Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13d Abs. 4 ErbStG)

Rz. 120 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.6 Sonstige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 98 Neben den zuvor genannten Funktionen der USt-IdNr. kommen dieser (nach der umsatzsteuerlichen Regelung) einige weitere wichtige Funktionen zu. Gemeint sind damit solche Rechtsfolgen, welche unmittelbar oder auch mittelbar an das Vorliegen und/oder die Benennung einer USt-IdNr. anknüpfen. Rz. 99 Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung sind an erster Stelle die st...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 7 Die Neuregelung zum (reduzierten) Verschonungsabschlag[1] war sehr umstritten und wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach geändert. Rz. 8 Nach dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015[2] sollte sich der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % jeweils um einen Prozentpunkt für jede vollen 1,5 Mio. EUR, die der Wert des begüns...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stufen von 750.000 EUR

Rz. 44 Das Abschmelzen des Verschonungsabschlags erfolgt (ohne jeden sachlichen Grund) nicht stufenlos, sondern in Stufen von vollen 750.000 EUR. Dies führt zu Sprüngen beim Verschonungsabschlag und unbilligen Härten in der Besteuerung. Ein Härteausgleich (wie etwa beim Steuertarif[1]) ist nicht vorgesehen. Rz. 45 Praxis-Beispiel Beim Erwerb von begünstigten Vermögen von 50 M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.9 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte

Rz. 60 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte sind gem. § 1c UStG von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgeschlossen; sie benötigen damit keine USt-IdNr. Entsprechende Anträge müssen daher abgelehnt werden.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 43 Unternehmer sind nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten ist, dass die für diese Unternehmer für die Zut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 8 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 14) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreitend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Korezkij, Erbschaftsteuerreform: Finger weg vom Abschmelzungsmodell bei Erwerben begünstigten Vermögens ab 51 Mio. EUR!, DStR 2017, 189. Rz. 2 Der (reduzierte) Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen[1] wurde erstmals mit Wirkung zum 1.7.2016 in das deutsche ErbStG eingeführt.[2] Bei einem Erwerb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 16 § 27a UStG ist die (nicht ganz vollständige) inländische Umsetzung von Unionsrecht. Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 27a UStG finden sich in den Art. 214ff. MwStSystRL .[1] Diese Regelungen entsprechen den durch die MwStSystRL ersetzten Art. 22 Abs. 1 Buchst. c Gedankenstrich 1, S. 1 und 2, Gedankenstriche 2 und 3, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d S. 1 und 2 und Art. 22 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zollrecht für Vereine

I. Überblick zum Zollrecht 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Familienstiftung

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Hierzu s. "Stiftungen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zahlungsschonfrist

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zur Behandlung der Zahlungsschonfrist s. "Schonfristen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Skiclub

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ein Skiclub dient steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken, wenn er der Förderung des Breitensports (Skisports) dient (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind nicht als Zuwendungen/Spenden abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10), im Übrigen können Zuwendungen nach den a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gemeinnützigkeit

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13 Zeitnahe Mittelverwendung

3.13.1 Die aktuelle Rechtslage Tz. 77 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich der gesetzlichen Vorschrift des § 62 AO (Anhang 1b) grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). In § 62 AO lässt der Gesetzgeber, wie auch bisher, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Rücklagen

Tz. 135 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 S. "Freie Rücklagen" und s. "Rücklagenbildung".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Schaubild zu § 55 AO

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit

1. Gemeinnützige Zwecke Tz. 11 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Darüber hinaus kann die Steuervergünstigung nur dann gewährt werden, wenn als weitere Voraussetzungen gegeben sind. Der Begriff der Geme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerlich unschädliche Betätigungen

5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Förderung der Allgemeinheit

2.1 Begriff Allgemeinheit Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einzeltätigkeiten

1. Skigymnastik Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Einnahmen aus Gymnastikkursen gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die zur Vorbereitung auf die Wintersaison dienen, sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen des § 67a AO (Anhang 1b) erfüllt sind. S. AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2. Die Gewinne sind ertragsteuerfrei, wenn die in § 67a AO (Anhang...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Für das Verständnis wesentliche Begriffe

5.1 Unions-/Nichtunionswaren Tz. 10 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das Zollrecht verwendet ähnlich wie das nationale Steuerrecht bestimmte Begrifflichkeiten, deren Verständnis für eine Befassung mit der Materie unverzichtbar ist. Entscheidend ist vor allem die Differenzierung zwischen den "Unionswaren und den Nicht-Unionswaren". Unter dem Begriff der Unionswaren versteht man solc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Satzung und Geschäftsführung

1. Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Überlassung von Skihütten

4.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Skiclubs (-vereine) unterhalten teilweise Skiheime und Skihütten. Gegen Zahlung einer Gebühr (für Lager oder Zimmer) bieten die Vereine ihren Mitgliedern und auch anderen Personen (Nichtmitgliedern) Übernachtungsmöglichkeiten an. Betreibt der Verein im Ausland eine Hütte, sind die Einnahmen grundsätzlich nicht in Deutschland z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Selbstlosigkeit

3.1 Schaubild zu § 55 AO Tz. 32 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit" Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.8 Gesellige Zusammenkünfte

Tz. 136 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 S. "Gesellige Veranstaltungen".mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Feststellungen in Zollprüfungen

1. Dezentrale Aufbewahrung von Verzollungsunterlagen Tz. 88 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig kommt es im Rahmen von Zollprüfungen gemeinnütziger Körperschaften zur Beanstandung dessen, dass kein zentraler Wareneinkauf existiert. Häufig zeichnen sich etwa große, international tätige Vereine durch eine stark dezentrale Verwaltungsorganisation aus, innerhalb derer die einze...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Überblick zum Zollrecht

1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckverfolgung, Zweckbindung, Vermögensbindung

Tz. 144 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zu diesen Problemkreisen s. "Satzung" Tz. 34 ff.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fallschirmspringen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Fallschirmspringen ist körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung und gehört somit zur Förderung des "Sports". Fallschirmspringersportvereine können daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) erhalten. S. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.1994, EFG 1995, 543 und s. BFH vom 25.07.1996, BStBl II 19...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veranlagungssteuern

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Ablauf eines Veranlagungs-/erhebungszeitraums (Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) sind für die durch das zuständige Finanzamt zu veranlagenden Steuern Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster einzureichen. Veranlagungssteuern sind: die Ertragsteuern die Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer; die Erbschaft- und Schenkungsteuer; die Grund...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Familienferienstätten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Familienferienstätten können grundsätzlich unter den gleichen Kriterien wie Erholungsheime als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, sie müssen z. B. mindestens zu 2/3 Personen dienen, die die Voraussetzungen des § 53 AO (Anhang 1b) erfüllen. D. h. die Leistungen müssen unmittelbar gegenüber diesen hilfsbedürftigen Personen erbracht wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Wesentliches Verfahrens-Know-how

Tz. 53 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das zollrechtliche Verfahren unterscheidet sich zum Teil gravierend von dem Steuerverfahrensrecht, das dem steuerlichen Berater bekannt ist. Im Folgenden sollen verschiedene Unterschiede dargestellt werden, auf deren Beachtung in der zollrechtlichen Beratung unbedingt geachtet werden muss. 6.1 Vertretung im Zollrecht Tz. 54 Stand: EL 129 – ET:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Überlassung an Jugendliche

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erfolgt eine Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und liegen die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 bzw. 25 UStG (Anhang 5) vor, bleiben Umsätze dieser Art steuerbefreit. Ein Vorsteuerabzug kommt bei derartigen steuerfreien Umsätzen nicht in Betracht (s. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b). Aus der Satzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Zollpräferenz

Tz. 14 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem Begriff der Zollpräferenz versteht man eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten dergestalt, dass niedrigere Zollsätze Anwendung finden bis hin zu einem Verzicht auf die Erhebung von Zöllen. Bei Berufen auf eine Zollpräferenz müssen deren Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden k...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Warengruppe 2: Adressatenbezogene Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, Art. 43 ZollbefreiungsVO

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Art. 43 ZollbefreiungsVO sieht eine Zollbefreiung für Waren erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, die im Anhang II der Zollbefreiungsverordnung genannt sind. Hierunter fallen Bild- oder Tonmaterialien in Form von photographischen Platten, Filmen oder Positiven, bestimmte Drucke, Tonträger wie Schallplatten, Magn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Zollamtliche Überwachung

Tz. 18 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die zollamtliche Überwachung besteht aus allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und ggf. der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die für Waren gelten, die solchen Maßnahmen unterliegen, s. Art. 5 Nr. 27 UZK. Hinweis Werden etwa Nicht-Unionswaren aus dem Drittland von einem Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Skiliftbenutzung

Tz. 32 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Betreibt ein Skiclub einen Skilift, liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), sondern ein Zweckbetrieb vor (s. FG Münster vom 28.06.1974, EFG 1974, 593). S. auch BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43. Erfolgt die Überlassung an Mitglieder und werden keine weiteren Nebenleistungen abgegeben, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union

Tz. 21 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Am Beginn steht die körperliche Bewegung der Waren aus dem Drittland über die EU-Außengrenzen in das Zollgebiet der Union. Diese kann auf dreierlei Art und Weise erfolgen: auf dem Landweg, zu Wasser oder in der Luft. Das Einführen von Waren in das EU-Zollgebiet bezeichnet der Gesetzgeber als "Verbringen". Hinweis Diesem faktischen Transport vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 01.05.2016

Tz. 9 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bis zum 30.04.2016 galt der frühere Zollkodex (ZK), am 01.05.2016 trat der aktuelle Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der bereits am 10.10.2013 veröffentlich worden war. Mit Datum vom 28.07.2015 wurden die delegierten Rechtsakte (UZK-DelVO (DA), "delegated acts") und mit Datum vom 24.11.2015 die Durchführungsrechtsakte (UZK-DVO (IA), "implement...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.2 Weiterleitung von Mitteln an inländische Körperschaften des privaten Rechts, die steuerbegünstigt sind

Tz. 118 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt immer voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) und § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) muss diese Körperschaft folglich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, weil sie nach der Satzung...mehr