Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Abschluss/Ausführung

Rz. 47 Gegenüber dem sog. Inverkehrbringen lassen sich der "Abschluss der Arbeiten" oder das "Ausführen der Leistungen" wesentlich einfacher definieren. Die Tätigkeiten müssen zum Ende gekommen und damit "tatsächlich beendet" sein.[143] Auf die (rechtliche) Abnahme kommt es nicht an; sie kann aber "Indizwirkung" entfalten. Beispiel Ein Monteur verursacht noch während der Arbe...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Begriff des Unternehmers

Rz. 12 Der Begriff des Unternehmers bzw. Unternehmens wird weit verstanden. Unternehmer ist nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil gereicht. Ein Unternehmen setzt eine auf Dauer ausgerichtete Vielzahl an Tätigkeiten voraus, die auf einen einheitlichen Zweck ausgerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit a...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehend...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Sonstige Anlagen

Rz. 24 Mit Ziff. 2.3 UHV ist ein Auffangtatbestand geschaffen worden, mit dem alle sonstigen umweltrechtlich relevanten Anlagen erfasst werden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Anlagen des Versicherungsnehmers vom Deckungsschutz erfasst sind, die nach den dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es keine ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Bearbeitungsschaden-Ausschluss nach Ziff. 7.7 AHB

Rz. 52 Der in Ziff. 7.7 AHB enthaltene Bearbeitungsschaden-Ausschluss verfolgt den Sinn, den Versicherer in gewissem Umfang vom unternehmerischen Risiko des Versicherungsnehmers zu befreien. Es handelt sich bei dieser AHB-Regelung um eine Ausschlussklausel. Diese ist eng auszulegen.[145] Der BGH hat – in konsequenter Fortführung des soeben zitierten "Gabelstapler-Urteils" – ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) "Inverkehrbringen"

Rz. 42 Bisher war fraglich, ob der Begriff des "Inverkehrbringens" wirklich geeignet ist, für ausreichende Transparenz zu sorgen. In verschiedenen europäischen Richtlinien bzw. Verordnungen[137] und zahlreichen nationalen gesetzlichen Vorschriften[138] und in verschiedenen vertraglichen Regelwerken wird häufig auf den Begriff des Inverkehrbringens abgestellt. Rz. 43 Die amtli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen, also der Nettozinsaufwand, für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.3 Organträger und Organgesellschaften

Rz. 71 Für Zwecke der Zinsschranke gelten Organgesellschaften und Organträger nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein Betrieb". Das gilt auch für beschränkt Stpfl., die mit einer inl. Betriebsstätte Organträger sind. Der inl. Betrieb besteht dann aus inl. Betriebsstätte und allen Organgesellschaften. Daher ist die Zinsschranke nicht auf der Ebene der einzelnen Organgesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.3 Wann besteht eine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung?

Dazu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen (1 – 4) kumulativ erfüllt sein: Die Lieferung oder sonstige Leistung ist in Deutschland steuerbar (nicht erfasst sind demnach Rechnungen z. B. innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft, Rechnung über nicht-steuerbare Vorgänge (z. B. Schadenersatz) oder nicht im Inland steuerbare Leistungen). Die Lieferung oder Leistung wird von...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.3 Aufhebung der Vorschrift (ab Vz 2024)

Rz. 229a § 8a Abs. 2 KStG ist durch Gesetz v. 22.12.2023 ersatzlos aufgehoben worden.[1] Grund hierfür war die Neufassung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, auf den § 8a KStG in vollem Umfang verweist. Durch diese Neuregelung ist § 8a Abs. 2 KStG überflüssig geworden, da alle in Betracht kommenden Fälle jetzt bereits von § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG erfasst werden. Danac...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.5 Nichtansässigkeit im Bestimmungsmitgliedstaat

Rz. 20 Die Voraussetzung des § 6b Abs. 1 Nr. 2 UStG, wonach der Lieferer in dem Bestimmungsmitgliedstaat weder seinen Sitz noch seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eines Sitzes, einer Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zielt m. E. lediglich auf das Erfordernis hin, dass der Lieferer im Best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Übersicht

Rz. 15 Für den Lieferer gelten folgende Voraussetzungen: Der Lieferer muss ein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt. Es muss eine Vereinbarung bestehen, dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Erwerber erst nach dem Befördern oder Versenden erfolgt. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers müssen dem Lieferer zu Beginn d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Grenzüberschreitende Vorabverständigung (Abs. 4)

Rz. 5 Die Definition der grenzüberschreitenden Vorabverständigung entspricht derjenigen in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU. Mit der inhaltsgleichen Übernahme der Begrifflichkeiten aus der Richtlinie in das nationale Recht soll eine nationale Abweichung vermieden werden.[1] Erfasst sind demnach nur im Vorwege getroffene Vereinbarungen, Mitteilungen oder vergleichbare ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / Zusammenfassung

Überblick Im Notfall, z. B. bei einem Brand, muss sichergestellt sein, dass Personen ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Ebenso müssen Rettungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang möglich sein. Dazu gibt es besondere Anforderungen an die Wege, mit denen ein Gebäude und seine einzelnen Bereiche erschlossen sind. Wie diese Anforderungen im Detail aussehen, hängt von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.2 Unternehmen mit Sitz im Ausland

Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt is...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausschließlichkeitsgebot bei schädlicher Tätigkeit im Ausland

Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Immobilienunternehmen gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG setzt voraus, dass das gesamte Unternehmen ausschließlich grundbesitzverwaltend tätig ist. Denn der Wortlaut des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG verlangt, dass das "Unternehmen" die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllen muss, um diese in Anspruch nehmen zu können. Eine Beschränku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Begriff Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Typische Fälle im Berufsalltag, die eine auswärtige Zweitwohnung erforderlich machen, sind der erstmalige Antritt eines Dienstverhältnisses, der Wechsel des Arbeitgebers, die Versetzung an e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 2 Beginn der Dienstreise

Eine Dienstreise beginnt, wenn die Mitarbeiter sich von der Betriebsstätte des Beschäftigungsunternehmens in dessen Auftrag entfernen oder die Reise unmittelbar von Zuhause aus antreten. Deshalb kann eine Dienstreise auch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer sich von seinem Betrieb entfernt oder zu Beginn seiner Reise gar nicht aufsucht, weil er die Reise unmittelbar von Zuhause...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht

Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15.3.2006[1] Anwendung. Diese Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, die Personenbeförderung mit Fahr...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.4.1 Kriterien für fehlendes Unternehmerrisiko

Umstände, die dem Beschäftigten das Vermögensrisiko einer Erwerbstätigkeit abnehmen, z. B. Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, sprechen gegen ein vom Beschäftigten zu tragendes Unternehmerrisiko und damit für dessen Eingliederung in das Unternehmen des Auftraggebers. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er eine laufende Vergütung erhält, auch wenn deren Höhe teilweise ...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass er einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb[2] nicht erfordert. Rz. 22 Als Kaufmann gilt auch, wer kein Kau...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.5 Inländische Betriebsstätte

Rz. 53 Nach dem Wortlaut muss die Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte sichergestellt sein. Die Begünstigung ist rückwirkend zu versagen, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der Behaltensfrist von einer inländischen in eine ausl. Betriebsstätte verbracht oder der Betrieb in das Ausland verlegt wird. Zu europarechtlichen Bedenken siehe Rz 6 und 6a.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4 Folgen bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte (§ 7g Abs. 4 EStG)

3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1) Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Festst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2 Verbleib in einer Betriebsstätte des inländischen Betriebs

2.6.2.1 Grundsätze bis 31.12.2019 Rz. 49 Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des der Anschaffung bzw. Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte "des Betriebs" verbleiben. Sonder-Betriebsvermögen gehört mit zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft, sodass eine Nutzung insoweit ausreicht. Der Wortlaut spricht von der Nutzung in einer in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.2 Grundsätze ab 1.1.2020

Rz. 49a Voraussetzung für die Begünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu ändern ist, wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.1 Grundsätze bis 31.12.2019

Rz. 49 Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des der Anschaffung bzw. Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte "des Betriebs" verbleiben. Sonder-Betriebsvermögen gehört mit zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft, sodass eine Nutzung insoweit ausreicht. Der Wortlaut spricht von der Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte "des" B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.6 § 7g EStG und Europarecht

Rz. 6 Aus europarechtlicher Sicht ist § 7g EStG dem Grunde nach zwar nicht vor dem Hintergrund einer unzulässigen Beihilfe zu beanstanden.[1] Art. 107 AEUV (= Art. 87 EGV a. F.) enthält ein Verbot staatlicher Beihilfen zugunsten bestimmter Unternehmer, die wegen drohender Wettbewerbsverzerrung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Umfasst sind nach dem Wortlaut "Beihil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (Rz. 89f.), also i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.3 Unschädlichkeit vorzeitigen Ausscheidens

Rz. 50 Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern ist unschädlich, wenn dies durch den Ablauf der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts[1] oder durch höhere Gewalt (z. B. durch Brand, Diebstahl usw.) veranlasst ist. Gleiches gilt bei einem beweglichen Wirtschaftsgut, das gegen ein anderes gleicher oder besserer Qualität umgetauscht wird, weil es mangelhaft ist und nicht im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.3 Verzinsung von Steuernachforderungen

Rz. 79 Gem. § 7g Abs. 4 S. 4 EStG findet § 233a Abs. 2a AO keine Anwendung, sodass bei einer Rückgängigmachung nach Abs. 4 klargestellt wird, dass der Zinslauf bereits 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Vz erfolgt, für den die Änderung vorzunehmen ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.2 Verfahrensrecht (Abs. 4 S. 2 und 3)

Rz. 77 § 7g Abs. 4 S. 2 u. 3, 1. Halbs. EStG ist Rechtsgrundlage für eine Korrektur der entsprechenden Veranlagung; § 7g Abs. 4 S. 3, 2. Halbs. EStG ist eine damit abgestimmte eigenständige Regelung zur Verjährungshemmung (der Terminus "Festsetzungsfrist" umfasst dabei auch eine "Feststellungsfrist"). Die Korrektur kann nach Maßgabe des § 233a AO Verzinsungsfolgen haben; ein...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 5. Nutzung zu Wohnzwecken

Die Räumlichkeiten müssen zu Wohnzwecken genutzt werden können. Dementsprechend ist eine Nutzung zu reinen beruflichen oder geschäftlichen Zwecken nicht ausreichend (z.B. als Betriebsstätte, Büro, Warenlager o.Ä.; vgl. BFH v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360; AEAO zu § 8, Ziff. 4.1).mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris, Köln[*] § 1 Abs. 1 EStG unterwirft alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, der unbeschränkten, allumfassenden Einkommensteuerpflicht. Gleiches gilt gem. § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KStG für Körperschaftsteuersubjekte, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 11 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr