Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 269 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde, Arb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 335 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[672] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[673] Beispielemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 824 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündigung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 390 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[832] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Anspr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1032 Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________ haben die Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1100 Ist im Insolvenzverfahren eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung freistellen.[2677] Er hat dabei die Grenzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB zu beachten.[2678] Nach Anzeige der Mas­seunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO muss der Insolvenzverwal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 610 Als präventive Maßnahme soll die Gefährdungsbeurteilung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen.[1470] Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)[1471] und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbind...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 269 Mit "Vorschriften über das Wahlrecht" ist die Regelung der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) in § 7 BetrVG gemeint. Ein Verstoß liegt daher sowohl bei der Zulassung von Nichtwahlberechtigten[511] als auch bei der Nichtzulassung von Wahlberechtigten[512] vor. In der Praxis können z.B. Fehler bei der Frage der Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmern auftreten. Denn ü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erfasster Personenkreis

Rz. 486 Zunächst ist der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 SGB IX zu festzulegen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das BEM bei Beschäftigten durchzuführen. Fraglich ist, was unter Beschäftigten im Sinne des § 167 Abs. 2 SGB IX zu verstehen ist. Nach einer Auffassung[1308] spricht die Gesetzessystematik dafür, den Anwendungsbereich dieser Norm einzugrenzen. § 167 Abs. 2 SGB IX ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Direktionsrecht in einer agilen, digitalen Arbeitswelt 4.0

Rz. 1662 Wie § 611a Abs. 1 S. 1 BGB zeigt, ist Wesensmerkmal des Arbeitsverhältnisses die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Im Rahmen der digitalen Transformation hin zur "Industrie 4.0" gewinnen dabei zunehmend Automatisierung und Vernetzung an Bedeutung. Beispielsweise können veränderte Situationen in einer Produktionslinie d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 5 Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim werk- und dienstvertraglichen Einsatz von Fremdfirmenpersonal

Ob und wie der Betriebsrat beim Vertragsabschluss oder spätestens beim Einsatz von Fremdfirmenpersonal zu beteiligen ist, hängt von der Rechtsnatur des zugrunde liegenden Vertrags und seiner tatsächlichen Durchführung ab. Zunächst muss geklärt sein, ob ein Dienst- bzw. Werkvertrag oder ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt oder ob ggf. ein sog. Schein-Werk- oder Schein...mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 5.1 Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen

Einstellung Der Betriebsrat hat bei der Einstellung von Arbeitnehmern mitzubestimmen.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist unter Einstellung die tatsächliche Beschäftigung, d. h. die Eingliederung in den Betrieb zu verstehen. Eine Eingliederung in den Betrieb liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in dem Betrieb eingesetzt wird, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten ...mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 5.2 Rechtsfolgen eines verschleierten Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Hatten Auftraggeber und Auftragnehmer keinen echten Werk- oder Dienstvertrag abgeschlossen, sondern lag tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vor, so war der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher (als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) bis zur Gesetzesänderung zum 1.4.2017 trotzdem wirksam, wenn der Verleiher die erforderliche behördliche Erlaubnis zur Überlassung hatte....mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 2.5 Abgrenzungsfragen zu Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann wie zu tun haben. Bei einer Arbeitne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mehrere Betriebsräte

Rz. 14 Erforderlich ist weiter, dass in dem Unternehmen mehrere Betriebsräte in Betrieben i. S. d. § 1, § 4 Abs. 1 oder § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bestehen. Dabei muss es sich nicht um mehrköpfige Betriebsräte handeln, auch der nur einköpfige Betriebsrat ist ausreichend. Auch müssen nicht in allen Betrieben Betriebsräte bestehen, allerdings müssen mindestens zwei Betriebsräte ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat (Abs. 2)

Rz. 43 § 54 Abs. 2 BetrVG bestimmt, dass in Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat dieser die Aufgabe des Gesamtbetriebsrats wahrnimmt. Die Vorschrift erfasst zunächst den Fall, dass in einem Konzernunternehmen nur ein betriebsratsfähiger Betrieb besteht und dementsprechend auch nur ein Betriebsrat existiert.[1] Rz. 44 Darüber hinaus wird der Fall erfasst, dass zwar meh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erlöschenstatbestände

Rz. 7 Wegen der Abhängigkeit des Amtes als Konzernbetriebsratsmitglied von der Mitgliedschaft im entsendenden Gesamtbetriebsrat endet die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat zeitgleich mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat. Auch die Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat führt zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat, da die Mitglieds...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abweichende Regelung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4)

Rz. 42 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hängt die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats ausschließlich von der Zahl der bestehenden Betriebsräte im Unternehmen ab. Dies birgt die Gefahr, dass in Unternehmen mit einer Vielzahl kleinerer Betriebsräte ein unverhältnismäßig großer Gesamtbetriebsrat entsteht. Besteht das Unternehmen umgekehrt nur aus wenigen sehr großen Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entsendung

Rz. 4 Der Gesamtbetriebsrat jedes Konzernunternehmens – also auch des herrschenden Unternehmens – hat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierdurch wird zugleich die Mitgliederzahl des Konzernbetriebsrats festgelegt. Treten in den Konzern weitere Unternehmen hinzu, haben diese ebenfalls Mitglieder in den Konzernbetriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Entsendung

Rz. 33 Die Entsendung von Mitgliedern in den Betriebsrat erfolgt nicht durch Wahl der Arbeitnehmer der jeweiligen Betriebe, sondern durch Beschluss des Betriebsratsgremiums. Für die Beschlussfassung gilt § 33 BetrVG, sodass die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend ist (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schreibt keine Verhältniswahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 43 Die Regelungsbefugnis bezieht sich nach dem Wortlaut des § 47 Abs. 4 BetrVG nur auf die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats. Daraus folgt, dass nur von der Repräsentation des Betriebsrats durch ein oder zwei Mitglieder im Gesamtbetriebsrat abgewichen werden kann. Dagegen können weder die Voraussetzungen der Errichtung noch die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Mitgliederzahl (Abs. 2)

Rz. 32 Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte zusammen. Diese werden von den einzelnen Betriebsräten entsandt. Die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat ist in § 47 Abs. 2 BetrVG geregelt. Danach entsenden Betriebsräte mit bis zu 3 Mitgliedern ein Mitglied, besteht der Betriebsrat aus mehr als 3 Mitgliedern, so si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 11 Kraft Gesetzes ist der Konzernbetriebsrat gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, wenn eine Angelegenheit den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und eine Regelung nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen kann. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nur gegeben, wenn diese zwei Vorausset...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes der zum Konzern gehörenden Unternehmen ausgehen, d. h. sowohl vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Errichtung des Konzernbetriebsrats durch Erreichen der qualifizierten Mehrheit

Rz. 29 Der Konzernbetriebsrat ist errichtet, sobald die (Gesamt-)Betriebsräte der Konzernunternehmen, die zusammen mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigen, entsprechende übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.[1] Die Zustimmung oder Mitwirkung des herrschenden Unternehmens oder sämtlicher Konzernunternehmen ist hierfür nicht erforderlich.[2] Die "Errichtu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Konstituierung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 66 Der Gesamtbetriebsrat ist wirksam errichtet, wenn auf der konstituierenden Sitzung der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats sowie sein Stellvertreter gewählt sind. Zu der konstituierenden Sitzung hat nach § 51 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens, bzw. der Betriebsrat des größten Betriebs rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechtsstellung des Konzernbetriebsrats

Rz. 4 Der Konzernbetriebsrat ist ein selbstständiges Organ der Betriebsverfassung. [1] Er ist weder den Gesamtbetriebsräten (§ 58 Abs. 1 S. 2 BetrVG) noch im Fall der funktionellen Zuständigkeit der Betriebsräte nach § 54 Abs. 2 BetrVG diesen übergeordnet; ebenso wenig ist der Konzernbetriebsrat an Weisungen und Richtlinien des Gesamtbetriebsrats gebunden.[2] Dies gilt umge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Ersatzmitglieder (Abs. 3)

Rz. 39 Der Betriebsrat hat nach § 47 Abs. 3 BetrVG für jedes Mitglied, das er in den Gesamtbetriebsrat entsendet, mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen. Im Fall der Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder hat er die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. Für jedes einzelne Gesamtbetriebsratsmitglied muss individuell mindestens ein bestimmtes Ersatzmitglied bestellt werde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Zuständigkeit kraft Auftrag

Rz. 29 Die in § 58 Abs. 2 BetrVG normierte Zuständigkeit kraft Auftrag entspricht der Vorschrift des § 50 Abs. 2 BetrVG. Insoweit gelten die dort entwickelten Grundsätze auch für den Konzernbetriebsrat-[1] Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 27 Abs. 3 BetrVG bedarf der Übertragungsbeschluss der Schriftform (§ 126 BGB). Der Beschluss muss für eine wirksame Delegation ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gesamtbetriebsrat bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 16 Unterhalten mehrere Unternehmen neben weiteren Betrieben mit Betriebsräten einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat existiert, wird in jedem Trägerunternehmen des Gemeinschaftsbetriebs ein Gesamtbetriebsrat errichtet. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs entsendet Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat jedes der Trägerunternehmen, da ansonsten eine Mitbest...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 46 Das Arbeitsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Errichtung oder die Beendigung des Konzernbetriebsrats im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 80 ff. ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz des herrschenden Konzernunternehmens (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Wenn die Konzernspitze ihren Sitz im Aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Konstituierung des Konzernbetriebsrats

Rz. 12 Der Konzernbetriebsrat ist in dem Moment errichtet, in dem sich so viele Gesamtbetriebsräte (bzw. gemäß § 54 Abs. 2 BetrVG funktionell zuständige Betriebsräte) der Konzernunternehmen für seine Errichtung ausgesprochen haben, dass die in § 54 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehene qualifizierte Mehrheit erreicht wird.[1] Rz. 13 Im Anschluss an die Errichtung des Konzernbetrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswirkungen von Umstrukturierungen und Übertragungen von Unternehmen(steilen)

Rz. 18 Praxisrelevant sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen auf das Bestehen des Gesamtbetriebsrats und die Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen.[1] Grundsätzlich ist das Bestehen des Gesamtbetriebsrats an den Bestand des Unternehmens geknüpft. [2] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 BetrVG (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Stimmengewichtung im Regelfall (Abs. 7)

Rz. 68 § 47 Abs. 7 BetrVG regelt die Stimmengewichtung der einzelnen Gesamtbetriebsratsmitglieder, wenn sich die Größe des Gesamtbetriebsrats nach der gesetzlichen Grundregel des § 47 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt. Da die entsendenden Betriebe unterschiedlich groß sind, richtet sich die Anzahl der Stimmen nach der jeweiligen Arbeitnehmerzahl des entsendenden Betriebs (§ 47 Abs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Beschlussfassung durch qualifizierte Mehrheit der Arbeitnehmer erforderlich

Rz. 27 Die Errichtung des Konzernbetriebsrats setzt selbstständige Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats voraus. Nicht erforderlich ist die Zustimmung aller Gesamtbetriebsräte, solange die Zustimmung der oder des mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns repräsentierenden Gesamtbetriebsräte/Gesamtbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 12 Der Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat durch Beschluss des Arbeitsgerichts führt mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über den Ausschluss zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss sowie allen weiteren Ausschüssen des Konzernbetriebsrats.[1] Da der Ausschluss des Konzernbetriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewicht der entsandten Konzernbetriebsratsmitglieder

Rz. 12 Im Konzernbetriebsrat findet – ebenso wie im Gesamtbetriebsrat – eine Stimmengewichtung statt. § 55 Abs. 3 BetrVG knüpft das Stimmengewicht der Konzernbetriebsratsmitglieder an das des Gesamtbetriebsrats und bestimmt, dass jedem Mitglied des Konzernbetriebsrats die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrats je zur Hälfte zusteht.[1] Wenn in einem Konze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Voraussetzungen der Pflicht zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Rz. 56 § 47 Abs. 5 BetrVG schreibt die Zusammenfassung von Betriebsräten zur gemeinsamen Entsendung von Gesamtbetriebsratsmitgliedern bei Überschreiten der Grenze von 40 Mitgliedern zwingend vor. Besteht dagegen eine tarifliche Regelung nach § 47 Abs. 4 BetrVG, so schließt diese den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwingend aus. Die Sperrwirkung des Tarifvertrags gilt au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorsitz des Konzernbetriebsrats

Rz. 4 Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Konzernbetriebsrats nach den gleichen Grundsätzen gewählt, die auch für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 1 BetrVG [1]) und den Betriebsrat (§ 26 Abs. 1 BetrVG [2]) gelten (§ 59 i. V. m. § 26 Abs. 1 BetrVG). Die Wahl ist in der konstituierenden Sitzung des Konzern...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats

Rz. 19 Durch Verweisung in § 59 Abs. 1 BetrVG findet die in § 51 Abs. 5 BetrVG enthaltene Generalverweisung auf die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Anwendung. Danach hat der Konzernbetriebsrat innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie der Betriebsrat. [1] Die in § 59 Abs. 1 BetrVG getroffene Festlegun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan

Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit. Er kann auch nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder se...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Abberufung

Rz. 8 Auch wenn die Entsendung der Konzernbetriebsratsmitglieder grundsätzlich für die Amtsperiode des Gesamtbetriebsrats bzw. Betriebsrats [1] erfolgt, ist die Abberufung einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder aus dem Konzernbetriebsrat gleichwohl jederzeit zulässig (§ 57 BetrVG). Sie setzt einen entsprechenden Beschluss des entsendenden Gesamtbetriebsrats (bzw. im Falle de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Abberufung

Rz. 38 Die von den einzelnen Betriebsräten in den Gesamtbetriebsrat entsandten Mitglieder können jederzeit ohne besondere Gründe durch Betriebsratsbeschluss mit einfacher Mehrheit wieder abberufen werden.[1] Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei ihrer Bestellung durch Beschluss.[2] Auch die Abberufung kann analog § 19 BetrVG angefochten werden (BAG, Beschluss v. 16.3.2005...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Zweck der Regelungen des sechsten Abschnitts ist es daher sicherzustellen, dass betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer nicht durch Verlagerung der Leitungsmacht auf die Konzernebene verloren gehen (BAG, Beschluss v. 22.11...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat

Rz. 38 Umstrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der im Konzern organisierten Unternehmen können Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat haben. Zwar bleibt der Konzernbetriebsrat als solches grundsätzlich bestehen, wenn nach Errichtung des Konzernbetriebsrats ein Unternehmen in den Konzern eintritt oder ihn verlässt. [1] Veränderungen innerhalb der Konzernzusammensetzung führen a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie des Stimmengewichts der Mitglieder, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezir...mehr