Praxis-Tipp 23.11.2023 Aktualisierung

Der Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann zeitlich unbefristet gestellt werden. Die Möglichkeit, aufgrund der Antragstellung eine Herabsetzung der festzusetzenden Einkommensteuer zu erreichen, wird aber durch das allgemeine verfahrensrechtliche Institut der Bestandskraft und die Regelung des § 351 Abs. 1 AO begrenzt.

no-content
News 02.06.2020 BFH Kommentierung

Unterlässt der Sachbearbeiter eine weitere Sachverhaltsermittlung, obwohl sich dies aufgrund der Prüf- und Risikohinweise im Rahmen des Risikomanagementsystems ihm hätte aufdrängen müssen, liegt kein mechanisches Versehen, sondern ein die Bescheidberichtigung ausschließender Ermittlungsfehler vor.

no-content
News 10.12.2018 FG Düsseldorf

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Antrag auf ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nur bis zur Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres zurückgenommen werden kann.

no-content
News 17.01.2018 FG Münster

Auch wenn bei einer mündlichen Steuerberaterprüfung ein Verfahrensfehler vorliegt: Ist der Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung erst einmal bestandskräftig, ist er auch nicht mehr änderbar.

no-content
News 28.08.2017 BFH Kommentierung

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung kann bei ursprünglichem Fehlen oder nachträglichem Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen.

no-content
News 19.01.2017 FG Kommentierung

Ein mechanischer Fehler bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann als offenbare Unrichtigkeit auch nach Bestandskraft korrigiert werden.

no-content
News 13.10.2016 FG Kommentierung

Das FG Köln befasst sich mit der Frage, wann Lohnsteuer-Anmeldungen nachträglich noch geändert werden können. Danach kommt einer bereits ergangenen (bestandskräftigen) Einkommensteuerveranlagung keine Sperrwirkung zu, wenn darin die betroffenen Lohneinkünfte nicht erfasst worden sind.

no-content
News 12.08.2013 DStV

Der DStV kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die Nachteile elektronischen Steuererklärung in nicht hinnehmbarer Weise auf die Steuerberaterschaft abgewälzt werden.

no-content
News 09.08.2013 BFH Kommentierung

Der Steuerberater handelt grob fahrlässig, wenn er dem Mandanten lediglich die komprimierte ESt-Erklärung zur Prüfung vorlegt und ihm damit die Möglichkeit nimmt, die Angaben vollständig auf Richtigkeit zu überprüfen.

no-content
News 06.09.2012 FG Kommentierung

Die Steuerfestsetzung wird nicht geändert, wenn das Finanzamt bei Kenntnis von den neuen Tatsachen nicht anders entschieden hätte.

no-content