Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschlussgründe, I 2.

Rn 8 Anspruch auf Erlaubniserteilung besteht nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde, die Wohnung nur ›Rückzugsort‹ des Hauptmieters sein soll (LG Berlin WuM 17, 263) oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann. Zu Risiken vgl Heilmann NJW 16, 74 ff. 1. Wichtiger Grund in der Person des D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ergänzende Anwendung.

Rn 5 Obhutspflichten können in zahlreichen Verträgen als Nebenpflichten zu beachten sein. Die §§ 688 ff sind insoweit aber im Grundsatz nicht anwendbar (Grüneberg/Retzlaff § 688 Rz 6; aA BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 3). Es fehlt regelmäßig an einem typischen Element der Verwahrung, nämlich der Übergabe der Sache. Das gilt insb für die Fälle, bei denen eine Person zwar veranla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufhebungsabsicht des Erblassers.

Rn 6 Ein Widerruf ist nur anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles und freier Beweiswürdigung kein Zweifel über den Aufhebungswillen des Erblassers besteht (KG FamRZ 95, 897 mwN). Vermutet wird die Aufhebungsabsicht nur, wenn der Erblasser die Vernichtung oder Veränderung der Urkunde selbst vorgenommen hat. Hierfür spricht der erste Anschein, wenn sich die Urkunde bis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 304 BGB – Ersatz von Mehraufwendungen.

Gesetzestext Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Rn 1 § 304 bestimmt, dass der Schuldner nicht die Kosten zu tragen hat, welche durch den Annahmeverzug des Gläubigers entstehen. Der Gläubiger hat Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erteilte Zustimmung.

Rn 8 Stimmt der Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist bedingungslos der erhöhten Miete zu (KG NZM 98, 68 [KG Berlin 05.08.1997 - 8 RE-Miet 8850/96]: die Zustimmung zum Erhöhungsbetrag ist nicht ausreichend), schuldet er diese mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Bei der Berechnung der Frist gilt § 193. Beim Zugang des Mieterhöhungsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Namensträger.

Rn 4 Art 10 ist nur auf natürliche Personen anwendbar, wie seine systematische Stellung im Abschnitt ›Recht der natürlichen Personen und Rechtsgeschäfte‹ zeigt. Bei juristischen Personen richtet sich auch der Name nach dem nach der Sitz- oder Gründungstheorie gebildeten Gesellschaftsstatut (s.u. IntGesR Rn 10 sub I.3), was als Personalstatut aufgefasst und als Analogie zu Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Grundsatz.

Rn 1 Ohne abw Vereinbarungen (s.u. Rn 2) kann das Recht nur ausgeübt werden, wenn der Besteller oder dessen Erbe, einschließlich des Erbeserben, erstmals einen Vorkaufsfall (unter Rn 3) schafft. Es erlischt mithin, wenn es bei diesem ersten Vorkaufsfall nicht ausgeübt wird oder wenn der Besteller (Erbe) in einer Art veräußert, die keinen Vorkaufsfall (s.u. Rn 4) darstellt. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 38 Die ursprünglich für den kaufmännischen Verkehr entwickelten Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht gelten nach hM auch für Nichtkaufleute (aA gegen eine Anerkennung der Anscheinsvollmacht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs Staud/Schilken Rz 31). Zu ihrer Anwendung auf nichtige Vollmachten s Rn 40. Auf die Prozessvollmacht sind weder die §§ 171 f noch die G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit.

Rn 14 Ein Entziehungsbeschl bedarf keiner besonderen Mehrheit. Für die Feststellung der Mehrheit ist das geltende Stimmrechtsprinzip anzuwenden. Der störende WEigtümer ist gem § 25 IV von der Abstimmung ausgeschlossenen (BGHZ 59, 104, 108; s.a. BGH NJW 03, 2314). Ein Negativbeschl (Vor §§ 23–25 Rn 1) kann nach §§ 43 II Nr 4, 44 I 2 mit dem Antrag auf Beschl-Ersetzung angegri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmungsfrist (Überlegungsfrist).

Rn 3 Mit Zugang eines formal und inhaltlich wirksamen Mieterhöhungsverlangens wird dem Mieter durch § 558b II 1 eine 2-monatige Zustimmungsfrist eingeräumt (zT Überlegungsfrist genannt). Er kann prüfen, ob er bereit ist, das Vertragsänderungs angebot des Vermieters anzunehmen. Bei der Berechnung der Zustimmungsfrist gelten §§ 187 ff. Die Frist beginnt mit Zugang des Mieterhö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abschreckungsvereinbarung.

Rn 15 Hierunter fallen zB persönliche Beratungsleistungen (München ZMR 99, 549) und sonstige Fremdkörper (Stuttg ZMR 98, 771) im Kaufvertrag, die den Vorkaufsberechtigten von der Ausübung seines Rechtes abhalten sollen (LG Berlin MM 96, 30). Ebenso die Beurkundung eines höheren Kaufpreises, um dem Mieter die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu verleiden. Dann ist es ausnahmswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch nachträglich) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen.

Rn 8 Das auf einen Verkaufsfall beschränkte Recht (vgl § 1097) erlischt mit ordnungsgemäßer Ausübung und durch Nichtausübung bei Vorkaufsfall. Außerdem erlischt es, wenn das Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers übergeht (München BeckRS 15, 18622), etwa durch Übereignung an einen Dritten bei Nichtvorliegen eines Vorkaufsf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Für das Vorliegen einer Handlung überhaupt trägt grds der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 39, 103, 108; Hamm BeckRS 19, 16123; Ausn: BGHZ 98, 135, 137 ff). Unzurechnungsfähigkeit iSd § 827 1 hat der Handelnde zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; 111, 372, 374 mwN; KG VersR 22, 1021, 1021 ff; Schlesw 7 U 20/21). Das gilt auch bei § 2339 I Nr 1 (BGHZ 102, 227, 229 ff) sowie i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Übersicht.

Rn 60 Die Mietvertragsparteien können ein Betretungs- und Besichtigungsrecht vereinbaren (BGH ZMR 23, 776 Rz 16; Agatsy IMR 18, 443, 445) oder es jedenfalls vertraglich näher ausgestalten. Liegt eine solche an § 307, § 138 I (s BVerfG ZMR 93, 405, 409; LG München II NJW-RR 09, 376) zu messende Vereinbarung vor, ist diese für Umfang und Ausgestaltung des Betretungs- und Besic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kürzungen nach § 558 V.

Rn 9 Soweit § 558 V greift, der Vermieter also Drittmittel erhält (§ 559a Rn 2), muss das Erhöhungsverlangen die Kürzungsbeträge einschließlich der zugrunde liegenden Berechnungspositionen nennen (BGH NZM 11, 309 Rz 16; NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]); der reine Abzugsbetrag reicht nicht. Der Vermieter muss angeben, wann er welche Mittel, zu welchem Zweck – M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kündigung bei funktionsbezogener Vermietung.

Rn 11 Es genügt bereits der Hinweis, dass die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird (§ 576 I Nr 1, Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1). Bei formell wirksamer Angabe der materiell berechtigten Kündigungsgründe kann in einer derartigen Konstellation mit verkürzten Fristen das Mietverhältnis beendet werden (Stuttg WuM 86, 132 f [OLG Stut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Störer.

Rn 4 Zunächst gilt es zwischen den Oberbegriffen des Handlungsstörers bzw Zustandsstörers zu unterscheiden. Dadurch erfolgt eine Abgrenzung zwischen aktivem Tun oder Unterlassen einerseits und der Herrschaft über eine Sache andererseits. Die Kasuistik zu diesen Begriffen ist nahezu unübersehbar, zumal auch die Begrifflichkeiten selbst als nicht praxiskonform bezeichnet und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 557a gilt nur für die Wohnraummiete. Eine Ausdehnung der Vorschrift auf die gewerbliche Miete ist nach hM nicht geboten (BGH NJW-RR 05, 236, 237 [BGH 27.10.2004 - XII ZR 175/02]; für ein Mischmietverhältnis s LG Berlin GE 04, 425). Zum Anwendungsbereich und den Grenzen s iÜ vor § 557 Rn 3 und § 557 Rn 7. Rn 3 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Kündigungserklärung.

Rn 29 Für die Kündigungserklärung gilt bei Wohnraummiete die Schriftform (§ 568 I), der Kündigungsgrund ist genau zu bezeichnen (§ 569 IV). Bei Gewerberaummiete ist die Erklärung formlos und kann daher auch schlüssig erfolgen, zB durch Räumung und Zahlungseinstellung (Frankf ZMR 05, 617). Eine Teilkündigung ist bei einheitlichem Mietverhältnis unzulässig (BGH NJW 12, 224: se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 126 § 556 III 5, 6 sind vGw anwendbar, wenn der Mieter Vorauszahlungen schuldet und der Vermieter diese abzurechnen hat. VGw anwendbar ist er auf materielle Fehler (Rn 63 ff), also ua auf: Höhe der angefallenen Kosten; Höhe der Vorauszahlungen (BGH NJW 16, 2254 [BVerfG 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13] Rz 18; WuM 12, 98 Rz 3); Verletzung des Gebots der Wirtschaftlichkeit (LG Berli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personen, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, Abs 2 S 3.

Rn 17 Notwendig ist eine besonders enge Bindung mit dem Mieter (LG München I NZM 05, 336 stellt strenge Anforderungen, lässt enge Freundschaft nicht genügen und fordert eine Bindung, die eine weitere gleicher Art nicht zulässt). Auf eine sexuelle Beziehung kommt es nicht an; ein Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis genügt (LG Berlin ZMR 16, 289). Ob ein Eintrittsrecht gegeben ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bezugnahme auf andere Schriftstücke.

Rn 8 Der Erblasser kann im Rahmen seines Testaments wegen des Inhalts seiner Verfügungen auf andere Schriftstücke Bezug nehmen. Unproblematisch ist dies möglich, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Schriftstück um eine wirksame letztwillige Verfügung des Erblassers selbst handelt, auch wenn sich die Gesamtverständlichkeit dann erst aus beiden Urkunden ergibt (BGH ZEV 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt, Umfang.

Rn 8 Die Regelung kann jeden Inhalt haben, zB für alle oder nur einzelne Mängel zu gelten, Ansprüche komplett auszuschließen oder beliebig zu beschränken, zB durch Haftungshöchstgrenze (Deckel, Cap), Mindestgrenze (Bagatell-Klausel, De Minimis) (s dazu Hilgard BB 04, 1233), oder besondere Voraussetzungen einführen, zB Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Ohne ausdrückli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung ohne Eintragung.

Rn 1 Die Haftung nach § 1118 besteht ohne Eintragung in das Grundbuch und neben der Haftung für die vereinbarten Zinsen nach § 1115. Außer für die Nebenforderungen des § 1118 haftet das Grundstück für die Verzugszinsen bei Verzug (§ 1146) und für die Eintragungskosten einer Zwangshypothek (§ 867 I 3 ZPO). Das Grundbuch wird entlastet, weil eine Eintragung derartiger Nebenfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 6 Die Modernisierungsankündigung muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn zugehen (§ 130), ist aber bereits zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c I 2 eingehalten werden können (BGH ZMR 21, 572 Rz 51). Eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Modernisierungsankündigung und dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die öffentliche Beglaubigung beweist die Echtheit der Unterschrift, nicht des Textes. Nur im Hinblick auf die Unterschrift handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, iÜ liegt eine Privaturkunde vor (BGHZ 37, 86). Dem Formzwang unterliegende empfangsbedürftige Erklärungen müssen in der Form des § 129 zugehen, um wirksam zu sein. Eine Kopie genügt nicht (BayObLGDtZ 92, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 11 Ist der Verw zugleich Eigentümer oder Erwerber der veräußerten Wohnung, ist § 181 BGB anwendbar (LG Hagen RNotZ 07, 349; aA KG DNotZ 04, 391 [KG Berlin 03.02.2004 - 1 W 244/03]; BayObLG NJW-RR 86, 1077). Ist der Verw zugleich als Immobilienmakler des Erwerbers für die Einheit tätig, ist ein Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gem § 652 BGB ausgeschlossen (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Instandhaltung und Instandsetzung im eigentlichen Sinne.

Rn 3 Der Begriff ›Maßnahme‹ iSv § 555a I ist ein Tun des Vermieters selbst oder auf seine Veranlassung. Das Tun kann ua ein Bauen, Inspizieren, Reinigen, Reparieren, Pflegen, Putzen, Schmieren, Warten sein. Instandhaltung ist Inbegriff der Maßnahmen, die geeignet sind, normale und verbrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen zu beseitigen und vor drohenden Schäden zu schützen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung des Widerspruchs.

Rn 2 Aufgrund des begründeten Widerspruchs des Mieters wird das Mietverhältnis trotz der Kündigung nicht beendet; der Widerspruch hat zwar keine rechtsgestaltende Wirkung, er bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern ist notwendig, wenn der Mieter mehr erreichen will als eine bloße Räumungsfrist. Der Widerspruch ist ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen ...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 2. Zeitpunkt des Vorschussverlangens

Der Rechtsanwalt kann den Zeitpunkt bestimmen, zu dem er einen Vorschuss fordert. Er kann ihn zu Beginn, aber auch erst im Laufe des Mandats beanspruchen. Hat der Rechtsanwalt zu Beginn des Mandats noch von der Erhebung des Vorschusses abgesehen, können veränderte Umstände dazu führen, dass er später dann doch einen Vorschuss fordert. Das ist allerdings nicht mehr möglich, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 5 Zu den inhaltlichen Anforderungen s zunächst die entsprechend geltenden Anmerkungen zu § 558a Rn 2 bis Rn 8. Die Erklärung muss so ausgestaltet sein, dass der Mieter den verlangten Mehrbetrag ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung überschlägig kontrollieren kann (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 28). Die erhöhte Miete ist in ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Kündigung des Vermieters.

Rn 14 Hinsichtlich der Umwandlungsfälle wird auf die Kommentierung zu § 577a verwiesen. Soweit der ursprüngliche Vermieter vor Eigentumsübergang wirksam gekündigt hat, verliert diese Kündigung nur im Fall persönlicher Kündigungsgründe (insb Eigenbedarf) ihre Wirkung mit Eigentumsübergang, es sei denn der bisherige Kündigungsgrund besteht in seiner Person fort (LG Itzehoe ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsschluss.

Rn 18 Für den Abschluss eines Darlehensvertrages, der idR unter Einbeziehung der AGB-Banken bzw.-Sparkassen erfolgt, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 130 ff, 145 ff). Die einseitige Annahme eines Rückzahlungsanspruchs durch den Geldgeber reicht zum Abschluss eines Darlehensvertrages nicht (Kobl WM 13, 842). Wenn die Bank über einen gutgeschriebenen Scheckbetrag vor dessen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwischenstadium zwischen schuldrechtlichem Vertrag und dinglicher Übereignung.

Rn 9 Der Erwerber kann in diesem Stadium noch keine Mieterhöhung verlangen und auch noch nicht aus eigenem (vgl LG Flensburg WuM 07, 634) Recht die Kündigung des Vertrages erklären. Lediglich die Mietansprüche kann der Veräußerer bereits vor der Umschreibung im Grundbuch wirksam an den Erwerber abtreten, nicht jedoch das Kündigungsrecht (LG Berlin ZMR 96, 325). Allerdings so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Umwandlungsabsicht.

Rn 10 Umwandlungsabsicht wird bejaht, wenn konkrete Maßnahmen vorliegen, die über das Beschaffen der reinen Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl § 7 IV Nr 2 WEG) hinausgehen. Es ist zumindest die Beurkundung bzw – was auch genügt (Kosten!) – Beglaubigung der Teilungserklärung oder Veräußerung einzelner Wohnungseigentums- bzw Wohnungserbbaurechte nach § 30 WEG mit der Aufteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoll, Gewinnrealisierung ohne Umsatzakt in Ruppe (Hrsg), Gewinnrealisierung im Steuerrecht, 1981, 207; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 514, 571; Wassermeyer, Die Übertragung von WG unter Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven, BB 1994, 10; Schoor, Nutzungsänderungen bei Betriebsgrundstücken; Vermeidung von Unternehmergewinnen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einschränkungen der negativen Abschlussfreiheit.

Rn 17 Die negative Vertragsfreiheit wird durch den Kontrahierungszwang eingeschränkt (s.a. § 311 Rn 7 ff). Dieser kann sich aus Gesetz (Rn 18 ff) oder Rechtsgeschäft (Einräumung einer Option oder Vorvertrag, s Rn 27 ff) ergeben. In diesen Fällen besteht für den Adressaten des Gebots die Pflicht, den ihm angetragenen Vertrag abzuschließen (Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 14 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 9 Der Begriff (Butenberg ZMR 15, 191) setzt voraus, dass dieser Wohnraum für den Verstorbenen und den Ehegatten den gemeinsamen Lebensmittelpunkt (anders bei Leerstand und Hauptwohnsitz im Ausland: AG Hambg-St.Georg ZMR 15, 937) gebildet hat (AG Wedding MM 97, 243, Schmidt-Futterer/Streyl § 563 Rz 38). Teilweise wird eine geistige, persönliche und tatsächliche Verbindung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 73. Werkvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 71 S.o. Art 4 Rn 11. Maßgeblich ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (Art 19) des Werkunternehmers (Brandbg Urt v 10.11.22 – 12 U 69/22; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 10; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 138; vgl zu der gleich gebliebenen Rechtslage nach ex Art 28 EGBGB Schlesw NJW-RR 93, 314 [OLG Schleswig 04.06.1992 - 2 U 78/91]; Nürnbg IPRspr 93 Nr 31 379...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 190 Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Rn 22) können die Parteien für die Miete jeden Zeitpunkt als Fälligkeitszeitpunkt bestimmen, bei der Vermietung vom Reißbrett auch Bezugsfertigkeit (Ddorf ZMR 95, 466, 467) oder Fertigstellung (KG ZMR 05, 946, 947) jew iSv § 3 II 2 Nr 2 MaBV. Meist wird nach § 163 aufschiebend befristet zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilung (Abs 1).

Rn 3 Der gesamte Inhalt des Kaufvertrags ist mitzuteilen, und zwar erkennbar zur Auslösung des Fristbeginns gem II (BGHZ 60, 275, 288), damit Berechtigter durch Kenntnis seiner Pflichten gem § 464 II Grundlage für Entscheidung über Ausübung hat (BGHZ 168, 152 Rz 18; BGH WM 66, 891, 893; Erman/Grunewald Rz 2). Mitteilung eines Dritten unabhängig vom Vorkaufsrecht reicht nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr