Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Altersteilzeit / 2.1.2 Alt- und Neufälle

Der TV ATZ ist mit Ablauf des 31.12.2009 keineswegs außer Kraft getreten, sondern ist ungekündigt weiterhin gültig. Auch die Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV FlexAZ bzw. TV-Bund [1] wird noch steuerlich gefördert (Steuerfreiheit der Aufstockungsleistungen).mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2.4 Störfall

Die Regelung des Störfalls in § 8 Abs. 3 TV Bund trägt der Rechtsprechung des BAG zu § 9 Abs. 3 TV ATZ [1] Rechnung und stellt ausdrücklich klar, dass lediglich die Aufstockung zum Entgelt in Abzug gebracht werden kann. Die Regelung soll den Beschäftigten im Störfall möglichst so stellen, als sei das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nicht begründet worden. Dies folgt aus dem W...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2.2 Entgelt

Bei der Bemessung des Altersteilzeitentgelts werden in § 7 Abs. 1 TV Bund sämtliche tariflichen Entgeltbestandteile erfasst. Sie werden unterteilt in Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen feststehen, und die übrigen Entgeltbestandteile. Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (§ 21 Abs. 2 TVöD) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich ge...mehr

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Altersteilzeit / 2.2 Die Tarifeinigung vom 27.2.2010

Im Rahmen der Tarifrunde 2010/2011 zum TVöD haben sich die Tarifvertragsparteien VKA und Bund auf eine Fortsetzung tarifvertraglicher Regelungen zur Altersteilzeit verständigt, die die gesetzliche Grundregelung ergänzen und unter bestimmten Bedingungen Rechtsansprüche auf Altersteilzeit begründen. Tarifliches Neuland wurde betreten mit einem neuen Modell zur Flexiblen Altersz...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.3 Störfall

Auch hinsichtlich der Störfallregelungen im Blockmodell weicht der TV FlexAZ inhaltlich von den Regelungen des TV-Bund ab. Während nach dem TV-Bund der Beschäftigte im Störfall materiell so gestellt wird, als hätte er nie in Altersteilzeit gearbeitet, enthält der TV FlexAZ eine Vorschrift, die – orientiert am Rechtsgedanken von § 812 BGB – lediglich verhindert, dass der Arbe...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.1 Geltungsbereich der Tarifregelungen

Der Geltungsbereich (§ 1) der Regelungen für bestehende Altersteilzeitvereinbarungen erstreckt sich bei Bund und VKA auf den Anwendungsbereich des TVöD und bei der VKA darüber hinaus auf den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Seit dem 1.1.2023 kommt der TV FlexAZ nur noch zur Anwendung, wenn dies in der Altersteilzeitvereinbarung ausdrücklich vereinbart wird. Die Tarif...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.9 Beendigung/Störfall

Die Regelungen in § 8 TV Bund, § 11 TV FlexAZ enthalten Vorschiften zur (automatischen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht lediglich der Altersteilzeit). Danach endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt. Des Weiteren endet es unbeschadet der sonstigen tariflichen Beendigungstatbestände mit Ablauf des Kalendermonats vo...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.4 Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Zur Mindestdauer ist festgelegt, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis sich zumindest bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Die Höchstdauer für die Altersteilzeitvereinbarung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie beträgt maximal 12 Jahre, da Altersteilzeit ab vollendetem 55. Lebensjahr vereinbar...mehr

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Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Abruf der digitalen Rentenübersicht (Abs. 4b)

Rz. 7c Das Rentenübersichtsgesetz [1] verfolgt das Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Hierzu sind die angebundenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, die Identifikationsnummern bei ihren Kundinnen und Kunden zu erheben.[2] Nur die angebundenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicheru...mehr

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Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.2 Mitteilung durch vorgeschriebenen Datensatz (Abs. 11)

Rz. 16 Die Zuspeicherung der Kontoverbindung beim BZSt und die Bereitstellung der zugespeicherten Kontoverbindung an die für die Auszahlung der zuständigen Bewilligungsstelle des Bundes und der Länder soll vollautomatisch erfolgen. Hierzu ist zum einen erforderlich, dass die Kontodaten der IDNr-Inhaber in einem lesbaren und weiter zu verarbeitenden Datenformat geliefert werd...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1 Die gemeinsamen Regelungen zur Altersteilzeit

Im Folgenden werden zunächst die übereinstimmenden Regelungen in beiden Tarifverträgen dargestellt, anschließend die jeweiligen Besonderheiten im Bereich der VKA und des Bundes. 2.4.1.1 Geltungsbereich der Tarifregelungen Der Geltungsbereich (§ 1) der Regelungen für bestehende Altersteilzeitvereinbarungen erstreckt sich bei Bund und VKA auf den Anwendungsbereich des TVöD und b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.1 Neue Situation ab 1.1.2023

Mit Ablauf des 31.12.2022 hat sich die tarifliche Situation der Altersteilzeit im Bereich des Bundes und der Kommunen verändert. Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit bestehen zwar weiter, sind jedoch nicht mehr die normative Grundlage für neue Altersteilzeitvereinbarungen. Nähere Ausführungen hierzu unter Punkt 2.4.1. 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Alterstei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6.1 Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1.2.2017 haben Unternehmer mit mehr als zehn Beschäftigten Bekanntmachungspflichten nach dem VSBG. Sofern ein Unternehmer eine Webseite unterhält oder AGB verwendet, muss er den Verbraucher in Kenntnis setzen davon, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG) und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.4 Verhältnis zu den Informationsfreiheitsgesetzen

Rz. 19 Soweit sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder eigenständige Auskunftsrechte gegen die Finanzbehörden ergeben könnten, ist deren Regelungsgehalt Gegenstand rechtlicher Diskussion und gerichtlicher Verfahren. Durch die Informationsfreiheitsgesetze entsteht kein das spezialgesetzlich geregelte Steuergeheimnis "überschreibender" Informationsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 21 Die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten sind in § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB legal definiert. Darunter fallen Personen, die nicht Beamte oder Richter sind, nicht in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen und auch nicht selbst unmittelbar Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, sondern lediglich im Zusammenhang mit dieser Erfüllu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.3 Verhältnis zum allgemeinen Datenschutzrecht

Rz. 13 Neben der DSGVO ist im Steuerverfahrensrecht gem. § 2a Abs. 1, Abs. 3 AO seit dem 25.5.2018 grundsätzlich nur noch die AO zu berücksichtigen. Dies ergibt sich auch aus § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG. Soweit das BDSG [1] in seinem § 1 Abs. 2 S. 2 eine Auffangzuständigkeit reklamiert, steht dem zunächst die AO als lex specialis entgegen. Ausnahmen von der abschließenden Regelung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Zulässig ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ein Offenbaren oder Verwerten[1] geschützter Daten, soweit es durch Bundesgesetz[2] ausdrücklich zugelassen ist. Gesetz i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist (ungeachtet § 4 AO) nur ein Gesetz im formellen Sinn. Dies wird aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus der Bedeutung des Steuergeheimnisses hergeleitet.[3] Rechtsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.8 Archivierung durch das Bundesarchiv oder die Landes- oder Kommunalarchive (§ 30 Abs. 4 Nr. 2d AO)

Rz. 105a Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis zur Archivierung geschützter Daten aus dem Besteuerungsverfahren und zur erlaubten Nutzung dieser Daten durch das Bundesarchiv oder zuständige Landes- oder Kommunalarchive geschaffen, die zugleich eine bundesgesetzlich orientierte Verwendungsbeschränkung dieser Daten regelt. Zu beachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Gegenvorstellung

Rz. 2 Unter Gegenvorstellung versteht man im prozessualen Bereich – ganz allgemein – einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem eine Änderung oder Aufhebung einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, erreicht werden soll. Grundlage ist das Petitionsrecht.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.1 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 1. Alt. AO)

Rz. 99 § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO entbindet in seiner ersten Alternative vom Steuergeheimnis, soweit die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes dient. Davon sind die gesamten jeweils aktuellen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes umfasst. Die Regelung wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Strompreisbremse / 3.1 Zahlungen des Bundes an Energieversorgungsunternehmen (EVU)

Das EVU als Lieferant, das zu Entlastungen nach den §§ 3 ff. EWPBG verpflichtet ist, hat in Höhe der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Entlastungen, soweit diese an Letztverbraucher bzw. Kunden gewährt wurden, einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Erstattungsanspruch tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers bzw. des Kunden. Wi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Strompreisbremse / 3.2 Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen und Letztverbraucher

Bei der Entlastung durch den Bund handelt es sich umsatzsteuerlich um ein Entgelt von dritter Seite (vgl. Abschnitt 14.10. Abs. 1 UStAE). Das EVU schuldet damit weiterhin aus der gesamten Gas- und Wärmelieferungen die Umsatzsteuer. Spiegelbildlich kann der Letztverbraucher bzw. Kunde als Leistungsempfänger (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen) den Vorsteuerabzug für d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreier Bahnhof / 2.7 Anforderungen des Brandschutzes

Folgende spezifische Anforderungen sind für eine schnelle Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen im Falle eines Brandes zu beachten: Anordnung der Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe der Orte mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Lagerräume, Restaurants, Läden), Griffhöhe der installierten Feuerlöscher von 0,80–1,20 m, Erstellen und Aushängen von Flucht- und Rettungsplän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.3 Neufassung der Abs. 3 bis 8 zum 16.5.2023

Rz. 10 Die Neufassung von Abs. 3 bis 8 entwickelt die Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen im Bereich der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention unter Berücksichtigung des Urteils des BSG v. 18.5.2021 fort. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.2 Unterstützung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abs. 3 und 4 i. d. F. bis zum 15.6.2023)

Rz. 6 Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Unterstützung mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen zu beauftragende Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dazu beitragen, dass die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten auch Wirkung entfalten. Ab dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 20)

Rz. 22 Abs. 3 Satz 20 (angefügt durch das GKV-IPReG, vgl. Rz. 3j) verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit erstmalig für das Jahr 2021 bis zum 30.6.2022 und danach jährlich bis zum 30.6.2024 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8 Ausgewählte Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 89 Das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 hatte den damals zuständigen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen und damit als dessen Rechtsnachfolger den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichtet, die zahnärztlichen Behandlungs-Richtlinien, die Richtlinien über die Versorgung mit Zahnersatz und die Kieferorthopädie-Richtlinien dem Stand der modernen Zahnmedizin und a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.1 Aufgaben

Rz. 5 Der Verwaltungsrat wird als Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes gebildet. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und soweit die Aufgaben nicht vom Vorstand wahrzunehmen sind (BT-Drs. 16/3100 S. 161). Durch den Verweis auf Vorschriften des SGB IV wird eine funktionale Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat nach den für den Verwaltungsrat der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 3 Literatur

Rz. 32 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. N. Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. Rixen, Verfassungsrechtlicher Schutz der organisatorischen und finanziellen Selbstständigkeit der Krankenkassen, SGb 2022 S. 581.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit werden Organisation und Verfassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geregelt und aus verwaltungsökonomischen Gründen lediglich 2 Organe vorgesehen (BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.7 Vorstand (Abs. 7)

Rz. 23 Der Vorstand besteht aus 2 Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter (Satz 1). Er führt gemeinsam die Geschäfte des MD nach den Richtlinien des Verwaltungsrats (Satz 2). Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan des MD, wird durch den Verwaltungsrat gewählt und erlangt damit seine organrechtliche Stellung (§ 279 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ). Der Vorstand ist als haupta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.2 Aufgaben des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 7 Der Verwaltungsrat hat die gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben wahrzunehmen (Satz 1). Andere Aufgaben des MD sind durch den Vorstand zu erfüllen. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des MD unter Beachtung der Richtlinien und Em...mehr