Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altmaterialsammlungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine Vielzahl von steuerbegünstigten Einrichtungen sammeln und verwerten Altmaterial wie z. B. Altpapier, Altkleider usw., um damit entweder unmittelbar eigene steuerbegünstigte Zwecke zu verwirklichen, beispielsweise in Kleiderkammern für bedürftige Menschen, oder mit dem Ziel, durch die Verwertung des Altmaterials Mittel für d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ablösezahlungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freistellungsbescheid/Verfahrensfragen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Besteuerung des Vermächtnisnehmers

Im ErbStG ist durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die Besteuerung des Vermächtnisses der Besteuerung des Erbes gleichgestellt. Da seit 1.1.2009 die Bewertung nach § 12 ErbStG nicht mehr hinsichtlich einzelner Zuwendungsgegenstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen darf (bzw. "soll"), haben sich auch frühere Überlegungen, z.B. ein Vermächtnis oder eine Unterart des Vermächtni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 16 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Gewinnermittlung

1. Einnahme-/Überschussrechnung Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der Gewinn aus der Verwertung von Altmaterial kann durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Erlöse des gesammelten Altmaterials) abzüglich der mit der Sammlung im Zusammenhang stehenden Ausgaben ermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) i. S. von § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Gem 7)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 22 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht Tz. 16 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12. 2.2 Steuersatz Tz. 17 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erscheinungsformen

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Altmaterialsammlungen werden auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt: Häufig wird das Altmaterial durch Haustürsammlungen unmittelbar bei den Haushalten gesammelt, die Menschen können ihr Altmaterial aber auch bei zentralen Sammelstellen oder in Einwurfboxen/Sammelcontainern abgeben/einwerfen. Neben der unmittelbaren Sam...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ablösezahlungen in den Fällen des § 67a Abs. 3 AO (bezahlte Sportler)

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Feststellungsverfahren

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anlagen

1. Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Gem 7) Tz. 41 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2) Tz. 42 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 3. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Gem 4) Tz. 43 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 4. Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (vereinfachte Form) Tz. 43 Stand: EL 125 – ET: 02/2022mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht Tz. 22 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12. 2.2 Steuersatz Tz. 22 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der ertragsteuerlichen Einordnung (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu folgen. Da die Entgelte im Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (vereinfachte Form)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Gem 4)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Zuschüsse

Tz. 17 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zuschüsse, die von den Städten und Gemeinden für die Durchführung von Altmaterialsammlungen an Vereine gezahlt werden, sind als Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es können sich u. U. ertrag- und umsatzsteuerliche Konsequenzen ergeben.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Feststellungsbescheid über die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Änderungsmöglichkeiten der Feststellungsbescheide nach § 60a AO

6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO) Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 2. Besteuerung des Erben – Abzug der Vermächtnislast

Vermächtnisse gehören zu den Erbfallschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Sie sind regelmäßig deshalb beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Besteuerung beim Vermächtnisnehmer und der Abzug beim Erben, betreffend Bewertung und Neutralisation seines Zwischenerwerbs von sachlich begünstigtem Vermögen über die Tatbestände des sog. Begünstigungstransfers (z.B....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abmahnvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Körperschaften, die ausschließlich das Abmahngeschäft betreiben, sind nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Sie fördern nicht die Allgemeinheit (s. § 52 AO, Anhang 1b) und sind auch nicht selbstlos tätig; ebenso s. Vfg. der OFD Rostock vom 10.05.2001, S 0171 – 03/01 – St 242/24a und s. Vfg. der OFD Köln vom 02.07.1982, S 0171 – 40 – St. 131. Bekäm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine Vielzahl von steuerbegünstigten Einrichtungen sammeln und verwerten Altmaterial wie z. B. Altpapier, Altkleider usw., um damit entweder unmittelbar eigene steuerbegünstigte Zwecke zu verwirklichen, beispielsweise in Kleiderkammern für bedürftige Menschen, oder mit dem Ziel, durch die Verwertung des Altmaterials Mittel für die Verwirklich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrsvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verkehrsvereine sind in der Regel keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, da regelmäßig wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgt werden und keine Förderung der Allgemeinheit vorliegt. Die Beiträge, die von den Mitgliedern dieser Vereine erhoben werden, sind oft keine reinen (echten) Mitgliederbeiträge i. S. v. § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ablösezahlungen bei Über- oder Unterschreiten der Zweckbetriebsgrenze "Sport" nach § 67a Abs. 1 AO

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veran...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachwechsel eines Sportlers des Vereins

Tz. 33 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Schleder (DB 1983, 2387f.), vertritt die Auffassung, dass auch bei einem Mehrfachwechsel (also bei jedem Vereinswechsel) die Pauschalierungsregelung angewendet werden kann. M.E. muss dann beim Mehrfachwechsel eines Sportlers auch jeder Einzelnachweis bei höheren Kostenerstattungen für die Ausbildungskosten von der Finanzverwaltung akzeptiert ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ablösezahlungen in den Fällen des § 67a Abs. 3 AO (unbezahlte Sportler)

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 17 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterliegen die Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Altmaterialsammlungen werden auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt: Häufig wird das Altmaterial durch Haustürsammlungen unmittelbar bei den Haushalten gesammelt, die Menschen können ihr Altmaterial aber auch bei zentralen Sammelstellen oder in Einwurfboxen/Sammelcontainern abgeben/einwerfen. Neben der unmittelbaren Sammlung und Verw...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / II. Vindikationslegat – Besteuerung des Begünstigten als Erbe

Im deutschen BGB wirkt ein Vermächtnis lediglich schuldrechtlich, d.h. der Vermächtnisnehmer erwirbt den Vermächtnisgegenstand nicht unmittelbar mit dem Erbfall, sondern muss den Vermächtnisanspruch gegenüber dem Erben geltend machen (§ 2174 BGB). Damit kommt es immer zu einem Zwischenerwerb des Erben in der Todessekunde aufgrund der dinglichen Gesamtrechtsnachfolge, dem die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Tz. 21 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Durch Vorlage des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b) bzw. einer beglaubigten Kopie bei dem kontoführenden Kreditinstitut kann dieses von dem Kapitalertragsteuerabzug auf Kapitalerträge Abstand nehmen (§ 44a Abs. 4, 7 und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG, Anhang 10) bzw. eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 11 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Sind die Einnahmen (Entgelte), die für die Ablöse eines Sportlers entrichtet werden, ertragsteuerlich in dem Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, gilt für umsatzsteuerliche Zwecke der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Anhang 5). Wird die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR im Jahr überschritten, sind ert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Weitere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Tz. 15 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Beauftragt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen fremden Dritten, in ihrem Namen einen Altmaterialsammlung durchzuführen und erhält sie dafür eine von der Menge des gesammelten Altmaterials abhängige Vergütung, wird damit ebenfalls ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet (FG Düsseldorf vom 20.07.1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 22 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der ertragsteuerlichen Einordnung (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu folgen. Da die Entgelte im Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu erfassen sind und weder eine Steuerbefreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) in Betracht kommt noch der ermäßigte St...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO)

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die für eine Feststellung nach § 60a AO (Anhang 1b)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Neugründung einer steuerbegünstigten Körperschaft

Tz. 7 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach Gründung und wirksamem Beschluss über die Inhalte der Satzung durch die Organe kann eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen beantragen (§ 60a Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sind in der Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensverwaltung

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bloße Vermögensverwaltung ist dann gegeben, wenn der Verein die Altmaterialiensammlung an einen Unternehmer verpachtet. Das unternehmerische Risiko liegt in diesem Falle nicht beim Verein, sondern bei dem jeweiligen Unternehmer, der im Auftrag des Vereins die Sammlung durchführt. Wichtig ist jedoch, dass sich die steuerbegünstigte Einrichtun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Fehlt es bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Feststellung nach § 60a AO, kann die unterbliebene Feststellung auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen der nächsten Veranlagung zur Körperschaftsteuer von Amts nachgeholt werden. Häufig erfolgt die Nachholung der Feststellung im R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahme-/Überschussrechnung

Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der Gewinn aus der Verwertung von Altmaterial kann durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Erlöse des gesammelten Altmaterials) abzüglich der mit der Sammlung im Zusammenhang stehenden Ausgaben ermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) i. S. von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10). Tz. 21 Stand: EL 12...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Zuschüssen

Tz. 38 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften, die Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Landesverbänden, z. B. dem DSB u.a.) erhalten, müssen ihren Zuschussgebern i.d. Regel ihre Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung nachweisen. Daher ist auf Antrag für jeden Veranlagungszeitraum (jedes Jahr) nach Überprüfung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Spendenabzug

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die unentgeltliche Zuwendung/Spende von Altmaterialien wie gebrauchter Kleidung ist, soweit diese Zuwendung von dem steuerbegünstigten Empfänger unmittelbar für seine satzungsmäßigen Zwecke genutzt wird, als Sachzuwendung dem Grunde nach § 10b EStG (Anhang 10) als Spende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs begünstigt. Das wäre z. B. bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Vorsteuerabzug

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Den Vorsteuerabzug kann der aufnehmende Verein (zahlender Verein) in Anspruch nehmen, weil die Unternehmereigenschaft (§ 2 UStG, Anhang 5) sowohl im Zweckbetrieb als auch im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegeben ist. Sind auch die übrigen Voraussetzungen, die § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt, können di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Vorsteuerabzug

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Ablösezahlungen werden im Regelfall mit Umsatzsteuer belastet. Die vom abgebenden Verein in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann vom aufnehmenden Verein ggf. als Vorsteuer abgezogen werden, weil Zweckbetriebe dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind. Die Rechnung muss dabei jedoch den Anforderungen des § 14 UStG (Anhang 5) entsprechen. I...mehr