Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

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Saisonarbeitskraft / 4 Steuerfreie Kost und Logis

Da Saisonarbeiter in der betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte haben, kann der Arbeitgeber etwaige Auslösungen nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Damit kann die Unterkunft lohnsteuerfrei gewährt werden. In den ersten 3 Monaten stehen dem Saisonbeschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zu (sog. ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 71 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 9 Sonderregelung für öffentliche Infrastrukturprojekte (Abs. 6)

Rz. 212 Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde § 4h Abs. 6 EStG angefügt. Damit werden Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte von der Definition der Zinsaufwendungen und Zinserträge ausgenommen und unterliegen damit nicht der Zinsschranke und auch nicht der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA. Durch diese Vors...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.6 Ausübung des Wahlrechts

Das für Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts geltende Wahlrecht muss im Jahr seiner Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung ausgeübt werden. Wird von ihm Gebrauch gemacht, sind die Aufwendungen in diesem Jahr als Betriebsausgaben abzusetzen. Ein Bilanzansatz unterbleibt. Auch ein Erinnerungswert von 1 EUR muss nicht ausgewiesen werden. Wi...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebs und vergleichbare Arbeitsmittel bei d...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 9 Teilzeitarbeit

Arbeitgeber sind auf der Grundlage von § 164 Abs. 5 SGB IX verpflichtet, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu fördern. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Dieser Anspr...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden für ein Wirtschaftsgut, das bisher als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt wurde, in einem späteren Wirtschafts- oder Kalenderjahr nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, hat dies keinen Einfluss auf die Behandlung der Aufwendungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.[1] Dies bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut auch dann weiterhin ein ge...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Hinweis Geplante Erhöhung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 69 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.5 Vortrag nicht abzugsfähiger Zinsen

Rz. 54 Soweit Zinsen die Grenze von 30 % der Bemessungsgrundlage übersteigen, können sie in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie angefallen sind, steuerlich nicht abgesetzt werden. Stattdessen ermöglicht Abs. 1 S. 5 den zeitlich unbegrenzten Vortrag dieser Zinsen für den Abzug in einem der Folgejahre. Einen Rücktrag des Zinsaufwands sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 54a Die vorgetra...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7 Sonstige Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Diese Verpflichtung aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX trifft jeden Arbeitgeber unabhängig davon, ob er die Beschäftigungsquote[1] erfüllt hat. Damit ist zwar weder ein Einste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.3 Auf- und Abzinsungsbeträge, Abs. 3 S. 4

Rz. 150 Schließlich gehören zu den Zinsaufwendungen und -erträgen die Auf- und Abzinsungsaufwendungen des Schuldners bzw. die entsprechenden Erträge des Gläubigers von niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von Nullcouponanleihen und ähnlichen Finanzinstrumenten (§ 4h Abs. 3 S. 4 EStG). Aufzinsungsaufwand entsteht bei dem Schuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.2 Sondervergütungen, Sonderbetriebsausgaben II und Zinszahlungen des Gesellschafters bei Personengesellschaften

Rz. 136 Unklarheiten können bestehen, wem die Zinsaufwendungen zuzuordnen sind, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Zinsen als Sondervergütungen von der Personengesellschaft erhält, wenn eine verzinsliche Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen I gehört oder wenn der Gesellschafter die Beteiligung an der Personengesellschaft mit Kredit finanziert hat, die V...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.1 Beitragspflicht wie Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchgeführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang. Das gilt auch für vom Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.6 Fortbildung im privaten Interesse

Sind die vorstehenden Fallgruppen nicht betroffen, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn die Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers privat motiviert ist. Die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber hat dann Belohnungscharakter.mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.3 Arbeitgeberfinanzierte Sprachkurse

Übernehmen Arbeitgeber bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die Kosten für Sprachkurse, so zählen diese Leistungen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.2 Rückzahlung von Lehrgangskosten nicht beitragsmindernd

Soweit Betriebe oder Verwaltungen ihren Mitarbeitern Bildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen o. Ä. anbieten oder ihre Mitarbeiter sogar zur Teilnahme an solchen Maßnahmen verpflichten, übernehmen sie hierfür auch die Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden dera...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.2 Regelung ab 2018

Bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage von Wirtschaftsgütern nach dem 31.12.2017 erhöht sich der Wert von 150 EUR auf 250 EUR. Dies bedeutet, dass eine Zuführung der Kosten zum Sammelposten nun erst ab einem Grenzbetrag von 250 EUR möglich ist. Gleichzeitig können trotz Wahlrechtsausübung zur Bildung eines Sammelpostens Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaft...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 4h EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des stpfl. Gewinns dar. Sie bestimmt, dass bestimmte Zinsen, die ihrer Natur nach Betriebsausgaben sind, steuerlich bei der Ermittlung des Gewinns nicht abgezogen werden können. Systematisch ähnelt die Vorschrift daher § 4 Abs. 4a, 5 EStG. Nach ihrer Einordnung im Abschnitt über "Gewinn" gilt die Vorschrift nur ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.20 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 – Zeitlich begrenzte Haushaltsmittel

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund zeitlich begrenzter Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt. Die Kontur dieses Befristungsgrunds ist unscharf. Als sachlicher Rechtfertigungsgrund weitgehend anerkannt ist dieser Aspekt allein im Bereich des öffentlichen Dienstes.[1] Die Gesetzesformulierung könnte von einem privaten Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Verträge mit de...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.8 Pflege in stationären Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 29 Die Regelung in Abs. 3 verfolgt das Ziel, die stationäre Versorgung zu stärken (BT-Drs. 19/19368 S. 30). Nach bisherigem Recht hatten Versicherte bei einer stationären Versorgung aufgrund des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung die gegenüber einer ambulanten Versorgung deutlich höheren Eigenanteile selbst zu tragen. Um diese erheblich höhere Belastung zu ve...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem GKV-IPReG trägt der Gesetzgeber der Erkenntnis Rechnung, dass die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege bedingt durch den medizinischen Fortschritt und das hohe Versorgungsniveau stark zugenommen hat. Die bisherigen Regelungen zur Behandlungspflege für Versicherte mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf aus § 37 werden in einen neuen Leistungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.1 Arbeitseinkommen

Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bezugsgröße abweichende Arb...mehr