Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 3. Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen bei Auftragsforschung

Der Anteil der förderfähigen Aufwendungen bei der Auftragsforschung ist für Aufträge, die nach dem 27.3.2024 vergeben werden, von 60 % auf 70 % angehoben worden (§ 3 Abs. 4 FZulG n.F.). Das soll die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf die Nutzung bestimmter abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 3 Abs. 3a FZulG n.F. bei der Auftragsfors...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 2. Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten

a) Bisherige Regelung Bisher förderte das FZulG nur Aufwendungen für Arbeitslöhne (§ 3 Abs. 1 und 2 FZulG), Eigenleistungen eines Einzelunternehmers und Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers (§ 3 Abs. 3 FZulG) sowie Entgelte für die Auftragsforschung (§ 3 Abs. 4 FZulG). b) Änderungen durch das WtChancenG Ab jetzt gehört zu den förderfähigen Aufwendungen auch die Wertminde...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Aufwendungen für geliefertes Blockheizkraftwerk

Schließt ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines Verwaltungsvertragsmodells einen Kaufvertrag über ein mobiles Blockheizkraftwerk ab, nimmt er eine gewerbliche Tätigkeit auf. Ändert er später mangels Lieferung des Kraftwerkes die vertragliche Konstruktion dahingehend, dass er sein noch zu lieferndes Kraftwerk verpachtet, führt dies nicht zur Aufgabe des Gewerbebetriebes. Im St...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuermindernder Abzug von Aufwendungen für private Zusatzkrankenversicherungen

Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG unbeschränkt abziehen, die er an die GKV entrichtet. Beiträge für eine weitere Basisabsicherung durch eine private Krankenversicherung (PKV) können dagegen nich...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / b) Beihilfefähige Kosten

Zu den beihilfefähigen Kosten zählen: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden (Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO); Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet we...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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Bewirtungskosten / 4.2 Gemischte Veranlassung

Problematisch ist der Abzug von Bewirtungskosten für eine sog. gemischte Feier. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH[1] primär zum Abzug von Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Anlass einer Feier zwar weiterhin ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der berufl...mehr

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Bewirtungskosten / 4 Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben

Von den Bewirtungskosten sind zunächst folgende Kosten auszuscheiden: Teile der Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind[1]; Teile der Bewirtungskosten, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen[2]; Bewirtungsaufwendungen, deren Höhe und betriebliche Veran...mehr

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Bewirtungskosten / 2 Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Ge...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / c) Beihilfeintensität

Die Beihilfeintensität ist die in Prozent der beihilfefähigen Kosten ausgedrückte Höhe der Beihilfe. Sie legt den Beihilfehöchstwert fest, der bestimmt, bis zu welcher maximalen Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen (Art. 2 Nr. 26 AGVO). Maximale Beihilfeintensität: Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten: 100 % der beihilfefähigen K...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.3 Bewertung von Leistungseinlagen

Auch Leistungen, die Aufwendungen verursachen, können eingelegt werden. Ist z. B. eine Hausangestellte zu 80 % im Privathaushalt und zu 20 % im Betrieb des Steuerpflichtigen tätig, ohne dass ihr hierfür aus betrieblichen Mitteln eine besondere Vergütung gezahlt wird, können die anfallenden Aufwendungen im Form einer Leistungseinlage zu 20 % als Betriebsausgaben abgezogen wer...mehr

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Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

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Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtung indiziert.[2] Den äußeren Umständen d...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln

"Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 30 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Bewirtung (Darreichung von Speisen und Getränken) besteht. Dies kan...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 6. Rechtsvorschriften der EU

Bisherige Regelung: Für die Begünstigung der Eigenleistung eines Einzelunternehmers und der Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers galten nach bisheriger Auffassung des Gesetzgebers die Regelungen der De-minimis-VO und nicht diejenigen der AGVO (§ 9 Abs. 5 FZulG). Die Gesetzesänderung beschränkt die Anwendung der De-minimis-VO jetzt auf die Eigenleistung eines Einzelunterne...mehr

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Bewirtungskosten / Zusammenfassung

Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflichten erfüllt sind...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 4. Ausweitung der Bemessungsgrundlage

Bislang war die Ausweitung der Bemessungsgrundlage durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, 1512) von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR auf nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026 entstandene Aufwendungen beschränkt (§ 3 Abs. 5 S. 2 FZulG). Der Gesetzgeber hat die maximale Bemessungsgrundlage jetzt...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.1 Begriff

Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke in Anspruch g...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / a) Bisherige Regelung

Bisher förderte das FZulG nur Aufwendungen für Arbeitslöhne (§ 3 Abs. 1 und 2 FZulG), Eigenleistungen eines Einzelunternehmers und Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers (§ 3 Abs. 3 FZulG) sowie Entgelte für die Auftragsforschung (§ 3 Abs. 4 FZulG).mehr

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Änderungen des Forschungszu... / V. Zusammenfassung

Die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen und der Bemessungsgrundlage bietet Unternehmen zweifelsfrei einen Anreiz, um verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Der Beitrag hat aber auch gezeigt, dass der Gesetzgeber eine noch höhere Begünstigung der Vorhaben erreichen könnte, wenn er zwischen den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experi...mehr

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Bewirtungskosten / 3 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Vor Anwendung des Prozentsatzes von 70 % ist eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen und der unangemessene Teil auszuscheiden; dieser Teil ist nicht als Betriebsausgabe abzugsf...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / b) Änderungen durch das WtChancenG

Ab jetzt gehört zu den förderfähigen Aufwendungen auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind. Die Wirtschaftsgüter müssen zudem ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden. Die Ausweitung ist für Wirtschaftsgüter, d...mehr

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Bewirtungskosten / 6 Besondere Aufzeichnungspflicht

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Das gilt auch für Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.[2] Die Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht führt dazu, dass die nicht gesondert aufgezeichneten Bewirtungskosten überhaupt nicht abzugsfähig sind, auch in ...mehr

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Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

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Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.2 Nutzungsvorteile sind nicht einlagefähig

Bloße Nutzungen, die lediglich betriebliche Aufwendungen ersparen, können nicht Gegenstand einer Einlage sein.[1] Danach kann Gegenstand einer Einlage grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs[2] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[3] – nur Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden dürfen. Das...mehr

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Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

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Entnahmen / 3.2.1 Bewertung von Nutzungsentnahmen

Für die Bewertung von Nutzungs-/Leistungsentnahmen trifft § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Aussage.[1] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt daher lediglich die Bewertung der Sachentnahmen. Eine Nutzungsentnahme liegt vor, wenn nicht das Wirtschaftsgut selbst, sondern nur seine Nutzung dem Betrieb zu betriebsfremden Zwecken entnommen wird, z. B. wenn der Betriebsinhaber ein zum Bet...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / f) Kumulierung

Bei der Prüfung, ob die Anmeldeschwellen und die Beihilfehöchstintensitäten eingehalten werden, sind die für das geförderte Vorhaben oder das geförderte Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen (Art. 8 Abs. 1 AGVO). Die nach der AGVO freigestellten Beihilfen können unter weiteren Voraussetzungen – wenn die Maßnahmen unterschiedliche beihilfefä...mehr

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Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

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Einlagen / 2 Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen

Einlagen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG "Wirtschaftsgüter" (Regelfall). Über den Gesetzeswortlaut hinaus gehören zu den Einlagen aber auch Nutzungen und Leistungen. Die Einlage eines Wirtschaftsguts hat zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört und fortan betrieblichen Zwecken dient. Dementsprechend nimmt es am Betriebsv...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.6 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

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Bewirtungskosten / 7 Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nicht abzugsfähig, weil die Nachweispflichten des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt oder die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 7 EStG besonders aufgezeichnet worden sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vor, sondern nich...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 1. Anhebung des Stundensatzes

Bei Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können anstatt 40 EUR jetzt 70 EUR je Arbeitsstunde bei insgesamt bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen geltend gemacht werden (§ 3 Abs. 3 S. 2 FZulG n.F.). Der Gesetzgeber hat die Anhebung auch bei der Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers nachvollzogen. Diese ist begünstigt, soweit sie anstatt 40 EU...mehr

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Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

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Bewirtungskosten / 5.6 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mieterhöhung auf Grund eines behindertengerechten Umbaus als außergewöhnliche Belastung

Mieterhöhungen auf Grund eines behindertengerechten An- und Umbaus eines Hauses sind nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe der jährlichen Verzinsung der Baukosten für einen gleich geeigneten, aber kostengünstigeren An- und Umbau als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Bei Berücksichtigung der Mieterhöhung als außergewöhnliche Belastung ist ein Gegenwert in F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.2.3 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme von betrieblichen Leistungen liegt vor, wenn im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer für betriebsfremde Zwecke eingesetzt werden, z. B. wenn Arbeitskräfte des Betriebs den privaten Garten des Betriebsinhabers pflegen. Der Entnahmewert der auf diese Weise in Anspruch genommenen Leistungen bemisst sich nach der Höhe der dem Betrieb durch den privaten Einsatz erwachs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.4 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen."[1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.2.2 Private Kfz-Nutzung als Nutzungsentnahme

Als Nutzungsentnahme gilt auch die Benutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs für private Fahrten. Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist die Nutzungsentnahme jedoch nur dann nach allgemeinen Regeln mit dem darauf entfallenden Aufwand zu bewerten, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung bzw. Listenp...mehr

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Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

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Einlagen / 3 Gegenstand der Einlage

Einlagefähig sind bilanzierbare Wirtschaftsgüter aller Art. Das Gesetz bezeichnet als Einlagen "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat".[1] Dementsprechend unterscheidet man zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen. Hinweis Begriff Wirtschaftsgut Der Begriff des Wirtsc...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Ein ohnehin zum Betriebsvermögen zählendes Wirtschaftsgut kann schon begrifflich nicht eingelegt werden. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens ...mehr