Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 4 Großhandel

Ob Amazon (USA), Zalando, Otto (Deutschland) oder Alibaba (China): Der (Einzel-) Handel hat seine neuen Kaufhäuser, in denen die Kunden Tag und Nacht grenzenlos shoppen können. Parallel zu dieser Entwicklung sind flächendeckend riesige Versandlagerhäuser entstanden – um die Kunden rund um die Uhr zu beliefern und möglichst wenig Zeit zu verlieren. Anders im Großhandel: Vorre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit

Rz. 13 Steht fest, dass es sich um Betriebsratstätigkeit handelt, so verlangt Abs. 2 weiterhin, dass zu ihrer ordnungsgemäßen Erledigung Arbeitsbefreiung nach Umfang und Art des Betriebs erforderlich ist. Für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit gilt also insoweit der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. In einigen Fällen ergibt sich unmittelbar aus dem Ges...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 3 Handel

Strukturwandel und Innovationen – auf Digitaldeutsch: Disruptive Geschäftsmodelle – betreffen alle Sektoren, ganz besonders Handel und Einzelhandel. Neueste Zahlen alarmieren: Bis zu 60 Prozent aller Läden im Einzelhandel stehen zur Disposition. Mögliche Digital-Lösung für den Einzelhandel: "Kuriere holen Waren bei den Einzelhändlern, die der Plattform "Postmates" angeschlos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 4. Bewertung bei Vorliegen eines geltenden Bodenrichtwerts (zu Rz. 2 und 3)

Der Grundbesitzwert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach § 179 Satz 1 BewG regelmäßig nach seiner Fläche und den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 BauGB. Voraussetzung für die Bewertung nach § 179 Satz 1 BewG ist somit das Vorliegen eines – für die wirtschaftliche Einheit – geltenden Bodenrichtwerts. Die Gutachterausschüsse i.S.d. § 192 BauGB haben auf Grund der Kaufpreissam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 5. Bewertung bei Fehlen eines (geltenden) Bodenrichtwerts (zu Rz. 4)

Liegt kein (geltender) Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss vor, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten (§ 179 Satz 4 BewG). R B 179.3 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019 begrenzt § 179 Satz 4 BewG dahingehend, dass die Finanzverwaltung den Bodenwert in diesen Fällen lediglich aus Bodenrichtwerten vergleichbarer Flächen ableiten darf.mehr

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Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und Bestimmung des Bodenwerts nach § 179 BewG (ErbStB 2024, Heft 7, S. 197)

Gleich lautende Ländererlasse v. 6.3.2024 Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 1. Anlagen im Außenbereich (zu Rz. 6 bis 11)

a) Definition "Außenbereich" Der Außenbereich ist negativ – in Entgegensetzung zu den Tatbeständen der §§ 30 und 34 BauGB – definiert. Der Außenbereich ist der Bereich, der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) liegt. Das Flächen im Außenbereich in einem n...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / b) Einordnung und Bodenwertermittlung von Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen

Nach der vorstehenden Klassifizierung der Art der Nutzung können für Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, Bodenrichtwerte mit folgenden Arten der Nutzung – vorbehaltlich anders lautender Spezifizierungen (z.B. Gewerbegebiet – Messen und Kongresse) – herangezogen werden: Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) und sonst...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 1. Begriffsbestimmung: Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vs. Agri-Fotovoltaikanlagen

Freiflächen-Fotovoltaikanlagen i.S.d. Ländererlasse v. 6.3.2024 sind sog. gebäudeunabhängige Fotovoltaikanlagen, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen angebracht sind, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden sind und bei denen es sich nicht um Agri-Fotovoltaikanlagen der Ka...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / a) Darstellung der Art der Nutzung

Die Gutachterausschüsse haben bei der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten u.a. die Art der Nutzung des Bodenrichtwertgrundstücks darzustellen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Hierbei haben sie den "Nutzungsartenkatalog" der Anlage 5 I ImmoWertV zu verwenden (§ 16 Abs. 3 ImmoWertV). Der Nutzungsartenkatalog ist unterteilt in die Entwicklungszustände des § 3 ImmoWertV: baureife...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 2. Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten (zu Rz. 12)

Dem Regelungsinhalt der Rz. 12 kommt u.E. – zumindest für Bewertungsstichtage ab dem 7.7.2023 – keine praktische Bedeutung zu. Es handelt sich in der Regel nicht um einen Anwendungsfall des § 179 Satz 4 BewG, sondern um einen des Satzes 1 (s. II. 4. b)).mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / b) Ableitung aus Erträgen unzulässig

Nach § 179 Satz 4 BewG ist der Bodenwert aus vergleichbaren Flächen abzuleiten, sofern der Gutachterausschuss keinen (geltenden) Bodenrichtwert ermittelt hat. Eine Ableitung aus Erträgen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 179 Satz 4 BewG selbst, den Gesetzgebungsmaterialien und den ErbStR 2019 deutlich. § 179 Satz 4 BewG wurde seinerzeit eingefü...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / IV. Fazit

Die Veröffentlichung der Ländererlasse von 6.3.2024 zeigt die zunehmende bewertungsrechtliche Bedeutung von Anlagen zu Gewinnung erneuerbarer Energien. Zur Rechtsklarheit dürften die Ländererlasse angesichts der teils erheblichen rechtlichen Mängel nicht beitragen. Die vorgegebene Ableitung des Bodenwerts verstößt gegen § 179 Satz 4 BewG und die gegenüber den Ländererlassen h...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / II. Grundlegendes zur Vermögensart und zur Bodenwertermittlung (Rz. 1 bis 4)

"Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, sind dem Grundvermögen zuzurechnen. Eine Windkraftanlage ist wie eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage regelmäßig als Betriebsvorrichtung gem. § 176 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG nicht in das Grundvermögen einzubeziehen (vgl. u. a. ‚Fotovoltaikanlage‘ und ‚Windkraftanlage‘ im Abgren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / a) Definition "Außenbereich"

Der Außenbereich ist negativ – in Entgegensetzung zu den Tatbeständen der §§ 30 und 34 BauGB – definiert. Der Außenbereich ist der Bereich, der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) liegt. Das Flächen im Außenbereich in einem naturalistisch-geographisch S...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 6.3.2024 – S 3320, BStBl. I 2024, 378...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / I. Einführung

Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 6.3.2024 – S 3320, BStBl. I 2024, 378 = ErbStB 2024, 162 [Günther]) zur Bestimmung des Bodenwerts gem. § 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 2. Vermögensart (zu Rz. 1)

Entgegen Rz. 1 der Ländererlasse sind Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, nicht zwingend dem Grundvermögen zuzurechnen. Bei den Flächen handelt es sich regelmäßig um Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 BewG. Grund und Boden gehört zum Grundvermögen, wenn er nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§§ 158 und 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Land- und Forstwirte

Rz. 2 Land- und Forstwirte i. S. d. AO sind solche Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1] beziehen.[2] Hierzu zählen alle, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstige Nutzungsberechtigte bewirtschaften. Keine Land- und Forstwirte sind hingegen Gartenbau-, Saatzucht- und Bau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.2 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2

Rz. 21 Zentral für die neue Aufbewahrungspflicht ist zunächst, dass eine sog. Drittstaat-Gesellschaft i. S . von § 138 Abs. 3 AO gegeben ist.[1] Eine solche liegt nach § 138 Abs. 3 AO immer dann vor, wenn eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien gegeben ist, die nicht Mitgliede...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB und IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt.[1] Dabe...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 6 Einordnung der Equity-Methode

Rz. 37 Um eine tatsachengetreuere Bewertung der Beteiligung zu gewährleisten, hat sich die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen seit vielen Jahren national und international etabliert. Bei dieser Methode werden im Vergleich zur Voll- und Quotenkonsolidierung weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens i...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3 Durchführung der Equity-Methode

3.1 Aufbereitung der Beteiligung Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnun...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 7 Weiterführende Literatur

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023.mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt.[1] Dabei gilt die Bewertun...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.12 Zusammenfassende Bewertung

Rz. 48 In der Praxis finden sich noch weitere Kennzahlen, wie etwa die Zinsdeckung, in der das Ergebnis vor Zinsen und Steuern ins Verhältnis zu den Zinszahlungen gesetzt wird. In enger Verbindung zur oben dargestellten Systematik des Bonitätsrisikos gibt sie Aufschluss darüber, wie stark der Bruttogewinn der Unternehmung die zu zahlenden Zinsen überragt bzw. welche Schwanku...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.4 Ermittlung und Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach IFRS

Rz. 27 Gemäß IFRS sind die Anteile des assoziierten Unternehmens ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht (IAS 28.32), mittels Equity-Methode auszuweisen. Auch für Gemeinschaftsunternehmen ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind. Dabei findet jeweils eine der deutschen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber eine diesbezügliche Klarstellung in § 301 HGB plant:...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.4 Qualitative Komponente

Rz. 50 Die qualitative Komponente des Selbstratingsystems dient der Bewertung der Stärken und Schwächen bzw. der Potenziale und Risiken des Unternehmens. Das Vorgehen ähnelt dem Prozess des Chancen- und Risikomanagements im Unternehmen, wobei auch die Bewertung der Unternehmensführung selbst mit einbezogen wird. Es geht insgesamt darum, aus den Stärken und Schwächen Aussagen...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.1 Ziel und Aufbau

Rz. 12 Ziel eines Selbstratingsystems ist es, einen Überblick über das Insolvenzrisiko des eigenen Unternehmens aus Sicht eines Kreditinstituts zu erlangen. Gleichzeitig soll das System aufzeigen, in welchen kritischen Unternehmensbereichen noch Schwachpunkte bestehen. Die systematische Beschäftigung mit diesen Schwächen und deren Abbau sollten einen positiven Einfluss auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 18 Die quantitative Komponente steht häufig im Mittelpunkt der Ratingsysteme. Untersuchungen zeigen, dass die Güte der Insolvenzvorhersage über das Datenmaterial des Jahresabschlusses i. d. R. höher ist als die Verwendung von qualitativen Faktoren. Der Grund dafür wird in der höheren Subjektivität bei der Bewertung gesehen. Da Kreditinstitute i. d. R. keinen Einblick in ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.6.2 Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 26 Die Beendigung durch Zeitablauf ist der Regelfall der Beendigung des Erbbaurechts. In diesem Fall erlischt das Erbbaurecht nach dem vereinbarten Zeitraum kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer Rechtshandlung bedürfte. Infolge des Erlöschens des Erbbaurechts wird das aufstehende Gebäude wieder zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks und wird damit nach § 39 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Besteuerung beim Tod eines Abkömmlings (§ 4 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 20 Der Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings führt zivilrechtlich nicht zur Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft. Der Anteil des verstorbenen Abkömmlings fällt zudem nach § 1490 S. 1 BGB nicht in seinen Nachlass, sondern geht im Wege der güterrechtlichen Sonderrechtsnachfolge außerhalb der erbrechtlichen Regelungen – und damit ohne Rücksicht auf eine gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Exkurs: Erlass aus Billigkeitsgründen nach §§ 163, 227 AO

Rz. 50 Durch § 28 ErbStG sind im Hinblick auf eine verwirklichte Erbschaft- oder Schenkungsteuer die allgemeinen abgaberechtlichen Billigkeitsmaßnahmen in Form einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen i. S. d. § 163 AO bzw. eines Erlasses i. S. d. § 227 AO nicht ausgeschlossen.[1] Nach § 163 S. 1 AO können Steuern niedriger festgesetzt werden, wenn di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Besteuerungsgrundsatz

Rz. 13 Mit Eintritt des Vorerbfalls hat der Vorerbe den vollen Wert des Erbanfalls zu versteuern. Die Bewertung seines Erwerbs erfolgt unabhängig von den zivilrechtlichen Beschränkungen i. S. d. §§ 2112 ff. BGB, die sich weder in Form eines Abschlags noch als Schuld bereicherungsmindernd auswirken. Über vereinzelt in der Lit. geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken im Hinbl...mehr