Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.7 Veranlassungszusammenhang mit mehreren Einkunftsarten

Rz. 42a Aufwendungen können durch mehr als eine Einkunftsart veranlasst sein, z. B. bei einem Arzt, der Angestellter ist und daneben eine freiberufliche Praxis unterhält, oder bei einem angestellten Anwalt, der außerdem als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig ist. In diesem Fall sind die beruflich veranlassten Aufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.3 Auswechselung des Schuldgrunds

Rz. 94 Die Einkunftsart, mit der die Verbindlichkeit und damit die Schuldzinsen in Zusammenhang stehen, kann steuerlich unschädlich ausgewechselt werden, wenn dadurch die private Sphäre nicht berührt wird. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert, tritt für die Beurteilung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs der Veräußerungserlös an die Stelle des veräußert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 3 Zum Abzug der Werbungskosten Berechtigter

Rz. 67 Zum Abzug von Werbungskosten berechtigt ist derjenige, der Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden Einkunftsquelle macht. Die Einkunftsquelle muss also demjenigen Stpfl., der diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend macht, mit steuerrechtlicher Wirkung zuzuordnen sein. Hat der Stpfl. eine Einkunftsquelle mit steuerlicher Wirkung übertragen (z. B. Nießbrauch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Fahrten zu mehreren Betriebsstätten an unterschiedlichen Tagen

Ein Unternehmer aus Meckenheim hat eine Betriebsstätte in Bonn (Entfernung: 20 km). Außerdem unterhält er noch im 120 km entfernten Gelsenkirchen eine 2. Betriebsstätte. Er fährt mit seinem Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) an 200 Tagen im Jahr zur 20 km entfernten Betriebsstätte. An 2 Tagen im Monat (insgesamt an 24 Tagen im Jahr) fährt er zur 120 km entfernten Bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte (entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt) anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise, arbeitstäglich oder p...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Reisekostenabrechnung bei Arbeitnehmern: Diese Kosten können abgerechnet werden

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Voraussetzung i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Bei den Verpflegungsmehraufwendungen sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören neben den Fahrtkosten die Mehraufwendungen für Verpflegung, die Übernachtungskosten und die Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorüberg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung zu den Bewirtungskosten

Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Aufwendungen

Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen.[1] Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind.[2] Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Auße...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 11 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig[1]; die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurd...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 5 Liegen Betriebsausgaben vor?

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betrieblich veranlasst sind alle Aufwendungen, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Steht der mit der Zahlung bezweckte Erfolg in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, ist die Zahlung betrieblich ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 3 Kondolenzkosten: In voller Höhe abzugsfähig

Kondolenzkosten können unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehbar sein. Das ist beispielsweise der Fall beim Tod eines Geschäftspartners, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiters. Als Kondolenzkosten kommen z. B. in Betracht: Trauerkarten, Porto, Blumen oder Trauerkränze. Die dafür verauslagten Beträge kann der gebende Unternehmer zu 100 % als Betriebsausgaben abziehen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GEMA-Abgabe / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die an die GEMA abzuführenden Lizenzvergütungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Beiträge" 4380/6420 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt bei Abführung auf das Konto "Ba...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsausgaben Differenzierung Schmiergeschenk - Schmiergeld Einschränkungen des Abzugsverbotsmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsausgaben Höhe der Erlöse Gewinnrealisierung Schwebende Geschäfte Kosten des Forderungseinzugs Umsatzsteuer und Vorsteuerabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 4.3 Was beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers für Todesanzeigen und Trauerbriefe gilt

Beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH können z. B. die von der Gesellschaft getragenen Kosten für Todesanzeigen, von Trauerbriefen und von Kränzen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Nicht dazu gehören aber die eigentlichen Beerdigungskosten, welche von den Erben zu tragen sind. Wenn die GmbH auch derartige Aufwendungen übernimmt, liegen in aller Regel ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 7 Es bestehen besondere Mitteilungspflichten

Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden müssen dienstlich erfahrene Tatsachen, die den Verdacht einer einschlägigen Tat begründen, der Finanzbehörde zwecks Besteuerung oder zur Verfolgung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten mitteilen. Die auf einer einschlägigen Tat beruhenden Zahlungen, wozu auch die Zahlung von Bestechungsgeldern gehört, kön...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 6 Verschärfung der Abzugsfähigkeit

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen von Vorteilen schon dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn diese eine rechtswidrige Tat darstellen, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ein Vorteil in diesem Sinne ist jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 4 Von den eigentlichen Schmiergeldern sind sog. Geschenke zu unterscheiden

Durch sog. Zweck- oder Schmiergeschenke will sich der Zuwendende das Wohlwollen des oder der Empfänger sichern. Schmiergeschenke werden gewährt, weil sich der Geber dadurch Vorteile für seinen Betrieb erhofft. Der Vorteil liegt in aller Regel in der erhofften Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Vom Empfänger wird also noch keine konkrete Gegenleistung erwartet. Es wird nur die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 3 Sonderabschreibungen sind nur in der Steuerbilanz möglich

Die 40 %ige Sonderabschreibung ist eine rein steuerliche Abschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann. Handelsrechtlich ist sie unzulässig. Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass die Steuerbelastung niedriger ausfällt. Die 40 %ige Sonderabschreibung[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3.2 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 105 Die übrigen steuerlich nicht abziehbaren Betriebsausgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu gehören z. B. die nichtabzugsfähigen Spenden und 50 % der Aufsichtsratsvergütungen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3.1 Abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 102 Für die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattungen sind schließlich von den Beitragseinnahmen (Rz. 95ff.) noch die anteilig abziehbaren und nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Da die abziehbare Beitragsrückerstattung bei Vorliegen verschiedener Versicherungszweige für jeden Versicherungszweig gesondert zu ermitteln ist, sind die Aufwendungen den ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3 Anteilig abziehbare und nichtabziehbare Betriebsausgaben

3.3.3.1 Abziehbare Betriebsausgaben Rz. 102 Für die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattungen sind schließlich von den Beitragseinnahmen (Rz. 95ff.) noch die anteilig abziehbaren und nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Da die abziehbare Beitragsrückerstattung bei Vorliegen verschiedener Versicherungszweige für jeden Versicherungszweig gesondert zu ermitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 12 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 30.6.2020 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein Schnitzel laut Speisekarte bis zum 30.6.2020 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich 1,90 EUR USt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Für § 21 KStG werden unterschiedliche Zwecke angeführt. Als Abzugsbeschränkung sollte sie die im Jahr 1976 abgeschaffte pauschale Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen ersetzen[1] und bei Lebensversicherungen zugleich sicherstellen, dass nur steuererhöhend erfasste Beitragseinnahmen später als Beitragsrückerstattungen steuermindernd abgezogen werden können. R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.1 Ermittlungsschema

Rz. 94 In den übrigen Versicherungsgeschäften (dazu s. Rz. 30) errechnet sich das Volumen abzugsfähiger Beitragsrückerstattungen nach folgendem Schema. Dabei sind auch hier nur die Beitragseinnahmen und Betriebsausgaben zugrunde zu legen, die aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft (Rz. 36) stammen und zusätzlich für eigene Rechnung vereinnahmt werden. Dadurch werden an Rück...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1.1 Vorbereitungshandlung

Zu den bloßen, gewerbesteuerrechtlich noch unbeachtlichen Vorbereitungshandlungen werden gerechnet: Anmietung eines Geschäftslokals; Errichtung eines Fabrikgebäudes oder Hotels, mit dessen Betrieb erst nach Fertigstellung begonnen wird. Ist keine Betriebsstätte erforderlich, wird an die Werbemaßnahmen oder an die Aufnahme von Kundenbesuchen angeknüpft. Praxis-Beispiel Pacht eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.1 Mitglieder der Genossenschaft

Rz. 28 Die Rückvergütung (Rz. 20ff.) kann per Definition nur Mitgliedern der Genossenschaft gewährt werden. Zahlungen an Nichtmitglieder können in Ermangelung einer außerbetrieblichen Sphäre der Genossenschaft nur Betriebsausgaben sein. Rz. 29 Mitglied ist jeder, der nach § 15 GenG ein Mitglied der Genossenschaft geworden ist. Es können natürliche Personen, Körperschaften (au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1 Im Mitgliedergeschäft erwirtschaftete Beiträge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 27 Rückvergütungen der Genossenschaft an ihre Mitglieder (Rz. 28ff.) sind nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge dem Grunde nach im Mitgliedergeschäft (Rz. 33) erwirtschaftet worden sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 KStG). Für die Berechnung des Ergebnisses aus dem Mitgliedergeschäft bestehen gesonderte Vorgaben (Rz. 37ff.). 3.1.1 Mitglieder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.4 Rechtsfolge

Rz. 106 Soweit der tatsächliche Aufwand für Beitragsrückerstattungen bzw. Direktgutschriften den ermittelten Höchstbetrag nach § 21 Abs. 1 KStG überschreitet, erfolgt eine außerbilanzielle Korrektur als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Vortrags- oder Rücktragsmöglichkeit für einen nicht ausgeschöpften Höchstbetrag sieht die Vorschrift nicht vor, was insb. für neu aufg...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.5 Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Ertragsbesteuerung der PV-Anlagen hat sich grundlegend geändert. Für die Einkommensteuer wurde eine umfangreiche Steuerbefreiung der Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage in das Gesetz aufgenommen.[1] Da das Gewerbesteuergesetz über § 7 GewStG auf dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG aufbaut, ist damit auch die Befreiung bei der GewSt gegeben. Die Steuerbefreiun...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 71 Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GenG liegt die Kompetenz über die Entscheidung der Verwendung des Jahresergebnisses bei der Generalversammlung. Ihr steht der ungeteilte Jahresüberschuss zur Verwendung zu. Sie ist allerdings an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Sofern im vorgelegten Jahresabschluss Vorwegzuweisungen zu den Rücklagen enthalten sind, die von der Mitgl...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 13 Reisekosten; Besichtigungskosten

Rz. 131 Reisekosten zur Besichtigung von Grundstücken können vorweggenommene Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten sein. Praxis-Beispiel U besichtigt mehrere Grundstücke und kauft schließlich eines davon. Die Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die durch die Besichtigungsfahrten veranlasst sind, hängen mit der Einkunftserzielung zusammen, wenn die Entscheidung, Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 22 KStG regelt für Genossenschaften (Rz. 15ff.) die steuerliche Behandlung von Rückvergütungen (Rz. 20ff.). Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns an die Mitglieder der Genossenschaft. Die Vorschrift ordnet unter bestimmten Voraussetzungen einen begrenzten Abzug der Rückvergütung als Betriebsausgabe an. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Höhe der maximal abzugsfähig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr