Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Erforderliche Kenntnisse

Rz. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn der Betriebsrat sie im Hinblick auf die betriebliche Situation benötigt, um seine derzeitigen oder künftig anfallenden Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können.[200] Damit wird die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betr...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Festlegung der Teilnehmer

Rz. 117 Die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder wird durch Beschluss des Gremiums festgelegt. Bei der Auswahlentscheidung ist der Betriebsrat dabei nicht frei. Vielmehr muss er seine Entscheidung nach objektiven Kriterien treffen, insbesondere danach, welche Aufgaben und Funktion einzelne Mandatsträger im Betriebsrat wahrnehmen.[215] Zudem ist der Betriebsrat an § 75 Abs. 1...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Ankündigungsfrist

Rz. 120 § 12 Abs. 3 TzBfG bestimmt, dass der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nur verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Rz. 121 Die Berechnung der Ankündigungsfrist unterliegt den allgemeinen Regeln der §§ 186 ff. BGB, so dass es auf den Zugang der Mitteilung beim Arbeitnehmer ankommt.[141] Der ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Telefax

Rz. 99 Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, erfasst regelmäßig auch die Nutzung eines Telefax-Gerätes. Auch hier kommt es auf den betrieblichen Standard und die Erforderlichkeit im Einzelfall an.[173] In größeren Betrieben wird es ausreichend sein, wenn der Betriebsrat lediglich die vorhandene Telefaxanlage des Arbeitgebers mit n...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Grundsatz der Erforderlichkeit

Rz. 78 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht uneingeschränkt. Vielmehr kommt ein Anspruch nur "in erforderlichem Umfang" in Betracht. In der Rechtsprechung richtet sich die erforderliche Einzelfallbeurteilung im Wesentlichen nach den Aufgaben des Betriebsrats, nach der Größe und Beschaffenheit des Betriebs, nac...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Betriebsarzt

Rz. 65 Nach §§ 1, 2 ASiG erfolgt die Bestellung des Betriebsarztes in schriftlicher Form. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Unfallschutzes und umfasst insbesondere die Beratung beimehr

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§ 9 Arbeitsschutz / A. Einführung

Rz. 1 Die derzeitigen Arbeitsverhältnisse und ihr Umfeld unterliegen einem viel größeren Wandel als noch vor einer Generation. Insbesondere mit der nahezu flächendeckenden Einführung des Computers und den damit verbundenen Technologien in die Betriebe hat sich die Struktur der Arbeit erheblich verändert. Die Digitalisierung schreitet immer mehr voran. Alles, was digitalisier...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) "Im Voraus" feststehende Ruhepause

Rz. 38 Nach Ansicht des BAG gehört zum Begriff der Pause, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechung im Voraus feststeht. Ziel dieser Regelung soll es sein, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine Ruhepause zur Verfügung hat, sich hierauf einstellen kann und diese nicht etwa durch kontinuierliche Weiterarbeit überlagert und "vergessen" wird.[44] Allerdings ist es...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 127 Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und in den Betrieben wollen auch Gewerkschaften insbesondere Mitgliederwerbung über moderne Kommunikationswege wie E-Mail, Intranet und Internet betreiben. Rz. 128 Zur Einschätzung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer entsprechenden Nutzung soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Möglichkeiten ge...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Verfahren der Arbeitsbefreiung

Rz. 115 Das Verfahren der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 37 Abs. 6 S. 3–6 BetrVG, die über den Verweis in § 37 Abs. 7 S. 3 BetrVG auch für den Bildungsurlaub gelten. a) Festlegung des Schulungszeitpunkts Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / IV. Laptop

Rz. 209 Ob dem Betriebsrat auch ein tragbarer Personalcomputer (Laptop) zu überlassen ist, richtet sich ebenfalls nach den betrieblichen Standards bzw. nach den konkreten Bedürfnissen des Betriebsrates und seiner Mitglieder.[299] Die Überlassung eines Laptops wird in der Regel nicht erforderlich sein.[300] Ist ein Betriebsratsmitglied im Außendienst tätig oder obliegt ihm di...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Mitbestimmungsrechte

Rz. 112 Die Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems ist mitbestimmungspflichtig, wenn damit programmgemäß Verhaltens- oder Leistungsdaten der telefonierenden Arbeitnehmer erfasst und derart verarbeitet werden, dass Aussagen über deren Verhalten oder Leistung abrufbar sind.[178] Eine betriebliche Regelung der Telefondatenerfassung verstößt nicht gegen das...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Die Grenzen der Verwendung des GPS durch die Betriebspartner

Rz. 38 Zwar wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer bereits durch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschützt; die Vorschrift regelt den Schutz des Arbeitnehmers jedoch nicht erschöpfend. Vielmehr ist stets zu fragen, ob die konkrete Überwachungseinrichtung auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das § 75 Abs. 2 BetrVG schützt, in...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 8. Twitter, Facebook, Xing, WhatsApp-Gruppen etc.

Rz. 106 Die Rechtsprechung hatte sich bislang noch nicht mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zu sozialen Netzwerken zu befassen. In der Literatur finden sich dazu ebenfalls nur vereinzelte kurze Hinweise.[191] Wedde bejaht kurz und knapp einen Anspruch des Betriebsrats auf Nutzung neuer Kommunikationsdienste. Diese Auffassung ist sicherlich zu allgemein. Die Teilnahme ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Festlegung des Schulungszeitpunkts

Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. An diese Notwendigkeiten werden strenge Anforderungen gestellt. Bedeutsam können sie daher regelmäßig nur für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder sein, z.B. bei bes...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VI. Streitigkeiten

Rz. 125 Streitigkeiten über die Bereitstellung der erforderlichen Sach- und Personalmittel des Betriebsrats sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG auszutragen und zu entscheiden. Führen Streitigkeiten über die Kostentragung zu einer wesentlichen Erschwerung der Betriebsratsarbeit, so kann der Betriebsrat ausnahmsweise bei Vorliegen der Vorau...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Erfassung und Aufzeichnung von Telefondaten

Rz. 110 Bei Dienstgesprächen ist die Erfassung der Telefondaten (Zahl, Zeit, Gebühreneinheiten usw.) grundsätzlich zulässig, wenn nur das Verhalten des Arbeitnehmers, nicht aber seine Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist.[173] Für die Zielnummer gilt das nicht, wenn der Gesprächspartner des Arbeitnehmers ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung hat und der Arbei...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Ausschluss von leitenden Angestellten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)

Rz. 10 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das ArbZG nicht auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG anzuwenden. Rz. 11 Leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betriebmehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / D. Einzelne Anwendungsbereiche

Rz. 75 Ist in arbeitsrechtlichen Normen die Schriftform vorgeschrieben, kann diese grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, § 126 Abs. 3 BGB. Rz. 76 Ob und inwieweit im Einzelnen die Schriftform durch die elektronische Form oder die Textform ersetzt werden kann, wird entweder gesetzlich geregelt oder ergibt s...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Nutzung des Internets und des Intranets im Allgemeinen und speziell der Empfang bzw. die Versendung von E-Mails gehören zum betrieblichen Alltag. Die digitalisierte Arbeitswelt geht aber weiter: neue Software wie Office365, Cloud-Produkte oder moderne Dienstleistungsprogramme wie ATOSS, LOGA etc. verbinden Tätigkeiten und Programme auf vielfältigste Weise. Da mit d...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / f) Betriebsvereinbarung als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO?

Rz. 50 Die Aufzählung in Art. 46 Abs. 3 DSGVO ist nicht abschließend (Wortlaut: "insbesondere"). Daher sind auch weitere genehmigungsbedürftige Garantieinstrumente zur Legitimierung von grenzüberschreitendem Datenverkehr denkbar. Als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO kommt insbesondere die Betriebsvereinbarung (bzw. die Gesamt- oder Konzernbetriebsverei...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen

Rz. 26 Wie im Bereich der Videoüberwachung ist auch bei der elektronischen oder biometrischen Zugangskontrolle einer etwaigen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten. 1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 27 Elektronische oder biometrische Zugangskontrollen können die Einführung und die Anwendung technischer Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG darstellen. D...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Mitbestimmungsrecht

Rz. 44 Dass es sich bei der Keylogger-Software um eine technische Einrichtung handelt, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist, dürfte unstreitig sein. Möchte der Arbeitgeber also eine solche Software einsetzen, hat er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu wahren (vgl. Rdn 12 ff.).mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Überwachung

Rz. 79 Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein.[115] Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Schranken der Mitbestimmung

Rz. 19 Steht fest, dass die Einführung der Internet- bzw. E-Mail-Nutzung grundsätzlich mitbestimmungspflichtig ist, stellt sich die weitere Frage, welchen Schranken der Betriebsrat bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechtes unterliegt (in diesem Zusammenhang siehe auch die Ausführungen zur Videoüberwachung, § 5 Rdn 4 ff.) a) Persönlichkeitsschutz Rz. 20 Für den Bereich der mod...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / IX. Homepage des Betriebsrats im Intranet/Internet

Rz. 220 Das LAG Hessen[313] bejaht einen Anspruch des Betriebsrats auf eine eigene Homepage. Das BAG hat sich dieser Entscheidung ausdrücklich angeschlossen.[314] Ist das Intranet das im Unternehmen vorhandene ­übliche Kommunikationsmittel, kann sich der Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben dieses Mediums bedienen.[315] Rz. 221 Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf ein...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die erforderlichen Kenntnisse zur sachgerechten Ausführung des (freiwillig) übernommenen Betriebsratsamtes müssen in aller Regel von den Amtsträgern erst erworben werden. Ohne entsprechende Schulungen können die vielgestaltigen Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Bei modernen Kommunikationsmitteln bzw. moderner Informationstechnik gehört zu den erforderli...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / C. Elektronische und biometrische Zugangskontrollen

Rz. 20 Elektronische Zugangskontrollen erlauben es dem Arbeitgeber, den Zutritt von Arbeitnehmern auf das Betriebsgelände oder zu sonstigen Einrichtungen davon abhängig zu machen, dass sich die Mitarbeiter mit einem bestimmten elektronischen oder biometrischen Schlüssel ausweisen. Der elektronische Schlüssel kann etwa in einer Chipkarte, in einem Magnetstreifen oder in sonst...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. Firmeninterne Social-Media-Plattformen

Rz. 24 Angesichts der steigenden Nutzerzahlen im Bereich Social Media bieten auch immer mehr Arbeitgeber firmeninterne soziale Netzwerke an. Über solche Plattformen können sich Mitarbeiter fachlich und ggf. auch privat austauschen sowie sich selbst präsentieren. Rz. 25 Solche Systeme sind in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs....mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VII. Skype for Business

Rz. 170 Skype for Business (bis 2015 Lync) fasst verschiedene Kommunikationsmedien (Real-time Collaboration, IP-Telefonie, Videokonferenz) in einer einheitlichen Anwendungsumgebung zusammen. Zielgruppen von Skype for Business sind mittlere und große Unternehmen und mit der Einführung von Skype ­for Business Online auch kleinere Unternehmen und Organisationen. Skype for Busin...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / H. Social Media Richtlinien

Rz. 85 Nicht zuletzt wegen der Unbekümmertheit vieler Mitarbeiter im Umgang mit Social Media und der fehlenden Kenntnis damit verbundener Risiken bietet es sich an, den Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen durch verbindliche Richtlinien festzulegen. Es empfiehlt sich dabei, gleichzeitig die Nutzung internettauglicher Geräte zu regeln (näheres dazu siehe § 1 Rdn 1 ff...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VIII. Spracherkennungssysteme

Rz. 218 Dies gilt auch für ein Spracherkennungssystem, mit dem der Einsatz von Büropersonal reduziert wird. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat das zur Durchführung der Aufgaben erforderliche Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird es sich in erster Linie um Schreibkräfte handeln, die die anfallende Schreibarbeit des Betriebsrates erledige...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XII. E-Mail-Verteiler

Rz. 225 Die Zurverfügungstellung und Pflege eines E-Mail-Verteilers durch den Arbeitgeber mit den Mail-Adressen sämtlicher Arbeitnehmer ohne die leitenden Angestellten für den Gesamtbetriebsrat, der im Intranet des Arbeitgebers über eine eigene Seite verfügt, ist ohne besondere Begründung nicht generell für die laufende Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats erforderlich i....mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Überlassung von Mobiltelefonen an den Betriebsrat

Rz. 102 Ein Anspruch des Betriebsrates auf Überlassung von Mobiltelefonen, Smartphones, BlackBerrys usw. besteht in aller Regel nur dann, wenn diese Ausstattung betriebsüblich und zur üblichen Kommunikation innerhalb des Betriebs erforderlich ist.[91] Abzustellen ist dabei aber stets auf die Umstände des Einzelfalls, nämlich darauf, ob die individuelle Betriebsorganisation z...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Verstoß wegen der Nutzung sozialer Netzwerke

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann sich vertragswidrig verhalten, wenn er soziale Netzwerke am Arbeitsplatz entgegen einem Verbot nutzt oder sich nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers hält. Das Verbot der Privatnutzung kann der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aussprechen. Nur wenn die Gestattung unter Bedingungen erfolgt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 A...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Durchführung der Mitbestimmung

Rz. 194 Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt im Regelfall im Wege der Betriebsvereinbarung.[276] Möglich sind auch formlose Regelungsabreden. Rz. 195 Checkliste: Unterrichtung des Betriebsratsmehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 8. Betriebsratsbeteiligung und Beweisverwertung

Rz. 153 Der Betriebsrat muss bei dem Ausspruch einer Abmahnung nicht beteiligt werden (vgl. Rdn 76). Allerdings besteht die Pflicht, den Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor dem Ausspruch einer ordentlichen und/oder fristlosen Kündigung anzuhören. Werden Arbeitnehmer ohne ihre Kenntnisse überwacht, um sie des Missbrauchs zu überführen, kann dies unter Umständen zu einem Beweisv...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Mobiltelefone

Rz. 211 Das Smartphone zählt zu den Sachmitteln i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG.[303] Mit dem Hessischen LAG[304] ist davon auszugehen, dass das Zurverfügungstellen von Mobiltelefonen für alle Betriebsratsmitglieder für ihre gesetzlichen Aufgaben geeignet, nützlich und sinnvoll ist. Hierdurch wird die Erreichbarkeit der Betriebsratsmitglieder für die Beschäftigten und die Kommunik...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 120 Muster 4.2: BV zur Überlassung von Mobiltelefonen u.a. Muster 4.2: BV zur Überlassung von Mobiltelefonen u.a. … Betriebsvereinbarung zur Nutzungsüberlassung von Mobiltelefonen, Tablet-Computern, BlackBerrys, iPhone oder iPad zwischen _________________________ – Unternehmer – und _________________________ – Betriebsrat – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand Diese Betriebsv...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Kündigung

Rz. 85 Ob die Verwendung des Autotelefons zu privaten Zwecken vertragswidrig und damit kündigungsrelevant ist, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich sogar den Ausspruch einer frist...mehr