Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 1 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen bei unzuständiger Krankenkasse

Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zu erstatten.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erbracht oder zu erbringen hat. Im Verhält...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.7 Höhe des Erstattungsbetrags

Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat.[1] Dabei ist durchaus eine prozentuale Errechnung des Erstattungsbetrags nach der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zulässig. War mit dem Arbeitnehmer ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird dem Arbeitnehmer nur der vom Arbeitgeber getragen...mehr

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Wintergeld und Beitragserstattung aus der Winterbeschäftigungsumlage

Zusammenfassung Überblick Das Wintergeld wird als Zuschuss-Wintergeld und als Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungsumlage erbracht. Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen; es beträgt 2,50 EUR für jede aus Zeitguthaben eingebrachte Arbeitsstunde. Das Mehraufwands...mehr

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Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

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Beitragserstattung / 3.3 Erstattung bei Auslandsaufenthalt

Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn sich der Berechtigte im Ausland aufhält.mehr

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Beitragserstattung / Sozialversicherung

1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung? Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbe...mehr

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Beitragserstattung / 3.4 Vererblichkeit des Erstattungsanspruchs

Ist der Erstattungsberechtigte verstorben, so steht das Recht der Erstattung seinen Erben zu.mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / Sozialversicherung

1 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen bei unzuständiger Krankenkasse Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zu erstatten.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistung...mehr

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Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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Beitragserstattung / 3 Durchführung der Erstattung/Gutschrift

Für die Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig.[1] Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Das sind in aller Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden; ein gemeinsamer A...mehr

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Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

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Beitragserstattung / 5 Meldeberichtigungen

Wird durch die Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis oder die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts verändert, sind auch die bisher erstatteten Meldungen nach der DEÜV vom Arbeitgeber zu stornieren. Gegebenenfalls sind neue Meldungen mit den nunmehr zutreffenden Angaben zu erstatten. Hat die Einzugsstelle die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Bei...mehr

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Beitragserstattung / 2.1 Kein Erstattungsanspruch bei Leistungsbezug

Eine Erstattung der Beiträge scheidet allerdings aus, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Die zweite Alternative "… für den Zeitraum …" gilt nicht für die Rentenversicherung.[1] Beiträge sind jedoch zu erstatten, sofern während des Leistungsbezugs Beitragsfre...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Beitragserstattung / 7.3 Erstattung an Hinterbliebene

Ist die allgemeine Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt und gilt sie auch nicht als erfüllt, so kann aus den vom Verstorbenen gezahlten Beiträgen keine Rentenleistung erbracht werden. Die Witwe, der Witwer oder die Waisen haben aber das Recht, sich diese Beiträge erstatten zu lassen. Halbwaisen erhalten die Erstattung nur, wenn eine Witwe oder ein Witwer nic...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.1 Erstattung bei Wegfall der Versicherungspflicht

Versicherte, bei denen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt, ohne dass das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht (z. B. Beamte), können die Erstattung der Beiträge beantragen. Der Grund für den Wegfall der Versicherungspflicht ist unerheblich (z. B. Aufgabe der Beschäftigung, Rückkehr ins Ausland, Übernahme ins Beamtenverhältnis). Es...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.3 Ausschluss der Erstattung

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während einer Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht wurde oder solange Versicherte als Beamte oder Richter auf Zeit oder auf Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicheru...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.5 Regelaltersgrenze erreicht und kein Erfüllen der allgemeinen Wartezeit

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt haben, erhalten auf Antrag die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Wird nach Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eine Beschäftigung aufgenommen, ist diese Beschäftigung rentenversicherungsfrei.mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.4 Kein Erstattungsanspruch für Ausländer nach Rückkehr ins Heimatland

Für die Prüfung des Rechts auf freiwillige Versicherung ist auch eine Pflichtversicherung aufgrund von Rechtsvorschriften eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU zu berücksichtigen. Somit kann auch ein in der Bundesrepublik beschäftigter Ausländer nach der Rückkehr in sein Heimatland unter Umständen freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten, auch wenn er...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 2 Erstattung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Ersatzanspruchs

Der Arbeitgeber hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erstatten, wenn die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlt und sich anschließend herausstellt, dass der Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum noch Arbeitsentgelt zu zahlen hat.[1] Der Anspruch auf dieses Arbeitsentgelt ist auf die Agentur fü...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 7 Fehlversicherung in der Rentenversicherung

Eine "Fehlversicherung" liegt vor, wenn die Rentenversicherungsbeiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt wurden, obwohl sie für die allgemeine Rentenversicherung bestimmt waren. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Diese Fehlversicherung zwischen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung wird in der Weise berichtigt, ...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.2 Allgemeine Wartezeit durch Versicherungsfreie/-befreite wird nicht erfüllt

Beiträge werden auf Antrag auch Versicherten erstattet, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 3 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen

Soweit der Bezieher der Versorgungsbezüge auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, sind Beiträge aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und den Versorgungsbezügen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Beitragsberechnung ist vorrangig das Arbeitsentgelt heranzuziehen.[1] Bei Gewährung von einmal...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5 Erstattung zu Recht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge

Selbst wenn Beiträge zu Recht entrichtet worden sind, besteht oftmals weder ein Anspruch auf freiwillige Versicherung noch auf Rente. In diesen Fällen sieht das SGB VI die Erstattung der Versichertenanteile der Rentenversicherungsbeiträge sowie der vollen Höherversicherungsbeiträge – gleichgültig, wer diese getragen hat – vor. Hinweis Zeitpunkt der Antragstellung Die Erstattung...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 9 Umfang der Erstattung

Erstattet werden nur Beiträge, die im Bundesgebiet für Zeiten nach dem 20.6.1948, in Berlin (West) nach dem 24.6.1948, im Saarland nach dem 19.11.1947 und im Beitrittsgebiet nach dem 30.6.1990 gezahlt worden sind. Die vor diesen Zeitpunkten entrichteten Beiträge kommen für eine Erstattung nicht infrage. Ausgeschlossen von der Erstattung sind auch Beiträge, die von den Pflegekasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur BA nicht bearbeiten kann und insoweit an die zuständigen Stellen (Rentenversicherungsträger und Agentur für Arbeit) weiterleitet. Ist der Antrag unvollständig, so tritt an die Stelle des Eingangs der Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf volle EUR-Beträge zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags, beim Fehlen eines Antrags nach der Bekann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind auch dann irrtümlich geleistet, wenn der Zahlende angenommen hat, dass die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung besteht. Soweit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 10 Rechtsfolgen

Durch die Erstattung wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst. Ansprüche aus den bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten, auch wenn sie nicht erstattet werden konnten, bestehen nicht mehr. Die vor dem Zeitpunkt der Erstattung liegenden nicht erstattungsfähigen Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten (Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten) sowie Berücks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / Zusammenfassung

Überblick Das Wintergeld wird als Zuschuss-Wintergeld und als Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungsumlage erbracht. Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen; es beträgt 2,50 EUR für jede aus Zeitguthaben eingebrachte Arbeitsstunde. Das Mehraufwands-Wintergeld sol...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.3 Abführung der Umlage

Die Umlage ist im Wege der Selbstveranlagung, d. h. ohne vorherige gesonderte Aufforderung vom Arbeitgeber zu entrichten. Beginn und Ende der Umlagepflicht sind vom Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Einzugsstelle (s. u.) unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Wird die Umlage auch von den Arbeitnehmern aufgebracht, so ist der Arbeitgeber wie bei...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5 Winterbeschäftigungsumlage

Mit der Winterbeschäftigungsumlage werden die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes unmittelbar an der Finanzierung der Winterbauförderung beteiligt. Die Umlage wird bei allen Baubetrieben erhoben. Im Gerüstbauerhandwerk wird sie allein von den Arbeitgebern, im Bauhauptgewerbe und im übrigen Baunebengewerbe gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht und ...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 1 Besonderheiten zum Anwendungsbereich

In die Regelungen zum Wintergeld und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind nur Arbeitnehmer einbezogen, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Einen derartigen Kündigungsschutz haben nach den tarifvertraglichen Regelungen der Bauwirtschaft nur sog. gewerbliche Arbeitnehmer.[1] Zu den gewerb...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.2 Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt zählende Beträge

Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören nach § 3 Abs. 3 Satz 3 WinterbeschV: der Beitrag für die tarifliche Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil an der Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente i. S. d. § 1 BetrAVG der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung, in Betrieben des Bauhauptgewerbes das tarifliche 13. Monatseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit gl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 3 Mehraufwands-Wintergeld

Entscheidend für den Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld ist, dass der Arbeitnehmer auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die nach dem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung das Tätigwerden auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen einschließt. Mehraufwands-Wintergeld kann somit nur dann nicht gezahlt werden, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.7 Empfänger der Beitragserstattung

Rz. 11 Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht nach § 26 Abs. 3 demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber neben seinen Ansprüchen auch die dem Arbeitnehmer zustehenden Erstattungsansprüche mit geltend machen kann, sofern sichergestellt ist, dass ihm die überzahlten Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2 Verjährung des Anspruchs auf Beitragserstattung

Rz. 9 Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Beanstandung. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt nur ein, wenn der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr