Wenn der Geschädigt auf Dauer ein Ersatzfahrzeug erhält, muss er im Prinzip das eigene beschädigte Fahrzeug herausgeben. Er kann es aber auch selbst verwerten; dann wird der Erlös von den zu ersetzenden Kosten des Ersatzfahrzeugs abgezogen. An die Bemühungen des Geschädigten zur Verwertung werden keine hohen Anforderungen gestellt, vgl BGH NJW 17,953 [BGH 27.09.2016 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Vom Mieter verursachte Schäden.

Rn 151 Die Pflicht des Vermieters, die Mietsache zu erhalten, entfällt grds, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt aber nicht, wenn eine für den Schaden eintrittspflichtige Versicherung, zB eine Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt oder übertragen worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grds gehalten, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Feststellungsklage vor dem Erbfall

Rz. 120 Anerkannt ist, dass der Erblasser selbst vor dem Eintritt des Erbfalls ein Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Frage hat, ob ein Pflichtteilsrecht besteht oder nicht. Der Erblasser selbst kann daher bereits zu Lebzeiten die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Pflichtteilsrechts klären lassen.[223] Darüber hinaus kann der Erblasser auch auf Feststellung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1217 BGB – Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger.

Gesetzestext (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort, so kann der Verpfänder verlangen, dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder, wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgelief...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 754 BGB – Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.

Gesetzestext 1Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. 2Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen. Rn 1 § 754 hat praktische Bedeutung insb durch den Verweis aus §§ 731 2, 1477 I u 2042 II. Vereinbarungen unter den Teilhabern gehen § 754 vor (BGH NJW 84, 794 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verpflichteter und Berechtigter.

Rn 2 Anspruchsgegner ist ein (ggf werdender) WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1). Steht ein Wohnungseigentum mehreren gesamthänderisch zu und stört nur einer von ihnen, kann die Veräußerung des Wohnungseigentums von allen verlangt werden (BGH NZM 18, 1024 Rz 8; LG Köln ZMR 02, 227); bei Bruchteilseigentum soll nichts anderes gelten (BGH NZM 18, 1024 Rz 12). Der nicht störende Mitei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Überziehungsmöglichkeiten, Umschuldungen, verbundenen oder zusammenhängenden Verträgen u Finanzierungshilfen.

Rn 24a Bei Überziehungsmöglichkeiten (§ 504 II) sind abweichend von Rn 22 ff vorvertragliche Informationen über bzw zu Betrag, Zahl u Fälligkeit von Teilzahlungen, Gesamtbetrag, Auszahlungsbedingungen, Verzugszinssatz, Warnhinweis zu Folgen ausbleibender Zahlungen, Widerrufsrecht u vorzeitiger Darlehensrückzahlung, Zinsänderungsklauseln nicht erforderlich (Art 247 § 10 I 1 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelt.

Rn 6 Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, hat dem Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit zu bieten, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments kostenlos anzuzeigen. Die Kostenfreiheit der Anzeige ist in § 675m I S 1 Nr. 4 geregelt. Der Zahlungsdienstleister darf aller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Neubau‹.

Rn 5 Nach ganz hM – die auf Sinn und Zweck (Rn 2) und die Gesetzgebungsgeschichte abstellt –, muss es sich bei der Wohnung ferner um einen ›Neubau‹ handeln (Lehmann-Richter NZM 17, 497, 498; Börstinghaus NJW 15, 1553, 1554). Als ›neu‹ wird in Anlehnung an BTDrs 18/3121, 32 das Schaffen von Wohnraum iSv § 16 I Nr 1 bis 3 WoFG verstanden. Es handelt sich also um Baumaßnahmen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchsinhalt.

Rn 5 Der Schuldner ist auf seine Kosten zur Beseitigung der Vormerkung verpflichtet. Er muss nicht wie nach § 894 lediglich die Zustimmung zur Löschung abgeben, sondern selber die Beseitigung der Vormerkung durch Aufhebungserklärung nach § 875 I analog (vgl BGHZ 60, 50; HP/Eckert Rz 8), Löschungsantrag (§ 13 GBO) und Löschungsbewilligung (§§ 19, 29 GBO) herbeiführen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Vorschuss.

Rn 33 Vorschussansprüche sollen vermeiden, dass eine Seite wirtschaftlich in Vorleistung treten muss. Damit ist die Aufrechnung in beide Richtungen meist vereinbar, denn sie führt nur zu einer abgekürzten Erfüllung beiderseitiger Ansprüche. Der Werkbesteller, dem ein Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Mängelbeseitigung zusteht, kann damit gegen die restliche Werklohnf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 Die Preisanpassungsregeln des nach I, II gelten nur für Vergütungsansprüche des Unternehmers infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs 2. § 650c I findet nach seinem Wortlaut keine Anwendung, wenn die Vertragsparteien sich gemäß § 650b Abs 1 über eine Leistungsänderung geeinigt haben, nicht aber über den Preis für den hierdurch bedingten Mehr- oder Minderau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Verhinderung von wesentlichen Beeinträchtigungen.

Rn 30 Schließlich besteht die Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung wesentlicher Beeinträchtigungen (Rn 17 ff), die von der ortsüblichen Benutzung benachbarter Grundstücke herrühren (Rn 23 ff), nur dann, wenn die Beeinträchtigungen nicht durch Maßnahmen verhindert werden können, welche dem Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks wirtschaftlich zumutbar sind. Wan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesicherte Forderungen/Ansprüche des Vermieters.

Rn 4 IdR wird die Kaution für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis bestellt. Sie sichert sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Vermieters (inkl Kosten der Rechtsverfolgung, LG Heilbronn WuM 98, 20) gegen den Mieter. Die durch eine Bank zu übernehmende Bürgschaft muss alle zu sichernden Forderungen durch genaue Bezeichnung in der Sicherung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Pfandhaftung.

Rn 2 Bei einer Verpfändung einer eigenen Sache für eine eigene Schuld haftet das Pfandrecht, auch mit Wirkung ggü nachrangig Berechtigten (hM, Staud/Wiegand Rz 6) sowie einem Erwerber der Pfandsache (hM, Staud/Wiegand Rz 9), nach I 1 auch für jede nachträgliche Erweiterung der Schuld durch Vertrag, Verschulden, vertragliche oder gesetzliche Zinsen, Vertragsstrafen, Verzicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Beendigung des Vertrags erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt. 2 § 351 ist entsprechend anzuwenden. (2) 1Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungen zu erstatten, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. 2Für Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 556 III, 666, 675 I, 681 S 2, 687 II 1, 1214 I, 1698 II, 1807, 1872 I, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht zur Rechenschaftslegung ggü dem Vorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 § 23 I 2 gibt den WEigtümern die Beschl-Kompetenz, dass WEigtümer an einer Präsenzversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Versammlungsrechte ganz oder tw im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Datenschutz ist zu wahren (Vor §§ 1–49 Rn 41). Ein Beschluss ›Jeglicher Übertragungsfehler – gleich auf wesse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1038 BGB – Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. 2Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit.

Rn 5 Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen kausal für eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsbeschränkung sein. Eine medizinisch nicht gerechtfertigte Untätigkeit darf nicht auf Kosten des ehemaligen Ehegatten über einen Unterhaltsanspruch finanziert werden (BGH FamRZ 07, 1532). Die nicht mögliche Erwerbstätigkeit muss eheangemessen iSv § 1574 II sein (BGH FamRZ 83, 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ziel.

Rn 3 Ziel der einheitlichen Regeln für Zahlungsdienste ist es, den Nutzern mehr Sicherheit bei der Ausführung von bargeldlosen Zahlungen zu gewährleisten. Das gilt insb im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Verfahren, die Dauer und Kosten (§§ 675f ff) der bargeldlosen Zahlung, deren fristgerechter Aus- und ungekürzter Durchführung sowie den Ersatz bei Fehlschlägen. Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kürzungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben (Abs 3).

Rn 6 Das Pflichtteilsrecht des Erben berücksichtigt III, indem diesem ein über I hinausgehendes Kürzungsrecht eingeräumt wird. Dabei bestimmt § 2306 I , dass der belastete Erbteil ausgeschlagen werden kann. Der Erbe kann dann den Pflichtteil verlangen. Versäumt er die Ausschlagung, treffen ihn die Vermächtnisse und Auflagen, selbst wenn sie den Pflichtteil völlig aufzehren (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

Rn 5 Analog § 951 wird oft auf den objektiven Verkehrswert abgestellt (BGH ZMR 99, 340, AG Köln WuM 98, 345). Die hL geht vom Zeitwert (bzw Wert, den die Sachen für den Vermieter haben) aus, berücksichtigt auch die Kosten des Mieters für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (str, Krug AnwZert MietR 9/18, 1 ff: Staud/Emmerich § 552 Rz 6 mwN, Schmidt-Futterer/Lehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Es muss eine Störung des Besitzes vorliegen, die noch andauert. Diese Störung muss eine verbotene Eigenmacht darstellen. Diese entfällt insb bei Zustimmung des Besitzers oder bei gesetzlicher Gestattung (s.o. § 858 Rn 6). Bedeutsam sind hier insb Duldungspflichten, wie sie die §§ 904–906, 14 BImSchG enthalten. Rn 3 Der Anspruch richtet sich auf Beseitigung des störenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamer Vergleich.

Rn 3 Aufgrund der Doppelnatur des Prozessvergleichs (BGHZ 142, 88) setzt § 127a einen formell und materiell wirksamen Vergleichsschluss voraus (AnwK/Noack/Kremer § 127a Rz 12). Im Anwaltsprozess ist eine wirksame Vertretung der Parteien erforderlich (BGH NJW 91, 1743). Ein Dritter kann dem Vergleich beitreten, ohne anwaltlich vertreten zu sein (BGHZ 86, 165f). Der Vergleich ...mehr