Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Verfahrensablauf Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist von mindestens 3 Monaten unterliegen, in der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.3 Probebeschäftigung

Für eine Probebeschäftigung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Sie bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter endet, wenn das Mitglied die berufsmäßige Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt, spätestens mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung[1]; sie endet aber, sobald feststeht, dass länger als nur vorübergehend, also länger als 3 Wochen, keine unständige Beschäftigung meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher unter Umständen nach Ablauf der Wartefrist, also mit grundsätzlichem Zugang zur Beschäftigung, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Einstiegsquali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. Hospitation meint, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherungspflichtiger Prakt...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. 2.2.4.1 Pflichtpraktikum Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklic...mehr

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Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

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Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher, teilweise unter besonderen Voraussetzungen, wie bestimmte Voraufenthaltszeiten, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchfüh...mehr

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Flüchtling / 2 Versicherungsfreiheit

Bei einigen Personenkreisen ist – trotz einer entgeltlichen Beschäftigung – die Sozialversicherungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen. Bezogen auf den Personenkreis der Flüchtlinge gibt es Besonderheiten lediglich bei einer geringfügigen Beschäftigung. 2.1 Minijob Üben Flüchtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.3 Hospitation

Mangels Beschäftigungscharakter können Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde in einem Betrieb hospitieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten, vergleichbar mit Ein-Euro-Jobs, herangezogen werden.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht die Möglichkeit, Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Diese sind vergleichbar mit Ein-EUR-Jobs, sind also keine regulären Arbeitsverhältnisse und sollen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, sodass Geduldete, die einer Kommune zugewiesen sind, mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können, Inhaber einer Aufenthaltsgestattung erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. Ein maximal 3-monatiges Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums bedarf keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde. Freiwillige ausbildungsbegleitende sowie berufsorientierende Praktika bedürfen bei einer Dauer von bis zu 3 M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Begriff Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4 Meldungen

Das DEÜV-Meldeverfahren[1] gilt auch bei einer Beschäftigung für Flüchtlinge uneingeschränkt und ohne weitere Besonderheiten. Dies bedeutet u. a., dass der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden ist. Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, müssen zusätzliche Angaben b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten endet mit dem Tag der Aufgabe der berufspraktischen Tätigkeit oder vor Aufgabe des Praktikums mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Mitgliedschaft von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten endet mit dem Tag der Aufgabe der Beschäftigung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter beginnt grundsätzlich mit dem Tag, für den die Krankenkasse erstmals Versicherungspflicht festgestellt hat. Liegt dieser Tag nicht länger als einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung, beginnt die Mitgliedschaft am Tag der Aufnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit,[1] bzw. bei von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt sie mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erlischt, an dem das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 5 Beitragsrecht

Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG [1], Asylberechtigte i. S. d. Art. 16a GG [2] und international subsidiär Geschützte gemäß § 4 AsylG [3] erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und haben freien Zugang zur Erwerbstätigkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.2 Geduldeter

Inhaber einer Duldung gemäß § 60a AufenthG, die jemand beispielsweise nach einer ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag erhält, sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht abgeschoben werden können. Zu den rechtlichen Gründen zählt u. a. die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, mit der jemand nicht ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.4 Hospitation

Die Hospitation ist für Flüchtlinge eine Möglichkeit, einen ersten Schritt in die Arbeitswelt zu unternehmen. Hospitanten gliedern sich nicht in den Betrieb ein, eine persönliche Abhängigkeit besteht nicht. Die persönliche Abhängigkeit wird auch nicht durch die eventuelle Zahlung einer Entschädigungsleistung erreicht. Da die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals, nämlich wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung. Die Verfolgung kann dabei vom Staat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.2 Streik/Aussperrung

Die Mitgliedschaft bleibt für die gesamte Dauer dieses Arbeitskampfes erhalten. Bei Unterbrechung der Beschäftigung gegen Entgelt wegen eines nicht rechtmäßigen Arbeitskampfs besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für längstens einen Monat fort. Während dieses einen Monats ist der Betroffene weiter Mitglied seiner Krankenkasse. Nach Ablauf des Monats en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 3 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund stehen vor der besonderen Schwierigkeit, dass sie erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen können. Das liegt zum einen daran, dass sie teilweise aus Ländern kommen, die ein grundsätzlich anderes Ausbildungs- und Berufssystem aufweisen und dort keine entsprechenden Dokumente oder Zeugnisse ausgestellt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund können mangels Vorliegens entsprechender Dokumente erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen. Grundlage f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.2 Beschäftigung im Ausland

Rz. 12 Ist ein deutscher Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, kommt es darauf an, welches Recht vereinbart ist. Ist deutsches Recht vereinbart, besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt für einen wegen eines im Ausland geltenden Feiertags ausgefallenen Arbeitstag. Dies gilt selbst dann, wenn der ausländische Feiertag mit einem gesetzlic...mehr