Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlüssige Behauptung des Nichtigkeitsgrundes.

Rn 18 Die Tatsachen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergeben soll, müssen von der Partei schlüssig behauptet werden. Dies ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (s schon RGZ 75, 53, 56; BFH v 29.1.16 – IX K 1/15; VGH Bayern v 28.3.19 – 20 S 19.384). Die vorgetragenen Tatsachen müssen also den Wiederaufnahmegrund ergeben, was eine rechtliche Prüfung erfordert. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 25 EGGVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Über den Antrag entscheidet ein Zivilsenat oder, wenn der Antrag eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Vollzugs betrifft, ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Justiz- oder Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Ist ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurücklassen.

Rn 4 Wird die Annahme verweigert, lässt der Zusteller das Schriftstück in der Wohnung oder im Geschäftsraum zurück, zB auch mittels Durchschieben unter der Tür. Dadurch soll dem Zustellungsadressaten die Möglichkeit verschafft werden, seine Annahmeverweigerung zu überdenken und vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis zu nehmen (VGH Bayern NJW 12, 950). Eine Abgabe an Dritte (N...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Noch nicht feststehender Schiedsort in Deutschland.

Rn 10 Steht der Schiedsort noch nicht fest, ist das OLG zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, für Bayern das OLG München. Hilfsweise ist das Kammergericht zuständig; das ergibt sich aus § 1062 II analog.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Von der Möglichkeit des § 8 EGGVG hat bisher als einziges Bundesland Bayern Gebrauch gemacht. Das BayObLG wurde nach dessen Auflösung zum 1.7.06 (BayObLGAuflG v. 25.10.04, BayGVBl 04, 400) per Gesetz vom 12.7.18 (BayGVBl 18, 545) wieder eingeführt. § 7 findet auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg Anwendung, wenn diese überwiegend La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesrechtliche Sonderzuweisungen (Abs 6).

Rn 11 Von der in Abs 6 enthaltenen Konzentrationsmöglichkeit haben bisher Bayern (OLG München, § 8a GZJu) und Nordrhein-Westfalen (OLG Köln, VO v 23.11.05) Gebrauch gemacht.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.6 Aufbewahrung elektronischer Rechnungen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen, ob in Papierform oder in elektronischer Form, unterliegen den Aufbewahrungsregelungen des § 14b UStG. Demnach sind Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren (vgl. die Kommentierung zu § 14b UStG) und unterliegt ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht als Ordnungswidrigkeit den Bußgeldvorschriften des § 26a UStG. Für einen Unternehmer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiedsort außerhalb Deutschlands.

Rn 11 Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, für Bayern das OLG München. § 1062 II, III, V. Hilfsweise ist das Kammergericht zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 9 konkretisiert die Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO für oberste Landesgerichte. Das BayObLG ersetzt die Zuständigkeit des OLG gem § 36 Abs 2 ZPO in Bayern und trifft gem § 36 Abs 1 ZPO die Entscheidung über die Gerichtszuständigkeit.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2 Antworten auf Beraterfragen

Rz. 187 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das LfSt Bayern (Vfg. vom 3.3.2023, S 7220.1.1-11/8 St33, a. a. O.) ergänzt das BMF (Schreiben vom 25.10.2022, III C 2 – S 7030/22/100016 :005, 2022/1014041, a. a. O.) sowie die auf der Homepage des BMF bereitgestellten FAQs (vorstehendes Kapitel 2.7.3.1) wie folgt: 2.6.3.2.1 Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz Rz. 188 Stand: 6. A. – ET: 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration (Abs 3).

Rn 7 Von der Option zur weiteren Zuständigkeitskonzentration an einem einzigen OLG wurde bisher in Nordrhein-Westfalen (OLG Hamm) und Bayern (BayObLG) Gebrauch gemacht.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aussetzungsgrund.

Rn 3 Hierzu gehören der Tod einer Partei (vgl oben § 239 Rn 5–8), Verlust ihrer Prozessfähigkeit (vgl oben § 241 Rn 4), Wegfall ihres Vertreters (vgl oben § 241 Rn 5), Anordnung der Nachlassverwaltung (vgl oben § 241 Rn 1) und Eintritt der Nacherbfolge (vgl oben § 242 Rn 1, 2). Liegen die Aussetzungsvoraussetzungen vor, ist bei einem Antrag des ProzBev die Aussetzung zwingen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Sind die Voraussetzungen gem Rn 2 erfüllt, ist mit der Einlegung die Zustellung bewirkt. Unerheblich ist, ob und wann der Zustellungsadressat Kenntnis von dem Schriftstück erlangt (VGH Bayern 12.2.24 – 11 ZB 23.1021). In der Zustellungsurkunde sind die Angaben gem § 182 II Nr 4 und 6 zu machen; die Angabe, wo das Schriftstück eingelegt wurde, ist nicht erforderlich (BGH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eigenjagdbezirke

Rn. 46 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Der vorstehend dargestellte Zusammenhang besteht grundsätzlich dann, wenn ein LuF Eigentümer zusammenhängender (land-, forst- o fischereiwirtschaftlich nutzbarer) Ländereien ist, welche nach § 7 BJagdG einen sog Eigenjagdbezirk bilden (regelmäßig mindestens 75 ha, in Bayern mindestens 81,75 ha) u dieser die LuF sowie die Jagd selbst betreibt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ermächtigung der Landesregierungen bzw der Landesjustizverwaltungen zur Zuständigkeitskonzentration.

Rn 6 Die Landesregierungen sind zur Zuständigkeitskonzentration der Verfahren an einem oder mehreren Landgerichten im Verordnungswege ermächtigt. Dabei ist ihnen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Ermächtigung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden. Ferner sind die Landesregierungen ermächtigt, die Befugnis zur Zuständigkeitszuweisung im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung beginnt mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Anordnung (vgl § 248). Die Wirkung tritt schon mit der formlosen Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§ 329 II 1) und nicht erst mit der nach § 329 II 2 erforderlichen Zustellung ein (BGH MDR 11, 1134). Die Aussetzung umfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (vgl Vor §§ 239 ff Rn 1). Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuweisung nach Landesrecht.

Rn 6 Der Landesgesetzgeber kann landesgesetzlich geregelte Angelegenheiten dem Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterstellen. In Bayern ist das bspw nach Art 73 Abs 3 des BayAGBGB (v 20.9.1982 [BayRS IV S 571, bereinigt BayRS 400–1-J], zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.22 [GVBl. S 718]) für das Verfahren zur Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen (dazu Hügel/H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen.

Rn 9 Solche müssen zum Wohnen organisiert sein, wie zB Altenheim, Kaserne, (psychiatrisches) Krankenhaus (BGH NJW 18, 2802 [BGH 11.07.2018 - XII ZB 138/18] Rz 6) oder Wohnheim. Sie können privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich betrieben werden. Der Zustellungsadressat muss dort wohnen (vgl Rn 3). Zustellungsempfänger ist der Leiter oder ein rechtsgeschäftlich bevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsrechtliche Wirkungen.

Rn 36 Ist die Forderung an einen Dritten abgetreten, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht die abgetretenen Vergütungsbestandteile (BAG NJW 93, 2701). Wird eine nicht der Pfändung unterliegende Forderung gepfändet, ist sie verstrickt (aA St/J/Würdinger § 850 Rz 18), ohne dass ein Pfändungspfandrecht begründet wäre (RGZ 106, 205, 206; Schuschke/Walker/Kessen/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1074 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll. (2) Die Landesregierungen können die Aufgaben des ersuchten Gerichts einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 §§ 115–122 regeln den Aufbau sowie die funktionelle Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. Die Errichtung, die Zahl, die Schließung oder die Verlegung der OLG bestimmt das Landesrecht. In jedem Bundesland muss mindestens ein OLG bestehen. Derzeit gibt es in Deutschland 24 Oberlandesgerichte. In Bayern besteht daneben – wieder – ein Oberstes Landesgericht nach der Ermächt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen – in den Stadtstaaten die Finanzämter –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht für die Bestimmung.

Rn 10 Das zuständige Gericht wird in allen Fällen des Abs 1 durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt. Die im RegE zum FamFG für die nach Abs 1 Nr 1 vorgesehene Bestimmung der Zuständigkeit durch das im Instanzenzug höhere Gericht wurde nicht in das Gesetz übernommen (Beschlussempfehlung und Begr des BT-RA zu § 5 RegE in BTDrs 16/9733, S 287). Einen Konflikt zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hebegebühr.

Rn 35 Hebegebühren sind, soweit sie notwendig waren, erstattungs- und festsetzungsfähig (BGH NJW 07, 1535 = AGS 07, 212 = JurBüro 07, 253; LG Freiburg AGS 17, 362; LG Frankfurt aM JurBüro 22, 465 = NJW-Spezial 22, 316 = AGS 22, 224; Karlsr AGS 19, 253 = NJW-Spezial 19, 316). Das ist insb dann der Fall, wenn der Gegner die Klage- oder Vergleichssumme oder die festgesetzten Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebenen Rahmen ermögliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Feststehender Schiedsort in Deutschland.

Rn 9 § 1062 regelt nicht ausdrücklich die Zuständigkeit der OLG, wenn der Schiedsort feststeht und in Deutschland liegt. Zuständig ist dann das OLG, in dessen Bezirk das Schiedsgericht seinen Sitz hat. Das ergibt sich im Wege des Umkehrschlusses über die Regelungen in § 1062 II, III, für den Schiedsort außerhalb Deutschlands. In einem Bundesland mit mehreren Oberlandesgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 261 definiert den Begriff der ›Güterrechtssache‹ (Sternal/Weber § 111 Rz 1). Es wird aber unterschieden zwischen Güterrechtssachen iSd § 261 Abs 1 und solchen iSd § 261 Abs 2. Güterrechtssachen iSd Abs 1 sind Familienstreitsachen, § 112 Nr 2. Folgen sind der Anwaltszwang und ein Verweis auf Verfahrensregelungen der ZPO. Die Güterrechtssachen, die gesondert in § 261 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht ordnungsgemäße Ladung der nicht erschienenen Partei (Nr 2).

Rn 5 Dieser Zurückweisungsgrund setzt voraus, dass die nicht erschienene Partei nach § 214 zu laden war. Er gilt daher nicht, wenn die Ladung entbehrlich war (§ 218) oder eine zulässige Terminsmitteilung (§ 497 II 1) erfolgte. Bedurfte es – wie stets für den Einspruchstermin nach § 341a (BGH NJW 11, 928, 929 [BGH 20.12.2010 - VII ZB 72/09]) – der Ladung, sind die Einhaltung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesgesetze.

Rn 7 Für eine Reihe von Verfahren vor dem AG räumt § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung vor von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen vorzuschreiben. Deren Durchführung vor Klageerhebung ist dann eine zwingende, vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung. Dies betrifft etwa Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Auch bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Landgerichte gilt für die Entscheidung, ob ein Zivil- oder ein Spezialsenat zuständig ist, die formelle Anknüpfung. Hat das LG entgegen § 2 I LwVG in einer Landwirtschaftssache entschieden, so hat über das Rechtsmittel dagegen der allgemeine Zivilsenat des zuständigen OLG, nicht aber der Senat für Landwirtschaftssachen zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formlose schriftliche Ladung.

Rn 3 Gemäß Abs 1 S 2 gilt darüber hinaus die formlose schriftliche Ladung in entsprechender Anwendung von § 270 S 2 bei Übersendung durch die Post im Ortsbereich am nächsten, ansonsten am zweiten Werktag nach der Aufgabe als bewirkt. Entgegen dem Wortlaut des § 270 S 2 soll jedoch eine Zugangsvermutung hierdurch nicht begründet werden (MüKoZPO/Deubner Rz 4; St/J/Leipold Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 6 Bei der Verfahrensgestaltung selbst ist der Amtsrichter grds im Rahmen billigen, also pflichtgemäßen Ermessens völlig frei (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12). ›Sein Verfahren‹ iSd § 495a umfasst das gesamte Verfahren von dessen Einleitung bis zu dessen Abschluss (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11). Eine Beschränkung des amtsrichterlichen Ermessens erfolgt insoweit alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 89 Die dritte Stufe des Pfändungsschutzes bildet die vollstreckungsgerichtliche Entscheidung (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Es besteht eine funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts unabhängig von der Herkunft des Guthabens, also auch bei einem Guthaben aus Sozialleistungen (LSG Bayern ZInsO 15, 1171, 1172). Diese Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 8 EGGVG – [Oberste Landesgerichte].

Gesetzestext (1) Durch die Gesetzgebung eines Landes, in dem mehrere Oberlandesgerichte errichtet werden, kann die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes gehörenden Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einem obersten Landesgericht zugewiesen werden. (2) Diese Vorschrift findet jedoch auf bürgerliche Rechtss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zuständigkeit.

Rn 14 Nach Abs 6 erfolgt die Entscheidung über die Akteneinsicht durch das verfahrensführende Gericht. Funktionell zuständig ist der jeweilige Entscheidungsträger. Zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens entscheidet bei Kollegialgerichten der Vorsitzende (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 15 Entscheidungen über die Akteneinsicht in laufenden Verfahren sin...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen von Vereinsfunktionären und anderen Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz sind regelmäßig steuerbar. Sie sind auch steuerpflichtig, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 108 GVG – [Ernennung der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter werden auf gutachtlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine wiederholte Ernennung ist nicht ausgeschlossen. Rn 1 Voraussetzung der Ernennung ist zunächst ein gutachtlicher Vorschlag der IHK (zu Organisation und Aufgaben: Rosenkranz Jura 09, 597; vgl auch § 44 Ia DRiG). Dieser ist abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Ein förmlicher Aufruf ist – wenngleich wünschenswert – nicht in jedem Fall geboten. Es ist ausreichend, wenn nach den gesamten Umständen erkennbar von einem Beginn des Termins auszugehen ist (BGH MDR 11, 74 [BGH 12.10.2010 - VIII ZB 16/10]). Dies ist etwa der Fall, wenn alle Beteiligten anwesend sind und das Gericht in die Sach- und Rechtslage einführt. Ein Aushang, won...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelrechts Rechnung und ordnet in allgemeiner Form die Zuständigkeit des BGH in Zivilsachen (§ 13) für die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision, Rechtsbeschwerde und die zusätzlich eingeführte Sprungrechtsbeschwerde an. Abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 5 Die Entscheidung, ob in das Verfahren gem § 495a eingetreten wird, kann jederzeit erfolgen. Sie liegt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im freien Ermessen des Gerichts (Ausnahme s.o. Rn 4). Das Gericht hat sie den Parteien mitzuteilen, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche Anordnung – insb nicht durch förmlichen Beschluss – im Gesetz nicht vorgeseh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Methoden.

Rn 26 Soweit das Präsidium nicht durch den Vorrang des Gesetzes an eine bestimmte Geschäftsverteilung gebunden ist, steht die Methode der Verteilung der Geschäfte in seinem Ermessen. Denkbar ist die Verteilung nach Anfangsbuchstaben des Namens (idR des Beklagten), durch örtliche Bestimmungen nach dem Wohnsitz oder Unterbringungssitz, durch Zuweisung von Sachgebieten oder nac...mehr