Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für Spieler des steuerpflichtigen Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Vorsteuerabzug

Tz. 23 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Vorsteuerbeträge, die dem aufnehmenden Verein in Rechnung gestellt worden sind, können zum Abzug gelangen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) erfüllt sind. Die Unternehmereigenschaft als persönliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegeben. Die sachlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Altmaterialsammlungen als Zweckbetrieb

Tz. 5 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Verwertung von Altmaterial begründet immer dann einen Zweckbetrieb i. S. des § 66 AO (Anhang 1b), wenn der Verein die Wohlfahrtspflege als Satzungszweck hat und die Sammlung für diesen Zweck erfolgt. Auch müssen mindestens zwei Drittel der Leistungen der Einrichtung an bedürftige Personen i. S. des § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Hierüb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei Altpapiersammlungen

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Den Städten und Gemeinden obliegt die öffentlich-rechtliche Pflicht, die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen. Städte und Gemeinden schließen häufig entgeltliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsverträge mit privaten Betreibern der Abfallbeseitigung ab. Zu diesen entsorgungspflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ablehnung der Feststellung nach § 60a AO bei Neugründungen

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird bei einer Neugründung die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (Anhang 1b) abgelehnt und im gleichen Veranlagungszeitraum eine Satzung vorgelegt, die den Bestimmungen der Steuerbegünstigung entspricht, kann die Steuerbegünstigung grundsätzlich erst ab dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum gewährt werden (§ 6...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Materielle Fehler bei der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Beruht die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen auf einem materiellen Fehler, kann sie mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Beispiel: Im Rahmen der Feststellung nach § 60a AO übersieht der Sachbearbeiter im Finanzamt, dass die Satzung keine Vermögensbindung (§ 61 AO) enthält und erlässt einen Feststellungsbescheid nach §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis durch die Vermögensaufstellung

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Erstellung einer besonderen Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung) ist für die meisten kleineren steuerbegünstigten Vereine – soweit sie ab dem VZ 2020 überhaupt noch dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (s. Tz. III) – jedoch nicht erforderlich. Bei diesen reicht regelmäßig ein Blick auf die Einnahmen-Überschussrechnung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veranstaltungen, die die Voraussetzu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der Veranlagung zur...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Als ein Modell einer Mitte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schätzung des branchenüblichen Reingewinns

Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat jedoch die Möglichkeit, die Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns zu schätzen (§ 64 Abs. 5 AO; Anhang 1b). Insbesondere in den Fällen, in denen den Erlösen keine oder nur geringe Aufwendungen gegenüberstehen und die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung mit Bsp

Rn. 90 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Obwohl sich der Begriff der Kunst nach allg Auffassung sehr schwer definieren bzw "kaum erfassen" lässt (BFH BStBl II 1983, 7; 1984, 491; BFH/NV 1993, 716; ferner BVerfGE 67, 213, 225), besteht angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen der Zuordnung erzielter Einkünfte zu den gewerblichen oder aus selbstständiger Arbeit (s Rn 7ff) aus Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuer, Die Besteuerung der Kunst, 2. Aufl, Köln 1984; P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des Grundgesetzes, NJW 1985, 225; Zöbeley, Zur Garantie der Kunstfreiheit in der gerichtlichen Praxis, NJW 1985, 254; Maassen, Kunst oder Gewerbe?, Heidelberg 1991 (dazu kritische Bspr von Wolff-Diepenbrock, DStR 1992, 559); Kempermann, Kunst, Gewerbe, Kunstgewerbe, F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schick, Die freien Berufe, 1973; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kellersmann, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Diss Osnabrück, 1994, Europ Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswiss; Kempermann, Katalogberufler als Gewerbetreibende, FR 1996, 514; Krüger, Zur Abgrenzung der freiberuflichen vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Steuerfragen für Dozenten einer Volkshochschule, DStR 1991, 395; März, Die Besteuerung der Bergführer, DStR 1994, 1177; Herkens, Betrieb einer Hunde-"Schule": § 15 oder § 18 EStG?, EStB 2017, 453.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die GewSt-Freiheit der Freiberufler bestand schon nach dem preußischen GewStG vom 24.06.1891. Der Katalog der freien Berufe erfasste außer Ärzten und RA Einkünfte aus schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit (vgl § 15 preußisches EStG). In der Weimarer Republik galten § 9 Nr 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 365 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Vor Erlass des WagKapG (s Rn 366) war umstritten, ob die Fondsgesellschaft private oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Nach dem Kriterienkatalog des BMF BStBl I 2004, 40 Tz 6ff (berichtigt BStBl I 2006, 632), war schädlich der Einsatz von Bankkrediten/die Übernahmen von Sicherheiten eine eigene Organisation die Ausnutzung eines Marktes unter Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Im Zweifel großzügige Beurteilung?

Rn. 141 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichbehandlung der StPfl sei eine großzügige Auslegung der als Generalklausel zu verstehenden Regelung der "ähnlichen Berufe" geboten. Auch habe sich der Gesetzgeber wiederholt zu Erweiterungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zeitfragen

Rn. 400 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Qualifizierung des Gewinnvorzugs hat nach § 52 Abs 1 EStG 2004 bereits ab VZ 2004 zu erfolgen. Dagegen ist das Halb-/Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40a EStG auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG anzuwenden, wenn die vermögensverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft nach dem 31.03.2002 gegründet worden ist oder soweit die Vergütun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066, 8068f; Korn, Allg Besteuerungsprobleme im freien Beruf, berufsspezifische Besteuerungsprobleme in den freien Berufen, StbKongrRep 1995, 143, 155f; Schoor, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Gewerblichkeit bei gemischten Tätigkeiten von Freiberuflern, INF 1997...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, BE bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 164f; Depping, Zur Versteuerung von RA-Gebührenvorschüssen, DStZ 1996, 366; Kirnberger, Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung als Einkommen oder Vermögensanfall von Todes wegen, ZEV 2001, 267; Götz/Lipps, "Doppelbesteuerung" von Testamentsvollstreckervergütungen mit ESt und ErbSt?, DB 2004, 675; Feiss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Urbahns, Die einkommensteuerliche Behandlung der Einnahmen aus Kinderbetreuungsleistungen, INF 1997, 521; Brandt, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Pezzer, Die Besteuerung der freien Berufe gemäß § 18 EStG – eine der abenteuerlichsten Kletterwände des ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Carlé, Beiräte bei der GmbH & Co KG: Rechte, Risiken, Gestaltungsmöglichkeiten, KÖSDI 1996, 10 743; Laasch, Grundzüge des Steuerabzugs nach § 50a EStG, BuW 1997, 613; Lohr, Die Besteuerung von Politikern, DStR 1997, 1230; Deckert, Der Aufsichtsrat nach der Reform, NZG 1998, 710 (dort auch zur angemessenen Aufsichtsratsvergütung, S 714!); Drasdo, Die Vergütung der Verwaltungsbeir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines/Ältere Rspr

Rn. 255 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Tätigkeit iSd § 18 EStG ist der Betrieb des entsprechend tätigen Unternehmers. Übt er daneben mit Gewinnerzielungsabsicht noch eine LuF oder eine gewerbliche Tätigkeit aus, so erfordern die Grundsätze der Tatbestandsmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich die Erfassung gesonderter Betriebe und unterschiedlicher E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Grundsatz

Rn. 33 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus Nebentätigkeit oder aus einer Aushilfstätigkeit sind grundsätzlich nach den allg Abgrenzungskriterien derjenigen Einkunftsart zuzurechnen, zu der sie gehörten, würde die Nebentätigkeit allein und ohne Zusammenhang mit einer Haupttätigkeit ausgeübt (BFH BStBl II 1976, 291; 1979, 414). Die Art der Haupttätigkeit ist nach st R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Korn, Probleme bei der ertragsteuerlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249; Korn, Neues zur Besteuerung von Freiberuflern, KÖSDI 2003, 13 605; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Böhme, Die Besteuerung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit, DStZ/A 1986, 168; Bödefeld, Die steuerliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen und Entschädigungen nach § 97 des Gesetzes über das Urheberrecht, BB 1988, 1724; Wendt, Muss ein Schriftsteller schreiben – Schriftsteller im Multimedia-Zeitalter, FR 1999, 128; Trachte/Helios, Einkünfte aus schriftstelleris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Begriffsbestimmung der Katalogberufe und der ihnen ähnlichen Berufe, DStZ/A 1981, 333; Rothaus, Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit von Ingenieuren oder ähnlichen Berufen, INF 1982, 344; Graf, § 18 EStG und die Tätigkeit des EDV-Beraters, INF 1990, 49; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd § 18 Abs 1 EStG – zur Problematik der Autod...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Schon § 356 RAO 1919[2] als Vorläufer des heutigen § 369 AO definierte Steuervergehen in ähnlicher Weise wie die heutige Regelung als "strafbare Verletzungen von Pflichten, die die Steuergesetze im Interesse der Besteuerung auferlegen"; ebenfalls eingeschlossen war die Begünstigung. Nach § 355 RAO 1919 fand das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gragert, Besteuerung von Tagespflegepersonen, NWB 2009, 1827; Gragert, Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, NWB F 3, 15 083; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Gragert, Kindervollzeitpflege, NWB 2011, 2120; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Die Zugehörigkeit einer Lebensversicherung zu einem BV, FR 1991, 290; Wolff-Diepenbrock, Zur Ausstattung des Arbeitszimmers, DStZ 1991, 295; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749; Rechenberg, Die Verpachtung des Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GmbH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtssystematische Bedeutung

Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen: Gewinne/Verluste aus den letzten Akten einer selbstständigen Tätigkeit – Veräußerung/Aufgabe des Vermögens oder eines selbstständigen Teils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Irmler, Erfindervergütungen bei Betriebsaufspaltung, BB 1980, 1468; List, Die Zufallserfindung und die ESt, DB 1999, 1085; Jakob, Der patentrechtliche und steuerrechtliche Erfinder …, DStZ 2000, 317; Kempermann, Freiberufliche PersGes kann Freiberufler unterschiedlicher Sparten umfassen – Was ist wissenschaftlich, was ist künstlerisch?, FR 2001, 305; Korn, Neues zur Besteuerung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; 1980, 275; 1981, 164; 1991, 238; 1991, 691; 1992, 284; 1996, 5; BF...mehr