Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.6 Ausscheiden eines ­Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu.[1] Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden Miterben anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.5 Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Nachlasses

Die Miterben können die Erbauseinandersetzung auch durchführen, indem sie alle Wirtschaftsgüter des Nachlasses veräußern und anschließend alle Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Der Rest der Veräußerungserlöse wird den Erbquoten entsprechend anteilsmäßig unter den Miterben verteilt.[1] 2.5.1 Betriebsvermögen Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.9 Einräumung von Eintrittsberechtigungen

Eine Sonderregelung besteht für die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Leistungen. Werden Eintrittsberechtigungen gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Leistung imm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 6.2 Sicherheitseinbehalte

Bei den Sicherheitseinbehalten im Baugewerbe ist zu unterscheiden zwischen den Sicherheitseinbehalten bei Anzahlungen und den Sicherheitseinbehalten bei ausgeführten Leistungen oder Teilleistungen (in der Schlussrechnung) Darüber hinaus muss beachtet werden, ob der Sicherheitseinbehalt durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann oder ob diese Möglichkeit nicht besteht.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.2 Teilung mit Spitzen- oder Wertausgleich

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. I. H. d. Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. Derjenige, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verwendung von unternehmerischen Gegenständen

Rz. 17 Die seit 1968 als Form des Eigenverbrauchs in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. bis Ende März 1999 geregelte Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke wird vom ersten Tatbestand des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfasst. Verwendung bedeutet, dass ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand körperlich eingesetzt wird zu einer T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 5 Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied vor Fälligkeit oder Auszahlung auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung seines Arbeitgebers an die vom Krieg in der Ukraine geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern, werden diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / II. Erfasste Aufwendungen

In Rz. 8 des BMF-Schreibens v. 15.8.2023 wird nunmehr näher geregelt, inwieweit Renovierungsaufwendungen als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in Mittelpunkt-Fällen abziehbar sind. Wie bisher in Rz. 4 des BMF-Schreibens v. 6.10.2017[11] vertreten, können diesbezügliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Küche, Bad oder den Flur nicht (anteilig) geltend gemacht werden....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / 1. Kontinuität in Begrifflichkeiten und Grundkonzeption

Noch vor Rz. 1 des BMF-Schreibens v. 15.8.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Begrifflichkeiten des häuslichen Arbeitszimmers sowie des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung unverändert geblieben sind[1]. Arbeitsecke: Insofern sind – wie bisher – bloße Arbeitsecken kein häusliches Arbeitszimmer mit der Folge, dass hierauf entfallende Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / VI. Anwendungszeitraum

Wie sich aus der Einleitung des BMF-Schreibens v. 15.8.2023 ergibt, ist dieses Schreiben auf nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte berufliche/betriebliche Tätigkeiten anzuwenden. Dies leitet sich aus der Regelung des § 52 Abs. 6 S. 12 EStG her[23]. Für die Zeiträume davor beansprucht das BMF-Schreiben v. 6.10.2017[24] weiterhin Anwendung. Zur Homeoffice-Paus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der ab 1.1.2023 geltenden Arbeitszimmer- und Homeoffice-Regelung (estb 2023, Heft 10, S. 393)

Darstellung der wesentlichen Neuerungen gegenüber dem BMF-Schreiben v. 6.10.2017 Dr. Matthias Gehm[*] Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 die steuerliche Geltendmachung des häuslichen Arbeitszimmers grundlegend neu geordnet, wobei die als Reaktion auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 die steuerliche Geltendmachung des häuslichen Arbeitszimmers grundlegend neu geordnet, wobei die als Reaktion auf die Corona-Pandemie durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096) geschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.2 Übernahme der Studienkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall der Schuldner der Studiengebühren, wird ein eigenbetriebliches Interesse unterstellt und steuerrechtlich kein geldwerter Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenommen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / 2. BMF = Großzügigeres Vorgehen bei Freiberuflerpraxen

Was die Begrifflichkeit des "häuslichen Arbeitszimmers" anbelangt, so verfährt aber nunmehr die Verwaltung großzügiger bei Praxen von Freiberuflern (Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten etc.). Offensichtliche Widmung für den Publikumsverkehr: So wird das Kriterium der offensichtlichen Widmung für den Publikumsverkehr, das die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / 3. Wegfall der Deckelung

Neu ist allerdings bei der ab 1.1.2023 geltenden gesetzlichen Regelung, dass in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG die auf 1.250 EUR im Jahr gedeckelte Abzugsfähigkeit, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, als solches weggefallen ist. Vielmehr können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – als Durchbrechung des zuvor genannten grundsätzlichen Abzugsverbots – n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verlängerung der Sondermaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schlussrechnung: Was bei de... / 4 Auswirkung der Bauabzugsteuer bei Bauleistungen

Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sind unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 48 EStG 15 % vom Rechnungsendbetrag als Bauabzugsteuer einzubehalten, falls es sich um Bauleistungen handelt und keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Dieser "Abschlag" muss entsprechend in den Schlussrechnungen berücksichtigt und gem. § 48a Abs. 1 EStG bis zum...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager

Leitsatz 1. Die Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager an den Inhaber eines Investmentanteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes stützen. Diese Regelungen werden durch die speziellere und abschließende Regelung zur Steuerbarkeit laufender Fondserträge in § 2 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung des für den Rechtsvorgänger festgestellten Unterschiedsbetrags beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i.d.F. des AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsj...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationskosten / 3.2 Gemischte Aufwendungen sind in der Regel aufzuteilen

Der große Senat des BFH hat entschieden:[1] § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normiert kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl durch die Einkünfteerzielung als auch privat veranlasst sind sogenannte gemischte Aufwendungen. Als Folge dieser Entscheidung musste die Finanzverwaltung ihre Auffassung bezüglich gemischter Aufwendungen ändern. Ihre neue Auffa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Dre... / 3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines

Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Lieferkette "Händler an Betreiber der elektro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Dre... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag befasst sich mit Sonderformen des (grenzüberschreitenden) Reihengeschäfts. Dabei wird zwischen innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und solchen mit Drittlän­dern unterschieden. Für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte gibt es eine Vereinfachungsregelung, mit deren Hilfe der Zwischenhändler (mittlere Unternehmer in der Reihe) eine Registrier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldwerter Vorteil / 2 Bewertung des geldwerten Vorteils

Für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie bei Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer von Barlohnzahlungen zu beachten sind. Insbesondere sind die gesetzlichen Steuerbefreiungsvorschriften auch auf Sachbezüge anwendbar. Die Besonderheiten bei den Sachbezügen liegen in der zutreffenden Ermittlung des Wertansatzes, mit dem die Vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an

Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen.[1] Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Ist das Darlehen außerbetrieblich veranlasst, stellt das Darlehen eine Entnahme dar. Diese Entnahme ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Null-Prozent-Steuersatz für Fotovoltaik gilt unbefristet

Seit dem 1.1.2023 gilt für die Lieferung von Fotovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0 % – bis dahin galt der allgemeine Steuersatz mit 19 %. Dieser Steuervorteil soll dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, nachdem es zu einer Verunsicherung kam, weil früher als erwartet auf Erdgas wieder eine höhere Mehrwertsteuer erhoben wer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die X-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung: Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht von Anfang a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2.2 Variabler Zinssatz vereinbart

Hat der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer ein Darlehen mit variablem Zinssatz vereinbart, prüft die Finanzverwaltung die Höhe des geldwerten Vorteils, indem sie den neu vereinbarten Zinssatz im Zeitpunkt der vertraglichen Zinsanpassung mit dem jeweils aktuellen Maßstabszinssatz vergleicht. Unabhängig von den Zins- und Darlehenskonditionen, verlangt die Finanzverwaltung vom ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.1 Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers: Nachweis erforderlich

Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Lohnsteuerhaftung für die ihren Arbeitnehmern über Darlehen gewährten geldwerten Vorteile sollten Arbeitgeber den Nachweis der Marktüblichkeit der Zinsen nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich außerdem besondere Mühe bei der Ermittlung des etwaigen geldwerten Vorteils machen. Die relevanten Rahmendaten sollten steuersi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.1 Besondere Lohnsteuerprivilegien bei Arbeitgeberdarlehen: Freigrenze und Bagatelldarlehen

Bei zinslosen bzw. zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen verdient vor allem die gesetzliche Sachbezugs-Freigrenze besondere Beachtung. Liegt die Summe sämtlicher nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Sachbezüge pro Monat und Mitarbeiter nicht über 50 EUR (bis 31.12.2021 44 EUR), bleibt der geldwerte Vorteil lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zu solchen Sachbezügen ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4 Ermittlung des geldwerten Vorteils: Vereinfachter Vergleich mit Bundesbank-Effektivzinssatz

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, deren Grundsätze mittlerweile auch die Finanzverwaltung für alle noch offenen Lohnsteuerfälle übernommen hat,[1] liegt bei einem Arbeitgeberdarlehen immer dann ein lohnsteuerlich relevanter Zinsvorteil vor, wenn der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens unter dem Zinssatz liegt, den Banken und Kredit-Institute von ihren Kunden verlangen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerlicher Leistung... / 1. Grundsätzliches

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegt der Umsatzsteuer als steuerbarer Umsatz die Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Entscheidend für das Vorliegen einer steuerbaren Leistung im Verhältnis zwischen Händler und Hersteller bei Reparaturleistungen ist, dass ein unmittelbarer Zusammenhang z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3 Arbeitgeberdarlehen als steuerpflichtiges bzw. steuerbegünstigtes Gehalts-Extra

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, bspw. dem GmbH-Geschäftsführer (auch bei Gesellschafterstatus), einem leitenden Mitarbeiter oder anderem Angestellten ein zinsloses/-günstiges Darlehen, kommt dieser "aufgrund seines Dienstverhältnisses" in den Genuss eines geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Sachbezug [1] zusammen dem sonstigen Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Umsatzsteuerliche Maßn... / Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich?

Mit der Einspeisung von Strom ist der PV -Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des UStG . Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – grundsätzlich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerlicher Leistung... / 6. Kulanzleistungen

Das BMF-Schreiben verweist hinsichtlich der Reparatur auf Grund von Kulanzleistungen auf die allgemeinen Grundsätze.[42] Auch hier ist damit entscheidend, ob die Reparatur aufgrund einer Vorgabe des Herstellers erfolgt oder aufgrund einer eigenen Kulanzgewährung durch den Verkäufer. Nur in ersterem Fall liegt eine vertragliche Einbindung des Händlers in die Kulanzleistung de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2 Arbeitgeberdarlehen: Vergleich mit marktüblichen Krediten

Nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (= Maßstabszinssatz) gewährt, ist kein lohnsteuerlicher Vorteil zu versteuern. "Marktüblich" in diesem Sinne ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Darlehenszins, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Banken oder Kreditinstitute für vergleichbare Darlehen verlange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerlicher Leistung... / 5. Rückrufaktionen

Leistung an Hersteller oder an Fahrzeugkäufer? Die umsatzsteuerliche Behandlung von Rückrufaktionen ist in dem BMF-Schreiben nicht ausdrücklich geregelt. Maßgebend ist daher die Grundaussage, dass danach abzugrenzen ist, ob der Händler mit seiner Reparatur eine Leistung an den Hersteller oder an den Fahrzeugkäufer bewirkt.[41] Mit anderen Worten: es ist bei den Rückrufaktion...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gewährt der Arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 79 Die handelsrechtliche Bestimmung der Herstellungskostenermittlung erfolgt ähnlich der geltenden steuerrechtlichen Bewertungskonzeption und der Bewertungskonzeption nach IFRS. Dies fördert die Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.[1] Zunächst hatte die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den erfolgten Änderungen durch das BilMoG hinsichtlich der A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Herstellungskostenuntergrenze und -obergrenze

Rz. 103 § 255 Abs. 2–3 HGB listet die Bestandteile der HK abschließend auf. Aus der Unterteilung in aktivierungspflichtige, wahlweise aktivierbare und aktivierungsverbotene Ausgaben resultieren eine handelsrechtliche HK-Untergrenze sowie eine HK-Obergrenze. Aktivierungspflichtig und somit als HK-Untergrenze anzusehen sind gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die Materialkosten, die F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Zurechnung von Leasinggegenständen

Rz. 34 Entscheidendes Kriterium für die handelsrechtliche Bilanzierung von Leasingverträgen ist die Zurechnung des Leasinggegenstands. Handelsrechtlich existieren keine konkreten/eigenen Zurechnungskriterien. Damit erfolgt handelsrechtlich die Zurechnung nach den allgemeinen Grundsätzen zum zivilrechtlichen Eigentümer. Stimmen zivilrechtliche Gestaltung und wirtschaftlicher ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.3 Softwareleasing

Rz. 45 Nach der Rechtsprechung des BGH[1] sind Standard- und Individual-Software bewegliche Sachen, die damit auch Gegenstand üblicher Leasingverträge sein können.[2] Die Zurechnung erfolgt damit gem. den steuerlichen Leasingerlassen; d. h., auch hierbei ist grds. zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu differenzieren. Die Klassifizierung eines Softwareleasingvertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.3 Sonderfall Langfristfertigung/-leistung

Rz. 116 Besondere Bedeutung hat die Frage nach der Gewinn-/Ertragsrealisation bei der sog. langfristigen Auftragsfertigung/-leistung, d. h. der mind. stichtagsübergreifenden[1] auftragsgemäßen Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen auf Basis von Werk-[2] oder Werklieferverträgen.[3] Da bei Werkverträgen eine Realisation mangels Gefahrenübergang bzw. Erfüllung der Lieferu...mehr