Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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zfs 06/2024, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat ist gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich an die in erster Instanz festgestellten Tatsachen gebunden. Durchgreifende und entscheidungserhebliche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Feststellungen ergeben sich nicht. Die maßgeblichen Tatsachen rechtfertigen keine von der des Landgerichts abweichende Entscheidung und dessen Entscheidung be...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.4 Verzinsung der Erstattungsansprüche

Der Erstattungsbetrag ist grundsätzlich zu verzinsen, um finanzielle Nachteile für die Betroffenen durch die nicht rechtzeitige Berücksichtigung der Beitragsabschläge bei der Beitragsbemessung auszugleichen. Dieser Erstattungsanspruch ist nach Ablauf des Kalendermonats der Beitragszahlung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Erstattung mit 4 % pro Jahr zu verzinsen. Ein ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.3 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Können die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen aktuell nicht berücksichtigt werden, sind sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten.[1] Die Erstattung erfolgt durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Der Pauschalbeitrag ist auch für Personen zu zahlen, die rentenversicherungsfrei sind. Das sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Rentner, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, einer Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und gleichgestellte Personen[1] sowie Bezieher einer berufsständischen Altersversor...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltlich und redaktionell geändert worden. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) ist die Vorschrift redaktionell angepasst worden. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitsförderung. Das sind Beiträge, die in der irrigen Annahme gezahlt worden sind, dass Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung vorliegt, obwohl das tatsächlich nicht der Fall ist. Ebenso können Beiträge in unrichtiger Höhe abgeführt worden sein. Abs. 1 stellt einen von den gemeinsamen Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltlich und redaktionell geändert worden. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) ist die Vorschrift redaktionell angepasst worden. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.4 Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers

Rz. 17 Gemäß § 14 Satz 1 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Die in § 14 SGB I geregelte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger ist allerdings grundsätzlich nicht so weitreichend, dass daraus abgeleitet werden könnte, die Rentenversicherungsträger hätten bei beabsichtigter Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.6 Sonstige Leistungen

Rz. 8 Als weitere Leistungen kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrentenabfindungen. Diese umfassen im Grundsatz bei der ersten Wiederheirat den 24fachen Monatsbetrag der Rente (§ 107 SGB VI). In Ausnahmefällen kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Beitragserstattungen in Betracht. Die einzelnen Ausnahmetatbestände sind in § 210 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Berdysz, Rentensplitting unter Ehegatten – Eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Hinterbliebenenrentenanspruch?, Teil 1, Kompass/BKn 2002, Nr. 11/12, 8; Teil 2, Kompass/BKn 2003, Nr. 1/2, 8. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr fr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 27 § 21 Abs. 1 S. 1 KStG formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, sondern bezieht sich lediglich sachlich auf das Versicherungsgeschäft. Weil derartige Geschäfte regelmäßig speziellen versicherungsaufsichts- und bilanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, wird der persönliche Anwendungsbereich wohl i. d. R. mit demjenigen von § 1 Abs. 1 VAG und § 341 Abs. 1 HGB über...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 168 regelt im Innenverhältnis, wer die Beiträge Beschäftigter (§ 1) – seit 1.4.1999 auch geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 5) – zu tragen hat (zum Begriff der Beitragstragung und damit verbundenen Fragen der Beitragserstattung ausführlich BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R). § 168 knüpft an die Systematik der §§ 162, 163 an und wird durch §§ 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 6.5 Zeitpunkt der Pauschalversteuerung

Die Einnahmen nach § 37a EStG (Sachprämien), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge) und § 40 Abs. 2 EStG (u. a. Mahlzeiten) sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden.[1] Achtung Korrektur der beitragsrechtlichen Behandlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.15 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sieht die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine anderweitige Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es, dort Versicherungsfreiheit von Personen zu gewährleisten, wo an und für sich ein Beschäftigungsverhältnis in die Versicherungspflicht zwingt; § 1. Die Anordnung der Versicherungsfreiheit erfährt dadurch ihre Berechtigung, weil die jeweilige Personengruppe bereits anderweitig wegen Alters gesichert ist. Dies gilt für die Personengruppen nach A...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 33 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 6 Als ergänzende Regelung ist zunächst die Übergangsregelung in § 232 zu beachten. Die Regelungen zum Beitragsrecht der freiwilligen Versicherung finden sich in §§ 161 Abs. 2, 167, 171, 173, 178 Abs. 2, 197, 198, 200 und 279b. Zur Zuständigkeit ist auf §§ 126, 136, 273 Abs. 2 zu verweisen. Die außerordentliche Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen regeln die §§ 204 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.1 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Die Beanstandung von Pflichtbeiträgen führt i. d. R. zu Lücken im Versicherungsverlauf, die sich für Versicherte sowohl auf ihre Rentenansprüche (z. B. bei der Prüfung von Wartezeiten oder von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) als auch auf ihre Rentenhöhe negativ auswirken können. Zur Abwendung unerwünschter Rechtsfolgen räumt § 202 Versicherten Dispositionsmö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.2 Fehlgezahlte Beiträge innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung

Rz. 8 Nach dem in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbund haben die Träger der allgemeinen Rentenversicherung ihre Ausgaben für Renten, Beitragserstattungen etc. nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam zu tragen und eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage zu bilden. Ergänzt wird die Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse, deren Höhe...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.1 Auswirkungen der Sachleistung im Beitrittsgebiet auf die Beitragserstattung

Rz. 3 Die Inanspruchnahme einer Sachleistung vor dem 1.1.1991 schließt nach § 286d Abs. 1 eine Erstattung von im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) zurückgelegten Zeiten abweichend von der Regelung des § 210 Abs. 5 nicht aus. Nach § 210 Abs. 5 besteht bei einer Sach- oder Geldleistung ein Anspruch nur auf die Erstattung der später gezahlten Beiträge.mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d Nr. 1). Abs. 2 bezieht sich nur auf solche Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, die nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 von der Beitragserstattung weiterhin ausgeschlossen bleiben, und stellt als Regelung zur Aufhebung der Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auswirkungen der Sachleistung im Beitrittsgebiet auf die Beitragserstattung Rz. 3 Die Inanspruchnahme einer Sachleistung vor dem 1.1.1991 schließt nach § 286d Abs. 1 eine Erstattung von im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) zurückgelegten Zeiten abweichend von der Regelung des § 210 Abs. 5 nicht aus. Nach § 210 Abs. 5 besteht bei einer Sach- oder Geldleistung ein Anspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Abs. 3 wu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei Personen ergeben hatten, bei denen in der Zeit vom 22.7.2009 bis 30.6.2014 KEZ für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit Bescheid vorgemerkt wurden. Diese sind nach der ab 1.7.2014 geltenden Rechtslage jedoch nicht mehr zu berücksichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkung von Anträgen auf Leistungen der Arbeitsförderung, insbesondere also zum Leistungsbeginn und zur Frage, ob die nicht beantragte Leistung überhaupt gewährt werden kann. Rz. 2a Abs. 1 und 2 regeln die Rückwirkung von Anträgen auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Arbeitslosengeld (Alg). Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 3.2 Beitragserstattung vor dem 1.1.1992

Die Verfallswirkung erfasst nicht die Kinderberücksichtigungszeit, wenn die Beitragserstattung vor dem 1.1.1992 durchgeführt wurde, weil es Kinderberücksichtigungszeiten (auch für vor 1992 geborene Kinder) zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. Ist die Kindererziehungszeit von der Verfallswirkung erfasst, weil die Beitragserstattung in der Zeit zwischen 1986 bis 1991 durchgefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beitragserstattung an Versicherte nach § 204 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 171 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 204 SGB VI können Deutsche, die aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, auf Antrag für die Zeiten dieses Dienstes unter den dortigen weiteren Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr