Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Unparteilichkeit

Rz. 41 Der Grundsatz der Unparteilichkeit wird in § 323 Abs. 1 HGB, § 43 Abs. 1 Satz 2 WPO sowie in § 28 BS WP/vBP explizit betont. Er verlangt, dass der Abschlussprüfer alle getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sachlich und unvoreingenommen darzulegen hat und verpflichtet ihn damit zu einer objektiven Berichterstattung.[1] Zum Grund...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rz. 24 In § 264b Nr. 3 HGB wird geregelt, dass der Befreiungstatbestand im Anhang des Konzernabschlusses angegeben werden muss, wobei nicht der Umfang der Befreiung, sondern lediglich die Tatsache, dass die Befreiungsmöglichkeit überhaupt in Anspruch genommen wird, berichtet werden muss (§ 264 Rz 117).[1] In § 313 Abs. 2 HGB wird eine Reihe von Angabepflichten für den Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Versagter Prüfungsvermerk aufgrund eines Prüfungshemmnisses

Rz. 11 Abs. 6 der Vorschrift orientiert sich wiederum an § 322 Abs. 5 HGB. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung zu einem Versagungsvermerk aufgrund von Prüfungshemmnissen (bei hinreichender Prüfungssicherheit) verwiesen (§ 322 Rz 95 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 56 Nach Maßgabe des § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist der im Konzernabschluss angesetzte Beteiligungsbuchwert in den Folgejahren um den Betrag der Veränderungen des Eigenkapitals (EK), die den dem MU gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unt entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnausschüttungen sind abzusetzen (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Einführung

Rz. 37 Grds. ist der Kfm. in der Wahl seiner Buchführungsform frei. Abs. 4 der Vorschrift lässt explizit eine Belegbuchführung wie auch eine EDV- bzw. Datenträger-Buchführung zu; daneben sind auch klassische Buchführungsformen wie gebundene Bücher oder Loseblatt-Buchführungen zulässig. Es ist möglich, für abgeschlossene Teilbereiche der Buchführung unterschiedliche Buchführu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 5 Externe Prüfung

Rz. 17 Die nichtfinanzielle Erklärung ist nach Art. 19a Abs. 5 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL bislang nur einer formalen und nicht inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Das CSR-RL-Umsetzungsgesetz setzt diese Vorgabe nicht in § 289b HGB, sondern in § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB um und gibt vor, dass mit Blick auf die Vorschriften der §§ 289b bis 289e HGB nur zu prüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Rechnungsabgrenzungsposten (Abs. 3 D.)

Rz. 166 In diesem Posten sind Einzahlungen auszuweisen, die zwar vor dem Bilanzstichtag zugegangen, die Erträge aber wirtschaftlich dem nachfolgenden Gj zuzuordnen sind. Beispiele sind im Voraus erhaltene Zinsen, Mieten, Pachten usw. Ebenso können hier Unterschiedsbeträge, die sich insb. bei Hypothekenbanken und Versicherungsunternehmen aus der Differenz zwischen einem höhere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Wertaufholungsverbot

Rz. 23 Nach § 253 Abs. 5 Satz 2 HGB darf beim GoF im Gegensatz zu anderen VG des AV und UV nach Wegfall der Gründe für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung keine Wertaufholung vorgenommen werden. Dies wird damit begründet, dass ein einmal verbrauchter bzw. vernichteter GoF nicht wiederaufleben kann, sondern ein originärer GoF neu geschaffen wird, für den gem. § 248...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Schutzklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Die allgemeine Schutzklausel nach § 286 Abs. 1 HGB stellt originäres deutsches Recht dar, nach der die Berichterstattung im Anhang zu unterbleiben hat, wenn dies im öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder ist. Da nur das Wohl der BRD oder eines ihrer Länder im Wortlaut des Gesetzes genannt wird, reichen kommunale Interessen oder In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Bruttoergebnis vom Umsatz (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 235 Das Bruttoergebnis vom Umsatz (§ 275 Abs. 3 Nr. 3 HGB) ergibt sich durch Saldierung der unter Posten Nr. 1 und Nr. 2 ausgewiesenen Beträge. Im Fall eines negativen Bruttoergebnisses ist eine Kennzeichnung mit einem Minus-Zeichen erforderlich. Diese Größe wird bei Herstellungsbetrieben auch als "Rohgewinnspanne" und bei Handelsbetrieben als "Handelsspanne" bezeichnet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Mitteilungspflichten

Rz. 2 Rechtskräftige[1] Bußgeldentscheidungen nach § 334 Abs. 2a HGB hat das BfJ an die Abschlussprüferaufsicht zu übermitteln. Rz. 3 Bei Straftaten nach den §§ 332, 333 oder 333a HBG hat die Staatsanwaltschaft, die das Strafverfahren abschließende Entscheidung sowie ggf. einen Hinweis auf ein gegen die Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel an die Abschlussprüferaufsicht zu ü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Täterkreis

Rz. 26 Täter des § 334 Abs. 2 HGB können Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein, die selbst Jahres- oder Konzernabschlussprüfer sind oder für eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchführungsprüfungsgesellschaft handeln und für diese den Bestätigungsvermerk erteilen und unterzeichnen.[1] Andere gesetzliche Vertreter oder Prüfungsgehilfen kommen nicht als Täter in Betrach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vorwerfbarkeit

Rz. 32 Die Handlung ist grds. vorwerfbar, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist i. R. d. § 334 HGB allerdings nur die vorsätzliche Begehung ahndbar (§ 10 OWiG). Bedingter Vorsatz ist hierbei ausreichend.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 72 Wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner des AP einen Ausschlussgrund nach Satz 1 Nrn. 1–3 erfüllt, liegt nach Abs. 3 Satz 2 ebenfalls ein Ausschlussgrund vor. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LPartG sind Lebenspartner zwei Personen gleichen Geschlechts, die persönlich, gegenseitig und bei gleichzeitiger Anwesenheit unter Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen erklären, mi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Nachhaltigkeitsbericht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Vorschrift regelt die Pflicht der Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts. Die Prüfungspflicht knüpft dabei unmittelbar an die Aufstellungspflicht an, die in § 289b HGB geregelt ist. Soweit eine Aufstellungspflicht nach § 289b HGB [1] gegeben ist, besteht entsprechend Prüfungspflicht nach Abs. 1 der Vorschrift. Zur zeitlichen Anwendung der Vorschrift vgl. Rz 2.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Kosten des Verfahrens

Rz. 15 Hinsichtlich der Kosten kann das Landgericht nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse erstattet werden (Abs. 2 Satz 6). Dies wird insb. dann geboten sein, wenn eine behördliche Androhung erfolgte, ohne dass eine Verpflichtu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Liquide Mittel

Rz. 329 Bei der Bewertung von liquiden Mittel stellen sich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 256a HGB (Fremdwährungsguthaben, Devisen) keine besonderen Fragen. Soweit ein Kreditinstitut, bei dem Einlagen bestehen, in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die eine Realisierung der Bankguthaben ganz oder tw. fraglich erscheinen lassen, ist eine Bewertung nach den für Ford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Allgemeines

Rz. 69 Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens ist es, die rechtzeitige Durchführung der Abschlussprüfung zu gewährleisten. Der Vorrang der Bestellung durch das Unt gilt so lange, bis das Gericht seinerseits einen Abschlussprüfer (AP) bestellt hat. Das Gericht interveniert in den Fällen der Untätigkeit des Wahlorgans der Ges., der Unwirksamkeit der Wahl oder b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Format (ESEF-VO/Abs. 2)

Rz. 47 § 328 Abs. 2 HGB dehnt die bestehende Regelung zu nicht auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Veröffentlichungen und Vervielfältigungen von Jahresabschlüssen, Einzelabschlüssen nach § 325 Abs. 2a HGB und Konzernabschlüssen, die nicht den Vorschriften der Offenlegung des § 328 Abs. 1 HGB unterliegen und auch tatsächlich von der dort vorgeschriebenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Definitionen

Rz. 6 Die Kommentierung verwendet die folgenden Definitionen: Briefkurs: Kurs, zu dem Marktteilnehmer (i. d. R. Banken) bereit sind, Fremdwährungsbeträge gegen Euro anzukaufen. Devisenkurs: Kurs zur Umrechnung von auf fremde Währung lautendem Buchgeld (Bankguthaben, Schecks, Wechsel, Forderungen, Wertpapiere) und Verbindlichkeiten. Nicht zu den Devisen gehören Bargeldbestände ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 4 Die Vorschrift sanktioniert die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch Abschlussprüfer in ihrer Eigenschaft als Geheimnisträger. Die allgemeine Schweigepflicht des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 323 HGB, die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten einer Prüfstelle sind nicht mehr im HGB geregelt, da seit dem FISG die BaFin für das Enforcement zuständig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Rz. 72 Die Konzern-GuV ist gem. § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dieses Wahlrecht kann im Konzernabschluss grds. unabhängig von der Ausübung im Jahresabschluss des MU ausgeübt werden.[1] Hierbei ist natürlich der Stetigkeitsgrundsatz gem. § 298 Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 1 HGB zu beachten. Für den Kon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Grundsätzlichkeitscharakter der Einbeziehungspflicht

Rz. 40 Entsprechend der Formulierung in § 271 Abs. 2 Hs. 2 HGB a. F. ist die Tatsache, dass TU nach der Regelung des § 296 HGB wahlweise nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, für die Annahme eines "verbundenen Unt" ausdrücklich unschädlich.[1] Insoweit ist allein maßgeblich, dass eine grundsätzliche Pflicht zur Einbeziehung überhaupt besteht. Soweit die übrigen Kr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Sonstige Rechtsformen

Rz. 8 Für die eG sind sämtliche Mitglieder eines Vorstands unterzeichnungspflichtig.[1] Dies gilt auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Rz. 9 Unternehmensverbundene Stiftungen haben im unternehmerischen Bereich die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten einzuhalten. Damit ist von sämtlichen Vorständen einer Stiftung eine Unterzeichnung zu fordern. Das gilt auch fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Comply or Explain (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 führt den Ansatz "Comply or Explain", wie er aus der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG bereits bekannt ist,[1] in der nichtfinanziellen Erklärung ein. Entscheidet sich eine Ges. dafür, kein Konzept für den Umgang mit einem nichtfinanziellen Aspekt zu haben, muss sie das unter Angabe von Gründen erläutern. Dies wirkt sich allerdings nicht auf die Berichterst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.3 Schecks

Rz. 99 Unter den Posten "Schecks" werden alle Arten von Bar- und Verrechnungsschecks zusammengefasst, soweit das Unt auf eigene Rechnung über sie verfügen kann und die am Bilanzstichtag noch nicht eingereicht worden sind. Auch vordatierte Schecks gehören zu diesem Posten, da sie nach Art. 28 Abs. 2 SchG am Tag der Vorlage fällig werden. Schecks, die an den Aussteller oder Ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Verjährung

Rz. 108 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Für den Verjährungsbeginn und die Höchstfristen ist § 199 BGB anzuwenden. Danach beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist erst dann, wenn der Anspruch entstanden ist (Pflichtverletzung und Schadenskausalität) und der Gläubiger (geprüfte Ges. oder verbundenes Unt) von den den Anspruch beg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Weitere Posten auf der Aktivseite

Rz. 104 Die im Folgenden genannten Sonderposten werden an anderer Stelle erläutert: Ausleihungen und Forderungen gegenüber GmbH-Gesellschaftern (Rz 88), eingeforderte Nachschüsse von GmbH-Gesellschaftern (Rz 88), Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA (Rz 87), Ausleihungen und Forderungen gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 5 HGB-E)

Rz. 21 Eine Besonderheit des § 315b HGB-E stellt die Regelung zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Nach § 315b Abs. 5 HGB-E sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des MU verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Berichts zu informieren und mit ihnen die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 21 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftig einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 292 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Ein Pflichtbestandteil im Konzernanhang sind Angaben und Erläuterungen zu in den KonsKreis einbezogenen Unt und sonstige Beteiligungsbeziehungen. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Aufstellungen oder Listen der zum Konzern gehörenden Unt. Diese Anhangangabe ist unabhängig von Veränderungen im KonsKreis vorzunehmen. Ebenso ist die quotale Höhe des Anteils unerhebli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Formvorschriften

Rz. 124 Durch § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB wird angeordnet, dass die Offenlegung in einer Form geboten ist, die eine elektronische Offenlegung ermöglicht. Hiermit soll erreicht werden, dass die Daten übernommen und nicht erneut erfasst werden müssen. Damit wird es möglich, die Kosten der Offenlegung zu senken und dieses Verfahren zu beschleunigen sowie Fehler zu vermeiden. Die Off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungsfrist

Rz. 4 § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB verlangt, dass KapG i. S. d. § 264d HGB die Offenlegung nach längstens vier Monaten vollziehen müssen (§ 325 Rz 166). Die Regelung, dass Unt, "die keine KapG i. S. d. § 327a HGB sind", von der Verkürzung ausgenommen sind, ist seit dem DiRUG nicht mehr direkt in § 325 Abs. 4 HGB verankert, wodurch die Dopplung mit § 327a HGB aufgehoben wurde.[1] ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Taugliche Täter bei der GmbH sind die Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 GmbHG) und die stellvertretenden Geschäftsführer (§ 44 GmbHG).[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.1 Erweiterungen

Rz. 89 Unter einer Erweiterung ist eine Vergrößerung oder eine Substanzmehrung (Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten) zu verstehen[1], die sich auf den VG als Ganzes bezieht und keine Wesensänderung mit sich bringt.[2] § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB setzt dabei keine Wesentlichkeit voraus, sodass grds. auch kleine Erweiterungen zu aktivieren sind. Maßnahmen, die lediglich die Funk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.7 Aus mehreren Personen bestehende vertretungsberechtigte Organe

Rz. 25 Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Personen, kann jede dieser Personen Täter i. S. d. § 331 HGB sein. Interne Zuständigkeitsverteilungen spielen dabei grds. keine Rolle.[1] Dies gilt, da sich die gesetzlichen Organpflichten nicht durch gesellschaftsinterne Organisationsregeln beseitigen lassen. Interne Zuständigkeiten können jedoch i. R. d. Vorsatze...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 2 Das HGB sieht mit § 293 HGB eine ersatzlose Freistellung von der Konzernrechnungslegungspflicht bei Unterschreiten bestimmter Größenschwellen vor, obwohl ein Mutter-Tochter-Verhältnis besteht. Diese Befreiung tritt neben die größenunabhängige Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung aufgrund eines ersatzweisen Einbezugs in einen Konzernabschluss auf höher...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 27 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sanktionen

Rz. 37 § 267 HGB enthält überwiegend Definitionen, nach denen bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung in Anspruch genommen werden können. Eine Verletzung dieser Vorschriften selbst ist daher nicht möglich. Mögliche Sanktionen aus der unzulässigen Inanspruchnahme dieser Erleichterungen lassen sich nur aus zugehörigen handelsrechtlichen Norme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Passivposten

Rz. 43 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Passivposten bezieht sich v.a. auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bei Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften sind Angaben notwendig, ob die Wertermittlung nach dem Teil- oder Vollkostenverfahren erfolgte. Auch bei schwebenden Finanzgeschäften sind Angaben über die Bewertungsmethode notwendig.[1] Rz. 44 Die Bewertung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Grundsatz

Rz. 127 § 253 Abs. 2 HGB enthält ein generelles Abzinsungsgebot für ungewisse Verbindlichkeiten. Der Barwertansatz soll den Abschlussadressaten realitätsnahe Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindlichkeiten vermitteln und auf diese Weise ein den tatsächlichen Verhältnissen eher entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unt zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Inventurplanung

Rz. 23 Der Kfm. muss die Inventur planen. Diese Planung hält er in einer Inventurrichtlinie fest. Sie enthält grundlegenden Regelungen zur Inventur.[1] Erfordernis und Umfang einer Inventurrichtlinie ist abhängig von der Größe des Unt, dem Umfang der Bestände und deren Bedeutung für den Jahresabschluss. Die Inventurrichtlinie muss bspw. enthalten: Inventurorte, Inventurzeitpun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Angaben zu Geschäfts- oder Firmenwerten (Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 118 Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF)[1] wird als ein eigenständiger VG betrachtet. Für diesen VG sind mit Verweis auf den 1. Abschnitt Schätzungen zur betrieblichen Nutzungsdauer durchzuführen, die eine planmäßige Abschreibung zur Folge hat. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes hat die Schätzung individuell für jeden entgeltlich erworbenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Angaben in Anhang und Lagebericht

Rz. 38 Das HGB sieht eine Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von Posten in Euro im Anhang nicht ausdrücklich vor. Tätigt das Unt Fremdwährungsgeschäfte in nicht unerheblichem Umfang, ist deren Umrechnung als Teil der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern (§ 284 Rz 32 sowie – aus Konzernsicht – DRS 25.106). Rz. 39 Die Anhangangabe ist weiter gefa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 13 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr