Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 5 Behandlung der für den Erwerbsvorgang zu entrichtenden Grunderwerbsteuer (§ 9 Abs. 3 GrEStG)

Rz. 28 Nach § 9 Abs. 3 GrEStG ist die für den zu besteuernden Erwerbsvorgang zu entrichtende Grunderwerbsteuer der Gegenleistung weder hinzuzurechnen noch von ihr abzuziehen. Mit dieser Vorschrift soll offenkundig "eine Steuer von der Steuer" verhindert werden. Sie erfasst nur die Fälle, in denen einer der an dem jeweiligen Erwerbsvorgang Beteiligten (oder auch ein daran unb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.5 Enteignung (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG gilt als Gegenleistung bei der Enteignung die Entschädigung. Diese kann sowohl als Barentschädigung (z. B. § 99 BauGB) oder in Form einer Landentschädigung (z. B. §§ 9, 100 BauGB) gewährt werden. Auch andere Entschädigungsformen, wie z. B. die Begründung eines Rechts, sind denkbar. Als Entschädigungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind n...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3 Vom Käufer übernommene sonstige Leistungen

Rz. 3 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gehören bei einem Kauf auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zur Gegenleistung. Diese Einbeziehung "sonstiger Leistungen" in die Gegenleistung ergibt sich eigentlich bereits aus dem allgemeinen Gegenleistungsbegriff. Als sonstige Leistungen sind dementsprechend alle Leistungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelba...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 1 Begriff und Inhalt der Gegenleistung

Rz. 1 Nach der Systematik des GrEStG ist der Wert der Gegenleistung das in erster Linie maßgebende Kriterium für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Nach ihr bestimmt sich regelmäßig die Höhe der Steuer. Nur wenn eine Gegenleistung ausnahmsweise nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie in den ausdrücklich in § 8 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.4 Kein Einbezug pauschal besteuerter Sachbezüge

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind pauschal besteuerte Sachbezüge nach der Vorschrift des § 40 EStG nicht in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen. Nicht anzurechnen auf die Freigrenze von 50 EUR sind insbesondere einmalige Sachzuwendungen in einer größeren Zahl von Fällen[1], aber auch anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuversteuernde Sachbezüge, für die der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Pausc...mehr

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Dienstrad / 8.2 Überlassung resultiert aus einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung

Auch hier handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer um eine sonstige Leistung des Arbeitgebers. In einem solchen Fall bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Im Übrigen ist auch hier die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, die immer dann Anwendung findet, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

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Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.1 Bemessungsgrundlage bei tarifvertraglich vereinbarten Öffnungsklauseln

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten Regelungen, wonach für das fortzuzahlende Entgelt bei Urlaub bzw. bei Krankheit abweichende tarifliche Vereinbarungen getroffen werden können.[1] Enthält ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Bundesurlaubsgesetz und zum Entgeltfortzahlungsgesetz, wird es nicht beanstandet, wenn die Berech...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / 3. Querverbund-BgA (§ 4 Abs. 3 KStG)

Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA wie eine fiktive Körperschaft zu besteuern.[5] Wenn eine Stadt z.B. ein Stadtwerk (mit Gewinn) und einen ÖPNV (mit Verlust) betreibt, handelt es sich zunächst um zwei separate BgA. In diesem Fall müsste die Stadt den Gewinn aus dem Stadtwerk-BgA der Körperschaftsteuer unterwerfen und könnte die Verluste aus dem ÖPNV-BgA nicht zur Verlustv...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.1 Notwendige Aufzeichnungen

Grundsätzlich gelten die Ordnungsvorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach §§ 140 AO ff. auch für die Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Auch hier sind Aufzeichnungen auf digitalen Datenträgern möglich. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind aufzubewahren.[1] Allerdings sind folgende Punkte zu beachten: Aufzeichnungspflichtig sind Betriebsei...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sparkassensonderzahlung ist grundsätzlich das Monatstabellenentgelt für den Monat Oktober (s. § 18.4 Abs. 2 TVöD-S). Sie bestimmt sich damit nach der Entgeltgruppe, der individuellen Entwicklungsstufe, Zwischenstufe oder Ü-Stufe und der Arbeitszeit im Bemessungsmonat Oktober. Zulagen und sonstige Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage ei...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.1 Garantierter Anteil (§ 18.4 Abs. 1 Satz 3 TVöD-S)

Nach § 18.4 Abs. 1 Satz 3 TVöD-S entsprach der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung bis 2016 der Höhe eines Monatstabellenentgelts i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S. Zulagen und sonstige Entgelte wurden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltverordnung (VKA) und damit zu erwartender steigender Person...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2 Sonderregelungen im TVöD-S aufgrund des Besonderen Teils der Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung (TVöD-S) entspricht im Wesentlichen dem TVöD-AT. Abweichungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und erläutert. Legende über die Entsprechungen der TVöD-S-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-S (soweit abweichend)mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 2 legt fest, welche Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen sind. Die Pauschalen und Freibeträge dienen nur der Ermittlung der Steuerabzüge. 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1) Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-P...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Er...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist, als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben, die Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 2c BEEG) und der Gewinneinkünfte (§ 2d BEEG) maßgeblich, die die zum Elterngeldbezug berechtigte Person durchschnittlich monatlich hat. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität werden diese Einkünfte be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge (Abs. 2)

4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1) Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Keine Kürzung der Bemessungsgrundlage

Die pauschale Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuerschuld. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß den Arbeitnehmer mit dieser Lohnsteuer belasten kann. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Übernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Beitragsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt, unter welchen Maßgaben die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift enthält mit ihren 2 Alternativen eine Rechtsfolgenverweisung: Elterngeldrechtlich wird lediglich festgelegt, bei welchen Personengruppen welche einzelnen Teil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Folgen der Abwälzung

Eine zulässige Abwälzung der Lohnsteuer mindert im Ergebnis den dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitslohn. Trotzdem gilt die abgewälzte pauschale Lohnsteuer nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als Arbeitslohn.[1] Deshalb mindert auch die abgewälzte Steuer nicht die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer. Die pauschale Steuer ist stets von den ungekürzten Bezügen zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. 2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 3 Anwendungsfälle

Die Abwälzung pauschaler Lohnsteuer und die damit verbundenen Folgen kommen sowohl für pauschale Lohn- und Kirchensteuer nach besonderen Sätzen wie auch bei der Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen (z. B. für Fahrtkostenzuschüsse) in Betracht. Die Regelungen gelten entsprechend für die Pauschalierungsvorschriften für Aushilfskräfte und Teilzeitarbeit sowie für die Pa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern. Welche Steuerarten bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest. Es sind die Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Voraussetzungen

Eine Abwälzung führt dazu, dass der Arbeitnehmer die pauschalen Steuerbeträge im Ergebnis wirtschaftlich trägt. Eine solche Vereinbarung kann sich z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsänderungsvereinbarung ergeben. Folglich liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] eine Abwälzung vor, wenn die Pauschalsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Keine anderweitige Berücksichtigung sozialversicherungspflichtiger Beitragsbemessungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 14 § 2f Abs. 3 BEEG stellt klar, dass § 2f Abs. 2 BEEG die Festsetzung der beitragsrechtlichen Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben abschließend regelt und keinen weiteren Ausnahmeregelungen zugänglich ist. Maßgaben zur Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrundlagen, wie bspw. Beitragsbemessungsgrenzen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern. Hervorzuheben ist, dass § 2e BEEG einerseits für die Ermittlung der pauschalierten Abzüge für Steuern von Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger (§ 2c BEEG) als auch aus selbstständiger (§ 2d BEEG) Erwerbstätigkeit und andererseits für die Erwerbseinkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben. Hervorzuheben ist auch hier, dass § 2f BEEG einerseits für die Ermittlung der pauschalierten Abzüge für Sozialabgaben von Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger (§ 2c BEEG) als auch aus selbstständiger (§ 2d BEEG) Erwerbstätigkeit und andererseits für die Erwerbseinkommensermittlung sow...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Einfach pauschal: die 1 %-Regelung

Die 1 %-Methode können Sie nur für Fahrzeuge anwenden, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Bei Unternehmern, die aufgrund ihrer Tätigkeit das Fahrzeug oft nutzen (Fuhrunternehmen, Service, Vertrieb, Baubranche usw.), geht das Finanzamt automatisch von einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % aus. Außerdem zählen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 4.2 Teilschätzung

Bei einer Teilschätzung werden lediglich Teile der Bemessungsgrundlage geschätzt, z. B. die Schätzung von Bareinnahmen bei festgestellten Kassenfehlbeträgen.[1]mehr

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Überlassung von Datenverarb... / 2 Privatnutzung betrieblicher Software

Auch die private Nutzung von Software bleibt steuerfrei, wenn es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Programme), die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen werden, ohne dass zugleich ein betrieblicher PC zur Verfügung gestellt w...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.1 Europarecht

Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation, die über ein eigenes institutionelles System verfügt. Die Mitgliedstatten haben eigene Kompetenzen aufgegeben und diese auf die EU übertragen. Diese Übertragung betrifft auch das Steuerrecht. Soweit auf der Ebene der EU Recht gesetzt worden ist, besitzt dieses Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.3 Höhe der Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 91 Die Sonderabschreibungen betragen (maximal) 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Soweit die regulären Abschreibungen von dem nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG geminderten Wert vorzunehmen sind, ist dieser maßgeblich. Dafür spricht der (eindeutige) Wortlaut der Vorschrift ("Anschaffungs- oder Herstellungskosten"); daher führt die Inanspruchnahme der Minderung nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.2 Auswirkung des Abzugsbetrags auf die AfA und geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2, 2a EStG (Abs. 2 S. 3 Halbs. 2)

Rz. 63 Die im Jahr der Investition vorzunehmende Herabsetzung der Investitionskosten um bis zu 40 % bzw. 50 % verringert die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Herabsetzung ist auch bei sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern i. S. v. § 6 Abs. 2 EStG und bei der Bildung eines jahresbezogenen Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG [1] entsprechend zu berücksichtigen. Sinken durch den gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.1 Allgemeines (§ 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 61 Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut planmäßig angeschafft oder hergestellt, so können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahr der Investition reduziert werden. Hierdurch hat der Stpfl. die Möglichkeit, den Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 60ff.) gewinnmindernd zu kompensieren. Die Minderung kann gem. § 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu ändern ist, wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Anschaffung oder Herstellung

Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für Zwecke der Anpassung der Vorausza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (Rz. 89f.), also i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeson...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr