Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstfahrrad

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Arbeitsrecht

1 Vertragsgestaltungen In der Praxis kommen im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Überlassung[1] von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in jüngster Zeit vermehrt Fälle vor, in denen folgende Vertragsgestaltungen gewählt werden: Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut. Abschluss von Einzellea...mehr

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Dienstrad / 8 Fahrradüberlassung und Umsatzsteuer

8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings n...mehr

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Dienstrad / Sozialversicherung

1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung ...mehr

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Dienstrad / 5 Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers

5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste be...mehr

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Dienstrad / 4 Kauf des (Elektro-)Fahrrads nach Laufzeitende des Leasingvertrags

4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 % Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

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Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

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Dienstrad / 8.2 Überlassung resultiert aus einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung

Auch hier handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer um eine sonstige Leistung des Arbeitgebers. In einem solchen Fall bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Im Übrigen ist auch hier die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, die immer dann Anwendung findet, w...mehr

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Dienstrad / 5.5 Barzuschüsse des Arbeitgebers zum Aufladen

Ebenfalls pauschal mit 25 % besteuert werden können nach dieser Vorschrift die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen sind.mehr

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Dienstrad / 2 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (sog. Pedelecs) und normalen Fahrrädern führt zu steuerfreiem Arbeitslohn.[1] Die Steuerbefreiung wurde bis 31.12.2030 verlängert.[2] Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt hingegen vor, wenn die vorgenannte Überlassung infolge einer (Barlohn-)...mehr

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Dienstrad / 3.3 Fahrradüberlassung gehört zur Angebotspalette des Arbeitgebers

Gehört die steuerpflichtige Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte, z. B. bei Fahrradverleihern, Großhändlern oder Herstellern, ist der geldwerte Vorteil aus dem um 4 % geminderten üblichen Endpreis für diese Dienstleistung zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.[1] Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag i. H. v. jährlic...mehr

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Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Pausc...mehr

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Dienstrad / Lohnsteuer

1 Faktoren der steuerlichen Beurteilung Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab: Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein "kleines" E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein "großes" E-Bike? Wird die Leistung "on top", d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in F...mehr

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Dienstrad / 1 Vertragsgestaltungen

In der Praxis kommen im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Überlassung[1] von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in jüngster Zeit vermehrt Fälle vor, in denen folgende Vertragsgestaltungen gewählt werden: Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut. Abschluss von Einzelleasingverträgen zwischen...mehr

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Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

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Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

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Dienstrad / 3 Gestellung betrieblicher Ladevorrichtungen

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebliche Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil befristet bis zum 1.1.2031 steuer- und damit auch beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen Der Arbeitgeber kann die Lohns...mehr

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Dienstrad / 3.2 Barzuschüsse des Arbeitgebers

Für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, gilt: Wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % lohnversteuert, bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung. Wichtig Beitragsfreiheit nur bei tatsächlich durchgefü...mehr

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Dienstrad / 5.3 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung im Zusammenhang mit E-Bikes, die als Kfz gelten, ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[1]mehr

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Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

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Dienstrad / 6 Erstattungen des Arbeitgebers

Zuschüsse bei Auswärtstätigkeiten mit dem Fahrrad Benutzt der Arbeitnehmer sein privates Fahrrad für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber ihm die tatsächlich entstandenen Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit die steuerlich zulässigen Höchstbeträge nicht überstiegen werden.[1] Zuschüsse für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein F...mehr

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Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

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Dienstrad / 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Ladevorrichtungen für E-Bikes übereignet. Sofern der Arbeitgeber von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht, gehört der geldwerte Vorteil nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Dienstrad / 5.2 Aufladen betrieblicher E-Bikes

Wird ein E-Bike des Arbeitgebers, das verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen und der geldwerte Vorteil nach der sog. Listenpreismethode ermittelt, ist der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen des Kfz bereits mit der 1-%-Regelung abgegolten.mehr

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Dienstrad / 5.6 Anwendungszeitraum

Die Steuerbefreiungs-[1] bzw. Pauschalierungsvorschriften[2] sind anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.2016 zugewendet werden. Die Pauschalierungsvorschrift ist letztmalig anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2030 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 7 Aufzeichnungspflichten

Seit Juli 2020 besteht keine Aufzeichnungspflicht mehr in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vorteile in der Form der Überlassung von Pedelecs gewährt. Dasselbe gilt für das Aufladen von verkehrsrechtlich als Kfz einzustufenden E-Bikes (sog. S-Pedelecs) an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und für die arbeitgeberse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrauc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1 Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber möchte umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität attraktiver machen und hat daher die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2020 gilt eine 0,25 %-Regel für Fahrräder und E-Bikes, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Leasingbeiträge in Form einer Gehaltsumwandlung trägt. Die 0,25 % beziehen sich auf die Ermittlung des ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.1 Leasing-Anbieter

Eine Reihe von Anbietern hat sich auf Leasing von Fahrrädern spezialisiert. Diese Anbieter wickeln das komplette Leasing ab. In der Regel werden auch Komplettpakete inklusive Versicherungsschutz und Service (Wartung, Inspektion) optional angeboten. Insbesondere für die oft hochpreisigen E-Bikes ist ein zumindest ein Versicherungsschutz praktisch obligatorisch. Die Leasinganbi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen

Zusammenfassung Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 2 Diensträder für Unternehmer und Selbstständige

Für Geschäftsführer einer GmbH gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen zur Dienstrad-Überlassung wie für Arbeitnehmer. In diesem Fall kauft oder least die GmbH das Fahrrad bzw. E-Bike und überlässt es dem Gesellschafter/Geschäftsführer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das Rad gehört damit zum Betriebsvermögen, die Aufwendungen sind vollständig als Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.3 Überlassung per Entgeltumwandlung

Eine Beteiligung des Mitarbeiters an der Finanzierung des Dienstrades erfolgt in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung. Dabei werden die Leasingraten vom Bruttolohn abgezogen. Sie mindern somit das Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto und die berechneten Abzüge. Gleichzeitig muss jedoch der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Fahrrads versteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / Zusammenfassung

Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an das Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.2 Arbeitgeberfinanzierte Überlassung

Grundsätzlich stellt auch die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades (bis 25 km/h) zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn oder Gehalt einen geldwerten Vorteil dar. Diesen hat der Gesetzgeber nun aber bis Ende 2030 steuerfrei gestellt. Aus der Steuerfreiheit folgt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Dennoch muss der in diesem Fall steuer- und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.5 Übernahme nach Leasingablauf

Nach Ablauf des Leasingvertrags, also in der Regel nach drei Jahren, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Fahrrad entweder vom Arbeitgeber oder direkt vom Leasinganbieter zu übernehmen. Dieser Kauf darf aus steuerlichen Gründen jedoch nicht von vornherein vertraglich vereinbart werden! Je nach Leasinganbieter wird dann ein Gebrauchtpreis von 10 % bis 18 % des Neupreises...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.4 Vergleich der Überlassungsvarianten mit Excel

Das Excel-Arbeitsblatt verdeutlicht die Unterschiede zwischen den Überlassungsvarianten und kann zur ersten Entscheidungsfindung dienen. Die variablen Werte werden in die weiß unterlegten Felder im Kopfbereich eingetragen. Diese Beispiellösung berücksichtigt jedoch nicht den zusätzlichen Vorteil aus der Steuerprogression. Hierzu bieten einige Leasinganbieter detailliertere O...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung für einen Arbeitgeber – neben einem attraktiven Grundgehalt – sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Firmenwagen und Diensträdern

Zusammenfassung Überblick Leasing ist ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftslebens und hat insbesondere im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrzeugen eine große Bedeutung. Ob Leasing tatsächlich immer vorteilhaft ist, bedarf einer detaillierten Analyse unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und einem Vergleich mit einer alternativen Finanzierungsform. Dieser Beitrag s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Fir... / Zusammenfassung

Überblick Leasing ist ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftslebens und hat insbesondere im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrzeugen eine große Bedeutung. Ob Leasing tatsächlich immer vorteilhaft ist, bedarf einer detaillierten Analyse unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und einem Vergleich mit einer alternativen Finanzierungsform. Dieser Beitrag stellt Ihnen das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Fir... / 1 Vor- und Nachteile von Leasing

Bei der Finanzierung von Investitionen wie beispielsweise Firmenfahrzeugen durch Leasing werden langfristige Nutzungsrechte an den Fahrzeugen durch Mietverträge erworben. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Miete, bei der der Eigenkapitaleinsatz häufig entfällt. Dadurch werden das Eigenkapital und die Kreditlinie geschont und die eigene Liquidität bleibt erhalten. Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Fir... / 3 So interpretieren Sie die Ergebnisse

Um zu entscheiden, welche Finanzierungsart vorteilhafter ist, müssen die einzelnen Zahlungen auf den Zeitpunkt Null abgezinst werden. Das heißt, die Vergleichbarkeit der beiden Handlungsalternativen ist nur dann hergestellt, wenn das Zeitmoment in der Rechnung berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Alle künftigen Auszahlungen müssen auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Fir... / 2 So arbeiten Sie mit dieser Anwendung

Im Excel-Tool Kalkulationsvergleich wird mit den Tabellenarbeitsblättern Kapitalbedarf, Grundlagendaten, Leasingalternative, Kreditalternative und Vergleich gearbeitet. Sie können mit dieser Arbeitshilfe die Finanzierung von maximal 10 Anschaffungsobjekten vergleichen. Kapitalbedarf und Grundlagendaten Um den Finanzierungsvergleich durchzuführen, erfassen Sie zunächst in der T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 JobRad veröffentlicht freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht

Bislang sind etwa 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden ab 2024 und in den Folgejahren allein in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen. Viele Unternehmen entschließen sich bereits jetzt, freiwillig einen Nachhaltig...mehr