Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Besonderheiten der Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Tz. 68 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung von Zinszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit erhaltenen Dividenden dar. FASB ASC Topic 230–45–16 ordnet diese Posten dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zu, während DRS 21 erhaltene Zins- und Dividendenzahlungen der Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen der Finanzierungst...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 231 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Fragen zur Darstellung von Cashflows in der Kapitalflussrechnung und/oder im Anhang werden beim IASB derzeit im Kontext zweier Standardentwürfe diskutiert. Hierzu zählen der am 17. Dezember 2019 veröffentlichte Exposure Draft (ED) General Presentation and Disclosure (Primary Financial Statements) und der am 26. November 2021 veröffentlichte ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Finanzierungsbereich

Tz. 52 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzierungstätigkeit werden in IAS 7.6 Tätigkeiten beschrieben, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des eingebrachten Eigenkapitals und der Fremdkapitalaufnahme des Unternehmens auswirken. Mit dieser Abgrenzung werden von der Finanzierungstätigkeit die kurzfristigen, mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Ermittlung und Darstellung des Mittelflusses im Bereich der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 215 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach den Vorgaben von IAS 7 wird der Bereich der betrieblichen Tätigkeit weit abgegrenzt: Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, die aus der operativen Geschäftstätigkeit stammen. Dazu zählen nach IAS 7.15 und 7.16 (e) im Regelfall auch von Kreditinstituten gewährte Kredite und Darlehen, da sie mit der w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Gemeinsamer Meldestandard nach OECD

Rz. 797 [Autor/Stand] Der gemeinsame – mithin für alle beteiligten Länder geltende – sog. Meldestandard[2] enthält die Melde- und Sorgfaltspflichten, die dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde liegen. Der Meldestandard enthält (1) ein Muster[3] für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden ("Mustervereinbarung") und den gemeinsamen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Mustergliederung (Mindestgliederung) einer Kapitalflussrechnung für Versicherungen nach DRS 21.Anhang 3

Tz. 221 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A3.8 wird auch für Versicherungsunternehmen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die Anwendung der indirekten Darstellungsmethode empfohlen. DRS 21.A3 enthält in einer Anlage das in Abb. 12 wiedergegebene Mindestgliederungsmuster für die Kapitalflussrechnung einer Versicherung:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen: Einheitstheorie und Sonderfall "Investmentgesellschaften"

Tz. 142 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Grundsätze für die Aufstellung von Einzel-Kapitalflussrechnungen sind auch auf Konzern-Kapitalflussrechnungen anzuwenden, dh., bei der Aufstellung von Konzern-Kapitalflussrechnungen ist iSd. Einheitstheorie von der Unterstellung auszugehen, dass alle in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein einziges Unternehmen wären (so au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Übersicht

Tz. 202 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 ist grundsätzlich branchenunabhängig, auch wenn die Mehrzahl der Vorschriften auf Produktions- und Handelsunternehmen zugeschnitten erscheint. Daneben enthält der Standard aber einige Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige: IAS 7.23 (b) Investmentgesellschaften (investment entities) dürfen für Kunden gehaltene Finanzmittel (fu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Die Berücksichtigung von assoziierten Unternehmen und von Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 150 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Es entspricht dem Grundsatz der Einheitstheorie, wenn in IAS 7.37f. und in DRS 21.14 übereinstimmend festgestellt wird, dass im Verhältnis zu assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht Teil der fiktiven Einheit Konzern sind (vgl. die Definition des Konzerns in IFRS 10.Appendix A), nur die Zahlungen zwischen dem Konzern ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Investitionsbereich

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Investitionstätigkeiten sind in IAS 7.6 der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören, beschrieben. Mittelzuflüsse und -abflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Abgrenzungsposten, wie beispielsweise vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Direkte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 118 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zur Ermittlung der Daten für die Anwendung der direkten Darstellungsmethode wird in IAS 7.19 (a) u. (b) festgestellt, dass die auf die Hauptposten bezogenen Bruttoeinzahlungen und -auszahlungen entweder originär aus den Zahlungskonten des Unternehmens abgeleitet oder aber vereinfachend durch Korrekturen der Umsatzerlöse und der Umsatzaufwend...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.2 Änderung des § 14 KStG

Hinsichtlich der Mehr- bzw. Minderabführungen unterscheidet das Steuerrecht danach, ob deren Ursache in vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 3 KStG) oder in organschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 4 KStG) liegt. Vororganschaftliche Mehrabführungen werden gem. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG beim Organträger als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft behandelt, wohingegen vororganschaf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kritik

Rz. 31 [Autor/Stand] Unterschiedliche Aspekte der Kritik. § 15 unterliegt einer sehr einhelligen Kritik von Seiten der Literatur.[2] Die Kritik betrifft unterschiedliche Aspekte: Zu dem Grundproblem der weit überschießenden Wirkung (vgl. nachstehend Rz. 32) treten systematische Mängel (vgl. nachstehen Rz. 33) und handwerkliche Gesetzgebungsfehler (vgl. nachstehend Rz. 34). R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Praxisfragen

Systematisch stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Einkünfte sowohl unter den Anwendungsbereich des Art. 7 OECD-MA als auch unter den eines anderen Artikels des DBA fallen. Erfüllen Einkünfte die Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart des Abkommens, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen i. S. v. Art. 7 OECD-MA.[1] Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung, grenzü... / 3 Praxisfragen

Die Entscheidung betraf eine inländische Besitz- und eine ausländische Betriebsgesellschaft, an die eine im Ausland belegene Immobilie überlassen wurde. Die im Inland steuerlich zu erfassende Besitzgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte. Das Gleiche gilt für den Fall einer inländischen Mitunternehmerschaft als Besitzunternehmen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Diese Einkün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holding – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Wahl des Holdingstandorts ist in hohem Maße von steuerlichen Faktoren abhängig. Hierbei spielen nicht nur die tatsächlichen Regelungen eine Rolle, sondern insbesondere auch das bestehende DBA-Netz sowie die Möglichkeiten zur Erlangung von Planungssicherheit, etwa durch eine Ruling-Praxis. Steuerlich ist eine Reihe von Maßnahmen zu beachten, die zu Problemen führen können....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holding – ABC IntStR / 2.2 Gründe für die Holding

Neben einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Gründen[1] spricht für die Holding auch eine Reihe steuerlicher Überlegungen. Dies können z. B. sein[2]: Reduzierung von Quellensteuern, Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe, Erlangung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten eines Beteiligungsportfolios, Minimierung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holding – ABC IntStR / 2.3 Steuerliche Konsequenzen

Die steuerlichen Konsequenzen des Einsatzes von Holdinggesellschaften hängen einerseits davon ab, ob eine inl. oder eine ausl. Holding besteht, andererseits von der Rechtsform der Holding. Grundsätzlich gelten jedoch keine Sonderregelungen für die steuerliche Behandlung von Holdinggesellschaften. Vielmehr müssen sie die allgemeinen Anforderungen bei der Besteuerung (insbeson...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.3.1 Konzernsachverhalte

Rz. 574 § 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG ordnet an, dass Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften freigebig sind, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind, d. h. in der Absicht getätigt werden, die Gesellschafter der empfangenden Kapitalgesellschaft zu bereichern, und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.1 Überblick

Rz. 549 Die § 7 Abs. 8, § 15 Abs. 4 ErbStG sind mit Wirkung ab dem 14.12.2011 durch das BeitrRLUmsG vom 7.12.2011[1] eingefügt worden. Die Vorschriften gehen zurück auf eine Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats[2], die der Finanzausschuss in die Beschlussempfehlung vom 26.10.2011[3] übernommen hat. Zugleich wurde die Begründung zur Stellungnahme des Bundesrats unveränder...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Rückkehrregelung

Neben der Möglichkeit einer Stundung existiert daneben die sog. Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG: für eine nur vorübergehende Abwesenheit von maximal 7 Jahren – unter Berücksichtigung einer einmaligen Option auf Verlängerung um höchstens weitere 5 Jahre – entfällt der Steueranspruch, soweit der Wegzügler wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Voraussetzung nach § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Stundung

Die so festgesetzte Steuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen seit dem 1.1.2022 in 7 gleichen Jahresraten – in der Regel gegen Entrichtung einer Sicherheitsleistung – beglichen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 f. AStG). Widerruf der Ratenzahlung: Die Ratenzahlung wird widerrufen, wenn die Rate nicht fristgemäß entrichtet wird, die entsprechenden Anteile veräußert oder übertragen we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kriterium der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmtheit

Rn. 8 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die einschränkende Formulierung in § 270 Abs. 2 muss im Gesamtzusammenhang mit der Struktur einer juristischen Person und den wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen gesehen werden (vgl. AktG-GroßKomm. (1973), § 58, Rn. 1f.). § 270 Abs. 2 bezieht sich nur auf Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eignung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze als Richtschnur für die steuerliche Gewinnermittlung?

Rn. 366 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die nahe liegende Frage, ob sich die steuerliche Gewinnermittlung in Zukunft stärker an internationalen RL-Grundsätzen ausrichten sollte, lässt sich – unabhängig von der Diskussion der Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – in zwei Teilprobleme aufgliedern, nämlich in die Frage, ob diese Grundsätze überhaupt für die Ermittlung eines ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unterbewertung

Rn. 22 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für den Fall, dass in dem JA der AG, KGaA oder SE ein Bilanzposten unterbewertet worden ist, ist dieser nach § 256 Abs. 5 Nr. 2 AktG nur dann nichtig, wenn die zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, dass dadurch die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert wird. Eine Unterbewertung lieg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Tausch und tauschähnliche Vorgänge

Rn. 231 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bei Tausch- oder tauschähnlichen Vorgängen betreffend VG des AV besteht nach h. M. handelsrechtlich ein Wahlrecht, den eingetauschten VG erfolgsneutral mit dem Buchwert oder erfolgswirksam mit dem Zeitwert des hingegebenen VG (max. zum Zeitwert des erhaltenen VG) anzusetzen (vgl. ADS (1995), § 255, Rn. 89ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § 255 HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr