Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.3 Nachweispflicht für die Steuerklassen I, II und VI

Dem Arbeitgeber kann eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines eigenen Hausstands des Arbeitnehmers vorliegen, nicht zugemutet werden. Darum kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen für den steuerfreien Ersatz von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei verheirateten Arbeitnehmern in den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres einen eigenen Haus...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.7 Keine doppelte Haushaltsführung durch Zeitablauf

Durch Zeitablauf kann keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden. Sachverhalte, in denen längerfristige vorübergehende Auswärtstätigkeiten nach Ablauf von 3 Monaten zur doppelten Haushaltsführung werden, sind dadurch ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte hat, bestimmt sich für die gesamte Dauer der beruflichen A...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: Lohnsteuerrechtliche Bewertung

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, die aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, um nicht täglich von ihrem Beschäftigungsort zum Wohnort zurückkehren zu müssen, können ihre notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. In gleicher Höhe können diese Mehraufwendungen auch vom Arbe...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 9 Umzugskosten

Tatsächliche Umzugskosten, die durch das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort entstehen, gehören ebenfalls zu den notwendigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung. Sie können deshalb vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Pauschbeträge nicht erstattungsfähig Die Pauschbeträg...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.1 Vorliegen eines beruflichen Anlasses

Ein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung liegt regelmäßig vor, wenn ein Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufnimmt und dort eine Zweitwohnung bezieht, weil er von seinem Arbeitgeber versetzt oder längerfristig abgeordnet wurde, den Arbeitgeber gewechselt oder erstmals ein Arbeitsverhältnis begründet hat. Hinzukommen mu...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.2.2 Umwidmung der Hauptwohnung unschädlich

Die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung in Wegzugsfällen ist nicht davon abhängig, dass der Zweithaushalt am auswärtigen Beschäftigungsort in einer neuen, vom bisherigen Haupthausstand verschiedenen Wohnung erfolgt. Ein beruflicher Anlass ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.3 Berufliche Veranlassung bei ledigen Arbeitnehmern

Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern kann die Verlegung des Lebensmittelpunkts in die Wohnung des Lebensgefährten eine berufliche doppelte Haushaltsführung begründen, indem die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung beibehalten wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beiderseitige Berufstätigkeit der Lebensgefährten vorliegt oder die Gründung des gemeinsam...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.2 Mitbestimmung im Haushalt

Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Haushalt unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. Entscheidend für die Annahme eines eigenen Hausstands ist die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung. Deshalb hat ein Arbeitnehm...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.5 Unabhängige Prüfung beider Vereinfachungsregeln

Die entfernungsabhängige und die fahrzeitbezogene Vereinfachungsregel sind getrennt zu prüfen. Für die berufliche Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung ist es nicht erforderlich, dass beide Fahrweg-Erleichterungen für den Arbeitnehmer zutreffen. Die Halbierung der Fahrzeit pro Weg ist vom BMF als Alternative im Rahmen der aktualisierten Vereinfachungsregelung festgelegt ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Voraussetzungen für den eigenen Hausstand

Durch die Konkretisierung des Begriffs ist ausdrücklich geregelt, dass ein eigener Hausstand das Innehaben einer Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraussetzt.[1] Diese Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein, auch wenn die doppelte Haushaltsführung bereits davor begründet wurde. Das unentgeltliche Wohnen bei den Eltern ist nicht...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.1 Bloße Unterkunft genügt

An die auswärtige (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sind nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort braucht es sich nicht um e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8 Kosten der Zweitwohnung

Unterkunftskosten am Beschäftigungsort können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden, solange die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung besteht. 8.1 Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umst...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.1 Erfordernis der Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt

Ein eigener Hausstand setzt zusätzlich voraus, dass sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und deshalb die Wohnung nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nicht...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.3 Geldwerter Vorteil bei Benutzung des Dienstwagens

Benutzt der Arbeitnehmer für die wöchentliche Heimfahrt einen Dienstwagen, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil[1], solange die doppelte Haushaltsführung besteht. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen, auch wenn die Dienstwagenüberlassung teilentgeltlich erfolgt, weil der Arbeitnehmer Zuzahlungen an den Arbeitgeber leisten muss.[2] Zusätzlicher...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.6 Weder Halbierung der Wegstrecke noch Halbierung der Fahrzeit

Ergibt sich aufgrund der Lage der Zweitwohnung keine Wegstrecken-Ersparnis von mehr als 50 % und auch keine Halbierung der Fahrzeit zum Beschäftigungsort beim Arbeitgeber, läuft die Vermutungsregelung ins Leere. Das bedeutet allerdings nicht, dass damit die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung endgültig verloren ist. Die steuerliche Anerkennung richtet sich ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Miet- oder Unterhaltskosten der Wohnung ist notwendig. Ausreichend ist aber auch, wenn er die entsprechenden Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung trägt.[2] Die Finanzverwaltung verlangt eine haushaltsbezogene ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.4 Berufliche Veranlassung durch Heirat

Entsteht die doppelte Haushaltsführung allein durch die Heirat des Arbeitnehmers, ist sie zunächst privat und nicht beruflich veranlasst. Allerdings hat die Rechtsprechung die Heirat eines Arbeitnehmers mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie einem beruflichen Anlass gleichgestellt, wenn beide Ehepartner an verschiedenen Orten berufstätig sind, jeder...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.3 Gemeinsamer Hausstand mit Lebenspartner

Ein eigener Hausstand wird auch anerkannt, wenn der Arbeitnehmer die von seinem Lebenspartner allein angemietete Wohnung zusammen dauerhaft nutzt und aufgrund der finanziellen Beteiligung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt.[1]mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 1 Anerkennungsvoraussetzungen

Die steuerliche Anerkennung eines doppelten Haushalts ist von folgenden 4 Voraussetzungen abhängig: berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung[1], Unterhalten eines eigenen Hausstands[2], Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands[3] und zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort.[4]mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.5 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass de...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.2.1 Beibehalten der Wohnung aus beruflichen Gründen

Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und infolgedessen am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Für die steuerliche Anerkennung ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.2 Welche Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ist zumutbar?

Zumutbar ist danach eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke, die sich aufgrund der individuellen Verkehrsverbindungen ergibt. Aus Vereinfachungsgründen kann bei einer Entfernung der kürzesten Straßenverbindung von mehr als 50 km davon ausgegangen werden, dass sich die Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte befindet und damit der steuerlichen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.3 Unterbrechung der 3-Monatsfrist

Eine Unterbrechung der Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aus privaten Gründen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) hat genauso Einfluss auf die 3-Monatsfrist wie eine Unterbrechung der Tätigkeit aus betrieblichen Gründen. Beides führt zu einem Neubeginn der 3-Monatsfrist, wenn die Unterbrechung mindestens 4 Wochen gedauert hat.[1] Auf den Grund der Unterbrechung – be...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Erstattung nach Übernachtungspauschalen

Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber die Unterkunftskosten pauschal für die ersten 3 Monate mit 20 EUR je Übernachtung und für die Folgezeit ohne zeitliche Begrenzung mit 5 EUR je Übernachtung steuerfrei ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft kostenlos übernachtet. Wichtig Übernachtungspauschalen nur für ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.5 Verpflegungspauschalen bei Auslandstätigkeit

Liegt die auswärtige Tätigkeitsstätte im Ausland, werden innerhalb der 3-Monatsfrist Verpflegungskosten in Höhe der für das jeweilige Land maßgebenden Auslandstagegelder anerkannt. Bei Familienheimfahrten sind für den Tag der Heimfahrt und für den Tag der Rückfahrt zur Tätigkeitsstätte die anteiligen Auslandstagegelder anzusetzen, unabhängig von der Abwesenheitszeit vom eigen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.1 Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts auseinanderfallen.[1] Dies kann auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort liegt ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen vor, wenn sie es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.5 Vereinfachungsregelung: Gesamterstattungsverfahren

Werden die steuerfreien Reisekostenvergütungen durch Zusammenrechnung der Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen ermittelt, ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig, den Betrag, der den steuerfreien Reisekostenbetrag übersteigt, einheitlich als Vergütung für Verpflegungsmehraufwendungen zu behandeln. Dies g...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.2 Fahrtkosten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte

Der Arbeitgeber kann für sämtliche Heimfahrten (einschließlich Zwischenheimfahrten unter der Woche) und die Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Einsatzort die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die pauschalen Kilometersätze für Auswärtstätigkeiten steuerfrei ersetzen.mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.4 Pauschalbesteuerung steuerpflichtiger Verpflegungszuschüsse

Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, die der Arbeitgeber über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus erstattet, können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist beschränkt auf 100 % des Betrags, der dem Betrag entspricht, der für die jeweilige Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden kann.[1...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.4 Hauptwohnung in größerer Entfernung

Bei größerer Entfernung zwischen der Wohnung und der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, insbesondere bei einer Wohnung im Ausland, wird diese nur dann als Lebensmittelpunkt anerkannt, wenn in der Wohnung auch bei Abwesenheit des Arbeitnehmers hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgeblich b...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.4 Umgekehrte Familienheimfahrten

Ist ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gehindert, selbst eine Familienheimfahrt zu unternehmen, werden auch die Fahrtkosten (nicht aber Verpflegungs- und Unterkunftskosten) des Ehe-/Lebenspartners und ggf. der Kinder für eine Besuchsfahrt zum Arbeitsort anerkannt.[1] Das gilt auch dann, wenn sich der Arbeitsplatz im Ausland befindet und der Aufenthalt der Angehörigen v...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Fahrtkosten bei Wohnungswechsel

Aufwendungen für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort bei Beginn der Tätigkeit und für die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum eigenen Wohnsitz bzw. zur beibehaltenen Unterkunft bei Abschluss der Tätigkeit werden in demselben Umfang anerkannt wie bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bus, Bahn, Flugzeu...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / Lohnsteuer

1 Anerkennungsvoraussetzungen Die steuerliche Anerkennung eines doppelten Haushalts ist von folgenden 4 Voraussetzungen abhängig: berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung[1], Unterhalten eines eigenen Hausstands[2], Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands[3] und zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort.[4] 2 Berufliche Veranlassung 2.1 Vorliegen ei...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.4 Telefonkosten anstelle von Familienheimfahrten

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind auch die Gebühren für ein Telefonat bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Familienhausstand des Arbeitnehmers gehören, steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar.[1] Dabei werden nur die Gebühren nach dem günstigsten Tarif anerkannt.mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.1 Eigentums- oder Mietwohnung

Ein eigener Hausstand wird anerkannt, wenn der verheiratete oder unverheiratete Arbeitnehmer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und die er aus eigenem Recht nutzt, z. B. als Eigentümer oder Mieter. Dabei kann auch ein gemeinsames oder abgeleitetes Nutzungsrecht ausreichen, z. B. als Untermieter. Nicht erforderlich ist, dass in der Wo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.4 Verpflegungspauschalen bei Inlandstätigkeit

Liegt die auswärtige Tätigkeitsstätte im Inland, wird innerhalb der 3-Monatsfrist eine Verpflegungspauschale von 28 EUR für jeden vollen Kalendertag anerkannt. An Tagen der wöchentlichen Heimfahrten gilt für den Tag der Heimfahrt und den Tag der Rückfahrt zum Beschäftigungsort jeweils eine Verpflegungspauschale von 14 EUR (An- und Abreisetage). Einer zeitlichen Mindestabwesen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.6 Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe oder pauschal

Erfolgt die berufliche Einsatztätigkeit im Inland, darf der Arbeitgeber die Übernachtungskosten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung steuerfrei ersetzen. Für Auslandsübernachtungen sind stattdessen die für das jeweilige Land maßgebenden Auslandsübernachtungsgelder anzusetzen.[1] Die steuerfreie Erstattung höherer Beträge ist nur bei Einzelnachweis der tatsächli...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.3 Verpflegungskosten für die ersten 3 Monate

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Arbeitnehmern anzuwenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an wechselnden Einsatzorten übernachten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der aus...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.2 Lebensmittelpunkt bei verheirateten Arbeitnehmern

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am Familienwohnsitz und sonst an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.[1] Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) finden, aber auch in Vereinszugehörigkei...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.2 Berechnung der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist beginnt mit der Begründung der doppelten Haushaltsführung, also wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aufgenommen und eine Zweitwohnung bezogen hat. Praxis-Beispiel 3-Monatsfrist beginnt mit Bezug der Zweitwohnung Der Arbeitnehmer hat zum 1.11. des Vorjahres eine auswärtige Arbeitsstelle angetreten, ab 1.1 des aktuellen Jahres...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.3 Erstattung bei Auslandstätigkeit

Die bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland entstehenden Unterkunftskosten sind ebenfalls in tatsächlich entstandener Höhe steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Wichtig Abweichende Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Bei einer doppel...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.7 Geldwerter Vorteil nach Ablauf der 3-Monatsfrist

Nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeschlossen. Die doppelte Haushaltsführung stellt keine berufliche Auswärtstätigkeit dar, sondern ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer am auswärtigen Beschäftigungsort (= außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung) seine erste Täti...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.4 Eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung

Die Nachweisvoraussetzungen für das Innehaben einer Wohnung bei Kindern, die Räumlichkeiten der Eltern nutzen, sind eindeutig festgelegt. Unproblematisch sind Sachverhalte, in denen dem Kind separate Räume außerhalb der elterlichen Wohnung überlassen werden, die eine tatsächliche eigene Haushaltsführung des Kindes ermöglichen, insbesondere eine eigene Kochgelegenheit sowie e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.1 Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die steuerlichen Reisekostenpauschalen geknüpft.[1] Bei Ansatz der Pauschalen ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[2] Es gelten damit für die doppelte Haushaltsführung insbesondere zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen von 28 EUR bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.6 Kostenlose Mahlzeiten sind steuerpflichtig

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich angesetzt werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.3 Vereinfachungsregelung "Halbe Entfernung"

Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes steht einer beruflich veranlassten Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 % der Entfernung zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt.[1] Maßgebend für die ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.4 Vereinfachungsregelung "Halbe Fahrzeit"

Anders als die Finanzverwaltung knüpft der BFH die Zumutbarkeit der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an die arbeitstägliche Fahrzeit und nicht an die kilometermäßige Entfernung des eigenen Hausstands von der auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte. Unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen hält er eine tägliche Fahrzeit für die einfache Wegstrecke für zumutbar, solange ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.1 Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale

Seit 2022 beträgt die für eine wöchentliche tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt anzusetzende Entfernungspauschale 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Die Erhöhung der sog. Fernpendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die sich wegen der größeren entfernungsmäßigen Strecke der Familienheimfahrten bei fast jeder doppelten Haushaltsführung vo...mehr