Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Heilung nach § 543 II 2 und 3.

Rn 23 Gem II 2 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigungserklärung vollständig befriedigt wird. Teilzahlungen genügen auch bei geringem Restbetrag nicht (BGH NJW 16, 3437 [BGH 24.08.2016 - VIII ZR 261/15]; BGH IMR 17, 476). Die Kündigung wird gem II 3 unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Aufrechnungslage (§ 387) bestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 13 Ein Anerkenntnis kann auch lediglich als einseitige tatsächliche Erklärung des Schuldners ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen erfolgen. Dann soll es von seinem Zweck her nur dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzeigen, damit dieser von Zwangsmaßnahmen Abstand nimmt bzw ihm der Beweis erleichtert wird (München 8.5.19 – 20 U 4223/18, juris Rz 4). Der Schuldn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Eine Duldungspflicht besteht nach § 555d II 1 nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter (§ 535 Rn 90 ff), seine Familie oder einen Angehörigen (Rn 4) seines Haushaltes (= seiner Mieträume) eine vom Mieter zu beweisende (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 16) Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Prozessuales.

Rn 21 Die Ausgleichspflicht kann bei Errechnung eines bestimmten Betrages im Wege der Leistungsklage erhoben werden, wobei der Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO gegeben ist (BGH NJW 92, 364). Möglich ist auch ein unbezifferter Antrag, wonach der Wert der Leistungen durch einen Feststellungsantrag zu klären ist (BGH NJW-RR 90, 1220 [BGH 27.06.1990 - IV ZR 104/89]), mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 15 Bei einem Verstoß gg die Rechtspflichten aus I–III ist ein geschlossener Darlehensvertrag nicht etwa nichtig. Es kommt bei einer fehlerhaften, dh einer aus Sicht ex ante nicht mehr vertretbaren Finanzierungsberatung vielmehr nur ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus §§ 280 I, 311 (Harnos BKR 18, 99, 103 f; Buck-Heeb BKR 15, 177, 182; Buck-Heeb/Lang ZBB 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Probezeit, Abs 3.

Rn 4 III soll den Abschluss von unbefristeten Probearbeitsverhältnissen fördern, indem er dem ArbG und ArbN in der Anfangsphase die Möglichkeit kurzfristiger Kündigung einräumt. Das Arbeitsverhältnis kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, ohne dass bestimmte Kündigungstermine einzuhalten sind. Die Probezeit muss entweder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung; pers Anwendungsbereich.

Rn 1 Die nicht durch die VerbrKrRL 2008 veranlasste Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts auf Existenzgründer (Grädler/Marquart ZGS 08, 50; Schünemann/Blomeyer JZ 10, 1156), die sich von einem Unternehmer ein Darlehen (§ 491 I), einen Zahlungsaufschub o eine sonstige Finanzierungshilfe (§ 506 I) gewähren lassen o mit diesem ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zurückweisung.

Rn 3 Die unverzügliche (§ 121) Zurückweisung nach I 2 macht die Erklärung des Zessionars ungültig. Sie muss erkennbar wg fehlender Abtretungsurkunde erfolgen (BGH NJW 07, 1269, 1272 [BGH 24.11.2006 - LwZR 6/05]). Durch spätere Berufung auf § 410 können die Verzugsfolgen für die Zukunft ausgeschlossen werden (BGH NJW 69, 1110). Über die gesetzlichen Fälle Kündigung u Mahnung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 12 II, III DIRL; sie regelt die praktisch bedeutsame Verteilung der Beweislast im Falle eines Mangels. Strukturell ähnl Vorschriften finden sich etwa in §§ 312k II, 361 III, 477. Sie sollen die Rechtsdurchsetzung erleichtern, indem sie dem Unternehmer den Beweis solcher Umstände auferlegen, die sich in seiner Sphäre ereignet ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2132 BGB – Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung.

Gesetzestext Veränderungen oder Verschlechterungen von Erbschaftssachen, die durch ordnungsmäßige Benutzung herbeigeführt werden, hat der Vorerbe nicht zu vertreten. Rn 1 Der Vorerbe haftet (auch angesichts des § 2130) nicht für die gew Abnutzung von Nachlassgegenständen. Wegen § 2131 ist eine Nutzung, die den sonstigen Gepflogenheiten des Vorerben entspricht, als gewöhnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerlegung.

Rn 6 Die Beweislast für die Unvererblichkeit liegt bei demjenigen, der sie bzw einen entspr Willen des Erblassers behauptet (Karlsr ZEV 09, 34 [OLG Karlsruhe 19.11.2008 - 7 U 8/08]). Ergibt sich, dass der Erblasser die Vererblichkeit des Nacherbenrechts ausgeschlossen hat, so muss weiter im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob damit die Vor- und Nacherbschaft insgesamt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Empfangsbekenntnisse (Nr 12 Hs 2).

Rn 98 Gem Nr 12 Hs 2 sind vorformulierte Empfangsbekenntnisse (Wissenserklärung, § 368) vom Verbot der Nr 12b ausgenommen, sofern sie gesondert unterschrieben oder mit einer gesonderten qualifizierten Signatur versehen sind (BGH ZIP 19, 376 Rz 33; U/B/H/Habersack § 309 Nr 12 Rz 24). Danach ist keine besondere Urkunde erforderlich (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 12 Rz 20). Jedoch mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verschulden.

Rn 19 Die subjektive Vorwerfbarkeit der unerlaubten Handlung (Verschulden) ist Voraussetzung der Haftung nach § 823 (zu anderen Haftungsmodellen Vor §§ 823 ff Rn 9 ff); die Darlegungs- und Beweislast trifft grds den Geschädigten (zu Modifikationen insb Rn 201, 204, 236 sowie – de lege ferenda – Rother NJ 12, 317, 321 ff). Das Verschulden muss sich auf Tatbestand und Rechtswi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels gem § 536b S 2.

Rn 6 Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Mieters bestehen die Rechte aus §§ 536, 536a nur bei arglistigem Verschweigen des Vermieters. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Mieter unbeachtet gelassen hat, was jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW-RR 07, 1021) bzw bei oberflächlicher Betrachtung sofort aufgefallen wäre (Ddorf ZMR 94, 403). Den Mieter trifft keine Erkund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wortlaut.

Rn 3 Allen Abs von § 630h ist gemeinsam, dass sie – bezogen auf unterschiedliche Merkmale der Haftungs- und Schadensersatznormen – zu Gunsten des Patienten und entsprechend den in der Rspr entwickelten Grundsätzen die Beweislast umkehren. Dass der Gesetzgeber nicht ausdrücklich den Begriff der ›Beweislastumkehr‹ gewählt hat, sondern auf denjenigen der ›Vermutung‹ (§ 292 ZPO)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 237 BGB – Bewegliche Sachen.

Gesetzestext 1Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden. 2Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden. Rn 1 Bei Verpfändung beweglicher Sachen sieht das Gesetz im Vergleich zu Wertpapieren einen auf den Schätzwert (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzungen.

Rn 14 Der Patient muss das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nachweisen. Auf eine Legaldefinition des groben Behandlungsfehlers (§ 823 Rn 221) hat der Gesetzgeber ebenso verzichtet wie auf die berechtigte Forderung nach einer Erstreckung der Beweislastumkehr auch auf einfache Behandlungsfehler. Ein grober Behandlungsfehler kann auch in einem groben Verstoß gg Befunde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerlegung.

Rn 6 Eine Auslegung zugunsten des Fortbestandes der Nacherbschaft und der eingesetzten Nacherben kommt in Betracht, wenn die Abkömmlinge des Vorerben die Erbschaft ausschlagen, für erbunwürdig erklärt werden oder einen Erbverzicht erklären, oder die eingesetzten Nacherben dem Erblasser näherstehen als die Abkömmlinge des Vorerben (BGH NJW 80, 1276; 81, 2743 [BGH 08.07.1981 - I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragswidrige Doppeltätigkeit.

Rn 5 Die vertragswidrige Doppeltätigkeit des Maklers hat die Verwirkung des Vergütungs- und des Aufwendungsersatzanspruchs zur Folge. Das gilt in Bezug auf jeden Maklervertrag, also für beide Verträge, falls der Makler sowohl im Hinblick auf den Auftraggeber als auch auf einen anderen Vertragspartner vertragswidrig tätig war. Die subjektiven Voraussetzungen bedürfen bei vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Keine Wiederholungsgefahr.

Rn 9 Nach III ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn Wiederholungsgefahr nicht besteht (III Nr 1), der Anspruch verwirkt ist (III Nr 2) oder die Täterinteressen überwiegen (III Nr 3). Rn 10 Wegen des präventiven Charakters der Norm ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn keine weiteren Gewalttaten zu besorgen sind, mithin keine Wiederholungsgefahr besteht. Durch die Gesetzesform...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Vermutung des § 558d III.

Rn 20 Nach § 558d III wird iSv § 292 ZPO vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel – wenn ein Mietspiegel als solcher anzusehen ist (dazu § 558d Rn 5 ff) – bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Vermutungswirkung kann von dem Prozessgegner nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden (§ 292 1 ZPO). Die Vermutung ist durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Relativer Erbverzicht (Abs 1).

Rn 2 I behandelt den erklärten relativen Erbverzicht und bestimmt, dass im Zweifel der Verzicht nur anzunehmen ist, wenn als Rechtsfolge derjenige, zugunsten dessen verzichtet wurde, Erbe wird. Der Verzicht ist aufschiebend bedingt und soll nur wirksam werden, wenn der mit ihm beabsichtigte Zweck eintritt. Tritt die Bedingung nicht ein, ist der Verzicht unwirksam. Ist er zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 7 Der Geschäftsführer einer berechtigten GoA kann wie ein Beauftragter (§ 670) Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte (Fahrtkosten für den Rücktransport eines Instruments, BAG NJW 12, 797 [BAG 20.09.2011 - 9 AZR 344/10]). Auf den Erfolg der Aufwendungen kommt es dabei nicht an. Das Risiko trägt der Geschäftsherr. Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenbeweis (Nr 5b).

Rn 30 Nr 5b erfordert einen ausdrücklichen, unzweideutigen, für den rechtsunkundigen Durchschnittskunden ohne weiteres verständlichen Hinweis darauf, dass ihm der Nachweis offensteht, es sei im konkreten Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden (bzw Wertminderung) entstanden (BGH NJW 10, 2122 [BGH 14.04.2010 - VIII ZR 123/09]; 06, 1056, 1059 [BGH 23.11.2005 - V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 23 Die Beweislast für den Grund und die Rechtzeitigkeit der Kündigung trifft den Kündigenden. Beim Nachweis einer objektiven Pflichtverletzung soll aber das für die Wichtigkeit des Grundes etwa nötige Verschulden nach § 280 I 2 zu vermuten sein (BGHZ 150, 366, 372). Rn 24 Die Kündigung bedarf idR keiner Begründung (Rn 15). Im Prozess muss der Kündigende aber den Grund vort...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Ansprüchen des Darlehensgebers bei Verstoß gg § 505 I 2 (Abs 2).

Rn 9 Aus einer Verletzung des Darlehensvertrags durch vollständige o teilweise Nicht- o verspätete Erfüllung von Pflichten durch den Darlehensnehmer, die mit dem Verstoß gg das Abschlussverbot gem I 2 in Kausalzusammenhang steht, kann der Darlehensgeber keinerlei Rechte, etwa auf Verzugszinsen, Ersatz von Rechtsverfolgungskosten o eines Nichterfüllungsschadens (Vorfälligkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 47 § 254 begründet keine Einrede, sondern eine vAw zu beachtende Einwendung. Das wird aus der Verwandtschaft der Vorschrift mit § 242 gefolgert (BGH NJW 00, 217, 219 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96] mN). Rn 48 Die Beweislast für die eine Anspruchsminderung begründenden Umstände trifft den Schädiger (BGHZ 91, 243, 260; BGH NJW 00, 664, 667). Doch soll der Geschädigte an der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.

Rn 3 Maßgebend für die Pfändbarkeit ist zunächst das Vollstreckungsrecht. Die Pfändungsverbote und -schranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 grds auch als Aufrechnungsverbote, zB: § 850a Nr 3 ZPO (LAG Hamm ArbuR 06, 74); § 850b I ZPO (BGHZ 35, 317; 197, 326; NJW 97, 1441; NJW-RR 02, 1513); § 850c ZPO (BGHZ 197, 326; NJW-RR 07, 1553); auch § 1629 III mit § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeines.

Rn 23 Für die Verjährung der Kondiktionsansprüche aus § 816 gelten die allg Grundsätze (hierzu § 812 Rn 108). Darlegungs- und beweisbelastet für die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 816 ist ebenso wie bei § 812 der Bereicherungsgläubiger (iE zur Beweislast § 812 Rn 109). Das betrifft auch die Wirksamkeit der Verfügung (§ 816 I 1) und deren Unentgeltlichkeit (§ 816 I 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Rn 15 Zur Gebrauchsüberlassung an Dritte s § 540 Rn 2–7. Eine Gebrauchsüberlassung liegt auch vor, wenn der Mieter nicht verhindert, dass der Untermieter seinerseits unbefugt weitervermietet (Hamm NJW-RR 92, 783 [OLG Hamm 17.01.1992 - 30 U 36/91]). Familienangehörige sind nicht Dritte (BGH NJW 93, 2528 [BGH 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93]). Rn 16 Hat der Mieter einen vertragliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltung des § 2077 (Abs 2).

Rn 2 Bei einseitigen Verfügungen ist § 2077 über § 2299 II 1 anwendbar. Vertragsmäßige Verfügungen des Erblassers zugunsten seines Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartners (§ 10 V LPartG; zum Versprechenden vgl § 1 III LPartG) in einem Erbvertrag werden gem I iVm § 2077 I, II im Zweifel (§ 2077 III) unwirksam, wenn es zur Scheidung bzw Auflösung kommt. Bei vertragsmäßigen we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zumutbarkeit.

Rn 34 Zumutbar ist der Änderungsvorbehalt, wenn das Interesse des Verwenders an der Änderung das Interesse des Kunden daran überwiegt, gerade die versprochene Leistung zu erhalten (BGH NJW-RR 08, 134; BAG ZIP 23, 544 Rz 28; MüKo/Wurmnest § 308 Nr 4 Rz 8). Es gilt ein generalisierend typisierender Maßstab (W/L/P/Dammann § 308 Nr 4 Rz 24). Nach der Rspr muss die Änderungsklaus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Herausgabepflicht des Vorerben (Rechtsgrundlage: § 2130 I 1) beschränkt sich auf den Überrest (§ 2138 I). Dies sind die beim Nacherbfall tatsächlich in der Hand des Vorerben noch vorhandenen Nachlassbestandteile einschließlich noch vorhandener Surrogate (BGH NJW 99, 515 [BVerwG 16.07.1998 - BVerwG 7 C 36/97]), beides in dem Zustand, in dem sie sich beim Nacherbfall ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Subjektiver Tatbestand.

Rn 16 Die Norm ist nach hM um das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der positiven Kenntnis des Vertragspartners davon, dass es sich bei dem fraglichen Gegenstand um das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen des Ehegatten handelt, zu ergänzen (BGH FamRZ 13, 948). Er muss die Verhältnisse kennen, aus denen sich die Identität von Einzelgegenstand und Gesamtvermögen ergibt (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen des ArbG zur Unterbindung (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz setzen voraus, dass (sexuelle) Belästigung tatsächlich erfolgt ist und der ArbG davon Kenntnis hat. Auch Untätigkeit oder Belästigung durch den ArbG selbst werden von 1 erfasst. Arbeitsplatz ist funktional und umfasst auch dienstliche Veranstaltungen wie Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 2 Es bestehen jedoch hinsichtlich des Verbots des Abzugs von Zinsen auch Ausnahmen. Ist der Schuldner gesetzlich zur Leistung gezwungen, wie zB bei Gefährdung der Sicherheit der Hypothek nach § 1133 S 3 oder bei vorzeitiger Rückgabe des Pfandes bei einer Rechtsverletzung seitens des Pfandgläubigers nach § 1217 (Staud/Bittner/Kolbe § 272 Rz 3; Erman/Artz § 272 Rz 1), lässt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Auskunft in unzureichender Form (§ 556g Ia 4).

Rn 21 Hat der Vermieter die Auskunft erteilt, aber nicht in Textform (§ 556g IV), so kann er sich auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete erst dann berufen, wenn er die Auskunft in Textform (§ 556g IV) nachgeholt hat. Die Beweislast für die Erteilung der Auskunft (idR mündlich), trägt der Vermieter (BTDrs 19/4672, 28). Wird der Beweis nicht geführt, gilt § 556 Ia 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterrichtungspflicht (Abs 1, 4).

Rn 1 Die Art 5 u 6 VerbrKrR 2008 umsetzende, halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift führt für alle Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 I) u -vermittlungsverträge (§ 655a) vorvertragliche Informationspflichten ein. Der Umfang der Pflichten ist zu kritisieren (Zapf ZEuP 16, 656, 672 ff); der Darlehensnehmer droht durch die Masse an zT unwichtigen Informationen den Blick für das We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele (Abs 2).

Rn 18 II enthält Regelbeispiele für eine unangemessene Benachteiligung iSv I (BGHZ 153, 155). Die Unwirksamkeit entfällt ausnahmsweise dann, wenn eine Gesamtwürdigung aller Umstände ergibt, dass die Klausel den Kunden nicht unangemessen benachteiligt (BGH NJW 03, 1447 [BGH 28.01.2003 - XI ZR 156/02]; Grüneberg/Grüneberg § 307 Rz 28). Rn 19 Wie bei I (s Rn 11) trägt der Vertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 240 BGB – Ergänzungspflicht.

Gesetzestext Wird die geleistete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder anderweitige Sicherheit zu leisten. Rn 1 Die Sicherheit kann unzureichend werden, weil der Sicherungsgegenstand an Wert verloren hat (zB durch Absinken eines Kurswertes, Vermögensverfall des Bürgen, Beschädigung oder Wertverlust der verpfändeten Sache), ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mietverhältnis auf bestimmte Zeit.

Rn 32 Nach § 542 II Hs 1 endet ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit (zur Beweislast Dresd ZMR 23, 972) eingegangen ist, mit Ablauf dieser Zeit. Dh es bedarf keiner Mietaufhebungsvereinbarung und keiner Kündigungserklärung. Dies trifft insb auf die vor dem 1.9.01 abgeschlossenen – heute nicht mehr möglichen – einfachen Zeitmietverträge und die heutigen qualifizierten Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 941 BGB – Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung.

Gesetzestext 1Die Ersitzung wird durch Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung unterbrochen. 2 § 212 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Rn 1 Zur Wirkung der Unterbrechung s.u. § 942. Die Norm regelt entsprechend § 212 eine Unterbrechung des Laufs der Ersitzungsfrist bei Vollstreckungshandlungen. Im Falle des 2 gelten die jeweiligen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschlussfrist.

Rn 8 Der Erstattungsanspruch hängt von der Erfüllung einer Obliegenheit durch den Zahler ab. Der Zahler muss den Anspruch innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des konkreten Zahlungsbetrags geltend machen. Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Richtiger Empfänger ist der Zahlungsdienstleister. Inhaltlich muss der Erstattungsanspruch Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen.

Rn 67 Die Verwirkung führt zur dauerhaften Undurchsetzbarkeit des betreffenden Rechts (NK/Krebs § 242 Rz 111). Der Erhebung einer § 214 I vergleichbaren Einrede bedarf es nicht, vielmehr ist die Verwirkung – bei entspr Sachvortrag – vAw zu berücksichtigen (BGH NJW 66, 343, 345). Bei Ansprüchen führt die Verwirkung jedoch nicht zu deren vollständiger Vernichtung, sondern es k...mehr