Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Aufzeichnungspflichten (§ 25 Abs. 5 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Vorschrift (§ 25 Abs. 1 UStG)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Reiseunternehmer

2.2.1 Allgemeines Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Vorsteuerabzug für andere Vorleistungen sowie bei steuerfreien und nicht steuerbaren Reiseleistungen

Rz. 87 Der Ausschluss des VStAbzugs gem. § 25 Abs. 4 UStG beschränkt sich auf die Steuerbeträge für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen. Umsatzsteuerbeträge, die dem Unternehmer für andere für sein Unternehmen ausgeführte Leistungen in Rechnung gestellt werden, sowie entrichtete EUSt sind dagegen – wie § 25 Abs. 4 S. 2 UStG klarstellt – unter den Voraussetzungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Verteilung auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen

Rz. 104 Im Drittlandsgebiet bewirkte Reisevorleistungen sind getrennt von im Gemeinschaftsgebiet bewirkten Reisevorleistungen aufzuzeichnen. Wird eine Reisevorleistung sowohl im Gemeinschafts- als auch im Drittlandsgebiet bewirkt, ist ebenfalls der Aufteilungsmaßstab für die Gebietszuordnung zu dokumentieren, z. B. bei Beförderungsleistungen. Ist nach § 25 Abs. 2 UStG nur ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Die Sonderregelung des § 25 UStG gilt nur für Reiseleistungen i. S. dieser Vorschrift, d. h., der Reiseunternehmer muss die Leistungen gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen erbringen, auf eigene Rechnung, aber auch fremde Rechnung,[1] die Leistungen dürfen sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das Unternehmen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Teilweise steuerfreie Reiseleistungen

Rz. 76 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig, so ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. v. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel (nach Abschn. 25.3 Abs. 3 Beispiel 1 UStAE): Reiseveranstalter R mit Sitz in Bonn führt eine Flu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 31 § 25 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist seit dem 18.12.2019 auf Reiseleistungen anzuwenden, die für das Unternehmen bestimmt sind. Bis einschließlich 17.12.2019 war der Anwendungsbereich auf Reiseleistungen beschränkt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Der Leistungsempfänger und der tatsächlich Reisende brauchen nicht identisch zu sein. Als Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Aufzeichnung der Aufwendungen für Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 5 Nr. 2 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Reisevorleistungen, Eigenleistungen, gemischte Reiseleistungen

Rz. 35 Die Sonderregelung des § 25 UStG ist nur anwendbar, wenn der Reiseunternehmer zur Bewirkung der Reiseleistungen sog. Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 Abs. 1 S. 1 UStG). Reisevorleistungen sind gem. § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (der eigentlichen Leistungsträger), die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Reiseunterne...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verwendung des Wort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis

Rz. 59 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Reiseunternehmer gem. § 25 Abs. 2 S. 3 UStG nachgewiesen werden. In Ausführung der Ermächtigung in § 25 Abs. 2 S. 4 UStG wird in § 72 UStDV bestimmt, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Gem. § 72 Abs. 1 UStDV ist auf Leistungen, die nach § 25 Abs. 2 UStG ganz oder teilweise steuerfrei sind, § 13 Abs. 1 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 74 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) zusammen (Rz. 49), so sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen (Reisevorleistungen) aus dem Reisepreis auszuscheiden. Die eigenen Leistungen sind dabei nach Verwaltungsauffas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gesamte Reiseleistungen (Erlöse) des Unternehmers ./. Erlösanteil von Vermittlungsleistungen (Regelbest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Erleichterte Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG jeweils auf die einzelne sonstige Leistung des Reiseveranstalters gegenüber jedem einzelnen Reisenden abzustellen. Das kann bei Pauschalreisen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, denn die Zuordnung der Reisevorleistungen wird vielfach abrechnungstechnische Probleme aufwerfen. Bis 31....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlage (§ 25 Abs. 5 Nr. 3 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Ort der Leistung

Rz. 28 Der Ort der (einheitlichen) sonstigen Leistung des Reiseunternehmers richtet sich gem. § 25 Abs. 1 S. 4 UStG nach § 3a Abs. 1 UStG. Das gilt auch dann, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird. Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG werden demnach grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Reiseunternehmer sein Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.4 Abfindungen zugunsten eines Riester-Vertrags

Wird eine Versorgungsanwartschaft der betrieblichen Altersversorgung abgefunden, unterliegt der Betrag im Zeitpunkt der Abfindung nicht der Besteuerung als sonstige Einkünfte, wenn der Abfindungsbetrag zugunsten eines auf den Namen des Steuerpflichtigen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrags (sog. "Riester-Vertrag") geleistet wird.[1] Hinweis Keine schädliche Verwend...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Keine Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Als steuerlich nicht gefördert gelten Zuwendungen an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, wenn sie dem individuellen Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers nach den ELStAM unterworfen wurden und für sie weder die Altersvorsorgezulage noch der zusätzliche Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung") gewährt wu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.1 Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.7 Verzicht auf Steuerbefreiung zugunsten der Riester-Förderung

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder eine Direktversicherung kommt grundsätzlich auch die Förderung durch Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] in Betracht (Riester-Förderung).[3] Ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass auf die Steuer...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.5 Unterschiedliche Durchführungswege

Leistet ein Arbeitgeber Beiträge zum Aufbau der bAV an verschiedene Versorgungseinrichtungen, die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG erfüllen, kann die Pauschalbesteuerung auf Beiträge zu Pensionskassen und für Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Zahlung der Beiträge angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Pausc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 7.248 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden, auch wenn...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.4.2 Direktversicherung

Für Beiträge zu einer Direktversicherung mit Versorgungszusage vor dem 1.1.2005 ("Altzusage")[1] war die Pauschalierung bis 2017 nur möglich, wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht erfüllt waren (z. B. bei reinen Kapitallebensversicherungen) oder wenn der Arbeitnehmer auf die Anwendung der Steuerbefreiung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet hat. Die gleichzeitige I...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr