Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Besonderheiten bei einer ›Quotenklausel‹.

Rn 18 Die Probleme, formularmäßig den Mieter zur Durchführung einer Endrenovierung bei Ablauf des Mietverhältnisses zu verpflichten, haben zur Entwicklung derartiger Klauseln (vgl Riecke FS 10 Jahre MietRRefG, 219f) geführt, die überwiegend als sog Abgeltungs- oder Quotenhaftungsklausel, oder Quotenschuldklausel bezeichnet werden. Gegenstand ist die Verpflichtung des Mieters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beförderung (IV, V).

Rn 10 Ist eine Rückbeförderung geschuldet, aber wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl § 651h III 2) nicht möglich, muss der Veranstalter Beherbergungskosten für bis zu drei Nächte (alleine) tragen. Maßgeblich sind die Kosten einer in Ansehung des Pauschalreisevertrags angemessenen Unterkunft. Davon kann er sich nicht durch Kündigung befreien. Vor Reiseantritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 19 Eine Mieterhöhung ist nach § 559 IV 1 ausgeschlossen, soweit sie nach einer Abwägung für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Beurteilung, ob es so liegt, obliegt dem Tatrichter, der aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BGH NJW 20, 835 Rz 21). Dazu ist 1. die wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Billigkeit.

Rn 23 Die Zubilligung eines PKV/VKV muss der Billigkeit entsprechen. Auf die zu erwartende Kostenentscheidung, etwa die Aufhebung der Kosten iRd Ehescheidungsverfahrens, kommt es grds nicht an (KG FamRZ 03, 773). PKV/VKV entspricht regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn ein Ehegatte gegen den anderen einen auf den Sozialleistungsträger, den Träger der Grundsicherung für Arbei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Baubetreuung/Projektsteuerung.

Rn 30 Die rechtliche Einordnung von Baubetreuungs- und Projektsteuerungsverträgen fällt schwer, weil die ihnen inhärente Geschäftsbesorgung idR sowohl erfolgsbezogene Elemente der Mitwirkung an der technischen und organisatorischen Abwicklung des Bauvorhabens, als auch tätigkeitsbezogene Beratungs-, Kontroll- und Informationspflichten umfasst. Der BGH hat solcherart umfängli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit

Rn 15 bleibt nach I 3 außer Betracht. Dies ist der Fall, wenn der Mangel leicht erkennbar, schnell und mit geringen Kosten zu beseitigen ist (BGH ZMR 05, 101). zB kurzzeitiger Heizungsausfall, geringe Temperaturschwankungen (MüKo/Häublein § 536 Rz 26), Bleispuren im Trinkwasser bei Einhaltung der Grenzwerte (LG Frankfurt/M ZMR 90, 17), Unterschreitung der Schallschutzgrenzwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verjährung.

Rn 53 Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung verjährt gem §§ 195, 199 V BGB in 3 Jahren nach der Zuwiderhandlung (BGH NJW 07, 2183 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06] Rz 15). § 902 I 1 BGB ist nicht anzuwenden (BGH NJW 11, 1068 Rz 5). Die Verjährung führt lediglich dazu, dass die übrigen Eigentümer eine faktische Duldungspflicht trifft. Diese Rechtsposition gibt keine Befu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kostenerstattung (Abs 3).

Rn 16 Vor dem Hintergrund, dass die Sicherheit im Interesse des Unternehmers und aufgrund seines Verlangens zu leisten ist, kann der Besteller gem § 650f III die zunächst ihm hierfür zur Last fallenden Kosten vom Unternehmer erstattet verlangen. Erstattungsfähig sind maximal die üblichen Sicherungskosten, weiter begrenzt auf den Höchstsatz von 2 % per annum; darüber hinausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wärmepumpen (§ 71o GEG).

Rn 7 Beim Einbau einer Wärmepumpe nach § 71c I 1 GEG kann der Erhöhungsbetrag nur dann in voller Höhe verlangt werden, wenn der Vermieter nachweist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Weitere Bestimmungen zum Nachweis trifft § 71o I 2, 3 GEG. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 I oder § 559e I gem § 71o...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[500] D...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interesse des Klägers....mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Verteidigungsvorbringen gegen den materiell-rechtlichen Wertermittlungsanspruch

Rz. 197 Aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung zusteht. Der Vorschrift des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Wertermittlungsanspruch, z.B. bei Grundstücken, nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erfüllt werden kann. Nur wenn sich der Pflichtteilsberechtigte n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 9 Das Vorliegen der Voraussetzung des § 229 lässt die Rechtswidrigkeit von Selbsthilfehandlungen entfallen. Damit sind Schadenersatzansprüche des Schuldners ausgeschlossen. Ebenso ist eine Notwehr gegen diese nicht möglich (BGH NStZ 12, 144f [BGH 05.04.2011 - 3 StR 66/11]). Zum Selbsthilfeexzess und der Putativselbsthilfe gelten § 227 Rn 5 f entspr. Beachte jedoch die Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gegen den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleibt das Eigenvermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt, ausgenommen jedoch Nachlasserbenschulden (NK-BGB/Ivo § 1958 Rz 3). Während dieser Zeit fehlt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung.

Rn 4 Stirbt der Betreute, haften für sämtliche noch nicht bezahlten Betreuungskosten (Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, Vergütung) grds die Erben, ohne dass diese sich auf die Mittellosigkeit des Betreuten berufen können (Hamm FamRZ 04, 1065). Ob auch Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten noch aufwendungsersatz- bzw vergütungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenkredit.

Rn 56 Für den Ratenkredit ist typisch, dass der Darlehensbetrag (zzgl Zinsen, etwaiger Einmalkosten u sonstiger Kosten) nicht durch eine einmalige Leistung zurückzuzahlen, sondern in periodischen (meist monatlichen) Raten abzutragen ist. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fest. In Abweichung von § 367 ist vereinbart, dass Kapital u Darlehenskosten mit jeder Rate z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Härteeinwand (§§ 559c I 3, 559 IV 1).

Rn 12 Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3), es sei denn, eine Modernisierungsmaßnahme auch die Voraussetzungen des § 555b Nr 1 oder Nr 1a erfüllt und mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wurde. Sind die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.00...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermäßigung auf den gesetzlichen Zinssatz (Abs 2 S 2).

Rn 9 Der Sollzinssatz (§ 489 V) ermäßigt sich auch bei unechten Abschnittsfinanzierungen für die gesamte Vertragslaufzeit (BGH WM 04, 2306, 2309), nicht nur für die Zinsfestschreibungszeit, auf den gesetzlichen Zinssatz (§ 246), wenn seine Angabe, die Angabe des effektiven Jahreszinses o die Angabe des Gesamtbetrags unterblieben ist. Es genügt, dass eine dieser Angaben fehlt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Aufgabe‹.

Rn 8 Die ›Aufgabe‹ einer Sicherheit liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung (Köln NJW 90, 3214f) ihre Verwertungsmöglichkeit durch vorsätzliches und aktives Handeln des Gläubigers (BGH WM 60, 51; Köln NJW 90, 3214, 3215; Erman/Zetzsche § 776 Rz 6) ganz oder teilweise (Erman/Zetzsche § 776 Rz 7) tatsächlich (zB durch Zerstörung, Staud/Stürner § 776 Rz 11) oder rechtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Zweiergemeinschaft.

Rn 71 Ist kein Verw bestellt, ist eine Zweiergemeinschaft zerstritten und kann kein Beschl zustande kommen, kann eine Begleichung gemeinschaftlicher Kosten und Lasten nicht in der Weise durchgeführt werden, dass ein WEigtümer in ›Vorlage‹ tritt und anschließend vom anderen WEigtümer Erstattung verlangt, auch nicht nach § 9a IV 1 (BGH WuM 21, 55). Entspr gilt, wenn der andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1438 BGB – Haftung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das während der Gütergemeinschaft vorgenommen wird, nur dann, wenn der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, das Rechtsgeschäft vornimmt oder wenn er ihm zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. (2) Für die Kosten eines Rechtsstreits haf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mietdatenbank (§ 558a II Nr 2).

Rn 24 Weiteres Begründungsmittel ist die Auskunft aus einer Mietdatenbank iSv § 558e. Die bloße Mitteilung eines ihrer Werte genügt nicht. Es ist eine Auskunft über mehrere konkrete Mietdaten erforderlich. Aus der Begründung muss sich ergeben, inwiefern der Datenbank Aussagen über die Wohnung zu entnehmen sind und diese die Mieterhöhung begründen. Die Kosten für die Auskunft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 697 BGB – Rückgabeort.

Gesetzestext Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen. Rn 1 Die Rückgabe der verwahrten Sache ist in § 697 als Holschuld ausgestaltet. Leistungs- und Erfolgsort der Rückgabe ist der vertragliche Aufbewahrungsort (§§ 691, 692). Die Bestimmu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[503]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zinszahlung.

Rn 39 Bei entgeltlichen Darlehen schuldet der Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen o anderer laufzeitabhängiger Kosten in der vereinbarten Höhe als einzige Vergütung für die Kapitalnutzungsmöglichkeit (BGHZ 80, 153, 166; 201, 168 Rz 34, 46; BGH WM 14, 1325 Rz 43, 55; 00, 2818; NJW-RR 89, 947). Dabei handelt es sich um die synallagmatische Hauptpflicht des Darlehensnehmers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1615m BGB – Beerdigungskosten für die Mutter.

Gesetzestext Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung, so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist. Rn 1 Anwendungsbereich. Die Mutter muss infolge der Schwangerschaft oder Entbindung verstorben sein. Der Vater haftet nur subsidiär hinter den Erben. Der Anspruch richtet si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rücknahme.

Rn 4 II bezweckt, die Rechtslage beim Erbvertrag der beim gemeinschaftlichen Testament anzugleichen (vgl § 2272). Die Rücknahme aus der besonderen amtlichen oder notariellen (Kosten: §§ 114, 102 GNotKG mit KV Nr 23100: 0,3 Gebühr mit Anrechnung, wird erneute Verfügung vTw desselben Erblassers beurkundet) Verwahrung ermöglicht es dem Erblasser zu verhindern, dass seinen Erben...mehr

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ZErb 08/2024, Auf in die Zukunft! Mit erhobenem Streitwert …

Was wäre das deutsche Justizwesen ohne Neuerungen. Eine aktuelle Debatte: Nach 30 Jahren soll der Gebührenstreitwert bei den Amtsgerichten von 5.000 EUR auf 8.000 EUR erhöht werden. Klingt das nicht nach einem längst überfälligen Schritt? Die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten gingen in den letzten Jahren merklich zurück. Bürger möchten nicht mehr klagen. Was steckt dahinte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. 2Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 997 gibt dem gutgläubigen unverklagten sowie dem bösgläubigen bzw verklagten Besitzer ein aus Abtrennungs- und Aneignungsrecht bestehendes Wegnahmerecht für Sachen, die er mit der herauszugebenden Sache des Eigentümers als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, §§ 93 f, 946, 947 II, 951 II. Primäre Voraussetzung ist, dass eine Abtrennung überhaupt möglich ist, ohne d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutz.

Rn 13 Der Schutz des Miteigentums als Eigentum folgt neben Art 14 GG aus §§ 861, 862, 1004 BGB (BGH ZMR 20, 202 Rz 12 ff) und/oder aus § 14 I Nr 1. Er ist nach § 14 I Nr 1 und § 9a II Sache der GdW. Wird das Wohnungseigentum zB durch einen unzulässigen Gebrauch beeinträchtigt, kann die GdW gem § 985 BGB Herausgabe verlangen. Dieser Anspruch unterliegt gem § 902 I 1 BGB nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzeichnis über das Anfangsvermögen.

Rn 2 Um die Wirkung des I auszulösen, sind die am Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände gemeinsam aufzulisten und zu bewerten. Dasselbe gilt für die nach § 1374 II im Wege privilegierten Erwerbs hinzu gekommenen Vermögenswerte, die mit Angabe des Tages der Aufnahme in das Vermögen aufzunehmen und zu bewerten sind. Fehlt es an einer Auflistung der einzelnen Vermögensgegen...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zahlungsort.

Rn 3 § 270 I, II legt mit dem Zahlungsort den Ort fest, an dem der Leistungserfolg der Geldschuld eintreten soll (MüKoBGB/Krüger § 270 Rz 7). Nach § 270 ist die Geldschuld an den Wohnsitz des Gläubigers (I), bei Forderungen im Gewerbebetrieb an den Ort der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers (II) zu übermitteln. Rn 4 Anders als § 269 stellt § 270 nicht auf den Wohnsitz ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Ausschluss des Beratungsrechtsschutzes

Rz. 12 Ein Beratungsrechtsschutz entfällt grundsätzlich, wenn der Rat oder die Auskunft mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenfällt. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist der Rechtsanwalt daher bei entsprechendem Auftrag gehalten, keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auszulösen.[7] Insoweit ist zu beachten, dass der Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 9 Sie ist einzelfallabhängig und hat in einer angemessenen Beziehung zum Umfang der Beeinträchtigung und zum Reisepreis, der zeigt, wie viel Geld der mit der geplanten Reise verbundene immaterielle Gewinn dem Reisenden wert war (BGH NJW 05, 1047 [BGH 11.01.2005 - X ZR 118/03]: zu Pauschalreisen; LG Frankfurt RRa 07, 69, 73), zu stehen. Auf sein Nettoeinkommen kommt es nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Den Auftrag zur Erstellung eines (außergerichtlichen) Gutachtens hat der Antragsteller zu erteilen, sodass von ihm die Kosten zu tragen sind. Ob dem An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten des Produzenten.

Rn 183 Für die Bestimmung der Pflichten des Produzenten gelten die allg Regeln über Konkretisierung und Umfang von Verkehrspflichten. Abzuwägen sind die Interessen des Produzenten (insb Möglichkeiten und Kosten der Gewährleistung eines bestimmten Niveaus von Produktsicherheit bzw der Reduzierung von Produktgefahren und die Zumutbarkeit solcher Maßnahmen, dazu insb BGHZ 104, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäftsraummietverhältnisse.

Rn 21 Die Vorschriften über die Erhöhung und Herabsetzung einer Betriebskostenpauschale sind auf die Geschäftsraummiete nicht analog anzuwenden (Schmid GE 01, 1028). Hier besteht grds Vertragsfreiheit (Ddorf NZM 16, 821 Rz 8). Erhöhungsvereinbarungen sind also zulässig und für eine Erhöhung auch notwendig (Schmid GuT 10, 324, 325). Das in § 560 vorgesehene Verfahren kann (Dd...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / Leitsatz

1. Die schriftliche Übersetzung von Schriftsätzen und gerichtlichen Entscheidungen durch einen Prozessbevollmächtigten einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei fällt nicht unter den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr. Vielmehr ist diese Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten dem Prozessbevollmächtigten nach Maßgabe des § 11 JVEG zusätzlich zu vergüten. 2. Ob die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragsberechtigung.

Rn 8 Nach § 455 I FamFG ist jeder Erbe (Vor-/Ersatz-/Nach- und Miterbe), nachdem er die Erbschaft angenommen hat und nicht bereits unbeschränkbar haftet, berechtigt, den Antrag zu stellen (§ 2013 I); darüber hinaus der Nachlasspfleger, -verwalter, der Testamentsvollstrecker nach der Annahme der Erbschaft, § 455 II, III FamFG, und der Erbschaftskäufer. Der Erbe muss seine Ant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbot der unangemessenen Benachteiligung (Abs 1).

Rn 6 Im Verbot der unangemessenen Benachteiligung manifestiert sich der Schutzzweck des AGB-Rechts (s Vor § 305 Rn 1). I schützt den Kunden davor, dass der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Vertragspartners hinreichend zu berücksichtigen und ohne ihm einen angemessenen ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erbschaft.

Rn 84 Eine Tötung kann dazu führen, dass den nach §§ 844, 845 ersatzberechtigten Angehörigen zugleich eine Erbschaft ganz oder zT anfällt. Dann ist die völlige Anrechnung dieses Vorteils offenbar ungerecht, weil und soweit die Angehörigen die Erbschaft später ohnehin erhalten hätten. Die Rspr (BGHZ 8, 325, 329; NJW 74, 1236, 1237) rechnet daher idR nur den ›Verfrühungsvortei...mehr