Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

4.1.1 Information des Betriebsrats Rz. 136 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2 Verfahren

4.2.2.2.1 Allgemeines Rz. 148 In der Einigungsstelle sollen sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat zunächst Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreiten (§ 112 Abs. 3 BetrVG). In der Regel informieren sie den Einigungsstellenvorsitzenden dabei auch über den Verhandlungsstand. Der Vorsitzende wird dadurch in aller Regel schon Entwürfe für Interessenausgleich und Sozialp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Einigungsstelle

4.2.2.1 Anrufung, Besetzung Rz. 143 Gemäß § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat die Einigungsstelle sowohl wegen eines Interessenausgleichs als auch wegen eines Sozialplans anrufen. Die Einigungsstellenverfahren wegen des Interessenausgleichs und wegen des Sozialplans müssen nicht notwendig zeitgleich vor derselben Einigungsstelle durchgeführt werden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4 Zustandekommen eines Interessenausgleichs

5.1.4.1 Namensliste Rz. 170 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Inhalt der Auswahlrichtlinie

2.3.1 Grundsätze Rz. 6 Im Rahmen des § 95 Abs. 1 BetrVG sind dem Inhalt einer Auswahlrichtlinie unter Berücksichtigung der allgemeinen Begriffsbestimmung keine wesentlichen Grenzen gesetzt. Im juristischen Schrifttum wird allenfalls die – im Ergebnis indes allein akademische – Frage erörtert, ob dem Arbeitgeber durch die Auswahlrichtlinie ein Ermessensspielraum für die von ih...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Sozialplannormen

3.2.1 Geltungsbereich von Sozialplänen Rz. 47 Der Geltungsbereich eines Sozialplans wird üblicherweise in den Eingangsbestimmungen eines Sozialplans umschrieben. Er hängt aber auch von dem auf Arbeitnehmerseite stehenden Gremium ab, dessen Kompetenz grundsätzlich auf die von ihm vertretenen Mitarbeiter beschränkt ist. 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsberei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG das Zustandekommen und der Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan normiert sind, statuiert § 112a BetrVG weitere Voraussetzungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Der Sozialplan im Insolvenzverfahren

Für den Sozialplan im Insolvenzverfahren gelten nach der Insolvenzordnung folgende Besonderheiten: 5.2.1 Aufstellung mit Insolvenzverwalter Rz. 173 Statt des Arbeitgebers ist der Insolvenzverwalter Partner bei der Sozialplanaufstellung. 5.2.2 Ermessensgrenzen der Einigungsstelle Rz. 174 Die gemäß § 112 Abs. 5 BetrVG geltenden Ermessensgrenzen für den Spruch der Einigungsstelle g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt von Sozialplannormen

3.2.2.1 Allgemeines Rz. 62 In dem Sozialplan wird bestimmt, welche Nachteile der Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung in welcher Form und mit welchem Umfang ausgeglichen werden. Daher sind Leistungen eines Sozialplans nicht als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes anzusehen, sondern lediglich als Ausgleichs- und Überbrückungsleistungen (BAG, Urteil v. 9.11.1994...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sozialplan

3.1 Allgemeines 3.1.1 Begriff Rz. 26 Unter einem Sozialplan versteht § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Einigung über den Ausgleich oder die Minderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der Durchführung der geplanten Betriebsänderung voraussichtlich entstehen werden. Während mit dem Interessenausgleich die Betriebsänderung selbst gestaltet werden kann, r...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4 Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

5.2.4.1 Widerruf Rz. 178 Ist ein Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden, so kann er gemäß § 124 Abs. 3 InsO sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere dann den Widerruf zu erklären, wenn der in Rede stehende Sozialplan ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt des Interessenausgleichs

2.2.1 Allgemeines Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst soll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren bei Interessenausgleich und Sozialplan

4.1 Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 4.1.1 Information des Betriebsrats Rz. 136 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsaussc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Aufstellung mit Insolvenzverwalter

Rz. 163 Statt des Arbeitgebers ist der Insolvenzverwalter Partner bei der Verhandlung des Interessenausgleichs.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 165 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.2 Sozialplanregelungen

Rz. 65 Sozialpläne können beispielsweise Regelungen enthalten über Angebote anderer Arbeitsplätze und deren Zumutbarkeit Ausgleiche für Nachteile infolge von Versetzungen (insbesondere Pendlerzuschuss, Umzugskostenzuschuss, Entgeltausgleich), Ansprüche auf Qualifizierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Arbeitsverwaltung (vgl. § 110 ff. SGB III), Dauerregelungen zum Ausgleich vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.9 Tarifverträge

Rz. 97 Werden in Tarifverträgen Abfindungen festgelegt (insbesondere in Rationalisierungsschutzabkommen oder in Tarifsozialplänen), so sollte bereits dort das Verhältnis zu Sozialplanabfindungen geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, so empfiehlt sich eine Regelung im Sozialplan. Im Zweifel werden aber auch, wenn eine ausdrückliche Regelung unterlassen wurde, die Abfindunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.8.2 Individualabfindung

Rz. 95 In der Praxis kommt es zuweilen vor, dass Arbeitnehmer ihre Kündigung aufgrund Betriebsänderung gerichtlich anfechten und sich vor dem Gericht mit dem Arbeitgeber vergleichen. Spricht der Arbeitgeber in einem solchen Vergleich eine Abfindung zu, obwohl der Arbeitnehmer auch aus dem Sozialplan einen Anspruch auf Abfindungen hat, so ist – wenn keine ausdrückliche Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7 Änderungen des Sozialplans

Rz. 36 Grundsätzlich bindet ein für eine bestimmte Betriebsänderung einmal aufgestellter Sozialplan und kann nicht einseitig von einer Betriebspartei geändert werden. Die Rechtsprechung hat Grundregeln festgelegt, die für die Änderung von Sozialplänen gelten (grundlegend BAG, Beschluss v. 10.8.1994, 10 ABR 61/93). 3.1.7.1 Einvernehmliche Änderung Rz. 37 Dauerregelungen und zei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.7 Pfändungsschutz

Rz. 93 Auf einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan findet der Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO Anwendung. Danach kann nur der Betrag gepfändet werden, der die Summe übersteigt, die der Schuldner während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seines Lebenspartners, seines früheren Lebenspartners s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7.4 Austausch der Betriebsänderung

Rz. 44 Die vorstehenden Ausführungen gelten dann, wenn die Betriebsänderung so wie im Interessenausgleich und Sozialplan vorgesehen durchgeführt wird. Kommt es dagegen zu Abweichungen – z. B. weil der Betrieb nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, nur teilweise, sondern ganz stillgelegt wird – kann jede Partei verlangen, dass ein neuer Sozialplan aufgestellt wird.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 50 Der Sozialplan gilt grundsätzlich von seinem Abschluss bis zur Umsetzung der Maßnahme, einzelne Ansprüche können schon nach ihrer Rechtsnatur auch über das Ende der Betriebsänderung hinaus gelten (z. B. Umzugs-, Pendlerregelungen, Qualifizierungsansprüche, Transfergesellschaft). Der zeitliche Geltungsbereich kann im Sozialplan im Übrigen auch geregelt werden. Der Sozial...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.6 Verjährung, Verfall

Rz. 92 Abfindungsansprüche aus Sozialplänen, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen worden sind, verjähren in 30 Jahren (BAG, Urteil v. 30.10.2001, 1 AZR 65/01), Abfindungsansprüche aus Sozialplänen, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen worden sind, in 3 Jahren (vgl. § 195 BGB). Gelten für Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer aus ihrem Arbeitsvertrag tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.5 Betriebsveräußerung

Rz. 172 Die dargestellten Besonderheiten gelten auch dann, wenn eine geplante Betriebsänderung erst im Anschluss an eine Betriebsveräußerung in der Insolvenz durch den Erwerber durchgeführt werden soll. Auch in diesem Fall kann der Insolvenzverwalter beantragen festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag genau bezeichneter Arbeitnehmer dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4.1 Widerruf

Rz. 178 Ist ein Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden, so kann er gemäß § 124 Abs. 3 InsO sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere dann den Widerruf zu erklären, wenn der in Rede stehende Sozialplan die absolute und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.3 Bezugnahmeklauseln

Rz. 66 Sollen andere Regelungen Teil des Sozialplans werden, müssen sie nicht Wort für Wort in den Sozialplan abgeschrieben werden. Auch in Ansehung der Schriftform genügt, wenn im Sozialplan auf die andere Regelung (z. B. Betriebsordnung) Bezug genommen wird.[1] Solche Bezugnahme muss nach Ansicht des BAG allerdings statisch sein und darf nicht dynamisch auf die andere Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3.2 Masseverbindlichkeit

Rz. 177 Bei Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan handelt es sich um Masseverbindlichkeiten (§ 123 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 55 InsO). Die Zwangsvollstreckung in die Masse ist nicht zulässig. Der Insolvenzverwalter soll mit Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 Satz 1 InsO Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen zahlen, sooft hinreichend Barmittel in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Regelung eines Personalabbaus

Rz. 10 Mit einer geplanten Betriebsänderung ist sehr häufig ein Personalabbau verbunden. In solchen Fällen kann im Rahmen eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, dass bestehende Arbeitsverträge geändert, aufgehoben oder gekündigt werden. Neben pauschal umschriebenen Maßnahmen können in einem Interessenausgleich auch konkrete personel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Steuerliche Fragen

Rz. 89 Abfindungen, die nach einem Sozialplan wegen Entlassungen gezahlt werden, sind steuerpflichtiges Einkommen. Abfindungen zählen jedoch steuerrechtlich nach wie vor als Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu den außerordentlichen Einkünften. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG ist die darauf entfallende Einkommensteuer nach einer sogenannten Fünftelungsregelung zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.8.3 Gesetzliche Abfindungsoption nach § 1a KSchG

Rz. 96 Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen einer durch Sozialplan geregelten Betriebsänderung (und damit betriebsbedingt), muss er in der Kündigungserklärung grundsätzlich überhaupt keine Kündigungsgründe mitteilen. Verfährt er so, kann im Rahmen der geregelten Voraussetzungen lediglich ein Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers auf eine Abfindung aus dem So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7.1 Einvernehmliche Änderung

Rz. 37 Dauerregelungen und zeitlich fortlaufende Regelungen können Arbeitgeber und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung ändern (BAG, Urteil v. 24.3.1981, 1 AZR 805/78; BAG, Beschluss v. 10.8.1994, 10 ABR 61/93). Bei Änderungsvereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer sind die Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG, Urteil v. 5.10.2000...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Arbeitsplätze (Nr. 4)

Rz. 14 Unter Arbeitsplatz ist der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers in räumlich-funktionaler Hinsicht zu verstehen. Arbeitsplatz ist also der Bereich, in dem der Arbeitnehmer im Rahmen seiner ihm zugewiesenen Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Arbeitssystems tätig wird. Die Definition umfasst damit auch die Anordnung und Gestaltung der Arbeitsmittel, die Licht-, Luft- un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.5 Sozialversicherungspflicht

Rz. 91 Bei Sozialplanabfindungen handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV (BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 20/88). Entsprechend unterliegen sie nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Zahlung einer Abfindung möglicherweise zum Ruhen oder zeitweisen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Vermittlungsverfahren

Rz. 164 Anders als im herkömmlichen Verfahren kommt eine Vermittlung während des Insolvenzverfahrens durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur dann in Betracht, wenn dieser gemeinsam vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vor Anrufen der Einigungsstelle um Vermittlung gebeten wird (§ 121 InsO).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.2 Kündigungsfrist

Rz. 171 Für den Insolvenzverwalter gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere gesetzliche Kündigungsfristen oder eine längere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sind unerheblich. Gleiches gilt für den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung. Die 3-monatig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 48 Der Sozialplan wird – wenn es sich nicht um einen "unechten" Rahmensozialplan handelt – grundsätzlich für eine bestimmte Maßnahme vereinbart. Er gilt dann im Zweifel für diejenigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind. Äußerste Grenze der räumlichen und sachlichen Geltung ist bei Sozialplänen, die der Betriebsrat abgeschlossen hat, der Betrieb. Denn die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3.1 Begrenzung des Sozialplanvolumens

Rz. 175 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 123 Abs. 1 InsO das Volumen des Sozialplans auf 2 ½ Monatsverdienste der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer begrenzt. Hierbei handelt es sich um eine absolute Grenze mit der Folge, dass ein Sozialplan, der sie überschreitet, insgesamt, d. h. sowohl gegenüber den übrigen Gläubigern als auch gegenüber dem Schu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4.2 Insolvenzforderung

Rz. 180 Bei Ansprüchen aus Sozialplänen, die innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurden, handelt es sich um bloße Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO (LAG Köln, Urteil v. 2.3.2001, 12 Sa 1467/00).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 1 Einführung und Systematik

Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung [1] sowie der Fortbildung [2] und Umschulung [3] auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Voraussetzung ist ferner, dass die Maßnahmen unter didaktischen Gesichtspunkten ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.1 Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] besteht im Bereich der Berufsausbildung[2] in anerkannten Ausbildungsberufen nur ein geringer Gestaltungsspielraum für die Mitbestimmung hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung[3] oder hinsichtlich der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen.[4] Es kommen insoweit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2 Berufsbildung

Während dem Betriebsrat im Allgemeinen in Angelegenheiten der betrieblichen und der vom Betrieb unterstützten außerbetrieblichen Berufsbildung lediglich ein Mitberatungsrecht zusteht[1], ist ihm in Teilbereichen ein stärkeres Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden.[2] 2.1 Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.8 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen.[1] Streitigkeiten über die Durchführung der Berufsbildung, über die Durchführung sonstiger Bildungsmaßnahmen und über die Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.4 Bestellung von Ausbildern

In größeren Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nicht in Person durchführt, sondern gemäß § 28 Abs. 2 BBiG, § 22 Abs. 2 HandwO für die verantwortliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte Ausbilder bestellt. Der Betriebsrat kann der Bestellung gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG widersprechen, wenn er die persönliche und fachlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.2 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Der Begriff der sonstigen Bildungsmaßnahme gewinnt seinen konkreten Inhalt aus der Abgrenzung einerseits zu den mitbestimmungspflichtigen Berufsbildungsmaßnahmen und andererseits gegenüber der bloßen Einweisung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, mit der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.3 Mitbestimmung bei der Teilnehmerauswahl

Beim Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Teilnehmern an betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen oder sonstigen Bildungsmaßnahmen[1] ist Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Betriebsrat zusammen mehr Arbeitnehmer für die Teilnahme vorschlagen, als Plätze zur Verfügung stehen. Nur in diesen Fällen muss eine Auswahl getroffen werden. Lehnt der Arbeitgeber eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.7 Berufsbildungsmaßnahmen bei drohendem Qualifizierungsdefizit

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen zu. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer ändern und aus diesem Grund ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der künftigen A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.5 Abberufung von Beauftragten

Der Betriebsrat kann die Abberufung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung beauftragten Person verlangen.[1] Voraussetzungen für ein derartiges Verlangen können die fehlende persönliche oder fachliche Eignung bzw. die Vernachlässigung von Aufgaben durch den Beauftragten für die betriebliche Berufsausbildung sein.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.6 Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

Aufgrund des § 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Berufsbildungsbedarf ermittelt. Zum einen muss der Arbeitgeber darlegen, welches Qualifikationsniveau im Betrieb derzeit besteht und welche Berufsbildungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden, zum anderen muss er beschreiben, welchen betrieblichen Qualifikationsbedarf er er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr