Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5 Besondere aktive Abgrenzung (§ 5 Abs. 5 S. 3 EStG)

Rz. 258 Nach § 5 Abs. 5 S. 3 EStG sind in der Steuerbilanz als Aktivposten anzusetzen: als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Die die Zölle und Verbrauchsteuern betreffende Vorschr...mehr

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Entfernungspauschale, Unter... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.2 USt auf Anzahlungen

Rz. 265 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) S. 4 UStG hat bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten schon bei Vereinnahmung des Entgelts eine Umsatzversteuerung zu erfolgen, wenn das Entgelt vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Insoweit greift die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ein. Nach BFH[1] war eine solche USt-Belastung weder aktiv auszuweisen noch abz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde in der Vergangenheit regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das war etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 ...mehr

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Kassenführung, die richtige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Personengesellschaft, Austr... / 10 Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Berechnung des steuerbilanziellen Kapitalkontos für Kommanditisten (§ 15a EStG)

Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt,[1] erfolgt die Gewinnminderung außerhalb der Bilanz. Die Gewinnminderung erfolgt also außerbilanziell und ist somit nicht auf den Kapitalkonten der Gesellschafter ersichtlich. Die spätere Hinzurechnung bei der Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen erfolgt ebenfalls außerbilanziell. Aufgrund der außerbilanziellen Abzüge und Hinz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden werden. Gleichwohl wird es empfehlenswert sein, den Bilanzausweis des Grundvermögens weiter zu untergliedern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 275 Für die Kapital- und Privatkonten der Kommanditisten und Komplementäre gilt grundsätzlich entsprechendes wie für die OHG. So ergibt sich das Führen eines variablen Kapitalkontos für eine Kommanditgesellschaft, wie bei der OHG, aus § 120 Abs. 2 HGB, der über § 167 Abs. 1 HGB auch auf die Kommanditgesellschaft anwendbar ist. So ist jedoch mindestens ein Haftkapitalkont...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für ein freiwilliges Praktikum gelten die Regeln des Minijobs. Die Buchung des Entgelts erfolgt auf da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 181 Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht – wie auch bei anderen Gliederungspunkten – den gesonderten Ausweis von geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vor, also von Vorauszahlungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen der in diesem Gliederungsteil genannten Aktiva. Voraussetzung für den Ansatz von Anzahlungen ist, dass das zu erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.2 Bauten

Rz. 187 Bauten sind Gebäude und andere selbstständige Grundstückseinrichtungen. Zum Grundstück i. S. d. Zivilrechts gehören i. d. R. seine wesentlichen Bestandteile (§ 94 Abs. 1 BGB), also insbesondere die aufstehenden Gebäude und sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, in der Steuerbilanz sind hingegen Gebäude und Betriebsvorrichtungen auf einem Grundstück ...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.6 Übergang von Rückstellung zur Verbindlichkeit

Rz. 510 Treten die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer drohenden Verpflichtung als Verbindlichkeit ein, nachdem zunächst wegen Ungewissheit bezüglich des Grunds oder der Höhe der Verpflichtung eine Rückstellung gebildet war, so ist der Ausweis der Verbindlichkeit weder dem Grunde noch der Höhe nach an den bisherigen Bilanzansatz der Rückstellung gebunden. Dies ist, wa...mehr

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Pfandgeld/Leergut, umsatzst... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Pfandgelder für Warenumschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 195 Unter dieser Bezeichnung ist die gesamte übrige Ausrüstung der internen Unternehmensverwaltung (Geschäftsausstattung) sowie die des eigentlichen Geschäftsbetriebs (Produktion, Handel, Dienstleistung etc.) auszuweisen, soweit sie dem Unternehmenszweck nur mittelbar dient. Rz. 196 Ein Bestand gleichartiger Gegenstände, wie Werkzeuge oder Lagerregale, können gem. § 240 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.4 Eventualverbindlichkeiten

Rz. 493 Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, für die vorrangig ein anderer in Anspruch genommen werden kann oder die zusätzlich zu inhaltsgleichen Verpflichtungen aus einer anderen Rechtsgrundlage treten wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Gewährleistungs- und Garantieverträgen, Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, soweit sie nicht mit der...mehr

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GmbH, Sachgründung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Wirtschaftsguts, welches als Sacheinlage in die GmbH eingebracht wird, erfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3 Vorräte

Rz. 217 Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind, wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Verbrauch oder, wie die Erzeugnisse und Waren, zur Weiterveräußerung bestimmt. Die Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Bereich hängt von der Art der betrieblichen Tätigkeit ab. Das vom Sägewerk hergestellte Brett beispielsweise ist bei diesem Erzeugnis, beim Möbelherstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.6 Ungewissheit

Rz. 372 Rückstellungen dürfen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden, die nach Grund, Höhe oder Grund und Höhe ungewiss sind. Die Ungewissheit kann auch darin liegen, dass die Verpflichtung auflösend oder aufschiebend bedingt ist und ungewiss ist, ob die Bedingung eintreten wird.[1] Ungewissheit bedeutet, dass für den Kaufmann keine Sicherheit hinsichtlich Grund und/oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.6 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rz. 241 Neben dem Bestand an barem Geld und den als besonders gesichert anerkannten Bundesbank- und Postgiroguthaben sind getrennt hiervon die Guthaben bei Kreditinstituten auszuweisen. Außerdem sind die hereingenommenen und noch nicht begebenen Schecks aufzuführen. Nicht auf EUR lautende Beträge sind mit dem Kurs der Hereinnahme, Sorten im Kassenbestand mit dem Kurs des Bila...mehr

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Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sog. Aufmerksamkeiten sind überwiegend betrieblich veranlasste Sa...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 8.3 Einnahmen-Überschussrechnung / Bilanzierung

Erfolgt die Realteilung bei einer Personengesellschaft, die Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, ohne Spitzenausgleich, kann auf die Erstellung einer Bilanz verzichtet werden, wenn die bisherigen Buchwerte der Wirtschafftsgüter fortgeführt werden und die verbleibenden Mitunternehmer die Gesellschaft fortführen. Wird ein Spitzenausgleich an den ausscheiden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rspr. nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Höhe der Rechnungsabgrenzung Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit vorweg (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.2 Gliederung des Umlaufvermögens

Rz. 216 Das Umlaufvermögen gliedert sich in Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere (des Umlaufvermögens) Zahlungsmittel. Die weitere Untergliederung der Vorräte in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen hat ihren Sinn in der unterschiedlichen Verkehrsfähigkeit der jeweilig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite

Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwendungen für die Ingangsetzung und E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.2 Aktivische Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB)

Rz. 166 Weist die Steuerbilanz für ein Wirtschaftsjahr einen höheren Gewinn aus als die Handelsbilanz, so können Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz als Bilanzierungshilfe einen Aktivposten in Höhe des durch den höheren Steuerbilanzgewinn verursachten Steuermehraufwands ausweisen, wenn und soweit sich der höhere Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3 Bilanzierungshilfen

Rz. 164 Unter dem Begriff "Bilanzierungshilfe" versteht das Handelsrecht den Ansatz von Aktiv- (oder Passiv-)Posten, ohne dass ein Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) vorhanden ist oder die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens vorliegen.[1] 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.) Rz. 165 Aufwendungen für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.1 Abgrenzung

Rz. 167 Als Anlagevermögen sind die Vermögensgegenstände (materielle Wirtschaftsgüter) auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Der Begriff "dauernd" ist jedoch nicht als "immer" zu verstehen. Dauernd dem Betrieb zu dienen bestimmt sind danach Wirtschaftsgüter, deren Nutzen gerade im Halten bzw. in der Benutzung dieser W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.7 Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Rz. 431a Bei der Bewertung ist von den an dem jeweiligen Bilanzstichtag herrschenden Preisverhältnissen auszugehen[1]; künftige Preisänderungen sind also nicht zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f) EStG). Diese Preisänderungen sind erst zu dem Stichtag in die Bewertung der Rückstellung einzubeziehen, in dem sie bereits eingetreten sind. Auch aus dem Gebot der Abzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.5 Rückstellung für Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung

Rz. 457 Nach § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB und der Rspr.[1] sind auch Garantierückstellungen ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung zur Garantieleistung zu bilden, wenn der Kaufmann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren aus den Geschäften des abgelaufenen Jahres Garantieleistungen erbringen wird, denen er sich aufgrund einer wirtschaftlichen, sitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 65 An sich kann die Frage, wie etwas bilanziert wird, gedanklich von der Frage der Gewinn- und Verlustrealisierung getrennt werden; die Bilanzierung kann ergebnisneutral erfolgen (z. B. bei Veränderung eines Aktivpostens durch entsprechende Veränderung eines korrespondierenden Passivpostens, wie bei Treuhandverhältnissen). Praktisch entscheidet jedoch die Frage, ob und m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.1 Schwebende Geschäfte

Rz. 484 Verbindlichkeiten aus Leistungsaustauschverträgen sind nicht auszuweisen, solange es sich um schwebende Geschäfte handelt. Deshalb hat der zahlungspflichtige Vertragspartner (z. B. der Käufer) seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag erst zu passivieren, wenn der Sachleistungspflichtige (z. B. der Verkäufer) seine Leistung (Lieferung) vollständig erbracht hat. Sol...mehr

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Homeoffice, Bürokostenzusch... / 1 So kontieren Sie richtig!

Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.5 Rücklage für Zuschüsse, R 6.5 Abs. 4 EStR 2012

Rz. 320 Werden dem Stpfl. zur Beschaffung von Anlagegütern Zuschüsse gewährt, hat er nach R 6.5 Abs. 1 EStR 2012 die Wahl, ob er die Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ansetzen oder erfolgsneutral durch Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge der in Zukunft geminderten Abschreibungen behandeln will (§ 4 EStG Rz. 460 "Zuschüsse"). We...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.3 Auswirkungen der Rechnungsabgrenzung

Rz. 255 Verallgemeinernd kann man somit sagen, dass RAP nur bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Darlehensverträgen und ähnlichen Verträgen, die eine nach Zeiteinheiten zu bemessende Berechtigung gewähren, denkbar sind (Versicherungsverträge, Zeithonorare etc.). Aber nicht nur für privatrechtliche Rechtsverhältnisse, auch für öffentlich-rechtliche Berechtigungen, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.6 Berücksichtigung von Gegenansprüchen und Vorteilen

Rz. 419 Es gilt die folgende handelsrechtliche Regelung: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 6 EStG Rz. 33) folgt, dass nur die Verhältnisse des einzelnen Risikos in die Bewertung einbezogen werden dürfen; andere Rechtsgeschäfte, die u. U. eine gegenläufige Entlastung bringen, dürfen nicht einbezogen werden. Anderenfalls würde gegen den Imparitätsgrundsatz und das Verbo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.1 Begriff der Drohverlustrückstellung

Rz. 442 Nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Zur bilanziellen Behandlung der schwebenden Geschäfte vgl. Rz. 79. Leistung und Gegenleistung, die in synallagmatischer Beziehung zueinander stehen, sind danach nicht zu erfassen, solange für sie die Vermutung der gegenseitigen Ausgewogenheit gilt. Der Grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.5 Einzelfälle der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 257a In folgenden weiteren Fällen sind RAP zu bilden: Bei "Koppelungsgeschäften" wird ein verbilligtes Wirtschaftsgut hingegeben, um eine langfristige Kundenbindung zu erreichen (verbilligte Überlassung von Mobilfunkgeräten bei Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags; verbilligte Lieferung eines Receivers bei Abschluss eines Pay-TV-Vertrags; verbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.3 Abgrenzung zur Verbindlichkeitsrückstellung

Rz. 449 Der steuerliche Ausschluss der Drohverlustrückstellung führt zu der Notwendigkeit, Drohverlustrückstellungen von Verbindlichkeiten und Verbindlichkeitsrückstellungen, die im Rahmen von schwebenden Geschäften anfallen können, abzugrenzen.[1] Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellung unterscheiden sich nicht danach, ob der Rückstellungsbedarf aus einem schwebenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.7 Nicht ordnungsmäßige Buchführung bzw. Bilanzierung

Rz. 32 Für die Folgen einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung bzw. Bilanzierung ist zu unterscheiden: Bei formellen Mängeln, die das Ergebnis der Buchführung sachlich nicht beeinträchtigen, ist die Buchführung steuerlich nicht zu beanstanden. Solche formellen Mängel sind etwa geringfügige Verstöße gegen den Grundsatz der zeitgerechten Buchung. Bei materiellen Mängeln, die das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.3 Umgekehrte Maßgeblichkeit (bis Vz 2009/2010)

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG setzt die Ausübung von steuerlichen Wahlrechten bei der Gewinnermittlung voraus, dass auch in der Handelsbilanz entsprechend bilanziert wird. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG ist auf alle Stpfl. anwendbar, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln (Rz. 3f.). Allerdings kann die Bindung an die Handelsbilanz nur bei solchen Stpfl. eintreten, die verpflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.1 Allgemeines

Rz. 225 Eine auf Vertrag beruhende Forderung ist zu aktivieren, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich entstanden ist. Bei vertraglich begründeten Ansprüchen liegt der Forderung eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners zugrunde, er hat dem Entstehen der Forderung also (grundsätzlich) zugestimmt, sodass erwartet werden kann, dass er die Forderung bei Fälligkeit erfüllen...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr