Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.15 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sieht die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine anderweitige Alt...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.3 Landwirtschaftliche Krankenversicherung (Satz 3)

Rz. 21 Die nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d). Hieraus folgt, dass der Regelungsinhalt des Satzes 1 auch im Bereich der landwirtschaftlich...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Zwingend notwendige Vereinbarungen

Zu den zwingend erforderlichen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der GbR gehören nach § 705 BGB nur die Namen der Gesellschafter und der gemeinsame Zweck. Die von den Gesellschaftern zu leistenden Beiträge ergeben sich aus dem gemeinsamen Zweck, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Praxis-Beispiel GbR für Teilnahme an einem Lottospiel Die Arbeitskolle...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.5 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 10 Für Zeiten, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, erfolgt die Ermittlung von Entgeltpunkten nach § 256 Abs. 6 Satz 2. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. "In-Prinzip").mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitrag...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.5 Umsetzung

Rz. 10 Durch die Neuregelung in Abs. 2 ist nun ausdrücklich die verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung festgelegt worden. Dabei ist die Anwendung der Vorschriften des SGB X ausgeschlossen worden. Abweichend von den §§ 45, 48 SGB X soll der Rentenversicherungsträger im Falle der rückwirkenden Feststellung der Krankenversicherungspflicht durch die Krankenkasse auch rückwirk...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.1 Angebot einer Leistung zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 24c Seit dem 1.8.2016 ist der frühere § 15a in Abs. 2 aufgegangen und konnte deshalb durch das 9. SGB II-ÄndG aufgehoben werden. Nach § 15a a. F. sollten erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder nach dem SGB II noch nach dem SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von Leistungen nach d...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Eine Einstiegsqualifizierung soll den Teilnehmern allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die die Grundlage zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten verschaffen sollen. Die Grundvoraussetzungen für das Erlernen eines Berufs werden mithin erst geschaffen, weshalb die Teilnehmer auch Einblick in verschiedene Berufe und Bewerbungstechniken erlangen. Wegen der...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.1 Höhe der Förderung (Abs. 1)

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 können Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262,00 EUR monatlich zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Auszubildenden gefördert werden. Zu der bis zum 31.7.2020 geltenden Fassung bestanden unterschi...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 3c Ergänzende Regelungen i. S. v. Sonderregelungen sind die §§ 229, 230 und 231. Korrespondierende Regelungen finden sich weiter in §§ 8, 8a, 20 und 115 SGB IV; hinsichtlich der Tragung der Beiträge ist auf § 172 Abs. 1 zu verweisen.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

Rz. 5 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Die 3 genannten Voraussetzung stehen alternativ ("oder") und nicht kumulativ z...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.2.1 Versichertenrenten

Rz. 4 Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente aus eigener Versicherung von Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, sofern die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 108 somit ebenso für ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.16 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 22 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1.1 Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 9 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a muss das Beschäftigungsverhältnis während der Dauer der Kurzarbeit "fortgesetzt" werden. Dies setzt denklogisch voraus, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits zu Beginn der Kurzarbeit bestanden hat. Entscheidend ist dabei der rechtliche Bestand des Beschäftigungsverhältnisses. Fortgesetzt wird insofern auch ein ruhendes Arbeitsverhäl...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.5 Sonstige verfahrensrechtliche Wirkungen

Rz. 75 Der Befreiungsbescheid führt nicht nur zum Ruhen der Beitrags- und Leistungspflicht, sondern zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (BSG, Urteil v. 20.6.1962, 1 RA 66/59). Rücknahme und Widerruf richten sich nach §§ 45, 48 SGB X. Ein Verzicht auf Befreiung ist nicht möglich. Soweit das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis endet, verliert der Verwaltungsakt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. zu: BSG, Urteil v. 16.6.2021 – B 5 RE 7/19 R, NZS 2022, 32. GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag, mit dem die GbR gegründet wird, kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zwingend notwendig sind nur die Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks und der Beiträge der Gesellschafter, durch die der gemeinsame Zweck gefördert werden soll. Werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 6 Als ergänzende Regelung ist zunächst die Übergangsregelung in § 232 zu beachten. Die Regelungen zum Beitragsrecht der freiwilligen Versicherung finden sich in §§ 161 Abs. 2, 167, 171, 173, 178 Abs. 2, 197, 198, 200 und 279b. Zur Zuständigkeit ist auf §§ 126, 136, 273 Abs. 2 zu verweisen. Die außerordentliche Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen regeln die §§ 204 bis ...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.3 Umfang der Anrechnung nach Abs. 1

Rz. 19 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Erwerbseinkommen des Arbeitnehmers aus Beschäftigungen einen Freibetrag von 165,00 EUR monatlich. Erwerbseinkommen, das neben dem Qualifizierungsgeld erarbeitet wird, aber diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt anrechnungsfrei. Dabei ist der Freibetrag erst dem verminderten Erwerbseinkommen gegenüberzustellen. Zuvor sind die Steuern, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) werden aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.2 Arbeitsentgelte, die außer Betracht bleiben (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 listet die Arbeitsentgelte auf, die bei der Bestimmung der Nettoentgeltdifferenz unberücksichtigt bleiben. Betroffen sind nur Arbeitsentgelte und die Regelung gilt nur, soweit die Bemessungsgrundlage für das Qualifizierungsgeld aus den relevanten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten bestimmt wird. Die Aufzählung ist als abschließend anzusehen. Rz. 26 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI Einführung

Einführung zum Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – Mit dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) löste die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Jahre 1991 ein, in der 12. Legislaturperiode eine Lösung der Pflegeproblematik in der Bundesrepublik De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.1 Absenkung des Beitragssatzes

Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung nach § 341 Abs. 2 vorübergehend abzusenken. Diese Ermächtigung beruht auf dem seit Jahrzehnten die Politik bestimmenden Kalkül, durch politische Maßnahmen zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit zu kommen. Durch eine solche Entwicklung steigen die Beitragseinnahmen, während gleichze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauwesenversicherung / 3 Beiträge zu einer Bauwesenversicherung für ein betrieblich genutztes Gebäude sind Betriebsausgaben

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Beiträge auf Schadensversicherungen von Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften dienen, als laufende Werbungskosten zu behandeln. Auf den betrieblichen Bereich adaptiert bedeutet das, dass es sich um Betriebsausgaben handelt. Denn derartige Aufwendungen hängen sachlich im Wesentlichen mit der Erhaltung des Gebäudes in seiner Substanz zusamm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Arbeit von staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bei der Arbeitsschutzkontrolle in Unternehmen, den sogenannten Betriebsrevisionen. Welche Befugnisse und Rechte haben diese bei ihren Revisionen? Was machen diese bei einer Betriebsrevision konkret im Unternehmen? Und welche Rechte und Pflichten hat das Unternehmen in dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.5 Vorteile für den Betriebsarzt

Die Expertenrolle des Betriebsarztes als kompetenter Ansprechpartner für alle betrieblichen und individuellen Aspekte des Themas Gesundheit wird durch die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge gestärkt. Er kann seine universelle medizinische Expertise in vielfältiger Weise auf allen betrieblichen Ebenen gezielt einbringen, erweitert damit sein arbeitsmedizinisches Portf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden. Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / Zusammenfassung

Überblick Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr