Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.5 Angehörige der freien Berufe

Rz. 71 Werden von einem Angehörigen der freien Berufe mit betrieblichen Mitteln Wertpapiere angeschafft, dann können zwar die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen sein, weil sie bei diesem Personenkreis für die Betriebsführung nicht wesentlich sind. Es bleibt aber auch Freiberuflern unbenommen, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 72 In dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 25 Der Zeitpunkt des Zugangs der Beteiligung kann sein der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Leistung der vertraglich vereinbarten Beträge oder die Handelsregistereintragung. Gebucht werden können grundsätzlich nur Geschäftsvorfälle, denen Zahlungen oder andere Vermögenswerte zugrunde liegen. Daher kommt als Zugang einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.4 Wohnsitzwechsel in das Ausland (§ 6 AStG)

Rz. 21 § 6 AStG enthält eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 17 EStG. Während § 17 EStG nur anwendbar ist, wenn die Beteiligung veräußert wird, treten nach § 6 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift die Rechtsfolgen des § 17 EStG auch ohne Veräußerung ein. Grundsätzlich muss zur Anwendung des § 6 AStG die Beteiligung unter § 17 EStG fallen. An d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.3 Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 141 Auch die Übertragung einer Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, ist eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn die Übertragung gegen ein wie unter unabhängigen Dritten ausgehandeltes Entgelt erfolgt. Dann liegt eine (entgeltliche) Veräußerung vor, die nach den allgemeinen Regeln der Besteuerung nach § 17 EStG unterliegt. Erfo...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 31 Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile des Mutterunternehmens an den Tochterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens am Mutterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens an einem anderen Tochterunternehmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Anteile verbrieft sind.[1] Auch wenn die Anteile nicht voll eingezahlt sind, werden sie in voller Höhe ausgewiesen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.2 Zwangsweise Veräußerung, Verwertung von Sicherungsgut

Rz. 139 Für den Begriff der Veräußerung ist nicht erforderlich, dass der Stpfl. die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums selbst und aufgrund freier Entscheidung vornimmt. Es genügt, dass ihm die Wirkungen der Veräußerung mit steuerrechtlicher Wirkung zuzurechnen sind (vgl. Rz. 108). Daher ist auch die Veräußerung einer Beteiligung im Wege der Zwangsversteigerung eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.3 Person des Veräußerers

Rz. 147 Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EStG muss der Veräußerer "beteiligt" sein; d. h., die Person, der die Anteile steuerlich zuzurechnen sind (vgl. Rz. 26ff.), muss mit der Person identisch sein, der die Wirkung der Veräußerungshandlung steuerlich zuzurechnen ist.[1] Die Veräußerungshandlung muss daher nicht von dem Inhaber der Anteile selbst vorgenommen werden; die Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.2 GuV-Posten und Erfolgskonten

Rz. 197 Die Erträge aus Wertpapieren und die mit Wertpapieren zusammenhängenden Aufwendungen werden nach dem für die Gewinn- und Verlustrechnungen von Kapitalgesellschaften maßgebenden Gliederungsschema des § 275 HGB in folgenden Posten ausgewiesen (GKV/UKV):mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1 Begriff der Veräußerung

2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein solches Entäußern die Weggabe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 17 EStG

2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaft...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten

Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Notargebühren,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 6 Ausdehnung auf umwandlungsgeborene Anteile

Rz. 368 § 17 Abs. 6 EStG enthält eine Folgeänderung für die Einbringung von Anteilen im Fall des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG bzw. für den Fall, dass zu dem nach § 20 UmwStG eingebrachten Betrieb Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehörten. § 17 Abs. 6 EStG behandelt nur die durch einen Anteilstausch erworbenen Anteile. Jedoch enthält das UmwStG für andere umwandlungsgeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4 Veräußerung der Anteile

2.4.1 Begriff der Veräußerung 2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.4 Eigene Anteile, Liquidation, Einziehung, Sonstiges

Rz. 142 Eine Veräußerung liegt ebenfalls vor, wenn die Anteile des Stpfl. von der Kapitalgesellschaft als eigene Anteile erworben werden.[1] Dies gilt für die Anwendung des § 17 EStG auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft die Anteile zum Zweck der Einziehung erwirbt oder die Anteile eingezogen werden, ohne dass die Kapitalgesellschaft sie vorher erworben hat, z. B. bei der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4 Einzelne Übertragungsvorgänge

2.4.1.4.1 Kauf, Tausch Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 8 Mitteilungspflichten

Rz. 376 Zur Sicherung der Besteuerung bei der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen legt § 54 EStDV den Notaren besondere Mitteilungspflichten auf.[1] Nach § 54 Abs. 1 EStDV haben (inländische) Notare dem für die Besteuerung zuständigen FA (§ 20 AO) eine beglaubigte Abschrift aller von ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen oder beglaubigten Urkunden zu übersen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH.[1] Nicht unter den Begriff der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 7 Einbeziehung von Genossenschaften

Rz. 374 § 17 Abs. 7 EStG erweitert den Geltungsbereich des § 17 EStG auf Anteile an Genossenschaften. Daher ist der Gewinn aus der Veräußerung von Genossenschaftsanteilen ebenfalls stpfl., wenn die Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Erfasst wird dadurch auch die Veräußerung von Anteilen an Genossenschaften ausl. Rechts und an einer SCE.[1] Anteile an einer Genossenschaft "ge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.4 Handel mit Wertpapieren

Rz. 60 Aus der Art und Durchführung des Handels mit Wertpapieren kann auf deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen geschlossen werden. Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als (private) Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine selbstständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3.1 Zusage mittels Betriebsvereinbarung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Über die Mitbestimmungstatbestände in § 87 Abs. 1 BetrVG lässt sich die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung seitens des Betriebsrats nicht erzwingen. Das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist der mitbestimmungsfreien Grundentscheidung des Arbeitgebers nachgelagert und begrenzt auf die Aus...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.1 Voraussetzungen

Rz. 54 Wertpapiere, die ausschließlich und unmittelbar dem Betrieb dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Sie müssen in dem Betrieb eine für dessen Fortführung unerlässliche Funktion haben. Verkörpern Wertpapiere keine Beteiligung,[1] sind sie i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen. Ausnahmen bestehen z. B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers.[2]mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.2 Veräußerungspreis bei verdeckter Einlage

Rz. 196 Für den Ersatztatbestand der verdeckten Einlage (Rz. 146) tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert (§ 9 BewG) der eingelegten Anteile (§ 17 Abs. 2 S. 2 EStG); unrichtiger Weise will die Finanzverwaltung[1] unter Berufung auf den BFH[2] den Teilwert ansetzen; dem steht § 17 Abs. 2 S. 2 EStG entgegen. Damit ist Veräußerungsgewinn in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.3 Körperschaften

Rz. 33 Auf Körperschaftsteuersubjekte ist § 17 EStG über die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG anwendbar, wenn die Körperschaft keine betrieblichen Einkünfte erzielt. Bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und WaG, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können, ist § 17 EStG daher nicht anwendbar[1]. Da bei anderen Körperschaften alle Einkunftsarten ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.1 Besteuerung der Anteile bei Sitzverlegung

Rz. 352 § 17 Abs. 5 EStG enthält die Regelung für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 17 Abs. 7 EStG) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen anderen Staat verlegt, wenn sich die Anteile an der wegziehenden Kapitalgesellschaft im Privatvermögen befinden. Steuerliche Folgen treten nur ein, wenn die Anteile die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei...mehr