Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen

Rz. 11 Während inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unt zur Erstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet sind, sieht der Gesetzgeber für inländische Zweiniederlassungen verbundener Unt nach § 328b Abs. 3 HGB-E die Offenlegung des Konzernnachhaltigkeitsberichts des obersten MU nach § 315j Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und des Bestätigungsurteils nach § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 93 Folgen aus einem Verstoß gegen § 298 Abs. 1 HGB ergeben sich nur in Bezug auf die dort genannten §§ 244–248, 249 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 2, 250 Abs. 1 und 251 HGB. Ein diesbzgl. Verstoß erfüllt sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJ ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Beri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bedeutung von DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss)

Rz. 7 Mit DRS 25 hat das DRSC am 8.2.2018 einen Standard zur Währungsumrechnung verabschiedet, der die handelsrechtlichen Vorgaben zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften für die Aufstellung der Handelsbilanz II und zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen konkretisiert. Durch die Bekanntmachung des Standards am 3.5.2018 durch das BMJV wird bei Befolgung der Empfehlung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3.1 Gesetzliche Rücklage (Abs. 3 A. III. 1.)

Rz. 116 AG und KGaA sind gem. § 150 Abs. 1 und 2 AktG verpflichtet, eine Dotierung mit 5 % des um einen ggf. vorhandenen Verlustvortrag aus dem Vj. geminderten Jahresüberschusses vorzunehmen, bis die gesetzliche Rücklage zusammen mit den Kapitalrücklagen mind. 10 % des Grundkapitals erreicht hat (§ 272 HGB). In der Satzung kann ein höherer Anteil am Grundkapital bestimmt wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 9 Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält eine Übergangsvorschrift für Pensionsrückstellungen, um die mitunter aus deren Neuregelung im Zuge des BilMoG erfolgten Höherbewertungen [1] zur Vermeidung von Überbelastungen abzuschwächen. Daher sieht Art. 67 Abs. 1 EGHGB eine bis zu 15 Jahre dauernde Anpassung der Umstellung auf die neuen Bewertungsvorschriften gem. § 253 Abs. 1 un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufmanns im Rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Sprache. Währungseinheit (§ 244 HGB)

Rz. 14 Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in EUR aufzustellen – auch wenn er gem. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird. Entsprechendes gilt auch für den Konzernlagebericht.[1] Die in der Praxis vorzufindende Verwendung von englischen Fachbegriffen (z. B. EBIT/Earnings before Interest and Taxes, Cashflow) und englischen Bez...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Sanktionen

Rz. 107 Ein nicht ordnungsgemäß erstellter Konzernanhang sowie unrichtige Angaben darin können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f HGB (§ 334 Rz 23) darstellen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße geahndet. Die Geldbuße für Ordnungswidrigk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Im Einklang mit als gleichwertig festgestellten internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 12 Auch ein im Einklang mit dem jeweiligen ausländischen Recht eines Drittstaates und dementsprechend nach anderen internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellter Konzernabschluss kann für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausreichen. Insoweit können nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) HGB auch andere Abschlüsse, z. B. US-GAAP-Abschlüsse, befreiend sein, sofern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Besonderheiten für Konzernabschlüsse nach dem PublG (Abs. 4)

Rz. 123 Nachdem mit dem BilRUG seit dem Gj 2016 die Erleichterungen für TU eines einen Konzernabschluss veröffentlichenden MU in einer anderen Rechtsform als KapG oder KapCoGes, die ihren Konzernabschluss nach § 11 PublG erstellen, bereits in § 264 Abs. 3 HGB eingeräumt werden (Rz 96), erfolgt in Abs. 4 lediglich die Benennung einer weiteren Voraussetzung neben den in § 264 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 51 § 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB stellt die unrichtige Darstellung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, einschl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und des Konzernzwischenabschlusses nach § 340i Abs. 4 HGB unter Strafe. Rz. 52 Die Norm setzt dementsprechend voraus, dass die Verhältnisse des Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB grds. von den gesetzlichen Vertretern jedes MU in der Rechtsform der KapG und i. V. m. § 264a HGB in den Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft, soweit keine natürliche Person als Vollhafter vorhanden ist, zu erstellen, welches einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt (TU) ausüben kann. Dieser Anw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.1 Überblick

Rz. 23 Der bereits seit Einführung des BilMoG in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB verankerte explizite Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB, betreffend den Tatbestand der Umwandlung/ErstKons, wurde mit dem BilRUG auf die in § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB neu implementierte Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts bei Umwandlung respektive Formwechsel bereits bei einmaliger Erfüllung der Vorau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Ausschlusstatbestände (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Nach § 292 Abs. 2 Satz 2 HGB sind die Regelungen der § 291 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden. Somit gelten die besonderen Anforderungen für einen befreienden Konzernabschluss auch für VersicherungsUnt und Kreditinstitute, soweit der Drittstaaten-Konzernabschluss zusätzlich in Einklang mit den speziellen Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinien für Banken un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Konzern-GuV als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses wird durch Addition der Einzel-GuV-Rechnungen der zu konsolidierenden Unt zur Summen-GuV mit anschließender Bereinigung um innerkonzernliche Einflüsse gewonnen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bewirkt, dass in der Konzern-GuV ausschließlich Erfolgsbeiträge aus Geschäften mit fremden Dritten erfasst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Hinzurechnung aufgrund von Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 60 Ausgehend von EU-Vorgaben hat der Gesetzgeber als weitere Notwendigkeit der Hinzurechnung von Rechten Vereinbarungen mit anderen Gesellschaftern des betreffenden Unt kodifiziert. Beispiele sind Rechte aus Stimmrechtsbindungsverträgen, Verwaltungsüberlassungsverträgen, Konsortialverträgen, Poolverträgen u. Ä. (DRS 19.65). Voraussetzung für die Hinzurechnung der Rechte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.4 Anforderungen an den Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 115 Der für die befreiende Wirkung notwendige Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen jeweils nach dem für das MU geltenden und in Übereinstimmung mit der RL 2013/34/EU stehenden Recht aufgestellt worden sein. Dies wird mit dem erfolgten Zusatz "die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1 geändert worden ist", der sich auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Wahlverfahren bei der KGaA

Rz. 12 Die Wahl bei der KGaA erfolgt – nach Vorschlag durch den Aufsichtsrat – ebenfalls durch die Hauptversammlung (§ 285 Abs. 1 AktG). Dabei ist zu beachten, dass nach § 285 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG die persönlich haftenden Gesellschafter ihr Stimmrecht bei der Wahl des AP nicht ausüben dürfen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, einen Einfluss der Komplementäre, die de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Wahlrecht zum Verzicht der Einbeziehung über die Quotenkonsolidierung oder die Bewertung at equity

Rz. 22 Da es nach DRS 27.28 möglich ist, statt einer anteilmäßigen Einbeziehung auch eine Bewertung at equity nach §§ 311f. HGB vorzunehmen, wirkt auch das Einbeziehungswahlrecht aus § 311 Abs. 2 HGB auf GemeinschaftsUnt. Demnach kann von einer Einbeziehung abgesehen werden, wenn diese für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermög...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Zeitpunkt der Wahl

Rz. 16 Die Wahl des AP soll jeweils vor Ablauf des Gj, auf das sich die Prüfungstätigkeit des AP erstreckt, erfolgen (§ 318 Abs. 1 Satz 3 HGB). AP können nur für ein Gj bestellt werden: Das in § 318 Abs. 1 Satz 3 HGB verwendete Wort "jeweils" bedeutet, dass ein AP jedes Jahr neu gewählt und immer nur für die Prüfung des jeweiligen Abschlusses bestellt werden darf.[1] Eine ni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Prüfungsergebnis (Abs. 3)

Rz. 6 § 324i-E Abs. 3 HGB-E stellt klar, dass die Beurteilung des Prüfungsergebnisses zweifelsfrei ergeben muss, ob ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt wird, der Prüfungsvermerk aufgrund von Einwendungen versagt wird, oder der Prüfungsvermerk aufgrund eines Prüfungshemmnisses versagt wird. Ergänzend wird gefordert, dass ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 18 Ein direkter Verstoß gegen § 327 HGB ist nicht möglich. Eine Pflichtverletzung kann nur im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen erfolgen, die einen Verstoß gegen § 325 HGB bedingt. Entsprechend greifen die Rechtsfolgen des § 325 HGB (§ 325 Rz 182 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Der Geltungsbereich des § 300 HGB umfasst alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Ist ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet, gilt § 300 HGB über einen Verweis in § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für Konzernabschlüss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG)

Rz. 32 Das Steuerrecht enthält keine Formvorschriften für die Steuerbilanz. Der in § 243 Abs. 2 HGB geregelte Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gilt über die Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gleichermaßen auch für die Steuerbilanz.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Grundsatz der Angemessenheit

Rz. 110 § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB verlangen/gestatten die Einbeziehung von angemessenen Teilen der Gemeinkosten respektive Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Unter angemessenen Teilen sind Kosten/Ausgaben zu verstehen, deren Zurechnung zu den Gemeinkosten auf vernünftigen betr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen

Rz. 29 In den Konzernabschluss einbezogene Unt sind nur das MU oder die TU. Halten assoziierte Unt oder GemeinschaftsUnt eine Beteiligung, die ansonsten die Tatbestandsvoraussetzungen des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt, ist die Anwendung der §§ 311, 312 HGB gleichwohl ausgeschlossen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7.1 Nichtanwendung von § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG (Abs. 8 Satz 1)

Rz. 150 Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB setzte die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 sowie 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. d. F. des BilMoG bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses nach den durch das BilMoG geänderten Vorschriften außer Kraft. Für die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften im Übergang auf das BilMoG war de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 4 Die Vorschrift verweist bzgl. der Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts auf § 318 HGB (vgl. § 318 Rz 8 ff.). § 318 Abs. 1 HGB sieht für die Bestellung des AP des JA die Wahl durch die Haupt- oder Gesellschafterversammlung sowie die Auftragserteilung durch die gesetzlichen Vertreter vor. Entsprechendes gilt nunmehr für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.2 Begründetheit

Rz. 38 Die Androhung des Ordnungsgelds sowie die Kostenfestsetzung sind aufzuheben, wenn der Einspruch begründet ist (§ 390 Abs. 3 FamFG). Ist der Einspruch nicht begründet, so ist dieser zu verwerfen und das angedrohte Ordnungsgeld nach Ablauf der Sechswochenfrist festzusetzen.[1] Das BfJ hat in diesem Fall zugleich eine erneute Ordnungsgeldandrohung auszusprechen, wenn die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Erteilen eines unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 26 Der notwendige Inhalt des Bestätigungsvermerks ergibt sich aus § 322 Abs. 1 bis 3 und 6 HGB. Ein in dieser Form erteilter Bestätigungsvermerk ist dann unrichtig, wenn er nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung nicht mit diesem Inhalt hätte abgegeben werden dürfen, sondern vielmehr eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks oder gar dessen Versagung hätte erfolgen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 § 315h HGB-E bezieht sich auf die KapG, die nach § 289b Abs. 1 HGB-E verpflichtet sind, ihren Lagebericht, um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Nach dem RegE CSRD-UmsG [1] erfährt § 289b HGB eine umfassende Überarbeitung und die Berichterstattung wird auf alle großen KapG i. S. d. § 267 HGB und kapitalmarktorientierte Unt nach § 264d HGB (KleinstKapG ausgenomme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises dar, da es sich bei diesen Unt bei der V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöße...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Gesetzlicher Vertreter (Abs. 2)

Rz. 18 Die Regelung des § 264a Abs. 2 HGB ist der Tatsache geschuldet, dass PersG an sich dem Prinzip der Selbstorganschaft unterliegen und insoweit keine gesetzlichen Vertreter haben. Da sich die Bestimmungen der §§ 264ff. HGB jedoch auf die gesetzlichen Vertreter einer KapG beziehen (z. B. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, bei der Verhängun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 31 Der Kfm. darf die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur nach dem Gesetzeswortlaut unter folgenden Voraussetzungen anwenden: Der Kfm. nimmt eine körperliche Bestandsaufnahme vor oder er schreibt seine Bestände durch ein anderes Inventurverfahren i. S. d. § 241 Abs. 2 HGB fort und die körperliche Bestandsaufnahme findet innerhalb von drei Monaten vor bzw. innerhalb von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Hinweise

Rz. 140 Ergeben sich wesentliche Unsicherheiten aus der Tatsache, dass ein Zwischenabschluss für ein in den Konzernabschluss einbezogenes TU gem. § 299 Abs. 2 HGB nicht aufgestellt wurde, ist dies in einem gesonderten Abschnitt als Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts (Rz 109) gem. § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB anzugeben. Rz. 141 Ein Hinweis ist auch dann geboten, wenn der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 314 HGB erweitert die Angabepflichten des § 313 HGB. Diese weiteren Pflichtangaben beziehen sich auf Sachverhalte, die aus keiner Regelung des HGB hervorgehen, aber Bestandteil des Konzernanhangs sind. Die Angaben sind an die Angabepflichten des Jahresabschlusses für KapG nach § 285 HGB angelehnt, allerdings um Konzernspezifika angepasst. Rz. 2 Hinsichtlich der Ausges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 74 In handelsbilanzieller Hinsicht ist umstritten, ob die eigenen Anteile als Vermögengegenstände zu klassifizieren sind. Tw. wird dies mit dem Argument bejaht, dass der Erwerb eigener Anteile keine relevanten Unterschiede zu gewöhnlichen Erwerbsfällen erkennen lasse.[1] Eigene Anteile würden sich von anderen VG lediglich dadurch unterscheiden, dass ihr Wert nur im Wege ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 28 Die Tatalternativen "Offenbarung" bzw. "Verwertung" sind nur bei vorsätzlichem Verhalten strafbar. Die Fahrlässigkeit ist mangels ausdrücklicher Strafandrohung (§ 15 StGB) nicht strafbar. Rz. 29 Hinsichtlich des Offenbarens ist bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ausreichend, d. h., der Täter muss die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung erkannt und dies zumindest bil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben über Mutterunternehmen für den kleinsten Kreis von Unternehmen (Nr. 14a)

Rz. 105 Nach dem § 285 Nr. 14a HGB ist von allen KapG mit Ausnahme der KleinstKap in analoger Weise dasjenige MU anzugeben, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unt erstellt. Es handelt sich somit um das direkt übergeordnete MU. Diese Angabe ist daher auch für kleine KapG notwendig, womit der deutsche Gesetzgeber über die Mindestvorgaben der RL 2013/34 /EU hi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.6 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Rz. 125 An die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" tritt gem. § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB der Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust, wenn die Bilanzaufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung erfolgt. Wenn bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung über eine Ausschüttung beschlossen wurde, ist die beschlossene Dividende als Abgang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr