Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Formalia

Rz. 260 Die äußere Form des Zeugnisses spiegelt die dem Arbeitnehmer entgegengebrachte Wertschätzung wider. Daher ist das Zeugnis auf haltbares Papier guter Qualität, regelmäßig auf DIN-A4-Geschäftspapier des Arbeitgebers ohne Ausbesserungen, Flecken oder Beschädigungen abzufassen.[447] Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist es, wenn das Zeugnis zweimal gefaltet wird, um es ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 191 Abgesehen von dem Eintritt des Versicherungsfalles (siehe dazu Rdn 192) und einer einvernehmlichen Aufhebung kann die Lebensversicherung vorzeitig aus sehr unterschiedlichen Gründen enden. Die jeweiligen Rechtsfolgen unterscheiden sich. Hinweis Checkliste Beendigung der Lebensversicherungmehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 649 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei der Anspruchsprüfung sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen. Hinweis Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherungmehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten der Kreditlebensversicherung

Rz. 194 Als Kreditlebensversicherung oder Restschuldversicherung werden Verträge bezeichnet, die zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen von Verbraucherdarlehen abgeschlossen werden. Es sind typische Massenverträge zu Verbraucherkrediten der Banken, Finanzierungs- und Leasingverträgen im Autohandel und anderen Branchen, zu Kreditkarten usw. Vermittelt werden die Verträge...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Neumann, Tantiemevereinbarungen mit dem beherrschenden Ges-GF einer GmbH, GmbHR 1996, 740 und 822; Böth, 50 %-Grenze bei der Vereinbarung von Gewinntantiemen, StBp 1997, 178; Neyer, Vereinbarung einer Gewinntantieme: Zur Überschreitung des Richtwerts von 50 %, DStR 1998, 229; Peetz, Nur-Tantieme an GmbH-Ges-GF in der Krise?, GmbHR 2001, 1108; Steinkamp, Nur-Gewinntantieme als vG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / F. Kündigung

Rz. 42 Möchte der VN einen Versicherungsvertrag nicht weiter fortführen, dann muss man genau prüfen, wie dies am besten geschehen soll und welche Nachteile dadurch entstehen. Gelegentlich ist ein Festhalten am Vertrag auch anzuraten, wenn die Aussicht auf einen neuen Vertrag bei einem anderen VR realistischerweise nicht oder nicht mehr zu vergleichbaren Konditionen abgeschlo...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden. Ein besonder...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Grundinformationen zu den Gesundheitsdaten

Rz. 11 Im Rahmen der Regulierung macht der VR regelmäßig konkrete Vorgaben, welche Unterlagen er gerne einsehen möchte, für welche weitere Prüfung erforderlich ist oder welche Ärzte für eine Befragung von der Schweigepflicht entbunden werden sollen. Dieses Stadium ist im anwaltlichen Mandat meist bereits vorbei. Daher ist es erforderlich, sich einen genauen Überblick darüber...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Praxistipps

Rz. 70 Die oben aufgeführte Checkliste (vgl. Rdn 45 ff.) ist bei Mandatsübernahme erst ab Klageverfahren ebenso sinnvoll. Der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers muss ebenso wie der des Versicherers den Vortrag der anderen Partei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Rz. 71 Nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist über die allg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Leistungen, Leistungsausschlüsse und Fälligkeit

Rz. 192 Regulärer Eintritt des Versicherungsfalles ist in der Lebensversicherung der Tod der versicherten Person und – bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Dann wird grundsätzlich die Leistung fällig. Leistungsausschlüsse gibt es in der Lebensversicherung nur wenige. Rz. 193 Hinweis Checkliste Leistungen, Leistungsausschlüss...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Maßgebliche gesetzliche Vorschriften über den Gesundheitsschutz

aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Mitbestimmung im Gefährdungsbeurteilungsprozess des ArbSchG

aa) Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrats Rz. 601 Die Beschlüsse des BAG vom 13.8.2019, 19.11.2019 und vom 7.12.2021[1579] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrats in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert den Begriff Gefährdungsbeurteilu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 ArbSchG

(1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Mindestinhalt des Unterrichtungsschreibens über den Betriebsübergang

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 634 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1642] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (ein bis zwei Jahre) fi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Besonderer Teil des Arbeitsschutzes: Verordnungen gem. §§ 18, 19 ArbSchG

Rz. 563 Die §§ 18, 19 ArbSchG ermächtigen die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen[1531] zu erlassen, die die jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben für Arbeitgeber und Beschäftigte konkretisieren oder der Durchführung von europarechtlichen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen dienen. Es sind diemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Dokumentation

Rz. 649 Der § 6 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Führung einer Dokumentation. Er muss über die je nach Art der Tätigkeit und Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Prüfung ersichtlich sind. Angesichts des Umstandes, dass...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangere und Stillende

Rz. 567 Der Unterabschnitt 2 (§§ 9–15) des MuSchG und die MuSchutzArbV beschäftigt sich mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz schwangerer oder stillender Frauen. Jeder Arbeitgeber, unabhängig davon, ob er (zurzeit) Frauen im Betrieb beschäftigt, ist seit dem 1.1.2018 verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Arbeitsbedin...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Zwingende gesetzliche Vorgaben im ASiG

Rz. 581 Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung enthält keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Rz. 582 Gemäß § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Beteiligung des Betriebsrats/Haftungsprivileg

Rz. 63 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Aber auch mündliche Befragungen (z.B. bei Tests oder Interviews) anhand von Checklisten, in denen die Antworten schriftlich festgehalten werden, sind mitbestimmungspflichtig.[145] Rz. 64 Seine Zustimmung kann der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber formlos erteilen. Die Erklärung mus...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 5 ArbSchG

Rz. 607 § 5 ArbSchG wird in den Spezialregelungen der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert: §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffV). (1) Erm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 627 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1622] Rz. 628 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Besondere Anforderungen an die Fachkunde

Rz. 621 Die Vielfalt der Gefährdungsfaktoren und die Komplexität ihres Zusammenwirkens erfordert eine besondere Fachkunde der Personen, die von dem Arbeitgeber mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt werden. Ausdrücklich wird dies in verschiedenen Vorschriften betont. Der Gesetzgeber definiert:[1613] Fachkundig ist, wer über die zur Ausübung einer in diese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 633 Auch im Geltungsbereich de...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / G. Elektronische Geräte und sonstige Ablenkung am Steuer

Auch in Belgien ist die Bedienung eines Handys, Smartphones oder ähnlichen elektronischen Gerätes während des Fahrens für den Fahrzeugführer verboten. Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Handyverbot beträgt in Belgien 110 EUR. Wie in Deutschland ist das Telefonieren mit einer Fernsprecheinrichtung aber erlaubt. Darüber hinaus ist es in Belgien nicht erlaubt, sich während ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Eilfälle

Rz. 650 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht in Eilfällen (s.o. Rdn 184). Im Arbeitsschutzrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass der Arbeitgeber aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Hieraus folgt die Initiativlast des Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)

Rz. 572 Siehe § 2 Rdn 484 ff. Ausfüllungsbedürftig ist die Regelung des Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements.[1543]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Allgemeine Auswahlgrundsätze

Rz. 635 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Grundsätze des § 4 ArbSchG einzuhalten.[1644] Die Gefährdung ist möglichst zu vermeiden. Soweit dies nicht geschehen kann, ist die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 Nr. 1 und 2 ArbSchG). Dieser Ansatz zielt auf die Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG

Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – § 20a ArbSchG

Rz. 574 Die Leitlinien der (GDA) zu richten sich an die Aufsichtsbehörden. Sie sind aber für die betriebliche Praxis wichtige Hilfsmittel, um eine wirkungsvolle Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973, zuletzt geändert am 20.4.2013

Rz. 564 Als zweites Standbein des betrieblichen Arbeitsschutzes normiert das Arbeitssicherheitsgesetz Grundstrukturen der spezifischen Arbeitsschutzorganisation.[1532] Es verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie werden unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt (§ 8 Abs. 2 ASiG).[1533] Die Betriebsärzte haben die Aufgabe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungen zugunsten besonderer Gruppen von Arbeitnehmern

Rz. 566 Bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigt werden (§ 4 Nr. 6 ArbSchG). Hierzu zählen schwangere und stillende Frauen, jüngere Beschäftigte, ältere Beschäftigte, Menschen mit Behinderungen sowie Leiharbeitnehmer.[1539] Zum Teil ergeben sich konkr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Menschen mit Behinderungen

Rz. 568 § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX (= § 81 Abs. 4 SGB IX a.F.) begründet einen Anspruch schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksicht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) § 22 SGB VII

Rz. 592 In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte [1566] unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Zu berücksichtigen ist die zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sic...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typische Sachverhalte

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beurteilung des Handlungsbedarfs

Rz. 620 Entsprechen sich Ist- und Sollzustand liegt keine Gefährdung vor. Dies wird in den wenigsten Fällen so sein. In der Regel bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung soll mit der Beurteilung des Handlungsbedarfes die Voraussetzung schaffen, dass erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 3 ArbSchG bestimmt werden können. Hierzu soll sie "...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 636 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 reg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Regelungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 644 Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Gesundheitsschutz Sprüche von Einigungsstellen aufgehoben, weil die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht erfüllt hat, indem sie nicht selbst den ihr übertragenen Konflikt im Einzelnen regelte, sondern nur Vorgaben beschloss, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat[1658] oder ihr wegen zu weit gefasster b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Einzelne Maßnahmen

Rz. 639 (a) Als Maßnahme des Gesundheitsschutzes kommt in Betracht, dass die Betriebsparteien Verfahren regeln, mit denen Beschäftigte in einzelnen Gruppen oder Teams Belastungen erörtern, gewichten und in den Teams festlegen wie viel Belastungen und daraus resultierende Fehlbeanspruchungen vermieden werden können (Stichwort Büroregeln). Ein mögliches Verfahren insbesondere ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) ArbZG vom 6.6.1994, zuletzt geändert am 22.12.2020

Rz. 565 Das ArbZG setzt die auf Art. 31 Abs. 2 der EU – Grundrechte Charta (GRC) beruhende Arbeitszeitrichtlinie zur Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) – unvollständig[1534] – in deutsches Recht um. Eine Novellierung ist geplant.[1535] Die Arbeitszeitrichtlinie zielt auf die Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung in der Europäischen Union durch Mindeststandards ab. Die R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Typische Sachverhalte

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