Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.2 Krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Bei krankenversicherungspflichtig Beschäftigten werden neben dem Arbeitsentgelt der Zahlbetrag der Rente, die Versorgungsbezüge und eventuelle Arbeitseinkommen der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Dabei ist das Arbeitseinkommen nur dann beitragspflichtig, wenn Rente oder Versorgungsbezüge gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn ke...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 9 Einmalzahlungen bei Störfall und fortbestehender Beschäftigung

Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte. Für die Beitrag...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1 Zu berücksichtigende Einnahmen

3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigk...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.3 Freiwillig Versicherte

Bei freiwillig krankenversicherten Mitgliedern ergeben sich die Beiträge aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Dies bedeutet, dass Versorgungsbezüge immer in voller Höhe beitragspflichtig sind. Dies gilt auch, wenn der Versorgungsbezug die Mindesteinnahmegrenze nicht überschreitet.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1 Summenfelder-Modell

Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts fest. Diese Feststellung erfolgt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Bildung des Wertguthabens an und muss mindestens kalenderjährlich er...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / Zusammenfassung

Überblick Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des Arbeitnehmers ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.1 Bildung SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichti...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben zum 31.12. eines jeden Jahres, bei Übergang in die Altersteilzeit, zum Tag vor Beginn der Freistellungsphase und bei jeder Änderung der Beitragsgruppen (Wegfall bzw. Hinzutritt von Versicherungspflicht zu einem Versicherungszweig) zu diesem Zeitpunkt bewertet. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit der für dieses Kalenderjah...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Rechtskreis West De...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1 Beitragsberechnung

Die Beitragserhebung aus Entgeltersatzleistungen unterliegt in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedlichen Regularien. Allerdings ist allen Sozialversicherungszweigen gemeinsam, dass die Beitragsbemessungsgrundlage auf die im jeweiligen Versicherungszweig maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze beschränkt ist. 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Die aus En...mehr

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Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

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Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

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Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

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Vorruhestand / 3.1.1 Beitragssatz

Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeldempfängers an. Der Beitragssatz zur Pflegeversich...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.1 Versorgungsfreibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren

Von bestimmten Versorgungsbezügen (z. B. Pension des Beamten) bleibt ein prozentual ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach dem Kalenderjahr des Versorgungsbeginns.[1] Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden für den jeweiligen...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.2 Beiträge zur Rentenversicherung

Für Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind die zur Rentenversicherung zu entrichtenden Beiträge ebenfalls aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens zu berechnen.[1] Hat der Entgeltersatzleistungsbezieher mit seinem zuvor erzielten Bruttoarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, errechnen sich nach den von der...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die aus Entgeltersatzleistungen von einem Sozialleistungsträger abzuführenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind aus 80 % des Regelentgelts zu bemessen, das der Berechnung der Entgeltersatzleistung zugrunde gelegen hat; maximal aus 80 % der Beitragsbemessungsgrenze KV/PV.[1] Für die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld gelten 80...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Als Entgeltersatzleistungen (früher: Lohnersatzleistungen) sind alle die Leistungen zu verstehen, die von Sozialleistungsträgern in besonderen Situationen zum Zwecke des Ersatzes von ansonsten bezogenem Arbeitsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Sozialleistungen: Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- und Pflegeunterstützung...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.3 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch hier sind bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens zu erheben.[1] Bezüglich des Pflegeunterstützungsgeldes gelten 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme.[2]mehr

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Betriebsrente / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung

Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei der Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung ist im Jahr 2024 ein Freibetrag von 176,75 EUR (2023: 169,75 EUR) zu berücksichtigen. Wird dieser Wert überschritten, ist nur der überschreitende Betrag der Betriebsrente beitragspflichtig. Dieser Freibet...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.4 Lohnnachweise und Berechnungsgrundlagen Unfallversicherung

§ 165 SGB VII regelt die Unternehmerpflicht zum Nachweis der Entgelte als Beitragsfaktoren[2], auf deren Kenntnis die Unfallversicherungsträger für die Beitragsberechnung angewiesen sind.[3] Für die nach Abs. 1 und 2 zu erbringenden Nachweise besteht eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren.[4]mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.1 Kinder- und Erziehungsfreibetrag

Unterjährig erfolgt die steuerliche Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs[1] durch das Kindergeld.[2] Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wird geprüft, ob sich durch Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder eine höhere Steuerentlastung ergibt. Der Kinderfreibetrag beträgt für ein Elternteil bzw. bei verheirateten Arbeitnehmern ab 202...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.4 Freistellungsphase und Zeiten der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

Das vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt stellt eine beitragspflichtige Einnahme dar und ist Grundlage für die Beitragsberechnung (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV). Es ist bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der Beiträge heranzuziehen. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.3 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV), das um den aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil zu vermindern ist. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Im Rahmen des Entstehungsprinzips sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich sofort fällig. Durch den Aufbau von Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Zeitpunkt der Entnahme des Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Meldepflicht bedingt Prüfung der Geschäftsbeziehung

Ein Arbeitgeber hat der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale bei Minijobbern) bei Beginn einer Beschäftigung eine Meldung zu erstatten. Kommt ein Arbeitgeber dieser Meldepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 1.2 Zu anderen Vertragsverhältnissen

Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Dadurch wird den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen.[1] Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika aufgrund grundrechtlich gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / Sozialversicherung

Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleibe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.3 Nachweis

Rz. 14 Der Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist eine Obliegenheit des selbständig Tätigen. Der Rentenversicherungsträger kann den Versicherten nicht zwingen, den Nachweis zu erbringen (vgl. z. B. Fasshauer, in: GK-SGB VI, § 165 Rz. 24). Führt der selbständig Tätige den Nachweis nicht, wird der Regelbeitrag festgesetzt und ggf. vollstreckt. Legt der Versicherte be...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.7 Personen, deren Beschäftigung nach dem Einkommensteuerrecht als selbstständige Tätigkeit bewertet wird (Nr. 5)

Rz. 16 Bei den Personen, deren sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung (§ 7 SGB IV) nach dem Einkommensteuerrecht (vgl. § 19 EStG) als selbstständige Tätigkeit bewertet wird, ist Arbeitsentgelt ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Einkommens kann der Versicherte dieses geltend machen. Es ist jedo...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.2 bei einem hauptberuflich selbstständig tätigen Versicherten

Rz. 64 Die Berechnung des Kinderkrankengeldes für hauptberuflich selbstständige Elternteile, die wegen der Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1) oder in der Zeit vom 1.1.2021 bis 7.4.2023 aus pandemiebedingten Gründen (Abs. 2a i.d. jeweils bis 7.4.2023 geltenden Fassungen) oder für die Zeit ab 1.1.2024 wegen der Mitaufnahme des Elternteils in die stationäre Behandlung des Kindes...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.1 Nachgewiesene Anrechnungszeiten, Zeiten des Krankengeldbezugs etc.

Rz. 3 Weil bei Künstlern und Publizisten gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Beiträge auf der Grundlage des bis zum 1.12. eines Jahres vom Versicherten zu meldenden (§ 12 KSVG) voraussichtlichen Jahreseinkommens berechnet werden (s. oben Rz. 1a, 2 und Komm. zu § 165), bedurfte es einer Regelung für den Fall nachgewiesener Anrechnungszeiten (§§ 58, 252). Abs. 1 bestimmt dazu,...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.4 Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 5 Anders als in der Krankenversicherung existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Jedoch werden die beitragspflichtigen Einnahmen nur insoweit der Beitragserhebung unterworfen, als sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden – differenziert nach allgemeiner Rentenversicherung und knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.4 Dynamisierung

Rz. 19 Weil der Einkommensteuerbescheid für das zeitnächste Kalenderjahr (vgl. Rz. 15) nicht das aktuelle Arbeitseinkommen wiedergibt, sind die dort aufgeführten Einkünfte, bevor sie zur Grundlage der Beitragsberechnung gemacht werden, entsprechend der Entwicklung der Durchschnittsentgelte (vgl. Anlage 1 zum SGB VI) zu dynamisieren. Das Verfahren wird in Abs. 1 Satz 4 ff. be...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die die Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte bestimmt, ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Vor Inkrafttreten des SGB VI wurde die Grundlage der Beitragsberechnung für Versicherungspflichtige in § 1385 Abs. 3 RVO, § 112 Abs. 3 AVG und § 130 Abs. 5 RKG und für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart (abzurufen unter https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de), denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige So...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr