Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Die Frage, ob hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 23, 71 Abs. 1 GVG. Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts, bei einem Streitwert über 5.000 EUR die des Landgerichts gegeben. Bei der Stufenklage ist der Zuständi...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / Leitsatz

1. Die schriftliche Übersetzung von Schriftsätzen und gerichtlichen Entscheidungen durch einen Prozessbevollmächtigten einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei fällt nicht unter den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr. Vielmehr ist diese Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten dem Prozessbevollmächtigten nach Maßgabe des § 11 JVEG zusätzlich zu vergüten. 2. Ob die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verkehrssitte.

Rn 3 Generell wird man eine verkehrsübliche Erwartungshaltung, dass der Zugang der Annahme nicht erforderlich ist, nicht bei außergewöhnlichen oder wirtschaftlich besonders bedeutsamen Verträgen annehmen können (Köln NJW 90, 1051). Dagegen ist nach der Verkehrssitte der Zugang der Annahme bei der Bestellung von Waren im Versandhandel entbehrlich. Der Vertrag kommt also jeden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Widerrechtliche Schädigung eines Dritten durch den Aufsichtsbedürftigen.

Rn 6 Tatbestand einer unerlaubten Handlung (einschließlich subjektiver Merkmale, RG HRR 1929 Nr 705; Staud/Bernau § 832 Rz 62 mwN) und Rechtswidrigkeit müssen vorliegen; ein Verschulden des Aufsichtsbedürftigen ist nicht erforderlich (RGZ 50, 60, 65; BGH NJW 85, 677, 678; BGHZ 111, 282, 284; Oldbg 14 U 212/22). Schäden des Aufsichtsbedürftigen selbst werden nicht erfasst, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung auf Mieterseite.

Rn 23 Hat der Mieter als Mietsicherheit ein Kautionssparbuch mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters angelegt, hat dieser im Fall der Mieterinsolvenz ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, soweit die Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsabtretung nach außen erkennbar ist. Zur Tilgungsbestimmung bei der Barkaution vgl LG Hambg ZMR 08, 209 und Hambg ZMR 08, 714. Zur Mieterin...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Rechtsmissbrauch

Rz. 73 Nur in besonderen Einzelfällen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Schikane entgegenstehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.[184] Eine Auskunft über wertbildende Faktoren muss dann nicht erteilt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Miteigentümer von Nachlassgegenständen ist.[185] Rz. 74 Werden mit dem Auskunftsanspruch ausschließlich oder überw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Nachlassgläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlass bereits vor Annahme der Erbschaft (§ 1958 Rn 2). Ist der Erbe unbekannt, können die Nachlassgläubiger – auch ohne dass ein Sicherungsbedürfnis iSd § 1960 vorliegen muss (Brandbg ErbR 21, 686 [OLG Brandenburg 13.04.2021 - 3 W 35/21]) – die Bestellung eines Nachlasspflegers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnahmsweise (Hamm BeckRS 14, 00843; HP/Faust Rz 103; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der aus mehreren Berufungsgründen zum Allein- oder Miterbe Berufene kann die Erbschaft nach I getrennt und abweichend von § 1950 annehmen oder ausschlagen. Entspr gilt nach II für die gleichzeitige Berufung durch Testament und Erbvertrag. Die Vorschrift ist anwendbar, wenn der Erblasser die gesetzliche Erbfolge im Falle einer Ausschlagung nicht ausgeschlossen hat. Für d...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[262] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[263] Auskunftsschuldner sind alle Erben als Gesamtschuldner. Rz. 146 Dabei besc...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Erfüllung und Untergang

Rz. 67 Mit der Auskunftserteilung erlischt der Auskunftsanspruch. Hat der Auskunftsschuldner aber keine erfüllungstaugliche Handlung erbracht, weil er in unübersichtlicher und unzusammenhängender Form die Auskunft erteilt hat, besteht der Erfüllungsanspruch weiter.[169] Fehlt es in dem notariellen Nachlassverzeichnis offensichtlich an einer in dem der Auskunftserteilung zugr...mehr

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ZErb 08/2024, Bestellung ei... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG kann das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszugs auch ohne Antrag eines Beteiligten zurückverweisen, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat. Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn eine Sachentscheidung nicht in der gebotenen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2248 BGB – Verwahrung des eigenhändigen Testaments.

Gesetzestext Ein nach § 2247 errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen. Rn 1 Der Erblasser kann das eigenhändige Testament in besondere amtliche Verwahrung geben, damit es beim Erbfall aufgefunden wird und vor Unterdrückung, Fälschung, Beschädigung und Abhandenkommen sicher ist. Dies dient dem Interesse des Erblassers a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt.[350] Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[351] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 1 Sachverhalt

In einer vor dem LG Potsdam anhängig gewesenen urheberrechtlichen Streitigkeit ließ sich die der deutschen Sprache nicht mächtigen Klägerin durch einen – deutschen – Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser Rechtsanwalt übersetzte der Klägerin schriftlich das gerichtliche Protokoll, ein gegen die Beklagte ergangenes Versäumnisurteil nebst Rechtsbehelfsbelehrung, den Verglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Beweislast (III) auch dafür, dass Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe nicht vorliegen, trägt der Erbe, bei § 2329 der Beschenkte (BGH NJW-RR 86, 371, 372) und bei § 2318 uU auch der Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigte (Ddorf FamRZ 99, 1469). Bei § 2333 Nr 4 ist neben der Straftat die Unzumutbarkeit zu beweisen. Bzgl der Schuldunfähigkeit wird eine Bewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f [OLG Brandenburg 17.03.2022 - 10 U ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzlicher Vorstand.

Rn 1 Als Körperschaft muss (§ 40) der Verein einen Vorstand als Vertretungsorgan haben. Die Satzung kann dem Vorstand einen anderen Namen wie zB Präsidium oder Direktorium geben. Oftmals verwendet die Satzung einen weiten Vorstandsbegriff und bezeichnet auch Personen ohne Vertretungsbefugnis als Vorstand. Nur die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind dann Vorstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schätzung (Abs 3 S 2).

Rn 16 Im Hinblick auf die schwierige Anwendung von § 287 ZPO (BTDrs 14/7052, 197; vgl zur aF BGHZ 77, 320, 326 ggü BGH WM 71, 1382, 1383), kann die Minderung geschätzt werden. Bsp: wegen zu geringer Mieterträge (LG Berlin BauR 06, 126, 127); 3 % des Kaufpreises bei Mehrverbrauch eines Vorführwagens von 6,6 % (AG Michelstadt BeckRS 10, 01504); ca. 40 % des Kaufpreises bei Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 21 Trifft der Schuldner keine Bestimmung und liegt auch keine Vereinbarung der Parteien vor, so geht das Bestimmungsrecht nicht auf den Gläubiger über (Brandbg NJW-RR 07, 1310 [OLG Brandenburg 15.01.2007 - 3 W 2/07]). Vielmehr gilt die Tilgungsreihenfolge nach II. Sie enthält eine Leiter von Merkmalen, nach der die Tilgungswirkung zu bestimmen ist. Die Kriterien sind mith...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbarte Be... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten dem Kläger vor dem Arbeitsgericht Berlin als Prozessbevollmächtigte vertreten. Nach Beendigung des Verfahrens haben sie die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG gegen den Kläger beantragt. Auf die ihm eingeräumte Stellungnahme hat der Kläger vorgebracht, es sei mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt abgestimmt gewesen, direkt mit der Rechtsschut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. I 1: Genehmigung.

Rn 1 Ähnl wie § 1831 für Erwachsene, die unter Betreuung stehen, verlangt § 1631b 1 auch für die Unterbringung des Kindes eine gerichtliche Genehmigung. Das gilt aber nur für die Unterbringung, mit der eine Freiheitsentziehung verbunden ist; denn geschützt wird die Fortbewegungsfreiheit, nicht die allgemeine Handlungsfreiheit (München FamRZ 20, 104). Damit ist va die Unterbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 16 Die – ggf wiederholte, § 26 II 2 Hs 1 – Bestellung erfolgt gem § 26 I durch Beschl nach § 19 I mit einfacher Mehrheit (relative genügt nicht). Zur Meidung von Ermessensfehlern sind – wie stets – mehrere Angebote einzuholen (BGH ZMR 20, 671 Rz 9; NJW 12, 3175 Rz 10), allerdings grds nicht bei der Wiederbestellung (BGH ZMR 11, 735 Rz 13; zw). Anders ist es jedenfalls, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2097 BGB – Auslegungsregel bei Ersatzerben.

Gesetzestext Ist jemand für den Fall, dass der zunächst berufene Erbe nicht Erbe sein kann, oder für den Fall, dass er nicht Erbe sein will, als Ersatzerbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er für beide Fälle eingesetzt ist. Rn 1 § 2097 korrigiert die sprachliche Ungenauigkeit des Erblassers, der nicht zwischen ›wollen‹ und ›können‹ zu unterscheiden vermochte. D...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbarte Be... / Leitsatz

Bei dem Einwand, der Prozessbevollmächtigte habe die Gebührenforderung für den Fall, dass er die Kosten letztlich allein tragen müsse, auf 892,50 EUR begrenzt, handelt es sich um eine nicht dem Gebührenrecht entstandene Einwendung, die auch nicht vollkommen unsubstantiiert ist. Die Möglichkeit einer Ermäßigung oder eines Erlasses nach § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO für eine gerichtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung des Namensrechts.

Rn 14 Eine Verletzungshandlung gem § 12 ist negativ möglich als Namensleugnung oder Namensbestreitung, positiv ist sie möglich als Namensanmaßung oder unzulässiger Namensgebrauch. Jede andere Verletzungshandlung fällt nicht unter § 12 (s.u. Rn 18). Erforderlich ist, dass der Störer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des Namensrechts beiträgt (...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / P. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 390 Beantragt der Pflichtteilsberechtigte die Anordnung eines dinglichen Arrests nach §§ 916 ff. ZPO, muss er den Arrestanspruch und Arrestgrund glaubhaft machen (§§ 920 Abs. 2, 294 ZPO). Er muss daher die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Höhe des Pflichtteilsanspruchs schlüssig darlegen (Aktiva und Passiva des Nachlasses).[658] Rz. 391 Ein Auskunftsanspruch kann n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der ›Verzeihung‹.

Rn 1 Er ist der gleiche wie in §§ 532 1, 2343 (Staud/Olshausen Rz 1). Verzeihung ist anzunehmen, wenn der Erblasser zeigte, er betrachte das Verletzende der Kränkung als nicht mehr existent (BGH NJW 84, 2089, 2090 [BGH 23.05.1984 - IVa ZR 229/82]; Stuttg MDR 19, 555 [OLG Brandenburg 31.01.2019 - 3 W 37/18] Rz 15; Köln ZEV 98, 144) und dass er nichts mehr daraus herleiten, so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Nachlassverwaltung muss die Antragsberechtigung bei allen Miterben vorliegen. Durch die Antragsrücknahme oder den Verlust des Antragsrechts bei einem Miterben nach § 2013 I 1 ist der gesamte Antrag wirkungslos (str etwa MüKo/Fest§ 2062 Rz 3). Ist der Miterbe auch Nachlassgläubiger, kann er den Antrag nach § 1981 II s...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemein-Verbraucherdarlehen.

Rn 13 Die erforderlichen, mindestens 16 Punkte umfassenden vorvertraglichen Informationen ergeben sich aus dem Katalog des Art 247 § 3 I EGBGB, der durch das WoImmoKrRL-UG nicht verändert worden ist. Sie werden ergänzt durch Art 247 § 4 I EGBGB. Die dort angeführten Informationen sind nur zu erteilen, wenn sie für den in Betracht kommenden Vertragsabschluss im konkreten Fall...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Beweislastverteilung

Rz. 158 Im Rahmen der Auskunftsklage muss der Pflichtteilsberechtigte zunächst darlegen und beweisen, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählt.[311] Ihm obliegt insoweit der Nachweis seiner Abstammung.[312] Diese wird im Falle eines Bestreitens durch Vorlage der Personenstandsurkunden (nach dem PStG) oder im Falle eines nichtehelichen Abkömmlings durch V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Dreizeugentestament setzt eine der genannten Notlagen voraus. Es kann nur durch mündliche Erklärung errichtet werden und hat beschränkte Gültigkeitsdauer (§ 2252). Auch ein gemeinschaftliches Nottestament ist möglich (§ 2266). Im Falle der Absperrung (I) kann wahlweise vor dem Bürgermeister (§ 2249) oder vor drei Zeugen testiert werden. Die Formbestimmungen sind eng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anstößiger Erwerb.

Rn 19 Dass ein entgangener Erwerb nicht zu ersetzen ist, der nur unter Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten hätte erzielt werden können, bildet eine alte Rechtsregel (Mot II 18). Das gilt unzweifelhaft bei Hehlerei, Rauschgifthandel und Steuerhinterziehung, auch für unzulässige Werbemaßnahmen (BGH NJW 64, 1181, 1183), für Wettbewerbsverstöße (BGH NJW 05, 1789, 1790 [BGH 24....mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Prozesskostenhilfe des Beklagten

Rz. 273 Beantragt dagegen der Beklagte Prozesskostenhilfe, um sich gegen eine vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Stufenklage zu verteidigen, dann gelten die Grundsätze für die oben dargelegte Erfolgsprüfung der Stufenklage im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsverteidigung nur teilweise. Wird seitens des Beklagten z.B. die Auskunftspflicht anerk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. 1. Sonderfall: Aufnahme von Angehörigen.

Rn 6 Innerhalb der Grenzen bis zur Überlegung einer Wohnung ist der Mieter berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters nächste Angehörige und Bedienstete als Teil seines Haushalts in die Wohnung aufzunehmen. Dies fällt noch unter den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts (vgl Staud/Emmerich § 540 Rz 3). Eine vollständige Übergabe der Wohnung an Angehörige ist unzulässig un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beschränkung der Vertretungsmacht.

Rn 3 Die Satzung kann den Umfang der Vertretungsmacht mit Außenwirkung beschränken, indem sie hinreichend bestimmt (Nürnbg MDR 15, 961 [OLG Nürnberg 20.05.2015 - 12 W 882/15]) erkennen lässt, dass sie nicht nur die interne Geschäftsführung regeln, sondern die Vertretungsmacht beschränken will (BGH NJW-RR 96, 866 [BGH 22.04.1996 - II ZR 65/95]). Der Dritte muss sich die Besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 § 675j geht davon aus, dass jeder Zahlungsvorgang ggü dem Zahler nur nach entspr Autorisierung wirksam ist. Das Mittel der Autorisierung ist die Zustimmung. Die Zustimmung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Die Erklärung kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen. Das Risiko der Fälschung trägt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Betreuung.

Rn 9 Allein aus der Betreuungsbedürftigkeit des Erblassers (§ 1896 I 1) zz der Testamentserrichtung kann nicht auf Testierunfähigkeit geschlossen werden (Brandbg ErbR 22, 400 [OLG Brandenburg 10.01.2022 - 3 W 101/21]). Auch für den Betreuten wird vielmehr Testierfähigkeit vermutet, wie dies schon für die mit Einwilligung des Erblassers erfolgte Anordnung einer Gebrechlichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt im Schuldrecht und darüber hinaus für alle auf Erbringung einer Leistung gerichtete Ansprüche, also Forderungen (§ 241 I). Dies umfasst sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten, soweit diese auf eine Leistung, zB Auskunft (Zweibr WM 98, 1776 [OLG Zweibrücken 07.10.1997 - 5 U 27/96]), gerichtet sind. Von Leistungspflichten zu unterscheiden sind S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verein mit Binnenmarkttätigkeit.

Rn 6 Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit in einem Binnenmarkt sind planmäßig, entgeltlich und anbietend an einem vereinsinternen Markt ggü ihren Mitgliedern tätig (Reichert/Pusch Kap 3 Rz 87; BeckOK/Schöpflin Rz 112f). Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, das Entgelt kann auch im Mitgliedsbeitrag oder der Aufnahmegebühr enthalten sein (BeckOK/Schöpflin Rz 112)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Nebenleistungen.

Rn 5 Zwischen Zinsen und anderen Nebenleistungen besteht rechtlich kein grds Unterschied (BGHZ 47, 41); die nur für andere Nebenleistungen bestehende Möglichkeit der Bezugnahme auf die Satzung einer Kreditanstalt (II) hat keine praktische Bedeutung. Nebenleistungen können bspw ein Agio (Karlsr Rpfleger 68, 353), Vertragsstrafen bei Verzug mit der Zinszahlung (BayObLG Rpflege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gebrauchsgewährung.

Rn 1 Sie ist bei Sachen ein typisches, aber kein unabdingbares Merkmal des Pachtvertrages über Sachen. Der Verpächter kann formularvertraglich seine gesetzliche Gewährleistungspflicht weitgehend ausschließen, insb die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel (BGH ZMR 93, 320). Ebenso kann der Pächter wegen seines Minderungsanspruchs auf eine gesonderte Klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 539 I regelt den sonstigen Aufwendungsersatzanspruch des Mieters, soweit dieser nicht bereits von § 536a II erfasst wird. Die Vorschrift erfasst nicht den Ersatz notwendiger Verwendungen. Insoweit ist § 536a II (AG Brandenburg GE 12, 758) mit den dort geregelten Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Mieters für die Beseitigung von Mängeln eine in sich abschließend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundsätzliche Regelung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1 EStG aF)

Rn. 1713 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 1 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF regelt der Gesetzgeber, dass grds Verpflegungsmehraufwendungen nicht abzugsfähig sind, soweit in den folgenden Sätzen der Vorschrift nichts anderes bestimmt ist. Aufwendungen, die allein die eigene Verpflegung des StPfl betreffen, sind ausschließlich privat veranlasst. Sie werden schon nicht vom Einlei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollstreckungshandlungen.

Rn 5 Unterbrechungswirkung hat ferner jeder Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung sowie (nochmals) deren tatsächliche Vornahme (BGHZ 93, 287, 295). Die Unterbrechung hat keine Dauerwirkung. Sie ist auf den Zeitpunkt beschränkt, in dem der jew Unterbrechungstatbestand verwirklicht wird, unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung noch andauert (BGH NJW 98, 1058, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Für die Kenntnis des Verkäufers als Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht (Bambg MDR 16, 1008 [OLG Bamberg 18.01.2016 - 4 U 160/14] zu § 280) ist der Käufer ebenso wie für Fehlen und Mängel der Aufklärung darlegungs- und beweispflichtig (Brandbg BeckRS 15, 20917 Rz 33). Ihm stehen aber erhebliche Beweiserleichterungen nach den Regeln der sekundären Darlegungs- und ...mehr