Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährigenehen.

Rn 10 Die Sonderzuständigkeit in II flankiert verfahrensrechtlich die 2017 eingeführte Eheaufhebung nach Art 13 III Nr 2 EGBGB . Deutsche Gerichte sind international für das Eheaufhebungsverfahren zuständig, wenn der bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alte minderjährige Ehegatte seinen schlichten Aufenthalt in Deutschland hat. Die Regel tritt hinter die Brüssel II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff der Ehewohnung.

Rn 4 Dieser ist weit auszulegen. Er umfasst unabhängig von den Eigentums- und güterrechtlichen Verhältnissen alle Räume, in denen die Ehegatten wohnen, gewohnt haben oder bestimmungsgemäß wohnen wollten (BGH FamRZ 90, 987; Hamm NJW 15, 2349). Zur Ehewohnung rechnen auch Nebenräume wie der Dachboden, der Keller, Sport- oder Fitnessräume (Jena NJW-RR 04, 435) und die Garage, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1466 BGB – Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last. Rn 1 Die Kosten für die Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes fallen nach § 1466 dem betreffenden Elternteil zur Last, auch wenn der andere Ehegatte zugestimmt hat und sie entsprechend dem Gesam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bewusstlosigkeit, Geistesstörung (Abs 2 Nr 1).

Rn 21 Die Grenze zwischen Bewusstlosigkeit und vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (§ 105 II) ist fließend, so dass eine graduelle Abstufung zwischen Bewusstlosigkeit und hochgradiger Bewusstseinstrübung entbehrlich erscheint. Entscheidend ist, ob bei der Eheschließung die freie Willensbildung ausgeschlossen ist (BGH FamRZ 70, 641). Bsp: Drogeneinfluss, Alkoholeinfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingeschränkte Amtsermittlung bei § 1568 (Abs 3).

Rn 15 § 1568 BGB enthält eine vAw zu prüfende Einwendung; dies gilt nicht nur für die Kinderschutzklausel, die insb auch bei einverständlicher Scheidung nach § 1566 anwendbar ist, sondern auch für die Ehegattenschutzklausel (zB Erman/Preisner § 1568 Rz 19). Die Vorschrift des § 127 III beinhaltet einen Ausschluss des Amtsermittlungsgrundsatzes. Gem § 127 III kann das Gericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die durch das 1. EheRG zum 1.7.77 umgestaltete Vorschrift ist an die Stelle der bis dahin geltenden Regelung über die sog Schlüsselgewalt getreten. Dieser lag das Leitbild der Hausfrauenehe zu Grunde, das aufgegeben ist. Die Norm erfasst einen nicht nur auf den Haushalt bezogenen erweiterten Wirkungskreis (›Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Famili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Aufwendungen zur Vermögensbildung.

Rn 55 Hinsichtlich der einkommensmindernden Berücksichtigung der vermögenswirksamen Leistungen wird auf Ziff 10.6 der Leitlinien verwiesen. Bei gemeinsamer Vermögensbildung von Eheleuten sind die Aufwendungen grds abzugsfähig. Der Verpflichtete ist hingg nicht berechtigt, auf Kosten des Bedürftigen einseitig Vermögen zu bilden (BGH FamRZ 09, 23; 08, 963), es sei denn es hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammengesetzte Namen (IV).

Rn 5 Besteht der Ehename nur aus einem Namen, kann derjenige, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist, seinen Geburtsnamen oder zum Zeitpunkt der Bestimmung geführten Namen dem Ehenamen – verbunden durch einen Bindestrich (KG NJW 13, 1891) – als Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Der Begleitname wird nicht Bestandteil des Ehenamens (KG FamRZ 00, 53) und darf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1756 BGB – Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen.

Gesetzestext (1) Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so erlischt das Verwandtschaftsverhältnis nicht im Verhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 7 Ist die Teilannahme/-ausschlagung unwirksam, fällt mit Ablauf der Ausschlagungsfrist die ganze Erbschaft an (Ermann/Schüter § 1950 Rz 3). Da der um den pauschalisierten Zugewinnausgleich gem § 1371 I erhöhte gesetzliche Erbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft ein einheitliches Erbteil ist, kann dieser nur als Ganzes angenommen oder ausgeschlagen werden (KG NJW-RR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt einen Unterhaltsanspruch, wenn von einem Ehegatten wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann. Die Unterhaltsbedürftigkeit muss nicht ehebedingt sein. Sie besteht auch, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte nicht während der Ehe alt geworden ist, sondern bereits im Zeitpunkt der Eheschließung wegen seines Alters kei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Güterrecht und Versorgungsausgleich (Abs 3).

Rn 7 Die güterrechtlichen Vorschriften (§§ 1363–1390) und die Regelungen über den Versorgungsausgleich gelten entspr, wenn nicht mit Blick auf die Umstände der Eheschließung grobe Unbilligkeit vorliegt (III). Die Billigkeitsklausel ergänzt die §§ 1381 BGB, 27 VersAusglG durch zusätzliche Berücksichtigung der Aufhebungsumstände. Rn 8 Im Falle der Doppelehe ( § 1306 ) sind darübe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Persönliche Voraussetzungen.

Rn 3 Nur Verwandte des Erblassers oder sein Ehegatte (bzw Lebenspartner, § 10 VII LPartG) können (persönlich: § 2347) auf ihr gesetzliches Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichten. Nicht erforderlich ist, dass der Verzichtende schon bei Vertragsschluss pflichtteilsberechtigt oder nächstberufener Erbe ist; er kann schon vor einer Eheschließung (zum Verlobten bzw zum Verspre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfall an den Nächstberufenen (Abs 2).

Rn 7 Die Person des Nächstberufenen bestimmt sich, da der Ausschlagende als vor dem Erbfall verstorben gilt, nach den Vorschriften der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge. Bei gesetzlicher Erbfolge führt die Ausschlagung durch einen Abkömmling gem § 1924 III zur Berufung seiner Abkömmlinge. Schlägt ein Eltern- oder Großelternteil aus, treten an dessen Stelle seine Abkömm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 154 ZPO – Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit.

Gesetzestext (1) Wird im Laufe eines Rechtsstreits streitig, ob zwischen den Parteien eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestehe oder nicht bestehe, und hängt von der Entscheidung dieser Frage die Entscheidung des Rechtsstreits ab, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren auszusetzen, bis der Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Ehe oder der Lebenspartners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Ein Ehegatte kann bei Eintritt in die Gütergemeinschaft einen gegen den anderen Partner bereits anhängigen Aktiv- oder Passivprozess nach §§ 1433, 1455 Nr 7 BGB fortsetzen, auch wenn der Rechtsstreit sich auf das Gesamtgut richtet und er dieses nicht oder nicht allein verwaltet. § 742 setzt diese materiell-rechtliche Rechtslage in das Vollstreckungsrecht um, in dem sie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fehlverhalten im persönlichen Bereich.

Rn 12 Ein ehezerstörendes Verhalten, das entweder durch die Erstreckung über einen im Vergleich zur Dauer des Güterstandes längeren Zeitraum oder durch die Schwere eines einmaligen oder kürzer andauernden Verhaltens ganz besonders ins Gewicht fällt, kann die grobe Unbilligkeit begründen (BGH FamRZ 80, 768; NJW 70, 1600). Der Empfang von Prostituierten in einer leerstehenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Kostenvorschuss.

Rn 13 Der Anspruch auf Familienunterhalt umfasst nach § 1360 IV auch den Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, das eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1360a IV 1). Das Gleiche gilt für die Koste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Antragszeitpunkt.

Rn 1b Gem § 52 I iVm § 226 II FamFG ist der Antrag erst zulässig, wenn ein Ehegatte entweder bereits Versorgungsleistungen bezieht, auf die sich die Abänderungsentscheidung auswirken kann, oder ein vom Versorgungsausgleich beeinflusster Versorgungsbezug innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist. Leistungsbeginn ist entweder der erstmalige Leistungsbezug eines Ehegatte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe (Nr 2).

Rn 24 Erfasst wird die bestehende, geschiedene, aber auch aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehe des Richters mit einer nach Nr 1 ausgeschlossenen Person (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 9; Zö/Vollkommer § 41 Rz 8). Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Ehegatten. Verlöbnis oder eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft führen nicht zum Ausschluss. Ebf kein Ausschlussg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm ist durch das UÄndG vom 20.2.86 (BGBl I 301) eingeführt, durch das GewSchG (BGBl I 3513) zum 1.1.02 umfassend und zuletzt durch Art 18 G v 25.6.21 (BGBl I, 2099) mWv 1.7.21 geändert worden. Mit der Einführung des Begriffs der unbilligen Härte sind die Zuweisungskriterien denen des § 1568a II angeglichen worden. Rn 2 § 1361b ermöglicht – wie § 1361a für Haushalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Zuweisungsentscheidung.

Rn 15 Mit der Zuteilung der Haushaltsgegenstände an einen der Ehegatten wird die an ihnen bestehende Miteigentümergemeinschaft aufgelöst und der begünstigte Ehegatte Alleineigentümer. Einer Übergabe bedarf es hierzu nicht. Rn 16 Durch die Entscheidung sollen möglichst klare Verhältnisse geschaffen werden, weshalb eine Zuteilung von Gegenständen ›soweit vorhanden‹ ebenso unzul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. (2) 1Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod nach Rechtskraft der Scheidung.

Rn 14 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Ehesache, ist § 131 nicht anwendbar; das gilt auch dann, wenn die Ehesache vor der Entscheidung über eine abgetrennte Folgesache rechtskräftig geworden ist (BGH FamRZ 11, 31; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 11; MüKoFamFG/Lugani § 131 Rz 17; Sternal/Weber § 131 Rz 7). Die Fortsetzung einer Folgesache kommt dann in Betracht, wenn du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32010R1259 Art 10 ROM III – Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts.

Gesetzestext Sieht das nach Artikel 5 oder Artikel 8 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vor oder gewährt es einem der Ehegatten aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit keinen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, so ist das Recht des Staates des angerufenen Gerichts anzuwenden. Rn 1 Sieht das nach Art 5 oder Art 8 anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermutung.

Rn 3 Nach § 1360b wird vermutet, dass ein Ehegatte im Zweifel nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Diese Regelung entspricht § 685 II, der im Verhältnis Eltern-Kind und umgekehrt dieselbe Bestimmung trifft. Diese Vermutung ist widerlegbar, wenn der Unterhaltsschuldner nachweist, dass er mehr als den geschuldeten Unterhalt geleistet hat und dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch unanfechtbaren Beschluss, Abs 6.

Rn 22 Gem § 140 Abs 6 erfolgt die Entscheidung durch gerichtlichen Beschluss; sie kann also nicht iRd die Scheidung vorab aussprechenden Entscheidung ergehen. Der Beschluss ist entspr seinem Charakter als Zwischenentscheidung nicht selbstständig anfechtbar, auch nicht bei Ablehnung einer Abtrennung (BTDrs 16/6308, 232). Der Beschluss muss aber gleichwohl die wesentlichen Erw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Getrenntleben seit mindestens drei Jahren (Nr 1).

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Eheleute seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt leben. Danach wird das Scheitern der Ehe ohnehin unwiderlegbar vermutet (§ 1566 II). Wegen des Begriffs der Trennung wird auf § 1567 verwiesen. Weitere Voraussetzungen stellt das Gesetz nicht auf, insb ist der Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften unerheblich (München FamR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsatz der Kostenaufhebung (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 enthält den Grundsatz der Kostenaufhebung für den Fall des erfolgreichen Scheidungsantrags und gilt auch dann, wenn der Scheidungsgegner keinen Antrag stellt (ausdr Brandbg JurBüro 20, 483). Die Kostenaufhebung erstreckt sich nicht nur auf den Scheidungsausspruch, sondern auch auf die Folgesachen. Das hat zur Folge, dass die anfallenden Gerichtskosten von den Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren auf Aufhebung der Ehe, Nr 2.

Rn 5 Das Verfahren auf Aufhebung der Ehe hat seine materiell-rechtliche Grundlage in den §§ 1313–1320 BGB und ist bedeutsam, wenn ein Ehegatte versuchen möchte, die Ehe ohne den ›Makel‹ der Scheidung zu beenden. Während die Ehe geschieden wird, weil sie nach Eheschließung gescheitert ist, § 1565 Abs 1 BGB, wird die Ehe aus Gründen aufgehoben, die bereits bei der Eheschließun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedachter.

Rn 4 Grds kann jeder Bedachte, auch der Fiskus, auf eine errichtete Zuwendung verzichten. Der testamentarisch Bedachte (1) kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten. Praktisch relevant ist der Verzicht, wenn korrespondierende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen wurden und ein Ehegatte stirbt. Der als Schlusserbe eingesetzte Abk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 3 Führt diese Erbfolge oder die Anwachsung nach § 2095 zu einer Erbteilserhöhung, gelten beide Erbteile als jeweils gesonderte Erbteile. Die Zuwendung eines Vorausvermächtnisses, einer Auflage oder sonstige Anordnungen an einen Miterben führt nicht zwingend zu einem Ausschluss der Ausgleichung hinsichtlich des Nachlassrestes (RGZ 90, 419). UU ist dadurch die Ausgleichungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; 10, 1880; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich ist die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelungsinhalt.

Rn 22 Die Entscheidung nach § 1361b hat immer nur vorläufigen Charakter für die Dauer des Getrenntlebens. Eine weitergehende Regelung, etwa die endgültige Zuweisung der Ehewohnung oder eine Umgestaltung der vertraglichen Grundlagen scheidet selbst dann aus, wenn ein Ehegatte kein Interesse an der Nutzung mehr hat (Zweibr FamRZ 90, 55; Hamm FamRZ 85, 706), oder wenn beide Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Soll-Angaben gem Abs 2.

Rn 6 Gem Abs 2 sollen dem Antrag die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder der Antragsschrift beigefügt werden. Nach der Gesetzesbegründung stellt die Vorlagepflicht eine aus dem eingeschränkten Amtsermittlungsgrundsatz resultierende Ausnahme zu dem über § 113 I 2 anwendbaren § 131 III ZPO dar (BTDrs 16/6308, 228). Gem § 62 I PSt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen (Abs 3).

Rn 6 Kann ein Ehegatte das auf den Güterstand anzuwendende Recht einem Dritten nicht entgegenhalten, so führt dies zu einem ›Ersatzgüterstatut‹ (Dutta FamRZ 16, 1973, 1982). Danach unterliegen die Güterstandswirkungen gegenüber dem Dritten drei verschiedenen Rechten. Es kommt auf das Recht an, das auf das Rechtsgeschäft zwischen einem Ehegatten u dem Dritten anzuwenden ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anhörung oder Vernehmung vor dem ersuchten Richter (Abs 3).

Rn 14 Die Anhörung oder Vernehmung vor einem ersuchten Richter kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte am Erscheinen verhindert ist oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann. Die Vorschrift entspricht der Regelung in § 375 I Nr 2, 3 ZPO, sodass zunächst auf die dortige Kommentierung (§ 375 ZPO Rn 7 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigung.

Rn 4 Beide Ehegatten sind grds berechtigt, erwerbstätig zu sein, wobei das Recht nach II 2 unter dem Vorbehalt der Familienverträglichkeit steht. Zur Familie idS gehören nicht nur die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, sondern auch weitere Personen, denen ggü eine sittliche Verpflichtung zur Pflege und Betreuung besteht (BTDrs 7/4361, 26). Bestehende Unterhaltspflichten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A.

Rn 1 Voraussetzung, in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen von Todes (§ 2278) zu treffen, ist, dass der Verfügende unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bis zum 21.07.17 sahen II und III vor, dass ein beschränkt geschäftsfähiger Ehegatte oder Verlobter mit seinem Ehegatten einen Erbvertrag schließen konnte, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmte. Diese Ausnahme ist durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigung.

Rn 2 Die Genehmigung kann sowohl dem Ehegatten als auch dem Dritten ggü erklärt werden (§ 182 I). Sie ist unwiderruflich (BGHZ 40, 164) und wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (§ 184). Sie bedarf keiner Form, kann schlüssig erteilt werden, setzt aber voraus, dass der genehmigende Ehegatte Kenntnis des wesentlichen Inhalts und der Art des Rechtsges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverheiratungsklausel.

Rn 9 Ist für den Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Teils verfügt, dass der Nachlass an die Abkömmlinge fallen soll, dann ist bedingte Nacherbschaft angeordnet (RGZ 156, 181; BGH NJW 83, 278). Der Ehegatte ist nach BGHZ 96, 204 (aM nun Celle ZEV 13, 40) und hM (Staud/Avenarius § 2100 Rz 33 mwN; krit MüKo/Musielak Rz 58–60) auflösend bedingter Vollerbe und aufschieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwilligung.

Rn 18 Die Einwilligung (§§ 182 ff) ist eine empfangsbedürftige einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung und bedarf keiner Form; sie kann ausdrücklich oder stillschweigend (Kobl FamRZ 15, 1901), ggü dem Ehegatten oder dem Dritten, vor der Verfügung (Zustimmung, § 182) oder danach (Genehmigung, § 184) erteilt werden. Das gilt auch für formbedürftige Verträge (KG NJW 62,...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

OLG Bamberg, Beschl. v. 10.8.2022 – 7 UF 99/22 In Fällen der schuldhaften Verkürzung eigener Versorgungsanwartschaften ist für die Anwendung der Härteklausel nach § 27 VersAusglG regelmäßig ein im Hinblick auf den anderen Ehegatten bewusst treuwidriges, zielgerichtetes Verhalten des Anwartschaftsberechtigten erforderlich. Hat der Ausgleichsberechtigte schuldhaft und in strafb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Stellung des vorzeitigen Scheidungsantrages.

Rn 20 Wird der Ehescheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt und liegt ein Härtegrund nicht vor, sind dem antragstellenden Ehegatten entspr §§ 113 I FamFG, 97 II ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wenn er dort nur deshalb obsiegt, weil die Scheidungsvoraussetzungen mittlerweile durch Zeitablauf erfüllt sind (BGH FamRZ 97, 347; Köln FamRZ 15, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regel-Ausnahme-Prinzip.

Rn 6 Der Gesetzgeber hat bewusst keine Generalklausel aufgenommen, aufgrund derer dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach Scheidung im Fall der Bedürftigkeit Unterhalt zu gewähren ist. Die in §§ 1570–1576 enthaltenen Unterhaltstatbestände stellen sich als numerisch aufgeführte Ausnahmeregelungen (Enumerationsprinzip) des allg Grundsatzes dar, dass jeder Ehegatte nach S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein oder mitverwaltet, kann der Vollstreckung gegen den anderen nicht nach § 809 wegen (Mit-)Gewahrsams widersprechen (Zö/Seibel § 741 Rz 7). Wohl aber kann er mit der Erinnerung oder der Widerspruchsklage nach § 774 rügen, aus dem Titel dürfe nach § 741 nicht die Vollstreckung in das Gesamtgut stattfinden, weil er gegen die erwerbsges...mehr